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Beständeübersicht

Bestand

32877 Erbgericht Falkenbach

Datierung1591 - 1917
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)4,01
1. Geschichte der Erbgerichte Falkenbach
Das einreihige Waldhufendorf Falkenbach südwestlich von Wolkenstein entstand im Zuge der spätmittelalterlichen Besiedlung des Erzgebirges. Es wird am 8. April 1386 erstmals urkundlich als Bestandteil der Herrschaft Scharfenstein erwähnt und gehörte später zum Amt (ab 1856: Gerichtsamt, ab 1879: Amtsgericht) Wolkenstein.
Das amtsunmittelbare Dorf besaß keine eigenen gerichtlichen Befugnisse. Die Wahrnehmung örtlicher Verwaltungsaufgaben übertrug das Amt dem jeweiligen Besitzer des Erbgerichtsgutes, das mit einem Schankrecht und der Befreiung von den üblichen Schock- und Quatembersteuern ausgestattet war. Im sozialen Gefüge des Dorfes nahm der Erbrichter eine exponierte Stellung ein. Ihm standen drei Schöppen zur Seite, ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wird auch ein Vize-Richter erwähnt.
Seiner Vererbungsqualität gemäß ist im Richteramt über Jahrhunderte eine familiäre Kontinuität beobachten. Als Erbrichter lassen sich nachweisen:
Matz Reuther 1639
Christoph Reuther 1652
Johann Christoph Reuther 1711

Reuther verkaufte 1732 das Erbrichtergut an seinen Schwiegersohn Johann Herrmann. Dessen Deszendenten setzten die Tradition fort:
Johann Herrmann 1738
Johann Gottlob Herrmann 1773
(Gottlob Friedrich Ambrosius, Vizerichter 1791)
August Gottlob Herrmann 1795
(Johann Heinrich Moritz Herrmann, Vizerichter 1835)

Mit der Einführung der Landgemeindeordnung in Falkenbach am 17. Januar 1839 wurden die kommunalen Verwaltungsstellen in Wahlämter überführt. Es bildete sich ein Gemeinderat, der gleichwohl den amtierenden Richter August Gottlob Herrmann im Amt bestätigte. Auch seine Nachfolger im Besitz des Erbgerichts wurden später zu Gemeindevorstehern bestellt:
Karl Gottlob Bilz 1865
Friedrich Bilz 1898

Das Bauerndorf Falkenbach, in dem im 15. Jahrhundert namhafte Amethystvorkommen er-schlossen wurden, behielt bis ins 20. Jahrhundert seine agrarische Prägung. Im Zuge reger Bautätigkeit entstand ab 1861 der Ortsteil Hinterfalkenbach. Einen Ansatzpunkt für die Industrialisierung bot die zum Zuständigkeitsbereich des Falkenbacher Erbrichters gehörige, vom Dorf freilich recht entlegene Himmelmühle. Sie wurde im 19. Jahrhundert von dem Chemnitzer Fabrikanten Oehlhey zu einer fünfgeschossigen Baumwollspinnerei umgebaut und erlangte überregionale wirtschaftliche Bedeutung. Die Belegschaft war maßgeblich an der Gründung des Vereins obererzgebirgischer Spinner beteiligt.
Kirchlich gesehen gehörte Falkenbach zur Parochie Schönbrunn. Dorthin waren die Kinder auch zum Unterricht gewiesen, ehe Falkenbach 1855 eine eigene Schule erhielt.
Seit 1999 ist Falkenbach in die Stadt Wolkenstein eingemeindet. Zuvor schon waren die Orts-teile Himmelmühle und Hinterfalkenbach dem 1956 neugebildeten Ort Thermalbad Wiesenbad zugeschlagen worden.


2. Bestandsgeschichte
Die über Jahrhunderte im Erbgericht archivierte Überlieferung wurde vermutlich Anfang des 20. Jahrhunderts von Erbgerichtsbesitzer Friedrich Bilz in das Falkenbacher Gemeindearchiv überführt. Von dort gelangten die Akten nebst einem unvollständigen Abgabeverzeichnis auf unbekanntem Wege über das Landratsamt des Mittleren Erzgebirgskreises an das Hauptstaatsarchiv Dresden. 2002 erfolgte eine Neuordnung der Bestände gemäß ihrer Herkunftsregionen, in deren Ergebnis das für Südwestsachsen zuständige Staatsarchiv Chemnitz die Falkenbacher Akten unter der Bestandssignatur 32877 in seine Tektonik eingliederte, aus Kapazitätsgründen aber zunächst nicht erschloss. Im Zuge des Projektes "Auflösung der Lagerungsgemeinschaften" wurde 2008 im Bestand 39070 Vorakten der Amtshauptmannschaft Zwickau das Repertorium des ehemaligen Erbgerichtsarchiv aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts identifiziert und unter der Signatur 32877/1 als erste Verzeichnungseinheit des Bestands in einer Augias-Datenbank erfasst. Das zeitgenössische Repertorium diente später als Grundlage für die Klassifizierung des Gesamtbestandes. 2016 schloss sich die Bearbeitung der übrigen, als unerschlossen anzusehenden Akteneinheiten an, die die Signaturen 2 bis 204 erhielten. Dabei wurde der Bestandsname von "Grundherrschaft Falkenbach" in "Erbgerichte Falkenbach" korrigiert.
Der Bestand hat einen Umfang von insgesamt 204 AE und eine Laufzeit von 1591 bis 1917.


