Beständeübersicht
Bestand
32915 Stadt Annaberg, Stadtgericht
Datierung | 1680 - 1854 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 9,21 |
1. Geschichte der Räte und Stadtgerichte bis 1855/1865
Im ausgehenden Mittelalter überzog ein dichtes Städtenetz das kursächsische Territorium. Die Verwaltung der Städte wurde in der Regel durch die Ratsverfassung bestimmt. Der Rat, ein Gremium aus gewählten ratsfähigen Bürgern mit einem Bürgermeister an der Spitze, z. T. mit Stadtrichter, lenkte die Geschicke der jeweiligen Stadt. Er unterstand nur dem Landesherrn. Amtssässige Städte unterstanden dem Amt, Vasallenstädte den jeweiligen Grundherrschaften.
Städte konnten durch Kauf, Pacht oder über Verpfändung der Erb- bzw. Niedergerichtsbarkeit und der Verleihung der Obergerichtsbarkeit eine eigene Patrimonialgerichtsbarkeit erlangen. Das führte zu einer Differenzierung der Gerichtsverwaltung zwischen Ratskollegium und Stadtgericht, bestehend aus Richter, Gerichtsschreiber oder Schöffen, anfänglich ohne klar erkennbare Kompetenzen.
Der Erlass der Allgemeinen Städteordnung vom 2. Februar 1832 vereinheitliche die städtische Verwaltung weitgehend, regelte die Befugnisse der Städte und stärkte die kommunale Selbstverwaltung. Sie forderte die Einrichtung eines selbständigen Stadtgerichts oder die Übergabe der Gerichtsbarkeit an die vom Staat neu eingerichteten Königlichen Gerichte. Rechts- und Arbeitsgrundlage für kleinere Amts- oder Vasallenstädte bildete die Landgemeindeordnung vom 7. November 1838, allerdings mit eingeschränkten Selbstverwaltungsrechten.
Das Gesetz vom 23. November 1848 regelte die Umgestaltung der Untergerichte und legte Hauptgrundsätze bei Gerichtsverfahren fest. Alle bisherigen Untergerichte staatlicher, patrimonialer und städtischer Herkunft waren aufzulösen. Dafür wurden staatliche, kollegialisch arbeitende Bezirksgerichte eingerichtet.
Jedoch erst auf der Grundlage des Gesetzes vom 11. August 1855 über die Einrichtung der Behörden Erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung gingen die Kompetenzen sämtlicher Patrimonialgerichte auf die staatlichen Justiz- und Verwaltungsbehörden über. Damit einhergehend waren auch die Unterlagen an die neu geschaffenen Gerichtsämter zu übergeben. Auf dem Territorium der Schönburgischen Herrschaften vollzog sich dieser Übergang erst 1865.
Den Veränderungen in der staatlichen Verwaltung folgte am 24. April 1873 der Erlass der Revidierten Städteordnung und der Städteordnung für mittlere und kleinere Städte. Sie regelten u. a. deren Unterstellung unter die Amtshauptmannschaften. Die fortschreitende Industrialisierung und die Eingemeindung städtischer Vororte hatten eine rasche Entwicklung der Städte ab Mitte des 19. Jahrhunderts bewirkt. Kommunen mit über 30.000 Einwohnern wurden aus den Amtshauptmannschaften ausgegliedert und ihre Verwaltungen den regionalen Behörden gleichgestellt. Seit der Gemeindeordnung vom 1. August 1923 galten gleiche Rechte für Stadt und Land, ein unmittelbares Selbstverwaltungsrecht einschließlich der Möglichkeit von Bürgerentscheidungen.
2. Geschichte der Stadtgerichte Annaberg
Die im heutigen Erzgebirgskreis gelegene Große Kreisstadt (Verwaltungssitz) wurdemit Urkunde vom 28. Oktober 1497 in der Folge von Silberfunden am Schreckenberg gegründet. Anfang des 16. Jh. gehörte Annaberg zu den größten Städten Deutschlands. Seit 1505 übte der Rat der Stadt die Gerichtsbarkeit aus. Der Rat der Stadt besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Annaberg und ab Mitte des 16. Jahrhunderts auch über die Ratsdörfer Bärenstein (bei Jöhstadt) und Königswalde (bei Annaberg). Annaberg lag im Territorium des Amtes Wolkenstein. Die Übergabe der städtischen Gerichtsbarkeiten von Annaberg und der Nachbarstadt Buchholz sowie die Angliederung von Teilen der Justizämter Grünhain und Wolkenstein an das Königliche Landgericht Annaberg erfolgte am 14. Juli 1853. 1856 folgte das Gerichtsamt Annaberg-Stadt nach. 1945 wurde Annaberg mit der Nachbarstadt Buchholz vereinigt. Die Legitimation dieser Vereinigung erfolgte 1949.
