Beständeübersicht
Bestand
33026 Gerichtsamt Klingenthal
Datierung | 1831 - 1875 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,14 |
Einrichtung des Königlichen Gerichts Klingenthal.- Heimatscheine.- Heimatbezirke Mühleithen und Winselburg.- Innungsangelegenheiten.- Steuerangelegenheiten.
Auf Grundlage des "Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend"(vom 11. August 1855) und der "Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" (vom 2. September 1856) ging die Rechtspflege fast gänzlich auf den Staat über. In diesem Rahmen wurde auch das Gerichtsamt Klingenthal errichtet, welches dem Königlichen Bezirksgericht Eibenstock untergeordnet war, das seinerseits dem Appellationsgerichtsbezirk Zwickau angehörte.
Zum 30. April 1873 wurde das Bezirksgericht Eibenstock mit der "Bekanntmachung, die Aufhebung des Bezirksgerichts Eibenstock" (vom 1. April 1873). Danach wurde das Gerichtamt Klingenthal in den Verantwortungsbereich des Königlichen Bezirksgerichtes Plauen übernommen.
Zum territorialen Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamtes Klingenthal gehörten Klingenthal (mit Quittenbach), Aschberg, Brunndöbra (mit Mittelberg und Döhlerwald), Georgenthal, Glasbachhäuser, Kottenheide, Landesgemeinde, Mühlleiten bei Steindöbra, Obersachsenberg, Steindöbra, Untersachsenberg, Winselburg, Zwota und Zwotental (Oberzwota) sowie die Forstreviere Brunndöbra, Kottenhaide und Landesgemeinde.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" (vom 1. März 1879) wurden sämtliche Gerichtsämter aufgehoben. Vor diesem Hintergrund gingen die Aufgaben des Gerichtsamtes Klingenthal auf das Amtsgericht Klingenthal über.
Zum 30. April 1873 wurde das Bezirksgericht Eibenstock mit der "Bekanntmachung, die Aufhebung des Bezirksgerichts Eibenstock" (vom 1. April 1873). Danach wurde das Gerichtamt Klingenthal in den Verantwortungsbereich des Königlichen Bezirksgerichtes Plauen übernommen.
Zum territorialen Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamtes Klingenthal gehörten Klingenthal (mit Quittenbach), Aschberg, Brunndöbra (mit Mittelberg und Döhlerwald), Georgenthal, Glasbachhäuser, Kottenheide, Landesgemeinde, Mühlleiten bei Steindöbra, Obersachsenberg, Steindöbra, Untersachsenberg, Winselburg, Zwota und Zwotental (Oberzwota) sowie die Forstreviere Brunndöbra, Kottenhaide und Landesgemeinde.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" (vom 1. März 1879) wurden sämtliche Gerichtsämter aufgehoben. Vor diesem Hintergrund gingen die Aufgaben des Gerichtsamtes Klingenthal auf das Amtsgericht Klingenthal über.
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
- o. D. [Konversion 2013] | Findkartei / Datenbank