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Beständeübersicht

Bestand

32972 Königliches Gericht Adorf/V.

Datierung(1829) 1831 - 1851 (1864)
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)4,33
Gerichtshandelsbücher.- Entwurf des Grund- und Hypothekenbuchs für Adorf/V., Arnsgrün, Bärenloh, Bergen, Brambach, Carlsgasse, Elster mit Ortsteil Christiansreuth, Frauengrün, Freiberg, Gürth, Heißenstein, Hennebach, Hermsgrün, Jugelsburg, Kessel, Kleedorf, Leubetha, Mühlhausen, Oberbrambach, Raun, Raunergrund, Rebersreuth, Reuth, Röthenbach, Rohrbach, Remtengrün, Saalig, Schadendeck, Schönlind, Sohl, Untergettengrün.- Zivilverfahren.- Grundstücksangelegenheiten.- Gerichtsverfassung.- Grenzveränderungen zwischen Böhmen und Sachsen.- Konsensprotokolle.- Hypothekenprotokolle.- Ablösungsrezesse beim Rittergut Brambach.- Firmenwesen.- Procurawesen.- Schulangelegenheiten.
Seit Beginn des 19. Jahrhunderts gab es Bestrebungen die gravierenden Mängel des Justizwesens im Königreich Sachsen zu reformieren. Allerdings gelang dies nur bedingt mit den ABC-Gesetzen (vom 28. Januar 1835), welche die Trennung von Verwaltung und Justiz in den höheren Instanzen vollzog. Auf lokaler Ebene bestanden weiterhin gleichrangig Justizämter, Patrimonialgerichte und Stadtgerichte. Die Übergabe privater Gerichtsbarkeit an den Staat erfolgte - aus unterschiedlichen Gründen - bis 1855 auf freiwilliger Basis. Vor diesem Hintergrund vollzog sich die Gründung des Königlichen Gerichtes Adorf/V. zum 30. Januar 1840. Es übernahm die Gerichtsbarkeit des Stadtgerichtes Adorf. Es war außerdem zuständig für die Rittergüter Brambach und Jugelsburg (1840), das Rittergut Breitenfeld (1844), der Rittergüter Erlbach, Schönberg und das Pfarrlehn Marieney (1849).
Mit der "Verordnung, einige Bezirksveränderungen im Voigtlande betreffend" (vom 12. Juni 1847) wurden diesem Gericht die Orte Wohlhausen, Landwüst, Raum (mit Kleedorf und Raumerhammer), Gürth, Elster (mit Bärenloh), Schönlind, Siebenbrunn, Mühlhausen, Bergen, Rebersreuth, Leubetha, Hermsgrün und Saalig aus dem Bezirk des Justizamtes Voigtsberg zugeordnet. Ferner wurde mit dieser Verordnung das Königliche Gericht Adorf "zu einem Justizamte mit bezirksamtlichen Befugnissen erhoben" (GVBl, 1847, S. 20). Die Grenze zum Justizamt Voigtsberg verlief zwischen Erlbach, Gopplasgrün, Gunzen, Wohlbach, Saalig, Leubetha, Rebersreuth und Bergen auf der Adorfer sowie Zwota, Marieney, Wirschnitz, Hundsgrün, Obereichigt, Untereichigt, Tiefenbrunn und Ebmath auf der Voigtsberger Seite.
Grundlegende Änderungen in der Struktur der unteren Justizbehörden stellten sich mit dem "Gesetz, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" (vom 11. August 1855) ein. Es legte den Übergang sämtlicher Patrimonialgerichte an den Staat fest. Dies sollte innerhalb des Zeitraums von einem Jahr geschehen. Ordentliche Gerichte erster Instanz waren nun Gerichtsämter und Bezirksgerichte. Damit wurde das Königliche Gericht Adorf vom Gerichtsamt Adorf abgelöst. Mit der "Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" (vom 2. September 1856) wurden die Zuständigkeitsbereiche der neu etablierten 116 sächsischen Gerichtsämter festgelegt.

Der Bestand enthält Unterlagen des Justiziariats Adorf (1831 - 1836) und des Königlichen Gerichts Adorf (1829 - 1851, 1864).

Der Bestand enthält Unterlagen des Justiziariats Adorf (1831 - 1836) und des Königlichen Gerichts Adorf (1829 - 1851, 1864).
  • 2025-03-06 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D., Nachtrag 2009 [Konversion 2014] | Findkartei / Datenbank
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