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Beständeübersicht

Bestand

33016 Gerichtsamt Annaberg

Datierung1839 - 1879
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)1,17
Armenhäuser.- Bergbausachen.- Besitzveränderungen.- Garnision Marienberg.- Gemeindezusammenschlüsse.- Straßenbau.- Wassersachen.
Auf Grundlage des "Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" (vom 11. August 1855) und der "Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend"(vom 2. September 1856) ging die Rechtspflege fast gänzlich auf den Staat über. In diesem Rahmen wurde auch das Gerichtsamt Annaberg geschaffen. Dieses war dem Königlichen Bezirksgericht Annaberg untergeordnet, das seinerseits dem Appellationsgerichtsbezirk Zwickau angehörte. In Städten, die zugleich Sitz eines Bezirksgerichts und Gerichtsamtes waren, standen dem Bezirksgericht nur die Eigenschaften eines Gerichtsamtes für die Rechtspflege zu. Die Verwaltungsgeschäfte fielen in die Zuständigkeit des Gerichtsamtes für das Territorium.
Zum territorialen Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamtes Annaberg gehörten Arnsfeld, Bärenstein (ab 1874 mit Kühberg), Cunersdorf (ab 1874 mit Königslust), Frohnau (ab 1874 mit den Gütern Neudeck), Geyersdorf (mit rotem Vorwerk und Schrammgut), Kleinrückerswalde, Königswalde (Amtsseite, Ratsseite; ab 1874 mit dem Annaberger Ratswald), Mildenau, Mittelschmiedeberg, Oberschaar, Schönfeld, Sehma (ab 1874 mit Rothensehma) sowie Wiesa (mit Bad, Dreigut, Plattengut, neuen Weißgut und Prager Gut, ab 1874 auch der Riesenburg, Bahnhaltestelle Schönfeld und der oberen Beyermühle).
Mit der "Bekanntmachung, die Aufhebung der Gerichtsämter Moritzburg und Geyer betreffend" (vom 1. Oktober 1873) kamen zum 1. November 1873 die Orte Herrmannsdorf, Dörfel und Tannenberg (mit Siebenhöfen) zu dessen Kompetenzbereich hinzu.
Basierend auf der "Bekanntmachung, die Aufhebung der Gerichtsämter Moritzburg und Geyer betreffend" (vom 1. Oktober 1873) wechselten auch die Dörfer Herrmannsdorf, Dörfel und Tannenberg (mit Siebenhöfen) vom liquidierten Gerichtsamt Geyer in dessen Arbeitsfeld. Bis 1874 kam laut "Bekanntmachung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" (vom 12. September 1874) noch die Ortschaft Neundorf (vormals Gerichtsamt Wolkenstein) zu seinem Wirkungskreis hinzu.
Ferner wurden nach der Auflösung des Gerichtsamtes Jöhstadt ab dem 1. Juli 1876 der gesamte Bezirk des Gerichtsamtes Jöhstadt mit den Ortschaften Jöhstadt, Grumbach, Oberschmiedeberg, Schmalzgrube, Steinbach sowie das Steinbacher und das Jöhstädter Forstrevier in den Verantwortungsbereich des Gerichtsamtes Annaberg übergeben. Voraussetzung dafür war die "Bekanntmachung, die Aufhebung der Gerichtsämter Brandis und Jöhstadt betreffend" (vom 28. April 1876).
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" vom 1. März 1879 wurden sämtliche Gerichtsämter aufgehoben. Vor diesem Hintergrund gingen die Aufgaben des Gerichtsamtes Annaberg auf das Amtsgericht Annaberg über.
  • 2004 | elektronisches Findmittel
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D. [Konversion 2013], Nachtrag 2009 | Findkartei / Datenbank
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