3. Bestandsgeschichte
Die Unterlagen gelangten im Rahmen des Beständeausgleichs 2002/2003 aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden nach Chemnitz. Sie befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856". Diese Lagerungsgemeinschaft war ursprünglich durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900 entstanden, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden. Sie enthielt vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferungen von Grundherrschaften, Stadtgerichten, Landgerichten bis 1856, Königlichen Gerichten und verschiedene andere Bestandssplitter. Die Aktenübernahmen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht bzw. der Amtshauptmannschaft gelagert und verzeichnet. Eine Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte zunächst nur in den Findkarteien. Mit Hilfe dieser Kartei wurden 2007 die städtischen Unterlagen von Annaberg aus den Abgabegemeinschaften der Amtsgerichte Annaberg und Schwarzenberg und des Landgerichts Chemnitz herausgelöst, zu einem Bestand formiert und bisher noch nicht erschlossene Akten verzeichnet.
Die Verzeichnungsangaben der im Hauptstaatsarchiv Dresden handschriftlich erstellten Findkartei wurden 2012 retrokonvertiert. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die maschinenschriftlich vorliegenden Angaben ohne wesentliche inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Eine – fachlich wünschenswerte – Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen
4. Bestandsanalyse
Der Bestand umfasst 229 Verzeichnungseinheiten (9,21 lfm) aus der Zeit von 1680 bis 1854 (1859 – 1862). Die Akten enthalten städtische Rechnungssachen, Lehnprotokolle, Konsensprotokolle, Grundstückssachen, Anlegung des Grundbuchs und des Hypothekenbuchs, Nachlasssachen, Zivilverfahren und Strafverfahren.
Verweis auf andere Bestände im Staatsarchiv Chemnitz:
12613 Gerichtsbücher, hier: Amtsgericht Annaberg
32998 Königliches Landgericht Annaberg
33069 Königliches Bezirksgericht Annaberg
33016 Gerichtsamt Annaberg
Verweis auf Bestände im Hauptstaatsarchiv Dresden
13484 Stadt Annaberg
5. Quellen und Literatur
(Digitales) Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen.
Klein, Thomas (Hrsg.): Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B. Bd. 14: Sachsen, S. 184 und 186.
Leipziger Zeitung vom 17.07.1853, S. 2535.
Schumann, August; Schiffner, Albert: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Bd. 1, S. 119 ff; Bd. 14, S. 147 ff.
Wetzel, Michael: Projekt "Auflösung der Lagerungsgemeinschaften" verbessert Nutzungsqualität der südwestsächsischen Lokalverwaltung. In: Sächsisches Archivblatt, H. 2, 2010, S. 13-14.
Wikipedia
Im ausgehenden Mittelalter überzog ein dichtes Städtenetz das kursächsische Territorium. Die Verwaltung der Städte wurde in der Regel durch die Ratsverfassung bestimmt. Der Rat, ein Gremium aus gewählten ratsfähigen Bürgern mit einem Bürgermeister an der Spitze, z. T. mit Stadtrichter, lenkte die Geschicke der jeweiligen Stadt. Er unterstand nur dem Landesherrn. Amtssässige Städte unterstanden dem Amt, Vasallenstädte den jeweiligen Grundherrschaften.
Städte konnten durch Kauf, Pacht oder über Verpfändung der Erb- bzw. Niedergerichtsbarkeit und der Verleihung der Obergerichtsbarkeit eine eigene Patrimonialgerichtsbarkeit erlangen. Das führte zu einer Differenzierung der Gerichtsverwaltung zwischen Ratskollegium und Stadtgericht, bestehend aus Richter, Gerichtsschreiber oder Schöffen, anfänglich ohne klar erkennbare Kompetenzen.
