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Beständeübersicht

Bestand

33181 Gerichtsamt Wildenfels

Datierung1855 - 1857
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,06
Zivilprozesse.
Auf Grundlage des "Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 und der "Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" vom 2. September 1856 ging die Rechtspflege fast gänzlich auf den Staat über. In diesem Rahmen wurde auch das Gerichtsamt Wildenfels errichtet, welches dem Königlichen Bezirksgericht Zwickau untergeordnet war, das seinerseits dem Appellationsgerichtsbezirk Zwickau angehörte.
Zum territorialen Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamtes Wildenfels gehörten Wildenfels (mit Friedrichsthal), Cunersdorf (anteilig; ab 1874 Gerichtsamt Kirchberg), Friedrichsgrün, Grünau, Härtensdorf (anteilig), Heinrichsort, Neudörfel bei Lichtenstein (anteilig), Neudörfel bei Wildenfels (anteilig), Ortmannsdorf (anteilig), Reinsdorf (exkl. Zwickauer Anteil, ab 1874 mit anteilig Pöhlau, auch "Reinsdorf an Pöhlau genannt) Schönau (anteilig) sowie Weißbach (mit Hermersdorf) und Zschocken, anteilig.
Zum 1. Januar 1879 ergaben sich Gerichtsbezirksänderungen infolge der Abtretung der Gerichtsbarkeit der Schönburgischen Rezessherrschaften Änderungen. Gesetzliche Grundlage dafür war die "Verordnung, die Gerichtsbarkeit der Schönburgischen Receßherrschaften betreffend" (vom 30. Oktober 1878) und die "Verordnung, die Aufhebung des Gerichtsamtes Remse und den Eintritt verschiedener Jurisdictionsänderungen betreffend" (vom 18. November 1878). So musste das Gerichtsamt Wildenfels die Orte Pöhlau (anteilig) sowie Reinsdorf (anteilig) an das Gerichtsamtsbezirk Zwickau; Zschocken (königlicher Anteil) und Neuwittensdorf an das Gerichtsamt Hartenstein sowie Heinrichtsort an das Gerichtsamt Lichtenstein abtreten. Darüber hinaus kamen zu seinem Gerichtsamtsbezirk Neudörfel bei Ortmannsdorf (Schönburger Anteil; vormals Gerichtsamt Lichtenstein); Härtensdorf (Schönburger Anteil), Neudörfel bei Wildenfels, Ortmannsdorf (Schönburger Anteil) und Schönau (Schönburger Anteil; alle vormals Gerichtsamt Hartenstein) zu seinem Verantwortungsbereich hinzu. Bis Anfang 1879 war das Gerichtsamt Wildenfels demnach zuständig für folgende Orte: Wildensfels (mit Friedrichtsthal), Friedrichsgrün, Grünau, Härtensdorf (königlicher Anteil), Härtensdorf (Schönburger Anteil), Neudörfel bei Ortmannsdorf (königlicher Anteil), Neudörfel bei Ortmannsdorf (Schönburger Anteil), Neudörfel bei Wildenfels (königlicher Anteil), Neudörfel bei Wildenfels (Schönburger Anteil), Ortmannsdorf (königlicher Anteil), Ortmannsdorf (Schönburger Anteil), Schönau (königlicher Anteil), Schönau (Schönburger Anteil), Weißbach bei Hermersdorf.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" vom 1. März 1879 wurden sämtliche Gerichtsämter aufgehoben. Vor diesem Hintergrund gingen die Aufgaben des Gerichtsamtes Wildenfels auf das Amtsgericht Wildenfels über.
  • 2006, Nachtrag 2017 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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