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Beständeübersicht

Bestand

33030 Gerichtsamt Oederan

Datierung1852 - 1874
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,12
Vollmachten für gerichtliche und außergerichtliche Vertretungen.- Aktenrepertorium des Kassen- und Rechnungswesens.- Protokolle der Kalkabbauverträge.- Grundstückangelegenheiten.- Überlassung eines Brunnens.- Ablösung der Reallasten.
Auf Grundlage des "Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" (vom 11. August 1855) und der "Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" (vom 2. September 1856) ging die Rechtspflege fast gänzlich auf den Staat über. In diesem Rahmen wurde auch das Gerichtsamt Oederan errichtet, welches dem Bezirksgericht Augustusburg untergeordnet war, das seinerseits dem Appellationsgerichtsbezirk Zwickau angehörte.
Mit der "Bekanntmachung, die Aufhebung des Bezirksgerichtes Augustusburg betreffend" (vom 24. Mai 1859) erfolgte zum 30. Juni 1859 die Auflösung des Königlichen Bezirksgerichts Augustusburg. Infolgedessen wurde das Gerichtsamt Oederan dem Königlichen Bezirksgericht Chemnitz unterstellt.
Zum territorialen Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamtes Oederan gehörten Oederan (ab 1874 mit Gut Hohenlinde und Neuhohenlinde), Börnichen bei Oederan, Breitenau, Frankenstein, Gahlenz, Görbesdorf, Hartha, Hetzdorf, Kirchbach, Memmendorf, Schönerstädt, Thiemendorf und Wingendorf.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit"( vom 1. März 1879) wurden sämtliche Gerichtsämter aufgehoben. Vor diesem Hintergrund gingen die Aufgaben des Gerichtsamtes Oederan auf das Amtsgericht Oederan über.
  • 2007 | elektronisches Findmittel
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D. [Konversion 2013] | Findkartei / Datenbank
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