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Beständeübersicht

Bestand

32914 Stadt Adorf/V., Stadtgericht

Datierung1680 - 1905
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)3,65
1. Geschichte der Räte und Stadtgerichte bis 1855/1865
Im ausgehenden Mittelalter überzog ein dichtes Städtenetz das kursächsische Territorium. Die Verwaltung der Städte wurde in der Regel durch die Ratsverfassung bestimmt. Der Rat, ein Gremium aus gewählten ratsfähigen Bürgern mit einem Bürgermeister an der Spitze, z. T. mit Stadtrichter, lenkte die Geschicke der jeweiligen Stadt. Er unterstand nur dem Landesherrn. Amtssässige Städte unterstanden dem Amt, Vasallenstädte den jeweiligen Grundherrschaften.
Städte konnten durch Kauf, Pacht oder über Verpfändung der Erb- bzw. Niedergerichtsbarkeit und der Verleihung der Obergerichtsbarkeit eine eigene Patrimonialgerichtsbarkeit erlangen. Das führte zu einer Differenzierung der Gerichtsverwaltung zwischen Ratskollegium und Stadtgericht, bestehend aus Richter, Gerichtsschreiber oder Schöffen, anfänglich ohne klar erkennbare Kompetenzen.
Der Erlass der Allgemeinen Städteordnung vom 2. Februar 1832 vereinheitliche die städtische Verwaltung weitgehend, regelte die Befugnisse der Städte und stärkte die kommunale Selbstverwaltung. Sie forderte die Einrichtung eines selbständigen Stadtgerichts oder die Übergabe der Gerichtsbarkeit an die vom Staat neu eingerichteten Königlichen Gerichte. Rechts- und Arbeitsgrundlage für kleinere Amts- oder Vasallenstädte bildete die Landgemeindeordnung vom 7. November 1838, allerdings mit eingeschränkten Selbstverwaltungsrechten.
Das Gesetz vom 23. November 1848 regelte die Umgestaltung der Untergerichte und legte Hauptgrundsätze bei Gerichtsverfahren fest. Alle bisherigen Untergerichte staatlicher, patrimonialer und städtischer Herkunft waren aufzulösen. Dafür wurden staatliche, kollegialisch arbeitende Bezirksgerichte eingerichtet.
Jedoch erst auf der Grundlage des Gesetzes vom 11. August 1855 über die Einrichtung der Behörden Erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung gingen die Kompetenzen sämtlicher Patrimonialgerichte auf die staatlichen Justiz- und Verwaltungsbehörden über. Damit einhergehend waren auch die Unterlagen an die neu geschaffenen Gerichtsämter zu übergeben. Auf dem Territorium der Schönburgischen Herrschaften vollzog sich dieser Übergang erst 1865.
Den Veränderungen in der staatlichen Verwaltung folgte am 24. April 1873 der Erlass der Revidierten Städteordnung und der Städteordnung für mittlere und kleinere Städte. Sie regelten u. a. deren Unterstellung unter die Amtshauptmannschaften. Die fortschreitende Industrialisierung und die Eingemeindung städtischer Vororte hatten eine rasche Entwicklung der Städte ab Mitte des 19. Jahrhunderts bewirkt. Kommunen mit über 30.000 Einwohnern wurden aus den Amtshauptmannschaften ausgegliedert und ihre Verwaltungen den regionalen Behörden gleichgestellt. Seit der Gemeindeordnung vom 1. August 1923 galten gleiche Rechte für Stadt und Land, ein unmittelbares Selbstverwaltungsrecht einschließlich der Möglichkeit von Bürgerentscheidungen.


2. Geschichte der Stadtgerichte Adorf/V.
Die im heutigen Vogtlandkreis an der Weißen Elster gelegene Kleinstadt entstand um 1200 an der Straße von Plauen nach Eger. 1293 erhielt Adorf das Stadtrecht. Seit 1542 übte der Rat der Stadt die Gerichtsbarkeit aus. Die Stadt besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Adorf, Bergen (bei Adorf), Gunzen, Hermsgrün, Kessel (bei Adorf), Leubetha, Mühlhausen (bei Adorf), Oberhermsgrün, Saalig, Siebenbrunn, Sorge (bei Adorf), Sträßel und Untergettengrün. Die schriftsässige Stadt lag bis 1855 im Territorium des Amtes Voigtsberg. Die Übergabe der städtischen Gerichtsbarkeit mit einigen dazu gehörenden Dörfern erfolgte am 30. Januar 1840 an das Königliche Gericht Adorf/V.


