Beständeübersicht
Bestand
32921 Stadtrat und Stadtgericht Callnberg
Datierung | 1795, 1848 - 1875 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,02 |
Militärstammrolle.- Bürgerverzeichnis.
Callnberg geht auf Graf Otto Wilhelm von Schönburg zurück, der 1708 primär aus wirtschaftlichem Interesse, hintergründig aber auch als Demonstration seiner von Kursachsen angefochtenen Souveränität auf dem sogenannten Rennfeld bei Lichtenstein die planmäßige Gründung einer "Neustadt" vornahm. Seiner verstorbenen Gemahlin Henriette Eleonore geb. Gräfin von Callenberg zu Ehren erhielt der selbständige Ort 1712 den Namen Call(e)nberg. Dank großzügiger Privilegien blühte das steuerfreie Gemeinwesen rasch auf und etablierte sich in Konkurrenz zur Stadt Lichtenstein zu einem Zentrum der Weberei. Als Callnberg 1725 Stadtrecht erhielt, waren bereits 50 Häuser gebaut. Eine eigene Pfarrstelle wurde 1739 eingerichtet, ein Kirchenbau aber erst 1770 in Angriff genommen.
Eine Ratsverfassung prägte sich nicht aus. Zur Stadtverwaltung setzten die Stadtherren lediglich einen Richter ein. Alle jurisdiktionellen und die übergeordneten administrativen Kompetenzen lagen in den Händen des Amtes Lichtenstein. An dem ersten Stadtrichter Jonas Pernet, der zugleich gräflicher Kammerdiener war, kommt exemplarisch die direkte Einflussnahme der Schönburger auf die städtischen Belange zum Ausdruck.
Die Allgemeine Städteordnung vom 2. Februar 1832 wurde mit großer Verzögerung eingeführt. Eine Stadtverfassung (Lokalstatut) unterlag lange der Blockade durch die Stadtherren und trat erst 1866 in Kraft.
1920 kam es zur Vereinigung mit der Nachbarstadt Lichtenstein. Der Doppelname Lichtenstein-Callenberg blieb bis 1938 in Gebrauch.
Eine Ratsverfassung prägte sich nicht aus. Zur Stadtverwaltung setzten die Stadtherren lediglich einen Richter ein. Alle jurisdiktionellen und die übergeordneten administrativen Kompetenzen lagen in den Händen des Amtes Lichtenstein. An dem ersten Stadtrichter Jonas Pernet, der zugleich gräflicher Kammerdiener war, kommt exemplarisch die direkte Einflussnahme der Schönburger auf die städtischen Belange zum Ausdruck.
Die Allgemeine Städteordnung vom 2. Februar 1832 wurde mit großer Verzögerung eingeführt. Eine Stadtverfassung (Lokalstatut) unterlag lange der Blockade durch die Stadtherren und trat erst 1866 in Kraft.
1920 kam es zur Vereinigung mit der Nachbarstadt Lichtenstein. Der Doppelname Lichtenstein-Callenberg blieb bis 1938 in Gebrauch.
- 2012 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5