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Beständeübersicht

Bestand

33187 Grundherrschaft Wolframsdorf

Datierung1656 - 1848
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,27
1. Geschichte der Grundherrschaft Wolframsdorf
Der Ort Wolframsdorf befindet sich westlich von Werdau unmittelbar an der heutigen sächsischen Grenze zu Thüringen. Durch diese Grenzlage gehörte er zeitweilig zu Thüringen wie zu Sachsen. Wolframsdorf war eine Häusergruppe in Streusiedlung mit Parzellenflur. Der Ort bestand 1796 aus 17 Häuslern und 1846 aus 139 Einwohnern. Ende des 18. Jahrhunderts gehörte Wolframsdorf administrativ zum Amt Weida, das im Lauf der Geschichte sowohl im ernestinischen wie albertinischen Sachsen sowie im Sekundogeniturherzogtum Sachsen-Zeitz lag. 1815 fiel der Ort an Sachsen-Weimar und 1845 endgültig an das Königreich Sachsen. Das Rittergut (Neu-) Wolframsdorf wurde erst 1789 durch Vereinigung von zwei Vorwerken geschaffen, welche die beiden Rittergüter Teichwolframsdorf oberen und unteren Teils in der Gemeinde Katzendorf innehatten. Das Rittergut Teichwolframsdorf besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Stöcken, Walddorf (bei Werdau) und Wolframsdorf (bei Werdau). Die Gerichtsbarkeit des Rittergutes Wolframsdorf erstreckte sich über Güter in Großkundorf (bei Teichwolframsdorf in Thüringen), Katzendorf (bei Berga in Thüringen), Sorge-Settendorf (bei Teichwolframsdorf in Thüringen), Trünzig und Wolframsdorf (bei Werdau). Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts über das Dorf Wolframsdorf im Jahr 1850 an das Justizamt Werdau und die über Güter in den anderen Dörfern wohl an das Amt Weida. Wolframsdorf wurde 1875 nach Trünzig eingemeindet. Seit 1994 gehört es zu Langenbernsdorf.


2. Bestandsgeschichte
Mit dem Übergang der Patrimonalgerichtsbarkeit vom Grundherrn auf den Staat gelangten die dazugehörigen Akten ab der Mitte des 19. Jahrhunderts in die Altregistraturen der neu gebildeten sächsischen Gerichte. Von dort wurden sie an das Hauptstaatsarchiv Dresden abgegeben. Dort wurde aus Akten der Lagerungsgemeinschaft Amtsgericht Werdau der Bestand Grundherrschaft Wolframsdorf mit fünf Archivalieneinheiten gebildet und im Jahr 2006 dem Staatsarchiv Chemnitz übergeben und hier erschlossen. Im Rahmen einer Beständebereinigung gelangten ebenso die Bestände 39043 Lagerungsgemeinschaft Amtsgericht Werdau, 39048 Lagerungsgemeinschaft Amtsgericht Zwickau sowie 39070 Amtshauptmannschaft Zwickau, Vorakten aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden in das Staatsarchiv Chemnitz. Von 2005 bis 2009 wurden die Lagerungsgemeinschaften im Staatsarchiv Chemnitz aufgelöst und die Akten ihren ursprünglichen Provenienzen zugeordnet. Der Bestand 33187 Grundherrschaft Wolframsdorf wurde um Akten der vorgenannten Bestände angereichert und die Findkartei im Jahr 2010 im Archivprogramm Augias 7.4 erfasst. Der Bestand umfasst 0,27 lfm und besteht aus 14 Verzeichnungseinheiten.


3. Quellen und Literatur
Zu Wolframsdorf vgl. folgende weitere Bestände:
12613 Gerichtsbücher
30082 Katasteramt Zwickau
33043 Ältere Amtshauptmannschaft Zwickau

http://hov.isgv.de/Wolframsdorf_(2),_(Wolframsdorfer_Waldhäuser)
http://hov.isgv.de/Wolframsdorf_(2),_(Wolframsdorfer_Waldhäuser)
Gerichtsprotokoll.- Grundbuch.- Grundakten.- Rechtsstreitigkeiten.
Der Ort Wolframsdorf befindet sich westlich von Werdau unmittelbar an der heutigen sächsischen Grenze zu Thüringen. Durch diese Grenzlage gehörte er zeitweilig zu Thüringen wie zu Sachsen. Wolframsdorf war eine Häusergruppe in Streusiedlung mit Parzellenflur. Der Ort bestand 1796 aus 17 Häuslern und 1846 aus 139 Einwohnern. Ende des 18. Jahrhunderts gehörte Wolframsdorf administrativ zum Amt Weida, das im Lauf der Geschichte sowohl im ernestinischen wie albertinischen Sachsen sowie im Sekundogeniturherzogtum Sachsen-Zeitz lag. 1815 fiel der Ort an Sachsen-Weimar und 1845 endgültig an das Königreich Sachsen. Das Rittergut (Neu-) Wolframsdorf wurde erst 1789 durch Vereinigung von zwei Vorwerken geschaffen, welche die beiden Rittergüter Teichwolframsdorf oberen und unteren Teils in der Gemeinde Katzendorf innehatten. Das Rittergut Teichwolframsdorf besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Stöcken, Walddorf (bei Werdau) und Wolframsdorf (bei Werdau). Die Gerichtsbarkeit des Rittergutes Wolframsdorf erstreckte sich über Güter in Großkundorf (bei Teichwolframsdorf in Thüringen), Katzendorf (bei Berga in Thüringen), Sorge-Settendorf (bei Teichwolframsdorf in Thüringen), Trünzig und Wolframsdorf (bei Werdau). Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts über das Dorf Wolframsdorf im Jahr 1850 an das Justizamt Werdau und die über Güter in den anderen Dörfern wohl an das Amt Weida. Wolframsdorf wurde 1875 nach Trünzig eingemeindet. Seit 1994 gehört es zu Langenbernsdorf.
  • 2006, Nachtrag 2010 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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