Beständeübersicht
Bestand
33021 Gerichtsamt Elsterberg
Datierung | 1853 - 1873 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,10 |
Kaufprotokolle von Ruppertsgrün.- Nutzungsentschädigungen.- Perlfischerei.- Wahlen.
Auf Grundlage des "Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" (vom 11. August 1855) und der "Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" (vom 2. September 1856) ging die Rechtspflege fast gänzlich auf den Staat über. In diesem Rahmen wurde auch das Gerichtsamt Elsterberg errichtet, welches dem Königlichen Bezirksgericht Plauen untergeordnet war, das seinerseits dem Appellationsgerichtsbezirk Zwickau angehörte.
Zum territorialen Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamtes gehörten die Ortschaften Elsterberg (mit Görschnitzberg, Eippe und Franzmühle), Brockau, Christgrün (mit Kleinchristgrün), Coschütz, Cunsdorf bei Elsterberg, Feldwiese, Görschnitz (sächsischer Anteil), Jocketa, Kleingera, Liebau, Loßa, Noßwitz, Pansdorf, Reimersgrün, Reuth bei Elsterberg (mit Pfannenstiel), Rückisch, Ruppertsgrün bei Liebau, Sachswitz (sächsicher Anteil; Gotteshausgut), Scholas, Steinsdorf, Thürndorf, Tremnitz, Trieb an der Elster und Wipplas.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" (vom 1. März 1879) wurden sämtliche Gerichtsämter aufgehoben. Vor diesem Hintergrund gingen die Aufgaben des Gerichtsamtes Elsterberg auf das Amtsgericht Elsterberg über.
Zum territorialen Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamtes gehörten die Ortschaften Elsterberg (mit Görschnitzberg, Eippe und Franzmühle), Brockau, Christgrün (mit Kleinchristgrün), Coschütz, Cunsdorf bei Elsterberg, Feldwiese, Görschnitz (sächsischer Anteil), Jocketa, Kleingera, Liebau, Loßa, Noßwitz, Pansdorf, Reimersgrün, Reuth bei Elsterberg (mit Pfannenstiel), Rückisch, Ruppertsgrün bei Liebau, Sachswitz (sächsicher Anteil; Gotteshausgut), Scholas, Steinsdorf, Thürndorf, Tremnitz, Trieb an der Elster und Wipplas.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" (vom 1. März 1879) wurden sämtliche Gerichtsämter aufgehoben. Vor diesem Hintergrund gingen die Aufgaben des Gerichtsamtes Elsterberg auf das Amtsgericht Elsterberg über.
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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