3. Bestandsgeschichte
Die Unterlagen gelangten im Rahmen des Beständeausgleichs 2002/2003 aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden nach Chemnitz. Sie befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856". Diese Lagerungsgemeinschaft war ursprünglich durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900 entstanden, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden. Sie enthielt vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferungen von Grundherrschaften, Stadtgerichten, Landgerichten bis 1856, Königlichen Gerichten und verschiedene andere Bestandssplitter. Die Aktenübernahmen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht bzw. der Amtshauptmannschaft gelagert und verzeichnet. Eine Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte zunächst nur in den Findkarteien. Mit Hilfe dieser Findkartei wurden 2007 die städtischen Unterlagen von Adorf/V. aus den Abgabegemeinschaften der Amtsgerichte Adorf, Aue und Markneukirchen und der Amtshauptmannschaft Oelsnitz herausgelöst, zu einem Bestand formiert und bisher noch nicht erschlossene Akten verzeichnet.
Die Verzeichnungsangaben der im Hauptstaatsarchiv Dresden handschriftlich erstellten Findkartei wurden 2012 retrokonvertiert. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die maschinenschriftlich vorliegenden Angaben ohne wesentliche inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Eine – fachlich wünschenswerte – Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.


4. Bestandsanalyse
Der Bestand umfasst 115 Verzeichnungseinheiten (3,60 lfm) aus der Zeit von 1680 bis 1842. Die Akten enthalten Aussagen zur Einführung der Landgemeindeordnung in Gunzen, Zivilverfahren, Gerichtsprotokolle u. a. der Dörfer Hermsgrün, Saalig, Siebenbrunn und Bertengrün, Gerichtshandelsprotokolle, Konsensprotokolle, Lehnträgerverzeichnisse, Nachlass- und Vormundschaftssachen, Pachtangelegenheiten, Rechnungswesen sowie Hospitalbau in Adorf.

Verweis auf andere Bestände im Staatsarchiv Chemnitz:
12613 Gerichtsbücher, hier: Amtsgericht Adorf/V.
33015 Gerichtsamt Adorf/V.


5. Quellen und Literatur
(Digitales) Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen.

Reihe: Werte der deutschen Heimat/Werte unserer deutschen Heimat/Werte unserer Heimat. Berlin. - landeskundliche Bestandsaufnahme

Blaschke, Karlheinz ; John, Uwe (Mitarb.) ; Johanek, Peter (Hrsg.): Stadtgrundriß und Stadtentwicklung : Forschungen zur Entstehung mitteleuropäischer Städte. Köln, 1997 (Städteforschung, Reihe A. Bd. 44)

Eichler, Ernst (Hrsg.) ; Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.) ; Walther, Hans (Hrsg.) ; Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001

Groß, Rainer: Zur Ausarbeitung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 1. August 1923 : Eine kleine Dokumentation. In: Bräuer, Helmut (Hrsg.) ; Schlenkrich, Elke (Hrsg.): Die Stadt als Kommunikationsraum : Beiträge zur Stadtgeschichte vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert : Festschrift für Carl Czok zum 75. Geburtstag. Leipzig, 2001, S. 347 - 372

Keller, Katrin: Kleinstädte in Kursachsen : Wandlungen einer Städtelandschaft zwischen Dreißigjährigem Krieg und Industrialisierung. Köln, 2001. (Städteforschung, Reihe A. Bd. 55)

Keyser, Erich (Hrsg.): Deutsches Städtebuch : Handbuch städtischer Geschichte. Stuttgart, 1941

Klein, Thomas (Hrsg.): Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B. Bd. 14: Sachsen, S. 198.

Kramm, Heinrich: Studien über die Oberschichten der mitteldeutschen Städte im 16. Jahrhundert : Sachsen, Thüringen, Anhalt. Köln, 1981, 2 Bde. (Mitteldeutsche Forschungen, Bd. 87)

Leipziger Zeitung vom 11.12.1839. S. 4493.

Schlesinger, Walter (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten Deutschlands : Sachsen. Stuttgart, 1965

Schumann, August; Schiffner, Albert: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Bd. 12, S. 293 ff und Bd. 14, S. 12 ff.

