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Beständeübersicht

Bestand

33208 Grundherrschaft Obermosel (sächsischer Anteil)

Datierung1665 - 1771, 1801 - 1855
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,44
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 51

Album der Rittergüter und Schlösser des Königreiches Sachsen / nach der Natur neu aufgenommen von F. Heise…, herausgegeben von G. A. Poenicke, IV. Sektion, Erzgebirgischer Kreis, S. 219

http://hov.isgv.de/Obermosel
Gutsverwaltung.- Grundstücksangelegenheiten.- Testamentsprotokolle.- Kaufprotokolle.- Gerichtsprotokolle.- Gerichtsbuch.- Ablösung von Diensten und Abgaben.
Die Grundherrschaft Obermosel (sächsischer Anteil) befand sich südwestlich von Glauchau. Das Rittergut wurde im 18. Jahrhundert erstmals erwähnt und gehörte mit insgesamt 3.449,99 Steuereinheiten (um 1840) zu den kleineren Gütern in Sachsen. Es war ein schriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Dennheritz, Höckendorf (bei Meerane), Jüdenhain (bei Zwickau), Obermosel, Rothenbach und Wulm. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde am 11. Oktober 1855 an das Königliche Landgericht Zwickau abgegeben.
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D., Nachtrag 2009 [Konversion 2012] | Findkartei / Datenbank
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