Beständeübersicht
Bestand
33017 Gerichtsamt Auerbach/V.
Datierung | 1854 - 1866 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,17 |
Brückenbau.- Gemeindegrenzen.- Gesellenkasse.- Gewerbeangelegenheiten.- Heimatangehörigkeit.- Jagdsachen.- Wassersachen.
Auf Grundlage des "Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" (vom 11. August 1855) und der "Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" (vom 2. September 1856) ging die Rechtspflege fast gänzlich auf den Staat über. In diesem Rahmen löste das Gerichtsamt Auerbach das Königliche Gericht Auerbach ab. Es wurde dem Königlichen Bezirksgericht Eibenstock untergeordnet, das seinerseits dem Appellationsgerichtsbezirk Zwickau angehörte. Mit der "Bekanntmachung, die Aufhebung des Bezirksgerichts Eibenstock" (vom 1. April 1873) fiel das Gerichtsamt Auerbach ab dem 1. Mai 1873 in den Verantwortungsbereich des Königlichen Bezirksgerichts Zwickau.
Zum territorialen Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamtes Auerbach gehörten Auerbach, Beerheida, Brunn bei Auerbach, Crinitzleithen, Dresselsgrün, Gottesberg (mit Neuberg), Hauptbrunn, Herlagrün, Hinterhain, Hohengrün, Jägersgrün, Morgenröthe (mit Rautenkranz etc.), Mühlgrün, Rebesgrün, Rempesgrün (mit Fichßig und Lohhäusern), Reumtengrün, Rodewisch (Niederauerbach, Obergöltzsch, Untergöltzsch etc. und Rebesbrunn), Rothenkirchen, Rützengrün, Schnarrtanne (mit Veithäusern, Hahnberghäuser und Laubberghäuser), Sorge bei Auerbach, Tannenbergsthal (mit Pechseifen, Georgengrün, Grünhaida, Zöbisch, Reiboldsgrün, Haideschochen, Hohenhaide, Sackhaus), Vogelsgrün, Wernesgrün (mit Plitzschenhäusern) sowie Wiedenberg bei Rodewisch und Wildenau sowie die Forstreviere Ellefeld, Georgengrün, Rautenkranz, Tannenbergsthal und Sachsengrund.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" (vom 1. März 1879) wurden sämtliche Gerichtsämter aufgehoben. Vor diesem Hintergrund gingen die Aufgaben des Gerichtsamtes Auerbach auf das Amtsgericht Auerbach über.
Zum territorialen Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamtes Auerbach gehörten Auerbach, Beerheida, Brunn bei Auerbach, Crinitzleithen, Dresselsgrün, Gottesberg (mit Neuberg), Hauptbrunn, Herlagrün, Hinterhain, Hohengrün, Jägersgrün, Morgenröthe (mit Rautenkranz etc.), Mühlgrün, Rebesgrün, Rempesgrün (mit Fichßig und Lohhäusern), Reumtengrün, Rodewisch (Niederauerbach, Obergöltzsch, Untergöltzsch etc. und Rebesbrunn), Rothenkirchen, Rützengrün, Schnarrtanne (mit Veithäusern, Hahnberghäuser und Laubberghäuser), Sorge bei Auerbach, Tannenbergsthal (mit Pechseifen, Georgengrün, Grünhaida, Zöbisch, Reiboldsgrün, Haideschochen, Hohenhaide, Sackhaus), Vogelsgrün, Wernesgrün (mit Plitzschenhäusern) sowie Wiedenberg bei Rodewisch und Wildenau sowie die Forstreviere Ellefeld, Georgengrün, Rautenkranz, Tannenbergsthal und Sachsengrund.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" (vom 1. März 1879) wurden sämtliche Gerichtsämter aufgehoben. Vor diesem Hintergrund gingen die Aufgaben des Gerichtsamtes Auerbach auf das Amtsgericht Auerbach über.
- 2004 | elektronisches Findmittel
- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
- o. D. [Konversion 2013], Nachtrag 2009 | Findkartei / Datenbank