Der Erlass der Allgemeinen Städteordnung vom 2. Februar 1832 vereinheitliche die städtische Verwaltung weitgehend, regelte die Befugnisse der Städte und stärkte die kommunale Selbstverwaltung. Sie forderte die Einrichtung eines selbständigen Stadtgerichts oder die Übergabe der Gerichtsbarkeit an die vom Staat neu eingerichteten Königlichen Gerichte. Rechts- und Arbeitsgrundlage für kleinere Amts- oder Vasallenstädte bildete die Landgemeindeordnung vom 7. November 1838, allerdings mit eingeschränkten Selbstverwaltungsrechten.
Das Gesetz vom 23. November 1848 regelte die Umgestaltung der Untergerichte und legte Hauptgrundsätze bei Gerichtsverfahren fest. Alle bisherigen Untergerichte staatlicher, patrimonialer und städtischer Herkunft waren aufzulösen. Dafür wurden staatliche, kollegialisch arbeitende Bezirksgerichte eingerichtet.
Jedoch erst auf der Grundlage des Gesetzes vom 11. August 1855 über die Einrichtung der Behörden Erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung gingen die Kompetenzen sämtlicher Patrimonialgerichte auf die staatlichen Justiz- und Verwaltungsbehörden über. Damit einhergehend waren auch die Unterlagen an die neu geschaffenen Gerichtsämter zu übergeben. Auf dem Territorium der Schönburgischen Herrschaften vollzog sich dieser Übergang erst 1865.
Den Veränderungen in der staatlichen Verwaltung folgte am 24. April 1873 der Erlass der Revidierten Städteordnung und der Städteordnung für mittlere und kleinere Städte. Sie regelten u. a. deren Unterstellung unter die Amtshauptmannschaften. Die fortschreitende Industrialisierung und die Eingemeindung städtischer Vororte hatten eine rasche Entwicklung der Städte ab Mitte des 19. Jahrhunderts bewirkt. Kommunen mit über 30.000 Einwohnern wurden aus den Amtshauptmannschaften ausgegliedert und ihre Verwaltungen den regionalen Behörden gleichgestellt. Seit der Gemeindeordnung vom 1. August 1923 galten gleiche Rechte für Stadt und Land, ein unmittelbares Selbstverwaltungsrecht einschließlich der Möglichkeit von Bürgerentscheidungen.
2. Geschichte der Stadtgerichte Annaberg
Die im heutigen Erzgebirgskreis gelegene Große Kreisstadt (Verwaltungssitz) wurdemit Urkunde vom 28. Oktober 1497 in der Folge von Silberfunden am Schreckenberg gegründet. Anfang des 16. Jh. gehörte Annaberg zu den größten Städten Deutschlands. Seit 1505 übte der Rat der Stadt die Gerichtsbarkeit aus. Der Rat der Stadt besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Annaberg und ab Mitte des 16. Jahrhunderts auch über die Ratsdörfer Bärenstein (bei Jöhstadt) und Königswalde (bei Annaberg). Annaberg lag im Territorium des Amtes Wolkenstein. Die Übergabe der städtischen Gerichtsbarkeiten von Annaberg und der Nachbarstadt Buchholz sowie die Angliederung von Teilen der Justizämter Grünhain und Wolkenstein an das Königliche Landgericht Annaberg erfolgte am 14. Juli 1853. 1856 folgte das Gerichtsamt Annaberg-Stadt nach. 1945 wurde Annaberg mit der Nachbarstadt Buchholz vereinigt. Die Legitimation dieser Vereinigung erfolgte 1949.
3. Bestandsgeschichte
Die Unterlagen gelangten im Rahmen des Beständeausgleichs 2002/2003 aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden nach Chemnitz. Sie befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856". Diese Lagerungsgemeinschaft war ursprünglich durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900 entstanden, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden. Sie enthielt vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferungen von Grundherrschaften, Stadtgerichten, Landgerichten bis 1856, Königlichen Gerichten und verschiedene andere Bestandssplitter. Die Aktenübernahmen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht bzw. der Amtshauptmannschaft gelagert und verzeichnet. Eine Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte zunächst nur in den Findkarteien. Mit Hilfe dieser Kartei wurden 2007 die städtischen Unterlagen von Annaberg aus den Abgabegemeinschaften der Amtsgerichte Annaberg und Schwarzenberg und des Landgerichts Chemnitz herausgelöst, zu einem Bestand formiert und bisher noch nicht erschlossene Akten verzeichnet.
