Beständeübersicht
Bestand
32871 Unterhaltungsgenossenschaft für die Zwickauer Mulde, Sitz Waldenburg
Datierung | 1912 - 1954 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,95 |
1. Geschichte der Meliorations- und Unterhaltungsgenossenschaften
Bereits um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurden Meliorationen, vor allem auf dem Gebiet der Entwässerung, auf genossenschaftlicher Grundlage durchgeführt. Mit der fortschreitenden Industrialisierung Sachsen mit ihren erhöhten Anforderungen an die sächsische Landwirtschaft nahm die Meliorationstätigkeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts einen bedeutenden Aufschwung, da erst mit Hilfe dieser kulturtechnischen Maßnahmen eine intensive landwirtschaftliche Bodennutzung möglich wurde.
Nach dem Sächsischen Wassergesetz vom 12. März 1909 war die Bildung von Unterhaltungsgenossenschaften für Wasserläufe und Meliorationsgenossenschaften möglich und gesetzlich geregelt.
Die Unterhaltungsgenossenschaften bezweckten ausschließlich den Ufer- und Hochwasserschutz. In der Regel waren nur die Besitzer der unmittelbar an größeren Bachläufen liegenden Grundstücken Mitglieder dieser Genossenschaften. Die Unterhaltungsgenossenschaften wurden fachlich von den Straßen- und Wasserbauämtern betreut.
Die Wasser- und Meliorationsgenossenschaften wurden hauptsächlich zur Ausführung von Meliorationsarbeiten im engeren Sinne gebildet. Diese Vorhaben bestanden in Be- und Entwässerungsarbeiten des landwirtschaftlichen Bodens, vor allem in der Finanzierung und Ausführung von Vorfluteinrichtungen, Abführung überschüssigen Wassers, Ausbau und Erhaltung der Bewässerungsanlagen. Die Meliorationsgenossenschaften unterstanden seit 1845 dem Landwirtschaftlichen Hauptverein in Sachsen, später den landwirtschaftlichen Kreisvereinen. Ab 1925 wurden diese Aufgaben von der Landwirtschaftskammer wahrgenommen. Von 1933 bis 1945 erfolgte ihre fachliche Betreuung durch die Landeskulturabteilung der Landesbauernschaft Sachsens.
Die Unterhaltungs- und Meliorationsgenossenschaften wurden im Zuge der Neuordnung der Wasserwirtschaft auf dem gebiet der DDR nach 1951 aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden den Meliorationsabteilungen bei den Kreisverbänden des VdgB (BHG) übertragen.
2. Bestandsgeschichte
2001 gelangte der Bestand im Rahmen des Beständeausgleichs zwischen den sächsischen Staatsarchiven aus Dresden nach Chemnitz. In Jahre 2008 übertrug N. Nitschke die Verzeichnungsdaten der Kartei in das Archivprogramm Augias-Archiv.
3. Quellen und Literatur
Fabian, Die Bildung von Wassergenossenschaften nach dem Sächsischen Wassergesetz, in: Deutsche Landeskulturzeitung, Berlin 1935, Heft 12.
H. Göschel, Erfolg und Erfolgsberechnungen von genossenschaftlich geführten Meliorationsarbeiten in Sachsen (Vogtland), Diss. Leipzig 1938.
Bereits um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurden Meliorationen, vor allem auf dem Gebiet der Entwässerung, auf genossenschaftlicher Grundlage durchgeführt. Mit der fortschreitenden Industrialisierung Sachsen mit ihren erhöhten Anforderungen an die sächsische Landwirtschaft nahm die Meliorationstätigkeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts einen bedeutenden Aufschwung, da erst mit Hilfe dieser kulturtechnischen Maßnahmen eine intensive landwirtschaftliche Bodennutzung möglich wurde.
Nach dem Sächsischen Wassergesetz vom 12. März 1909 war die Bildung von Unterhaltungsgenossenschaften für Wasserläufe und Meliorationsgenossenschaften möglich und gesetzlich geregelt.
Die Unterhaltungsgenossenschaften bezweckten ausschließlich den Ufer- und Hochwasserschutz. In der Regel waren nur die Besitzer der unmittelbar an größeren Bachläufen liegenden Grundstücken Mitglieder dieser Genossenschaften. Die Unterhaltungsgenossenschaften wurden fachlich von den Straßen- und Wasserbauämtern betreut.
Die Wasser- und Meliorationsgenossenschaften wurden hauptsächlich zur Ausführung von Meliorationsarbeiten im engeren Sinne gebildet. Diese Vorhaben bestanden in Be- und Entwässerungsarbeiten des landwirtschaftlichen Bodens, vor allem in der Finanzierung und Ausführung von Vorfluteinrichtungen, Abführung überschüssigen Wassers, Ausbau und Erhaltung der Bewässerungsanlagen. Die Meliorationsgenossenschaften unterstanden seit 1845 dem Landwirtschaftlichen Hauptverein in Sachsen, später den landwirtschaftlichen Kreisvereinen. Ab 1925 wurden diese Aufgaben von der Landwirtschaftskammer wahrgenommen. Von 1933 bis 1945 erfolgte ihre fachliche Betreuung durch die Landeskulturabteilung der Landesbauernschaft Sachsens.
Die Unterhaltungs- und Meliorationsgenossenschaften wurden im Zuge der Neuordnung der Wasserwirtschaft auf dem gebiet der DDR nach 1951 aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden den Meliorationsabteilungen bei den Kreisverbänden des VdgB (BHG) übertragen.
2. Bestandsgeschichte
2001 gelangte der Bestand im Rahmen des Beständeausgleichs zwischen den sächsischen Staatsarchiven aus Dresden nach Chemnitz. In Jahre 2008 übertrug N. Nitschke die Verzeichnungsdaten der Kartei in das Archivprogramm Augias-Archiv.
3. Quellen und Literatur
Fabian, Die Bildung von Wassergenossenschaften nach dem Sächsischen Wassergesetz, in: Deutsche Landeskulturzeitung, Berlin 1935, Heft 12.
H. Göschel, Erfolg und Erfolgsberechnungen von genossenschaftlich geführten Meliorationsarbeiten in Sachsen (Vogtland), Diss. Leipzig 1938.
Fabian, Die Bildung von Wassergenossenschaften nach dem Sächsischen Wassergesetz, in: Deutsche Landeskulturzeitung, Berlin 1935, Heft 12.
H. Göschel, Erfolg und Erfolgsberechnungen von genossenschaftlich geführten Meliorationsarbeiten in Sachsen (Vogtland), Diss. Leipzig 1938.
H. Göschel, Erfolg und Erfolgsberechnungen von genossenschaftlich geführten Meliorationsarbeiten in Sachsen (Vogtland), Diss. Leipzig 1938.
Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 09.09.
- 2008 [Konversion der Kartei] | Findbuch / Datenbank
- 2025-03-06 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5