Beständeübersicht
Bestand
33071 Königliches Bezirksgericht Chemnitz
Datierung | 1849 - 1898 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 2,33 |
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Justizverwaltung.- Zivilprozesse.- Gewerbeanmeldungen und Firmeneintragungen.- Auswanderungsgesuche.- Strafverfahren.- Testamentssachen und Nachlasssachen.- Vormundschaftssachen.- Pflegschaftssachen.
Auf der Grundlage des Gesetzes die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend vom 11. August 1855 und mit der Verordnung die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend vom 2. September 1856 erfolgte im September 1856 die Einrichtung des Bezirksgericht Chemnitz. Es unterstand der Aufsicht des Appellationsgerichts Zwickau.
Das Bezirksgericht Chemnitz war zugleich Gerichtsamt für den Gemeindebezirk der Stadt Chemnitz und territorial zuständig für die Gerichtsämter Chemnitz, Frankenberg, Limbach und Stollberg. Mit der Bekanntmachung die Aufhebung des Bezirksgerichts Augustusburg betreffend vom 24. Mai 1859 erweiterte sich der Wirkungskreis des Bezirkgerichts auf die Gerichtsämter Oederan, Augustusburg und Zschopau.
Auf der Grundlage des Gesetzes vom 30. Oktober 1861, die Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches betreffend und der Ausführungsverordnung vom 30. Dezember 1861 erfolgte im Januar 1862 beim Bezirksgericht Chemnitz die Einrichtung eines Handelsgerichts. Es bestand aus zwei Mitgliedern des Bezirksgerichts und drei Kaufleuten sowie deren Stellvertreter. Zu den Aufgaben des Handelsgerichts gehörten u. a. die Registrierung von Gewerbeanmeldungen, die Eintragung von Firmen in das Handelsregister und deren Veröffentlichung im Amtsblatt.
Das Bezirksgericht hatte seinen Sitz zunächst in dem am Neumarkt 8 gelegenen Gerichtsamtsgebäude, ab 1861 am Neumarkt 7. Wegen baulicher Mängel und Raumknappheit des Gebäudes verlegte das Bezirkgericht 1862 die Abteilung für Strafsachen des Gerichtsamts im Bezirksgericht, das Handelsgericht und die Nebensportelkasse in die Herrengasse 13. Ab 1870 wurde die Abteilung für Nachlass- und Vormundschaftssachen sowie das Archiv in einem Dienstgebäude in die Theaterstraße 48 untergebracht.
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend vom 1. März 1879 wurde das Königliche Bezirksgericht Chemnitz aufgehoben.
Das Bezirksgericht Chemnitz war zugleich Gerichtsamt für den Gemeindebezirk der Stadt Chemnitz und territorial zuständig für die Gerichtsämter Chemnitz, Frankenberg, Limbach und Stollberg. Mit der Bekanntmachung die Aufhebung des Bezirksgerichts Augustusburg betreffend vom 24. Mai 1859 erweiterte sich der Wirkungskreis des Bezirkgerichts auf die Gerichtsämter Oederan, Augustusburg und Zschopau.
Auf der Grundlage des Gesetzes vom 30. Oktober 1861, die Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches betreffend und der Ausführungsverordnung vom 30. Dezember 1861 erfolgte im Januar 1862 beim Bezirksgericht Chemnitz die Einrichtung eines Handelsgerichts. Es bestand aus zwei Mitgliedern des Bezirksgerichts und drei Kaufleuten sowie deren Stellvertreter. Zu den Aufgaben des Handelsgerichts gehörten u. a. die Registrierung von Gewerbeanmeldungen, die Eintragung von Firmen in das Handelsregister und deren Veröffentlichung im Amtsblatt.
Das Bezirksgericht hatte seinen Sitz zunächst in dem am Neumarkt 8 gelegenen Gerichtsamtsgebäude, ab 1861 am Neumarkt 7. Wegen baulicher Mängel und Raumknappheit des Gebäudes verlegte das Bezirkgericht 1862 die Abteilung für Strafsachen des Gerichtsamts im Bezirksgericht, das Handelsgericht und die Nebensportelkasse in die Herrengasse 13. Ab 1870 wurde die Abteilung für Nachlass- und Vormundschaftssachen sowie das Archiv in einem Dienstgebäude in die Theaterstraße 48 untergebracht.
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend vom 1. März 1879 wurde das Königliche Bezirksgericht Chemnitz aufgehoben.
- 2003, 2004, 2007 | Findbuch / Datenbank
- 2025-03-06 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5