Die Verzeichnungsangaben der im Hauptstaatsarchiv Dresden handschriftlich erstellten Findkartei wurden 2012 retrokonvertiert. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die maschinenschriftlich vorliegenden Angaben ohne wesentliche inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Eine – fachlich wünschenswerte – Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen
4. Bestandsanalyse
Der Bestand umfasst 229 Verzeichnungseinheiten (9,21 lfm) aus der Zeit von 1680 bis 1854 (1859 – 1862). Die Akten enthalten städtische Rechnungssachen, Lehnprotokolle, Konsensprotokolle, Grundstückssachen, Anlegung des Grundbuchs und des Hypothekenbuchs, Nachlasssachen, Zivilverfahren und Strafverfahren.
Verweis auf andere Bestände im Staatsarchiv Chemnitz:
12613 Gerichtsbücher, hier: Amtsgericht Annaberg
32998 Königliches Landgericht Annaberg
33069 Königliches Bezirksgericht Annaberg
33016 Gerichtsamt Annaberg
Verweis auf Bestände im Hauptstaatsarchiv Dresden
13484 Stadt Annaberg
5. Quellen und Literatur
(Digitales) Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen.
Klein, Thomas (Hrsg.): Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B. Bd. 14: Sachsen, S. 184 und 186.
Leipziger Zeitung vom 17.07.1853, S. 2535.
Schumann, August; Schiffner, Albert: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Bd. 1, S. 119 ff; Bd. 14, S. 147 ff.
Wetzel, Michael: Projekt "Auflösung der Lagerungsgemeinschaften" verbessert Nutzungsqualität der südwestsächsischen Lokalverwaltung. In: Sächsisches Archivblatt, H. 2, 2010, S. 13-14.
Wikipedia
(Digitales) Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen.
Reihe: Werte der deutschen Heimat/Werte unserer deutschen Heimat/Werte unserer Heimat. Berlin. - landeskundliche Bestandsaufnahme
Blaschke, Karlheinz ; John, Uwe (Mitarb.) ; Johanek, Peter (Hrsg.): Stadtgrundriß und Stadtentwicklung : Forschungen zur Entstehung mitteleuropäischer Städte. Köln, 1997 (Städteforschung, Reihe A. Bd. 44)
Eichler, Ernst (Hrsg.) ; Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.) ; Walther, Hans (Hrsg.) ; Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001
Groß, Rainer: Zur Ausarbeitung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 1. August 1923 : Eine kleine Dokumentation. In: Bräuer, Helmut (Hrsg.) ; Schlenkrich, Elke (Hrsg.): Die Stadt als Kommunikationsraum : Beiträge zur Stadtgeschichte vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert : Festschrift für Carl Czok zum 75. Geburtstag. Leipzig, 2001, S. 347 - 372
Keller, Katrin: Kleinstädte in Kursachsen : Wandlungen einer Städtelandschaft zwischen Dreißigjährigem Krieg und Industrialisierung. Köln, 2001. (Städteforschung, Reihe A. Bd. 55)
Keyser, Erich (Hrsg.): Deutsches Städtebuch : Handbuch städtischer Geschichte. Stuttgart, 1941
Klein, Thomas (Hrsg.): Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B. Bd. 14: Sachsen, S. 184 und 186.Schlesinger, Walter (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten Deutschlands : Sachsen. Stuttgart, 1965
Kramm, Heinrich: Studien über die Oberschichten der mitteldeutschen Städte im 16. Jahrhundert : Sachsen, Thüringen, Anhalt. Köln, 1981, 2 Bde. (Mitteldeutsche Forschungen, Bd. 87)
Leipziger Zeitung vom 17.07.1853, S. 2535.
Schumann, August; Schiffner, Albert: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Bd. 1, S. 119 ff; Bd. 14, S. 147 ff.
Steinführer, Henning: Urkunden- und Kanzleiwesen der sächsischen Städte im Spätmittelalter. In: Diplomatische Forschungen in Mitteldeutschland. Leipzig, 2005, S. 163 - 184 (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde, Bd. 12)
Wetzel, Michael: Projekt "Auflösung der Lagerungsgemeinschaften" verbessert Nutzungsqualität der südwestsächsischen Lokalverwaltung. In: Sächsisches Archivblatt, H. 2, 2010, S. 13-14.