3. Bestandsanalyse
Der Bestand umfasst im Wesentlichen die dörfliche Überlieferung vor der Einführung der Landgemeindeordnung von 1838. Ergänzend dokumentiert er auch Aspekte der kommunalen Selbstverwaltung des 19. und beginnenden 20. Jahrhundert. Neben Quellen zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Dorfbevölkerung und den üblichen Gerichts- und Administrationsvorgängen liegt ein Schwerpunkt der Überlieferung auf der Dokumentation der Kriegslasten, die Falkenbach insbesondere im Siebenjährigen Krieg 1756 - 1763 und in der Zeit der Befreiungskrieg 1813 - 1815 ungeachtet der Verschonung vor Kampfhandlungen zu tragen hatte. Breiten Raum nehmen Steuer-, Abgaben- und Einwohnerverzeichnisse ein, die wertvolles Material für genealogische Recherchen und sozialgeschichtliche Analysen bieten.
Ergänzend und vergleichend ist vor allem die Überlieferung in den Beständen 30021 Amt Wolkenstein, 30046 Amtshauptmannschaft Marienberg, 30142 Amtsgericht Wolkenstein und 33044 Ältere Amtshauptmannschaft Niederforchheim heranzuziehen. Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind im Bestand 12613 Gerichtsbücher (GB Wolkenstein) dokumentiert.


4. Quellen und Literatur
Graubner, Karl/Helbig, Gottfried: Aus der Geschichte der Gemeinde Falkenbach 1386-1986, Falkenbach 1986.

Zur Geschichte der Städte und Gemeinden im Mittleren Erzgebirgskreis. Eine Zeittafel, 3 Teile, hrsg. vom Landratsamt Mittlerer Erzgebirgskreis, Marienberg 1997.

Reuter, Gerhard/Pährisch, Hermann: Eine Urkunde aus dem Jahre 1386, in: Erzgebirgische Heimatblätter 1/2012, S. 16-18.
Graubner, Karl/Helbig, Gottfried: Aus der Geschichte der Gemeinde Falkenbach 1386-1986, Falkenbach 1986.

Zur Geschichte der Städte und Gemeinden im Mittleren Erzgebirgskreis. Eine Zeittafel, 3 Teile, hrsg. vom Landratsamt Mittlerer Erzgebirgskreis, Marienberg 1997.

Reuter, Gerhard/Pährisch, Hermann: Eine Urkunde aus dem Jahre 1386, in: Erzgebirgische Heimatblätter 1/2012, S. 16-18.
Aktenverzeichnis.- Polizeiangelegenheiten.- Gemeindesachen.- Steuersachen.- Versteigerungen.- Kaufprotokolle.- Nachlässe.- Vormundschaften.- Armenwesen.- Kirchenangelegenheiten.- Schulsachen.- Militärangelegenheiten.- Landwirtschaft.- Salzwesen.- Forstangelegenheiten.- Jagd.- Straßenbau.- Brandsachen.- Hausbaukonzessionen.- Rechnungen.
Das Waldhufendorf Falkenbach südwestlich von Wolkenstein entstand im Zuge der spätmittelalterlichen Besiedlung des Erzgebirges. Es wird am 8. April 1386 erstmals urkundlich als Bestandteil der Herrschaft Scharfenstein erwähnt und gehörte später zum Amt Wolkenstein. Das amtsunmittelbare Dorf besaß keine eigenen gerichtlichen Befugnisse. Die Wahrnehmung örtlicher Verwaltungsaufgaben übertrug das Amt dem jeweiligen Besitzer des Erbgerichtsgutes, das mit einem Schankrecht ausgestattet war. Zum Zuständigkeitsbereich des Falkenbacher Dorfrichters zählte auch die entlegene Himmelmühle.
  • 2016 | Findbuch / Datenbank
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