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Beständeübersicht

Bestand

33188 Grundherrschaft Liebschwitz

Datierung1680 - 1944
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)15,75

Bestand enthält auch 3 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 42

http://de.wikipedia.org/wiki/Liebschwitz
http://www.untermhaus.de/geschichte/geraunduhaus/stadtteile/liebschwitz/chronik.html
http://www.archive-in-thueringen.de/index.php?major=archiv&action=detail&object=bestand&id=16680

Zeitschrift "Burgen und Schlösser in Sachsen-Anhalt", Landesgruppe Sachsen-Anhalt der Deutschen Burgenvereinigung e.V., Halle/Saale, 1999/2000 S.93ff
Belehnungen.- Verpachtungen.- Grenzsachen.- Jagdsachen.- Steuersachen.- Kaufprotokolle.- Gerichtsprotokolle.- Nachlassregulierungen.- Bausachen.- Strafsachen.- Zoitzmühle zu Liebschwitz.- Entwürfe der Grund- und Hypothekenbücher bei den Gerichten Liebschwitz und Loitzsch.
Die Grundherrschaft Liebschwitz erstreckte sich über mehrere unzusammenhängende Gebietsteile südlich von Gera und Ronneburg und wurde erst 1554 mit dem Naumburger Vertrag Teil des Kurfürstentums Sachsen. Die Exklave bestand aus den ehemals selbständigen, mit ober- und erbgerichtlichen Befugnissen versehenen Rittergütern Liebschwitz und Loitzsch, die sich von 1576 an in verschiedener Hand befanden und 1745 unter der Hand der Familie von Ziegenhierd vereinigt wurden. 1763 bzw. 1778 erhielten sie die Schriftsässigkeit zuerkannt. Sowohl Liebschwitz mit 4.226,12 Steuereinheiten als auch Loitzsch mit 2.254,42 Steuereinheiten zählten um 1840 zu den kleineren Gütern in Sachsen. Zubehörungen des Rittergutes Liebschwitz waren die Dörfer Liebschwitz, Lietzsch, Rückersdorf (anteilig) und Taubenpreskeln, während Grobsdorf (anteilig), Hilbersdorf (anteilig), Lengefeld (anteilig), Loitzsch, Niebra und Pösneck in Verbindung zum Rittergut Loitzsch standen. Gegen die Abtretung der insgesamt zehn Dörfer an Preußen wehrte sich die Familie von Ziegenhierd 1815 erfolgreich. Seither sprach man von dem "Ziegenhierdschen Ländchen". Dieses wurde bis 1836 dem Amt Borna, danach dem Amt Zwickau und ab 1840 dem Amt Werdau zugerechnet. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Grobsdorf (bei Ronneburg in Thüringen), Hilbersdorf (bei Wünschendorf in Thüringen), Lengefeld (bei Gera), Liebschwitz (bei Gera), Lietzsch (bei Gera), Loitzsch (bei Kauern in Thüringen), Niebra (bei Gera), Otticha (bei Falka in Thüringen), Pösneck (bei Wünschendorf in Thüringen), Rückersdorf (bei Wünschendorf in Thüringen), Taubenpreskeln (bei Gera) und Thränitz (bei Gera). Mit der Verstaatlichung der Justiz ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts nach 1850 an das Justizamt Zwickau.
Als Besitzer sind belegt: von Liebschwitz (12. Jhd. - 16. Jhd.), von Ende (1533 - 1646, von Carlowitz (1646 - 1674), von Ende (1681 - 1688), von Meußbach (1688 - 1703), Leyser (1722 - 1745), von Ziegenhierd (1745 - 20. Jhd.).
Am 1. April 1928 wurde das "Ziegenhierdsche Ländchen" von Sachsen nach Thüringen überwiesen. Der Bestand wurde 1947 und 1958 vom Staatsarchiv Dresden übernommen, ein Rest kam 1966 vom Staatsarchiv Greiz.
Der Bestand umfasst die Überlieferung der Patrimonialgerichte, das Rittergutsarchiv und verschiedene Ergebnisse heimatkundlicher Forschungen aus dem Kreis der Familie von Ziegenhierd. Weitere Überlieferung zur Grundherrschaft befindet sich im Hauptstaatsarchiv Dresden im Bestand 13700 Altsächsische Grundherrschaften.
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