Beständeübersicht
Bestand
33008 Grundherrschaft Auerhammer
Datierung | (1814) 1817, 1834 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,02 |
Behm, Jana: Das Hammerherrenhaus zu Auerhammer, in: Erzgebirgische Heimatblätter 4/2008, S. 2-4.
Einwohnerverzeichnis.- Kaufprotokolle.
Die Grundherrschaft Auerhammer geht auf die Gründung eines Hammerwerks im Tal der Zwickauer Mulde bei Aue zurück, das 1526 erstmals erwähnt wird, aber gewiss älter ist. Die Bezeichnung als Uttenhöfer Hammer legt eine ursprüngliche Verbindung zu dem im Besitz der Familie von Uttenhofen befindlichen Rittergut Niederschlema nahe. Der Hammer wurde im Dreißigjährigen Krieg zerstört und 1644 von Veit Hans Schnorr d. Ä. wieder aufgebaut. Über die um den Eisenhammer entstehende Werksiedlung übten die Besitzer verschiedene grundherrliche Rechte einschließlich der Gerichtsbarkeit aus. Eisenhammer und Dorf wurden dem Amt Zwickau zugerechnet.
Aus wirtschaftlichen Gründen musste der Hammerwerksbetrieb in den 1820er Jahren eingestellt werden. 1823 legte Ernst August Geitner in Auerhammer die erste Argentanfabrik Europas an. 1831 wurde Auerhammer vom sächsischen Staatsfiskus erworben und in diesem Zuge am 7. Juli 1836 vom Amt Zwickau an das Kreisamt Schwarzenberg überwiesen. Damit stellten zugleich die Patrimonialgerichte Auerhammer ihre Tätigkeit ein. 1930 erfolgte die Eingemeindung nach Aue.
Aus wirtschaftlichen Gründen musste der Hammerwerksbetrieb in den 1820er Jahren eingestellt werden. 1823 legte Ernst August Geitner in Auerhammer die erste Argentanfabrik Europas an. 1831 wurde Auerhammer vom sächsischen Staatsfiskus erworben und in diesem Zuge am 7. Juli 1836 vom Amt Zwickau an das Kreisamt Schwarzenberg überwiesen. Damit stellten zugleich die Patrimonialgerichte Auerhammer ihre Tätigkeit ein. 1930 erfolgte die Eingemeindung nach Aue.
- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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