Wikipedia.
Reihe: Werte der deutschen Heimat/Werte unserer deutschen Heimat/Werte unserer Heimat. Berlin. - landeskundliche Bestandsaufnahme
Blaschke, Karlheinz ; John, Uwe (Mitarb.) ; Johanek, Peter (Hrsg.): Stadtgrundriß und Stadtentwicklung : Forschungen zur Entstehung mitteleuropäischer Städte. Köln, 1997 (Städteforschung, Reihe A. Bd. 44)
Eichler, Ernst (Hrsg.) ; Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.) ; Walther, Hans (Hrsg.) ; Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001
Groß, Rainer: Zur Ausarbeitung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 1. August 1923 : Eine kleine Dokumentation. In: Bräuer, Helmut (Hrsg.) ; Schlenkrich, Elke (Hrsg.): Die Stadt als Kommunikationsraum : Beiträge zur Stadtgeschichte vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert : Festschrift für Carl Czok zum 75. Geburtstag. Leipzig, 2001, S. 347 - 372
Keller, Katrin: Kleinstädte in Kursachsen : Wandlungen einer Städtelandschaft zwischen Dreißigjährigem Krieg und Industrialisierung. Köln, 2001. (Städteforschung, Reihe A. Bd. 55)
Keyser, Erich (Hrsg.): Deutsches Städtebuch : Handbuch städtischer Geschichte. Stuttgart, 1941
Klein, Thomas (Hrsg.): Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B. Bd. 14: Sachsen, S. 184 und 186.Schlesinger, Walter (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten Deutschlands : Sachsen. Stuttgart, 1965
Kramm, Heinrich: Studien über die Oberschichten der mitteldeutschen Städte im 16. Jahrhundert : Sachsen, Thüringen, Anhalt. Köln, 1981, 2 Bde. (Mitteldeutsche Forschungen, Bd. 87)
Leipziger Zeitung vom 17.07.1853, S. 2535.
Schumann, August; Schiffner, Albert: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Bd. 1, S. 119 ff; Bd. 14, S. 147 ff.
Steinführer, Henning: Urkunden- und Kanzleiwesen der sächsischen Städte im Spätmittelalter. In: Diplomatische Forschungen in Mitteldeutschland. Leipzig, 2005, S. 163 - 184 (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde, Bd. 12)
Wetzel, Michael: Projekt "Auflösung der Lagerungsgemeinschaften" verbessert Nutzungsqualität der südwestsächsischen Lokalverwaltung. In: Sächsisches Archivblatt, H. 2, 2010, S. 13-14.
Wikipedia.
Städtische Rechnungssachen.- Hauslehnprotokolle.- Konsensprotokolle.- Grundstückssachen.- Anlegung des Grund- und Hypothekenbuchs.- Nachlasssachen.- Zivilverfahren.- Strafverfahren.
Die im heutigen Erzgebirgskreis gelegene Große Kreisstadt (Verwaltungssitz) wurdemit Urkunde vom 28. Oktober 1497 in der Folge von Silberfunden am Schreckenberg gegründet. Anfang des 16. Jh. gehörte Annaberg zu den größten Städten Deutschlands. Seit 1505 übte der Rat der Stadt die Gerichtsbarkeit aus. Der Rat der Stadt besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Annaberg und ab Mitte des 16. Jahrhunderts auch über die Ratsdörfer Bärenstein (bei Jöhstadt) und Königswalde (bei Annaberg). Annaberg lag im Territorium des Amtes Wolkenstein. Die Übergabe der städtischen Gerichtsbarkeiten von Annaberg und der Nachbarstadt Buchholz sowie die Angliederung von Teilen der Justizämter Grünhain und Wolkenstein an das Königliche Landgericht Annaberg erfolgte am 14. Juli 1853. 1856 folgte das Gerichtsamt Annaberg-Stadt nach. 1945 wurde Annaberg mit der Nachbarstadt Buchholz vereinigt. Die Legitimation dieser Vereinigung erfolgte 1949.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 7.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 7.
- 2014 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5