Beständeübersicht
Bestand
33015 Gerichtsamt Adorf/V.
Datierung | 1836 - 1879 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,36 |
Armenhäuser.- Innungswesen.- Schulwesen.- Straßenbau.- Übernahme des Patrimonialgerichts Brambach.
Auf Grundlage des "Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" (vom 11. August 1855) und der "Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" (vom 2. September 1856) ging die Rechtspflege fast gänzlich an den Staat über. In diesem Rahmen löste das Gerichtsamt Adorf das Königliche Gericht Adorf ab. Es wurde dem Königlichen Bezirksgericht Plauen untergeordnet, das seinerseits dem Appellationsgerichtsbezirk Zwickau angehörte.
Zum territorialen Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamtes Adorf gehörten Adorf (mit Sorge, Schadendeck und Kessel), Arnsgrün, Bärendorf, Bärenloh (Oberbärenloh, Unterbärenloh), Bergen, Brambach (Unterbrambach), Carlsgasse, Christiansreuth, Elster, Frauengrün, Freiberg, Gettengrün (Obergettengrün, Untergettengrün), Gürth, Heißenstein, Hennebach, Hohendorf, Jugelsburg, Kleedorf, Leubetha (mit Mühlleiten), Mühlhausen (mit Jüdenloh), Oberbrambach, Raun (mit oberen und unteren Lohhäusern), Raunergrund (mit Raunerhammer), Rebersreuth, Remtengrün, Reuth bei Elster, Röthenbach, Rohrbach (mit Wetterhütte), Schönberg (mit Bärenteich, Großenteich, Scheibenmühle, Teichmühle und Geyerhäusern), Schönlind (mit Hallerhäusern), Siebenbrunn (mit Straßenhäusern), Sohl und Weidigt.
Bis 1874 kamen laut "Bekanntmachung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" (vom 12. September 1874) noch die Gemeinden Hermsgrün, Saalig, Wohlbach (mit Witthumsgütern) aus dem Verantwortungsbereich des Gerichtsamtes Schöneck sowie Sträßel (Häusergruppe in der Flur Siebenbrunn) und das Elsterer Forstrevier hinzu.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" (vom 1. März 1879) wurden sämtliche Gerichtsämter aufgehoben. Vor diesem Hintergrund gingen die Aufgaben des Gerichtsamtes Adorf auf das Amtsgericht Adorf über.
Zum territorialen Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamtes Adorf gehörten Adorf (mit Sorge, Schadendeck und Kessel), Arnsgrün, Bärendorf, Bärenloh (Oberbärenloh, Unterbärenloh), Bergen, Brambach (Unterbrambach), Carlsgasse, Christiansreuth, Elster, Frauengrün, Freiberg, Gettengrün (Obergettengrün, Untergettengrün), Gürth, Heißenstein, Hennebach, Hohendorf, Jugelsburg, Kleedorf, Leubetha (mit Mühlleiten), Mühlhausen (mit Jüdenloh), Oberbrambach, Raun (mit oberen und unteren Lohhäusern), Raunergrund (mit Raunerhammer), Rebersreuth, Remtengrün, Reuth bei Elster, Röthenbach, Rohrbach (mit Wetterhütte), Schönberg (mit Bärenteich, Großenteich, Scheibenmühle, Teichmühle und Geyerhäusern), Schönlind (mit Hallerhäusern), Siebenbrunn (mit Straßenhäusern), Sohl und Weidigt.
Bis 1874 kamen laut "Bekanntmachung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" (vom 12. September 1874) noch die Gemeinden Hermsgrün, Saalig, Wohlbach (mit Witthumsgütern) aus dem Verantwortungsbereich des Gerichtsamtes Schöneck sowie Sträßel (Häusergruppe in der Flur Siebenbrunn) und das Elsterer Forstrevier hinzu.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" (vom 1. März 1879) wurden sämtliche Gerichtsämter aufgehoben. Vor diesem Hintergrund gingen die Aufgaben des Gerichtsamtes Adorf auf das Amtsgericht Adorf über.
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
- o. D. [Konversion 2013] | Findkartei / Datenbank