Steinführer, Henning: Urkunden- und Kanzleiwesen der sächsischen Städte im Spätmittelalter. In: Diplomatische Forschungen in Mitteldeutschland. Leipzig, 2005, S. 163 - 184 (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde, Bd. 12)

Wetzel, Michael: Projekt "Auflösung der Lagerungsgemeinschaften" verbessert Nutzungsqualität der südwestsächsischen Lokalverwaltung. In: Sächsisches Archivblatt, H. 2, 2010, S. 13-14.
(Digitales) Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen.

Reihe: Werte der deutschen Heimat/Werte unserer deutschen Heimat/Werte unserer Heimat. Berlin. - landeskundliche Bestandsaufnahme

Blaschke, Karlheinz ; John, Uwe (Mitarb.) ; Johanek, Peter (Hrsg.): Stadtgrundriß und Stadtentwicklung : Forschungen zur Entstehung mitteleuropäischer Städte. Köln, 1997 (Städteforschung, Reihe A. Bd. 44)

Eichler, Ernst (Hrsg.) ; Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.) ; Walther, Hans (Hrsg.) ; Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001

Groß, Rainer: Zur Ausarbeitung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 1. August 1923 : Eine kleine Dokumentation. In: Bräuer, Helmut (Hrsg.) ; Schlenkrich, Elke (Hrsg.): Die Stadt als Kommunikationsraum : Beiträge zur Stadtgeschichte vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert : Festschrift für Carl Czok zum 75. Geburtstag. Leipzig, 2001, S. 347 - 372

Keller, Katrin: Kleinstädte in Kursachsen : Wandlungen einer Städtelandschaft zwischen Dreißigjährigem Krieg und Industrialisierung. Köln, 2001. (Städteforschung, Reihe A. Bd. 55)

Keyser, Erich (Hrsg.): Deutsches Städtebuch : Handbuch städtischer Geschichte. Stuttgart, 1941

Klein, Thomas (Hrsg.): Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B. Bd. 14: Sachsen, S. 198.

Kramm, Heinrich: Studien über die Oberschichten der mitteldeutschen Städte im 16. Jahrhundert : Sachsen, Thüringen, Anhalt. Köln, 1981, 2 Bde. (Mitteldeutsche Forschungen, Bd. 87)

Leipziger Zeitung vom 11.12.1839. S. 4493.

Schlesinger, Walter (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten Deutschlands : Sachsen. Stuttgart, 1965

Schumann, August; Schiffner, Albert: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Bd. 12, S. 293 ff und Bd. 14, S. 12 ff.

Steinführer, Henning: Urkunden- und Kanzleiwesen der sächsischen Städte im Spätmittelalter. In: Diplomatische Forschungen in Mitteldeutschland. Leipzig, 2005, S. 163 - 184 (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde, Bd. 12)

Wetzel, Michael: Projekt "Auflösung der Lagerungsgemeinschaften" verbessert Nutzungsqualität der südwestsächsischen Lokalverwaltung. In: Sächsisches Archivblatt, H. 2, 2010, S. 13-14.
Einführung der Landgemeindeordnung in Gunzen.- Zivilverfahren.- Gerichtsprotokolle u. a. der Dörfer Hermsgrün, Saalig, Siebenbrunn und Bertengrün.- Gerichtshandelsprotokolle.- Konsensprotokolle.- Lehnträgerverzeichnisse.- Nachlasssachen.- Vormundschaftssachen.- Pachtangelegenheiten.- Rechnungswesen.- Hospitalbau in Adorf.
Die im heutigen Vogtlandkreis an der Weißen Elster gelegene Kleinstadt entstand um 1200 an der Straße von Plauen nach Eger. 1293 erhielt Adorf das Stadtrecht. Seit 1542 übte der Rat der Stadt die Gerichtsbarkeit aus. Die Stadt besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Adorf, Bergen (bei Adorf), Gunzen, Hermsgrün, Kessel (bei Adorf), Leubetha, Mühlhausen (bei Adorf), Oberhermsgrün, Saalig, Siebenbrunn, Sorge (bei Adorf), Sträßel und Untergettengrün. Die schriftsässige Stadt lag bis 1855 im Territorium des Amtes Voigtsberg. Die Übergabe der städtischen Gerichtsbarkeit mit einigen dazu gehörenden Dörfern erfolgte am 30. Januar 1840 an das Königliche Gericht Adorf/V..
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 7.
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