Beständeübersicht
Bestand
33022 Gerichtsamt Falkenstein
Datierung | 1848 - 1873 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,22 |
Eisenbahnangelegenheiten.- Gemeindeangelegenheiten.- Häuslergeld.- Straßenbau.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.
Auf Grundlage des "Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" (vom 11. August 1855) und der "Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" (vom 2. September 1856) ging die Rechtspflege fast gänzlich auf den Staat über. In diesem Rahmen wurde auch das Gerichtsamt Falkenstein errichtet, welches dem Königlichen Bezirksgericht Plauen untergeordnet war, das seinerseits dem Appellationsgerichtgerichtsbezirk Zwickau angehörte.
Zum territorialen Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamtes Falkenstein gehörten Falkenstein (ab 1874 mit Hohenweg und Lohberg), Bergen, Boda, Dorfstadt, Ellefeld (mit Hanneloh, Juchhöhe), Friedrichsgrün, Grünbach (Vordergrünbach, Hintergrünbach; mit Lohberg), Hammerbrücke (mit Rißbrücke, Pachthaus und Lux), Kottengrün, Neudorf (mit unterem und oberem Pachthaus sowie Hofmeister), Neustadt (mit Winn, Siebenhitz und Scheibenhaus), Oberlauterbach (mit Irrgang), Pillmannsgrün (mit Oberjägerswald), Poppengrün, Schönau (ab 1874 mit Siebenhitz), Siehdichfür, Trieb bei Bergen und Werda.
Bis 1874 kamen laut "Bekanntmachung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" (vom 12. September 1874) noch Muldenberg, Muldenhäuser, Saubachhäuser und Tannenhaus vom Gerichtsamt Schöneck sowie die Forstreviere Ellenfeld und Tannenhaus hinzu.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" (vom 1. März 1879) wurden sämtliche Gerichtsämter aufgehoben. Vor diesem Hintergrund gingen die Aufgaben des Gerichtsamtes Falkenstein auf das Amtsgericht Falkenstein über.
Zum territorialen Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamtes Falkenstein gehörten Falkenstein (ab 1874 mit Hohenweg und Lohberg), Bergen, Boda, Dorfstadt, Ellefeld (mit Hanneloh, Juchhöhe), Friedrichsgrün, Grünbach (Vordergrünbach, Hintergrünbach; mit Lohberg), Hammerbrücke (mit Rißbrücke, Pachthaus und Lux), Kottengrün, Neudorf (mit unterem und oberem Pachthaus sowie Hofmeister), Neustadt (mit Winn, Siebenhitz und Scheibenhaus), Oberlauterbach (mit Irrgang), Pillmannsgrün (mit Oberjägerswald), Poppengrün, Schönau (ab 1874 mit Siebenhitz), Siehdichfür, Trieb bei Bergen und Werda.
Bis 1874 kamen laut "Bekanntmachung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" (vom 12. September 1874) noch Muldenberg, Muldenhäuser, Saubachhäuser und Tannenhaus vom Gerichtsamt Schöneck sowie die Forstreviere Ellenfeld und Tannenhaus hinzu.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" (vom 1. März 1879) wurden sämtliche Gerichtsämter aufgehoben. Vor diesem Hintergrund gingen die Aufgaben des Gerichtsamtes Falkenstein auf das Amtsgericht Falkenstein über.
- 2004 | elektronisches Findmittel
- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
- o. D. [Konversion 2013] | Findkartei / Datenbank