Beständeübersicht
Bestand
33069 Königliches Bezirksgericht Annaberg
Datierung | 1848 - 1866 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 1,10 |
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Strafverfahren.
Auf Grundlage des "Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" (vom 11. August 1855) und der "Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" (vom 2. September 1856) ging die Rechtspflege fast gänzlich auf den Staat über. In diesem Rahmen erfolgte die Einrichtung des Königlichen Bezirksgerichts Annaberg, welches der Aufsicht des Appellationsgerichts Zwickau unterstand. Zugleich war es auch Gerichtsamt für den Gemeindebezirk der Stadt Annaberg mit Buchholz und territorial zuständig für die Gerichtsämter Annaberg, Marienberg, Wolkenstein, Ehrenfriedersdorf, Geyer, Grünhain, Oberwiesenthal und Jöhstadt.
Mit der "Bekanntmachung, die Aufhebung des Bezirksgerichtes Augustusburg betreffend" (vom 24. Mai 1859) erfolgte zum 30. Juni 1859 dessen Aufhebung. Die Gerichtsämter Zöblitz und Lengefeld wurden infolgedessen in das Königliche Bezirksgericht Annaberg einbezirkt.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" (vom 1. März 1879) wurde das Königliche Bezirksgericht Annaberg aufgehoben. Die Nachfolgeeinrichtungen der Gerichtsämter, namentlich die Amtsgerichte Annaberg (mit Jöhstadt), Ehrenfriedersdorf (mit Geyer), Wolkenstein, Scheibenberg und Oberwiesenthal, fielen seit diesem Zeitpunkt in den Verantwortungsbereich des Landgerichts Chemnitz und das Amtsgericht Marienberg in den des Landgerichts Freiberg. Das Gerichtsamt Grünhain war schon 1874 aufgelöst worden.
Mit der "Bekanntmachung, die Aufhebung des Bezirksgerichtes Augustusburg betreffend" (vom 24. Mai 1859) erfolgte zum 30. Juni 1859 dessen Aufhebung. Die Gerichtsämter Zöblitz und Lengefeld wurden infolgedessen in das Königliche Bezirksgericht Annaberg einbezirkt.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" (vom 1. März 1879) wurde das Königliche Bezirksgericht Annaberg aufgehoben. Die Nachfolgeeinrichtungen der Gerichtsämter, namentlich die Amtsgerichte Annaberg (mit Jöhstadt), Ehrenfriedersdorf (mit Geyer), Wolkenstein, Scheibenberg und Oberwiesenthal, fielen seit diesem Zeitpunkt in den Verantwortungsbereich des Landgerichts Chemnitz und das Amtsgericht Marienberg in den des Landgerichts Freiberg. Das Gerichtsamt Grünhain war schon 1874 aufgelöst worden.
- 2003, 2020 | elektronisches Findmittel
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5