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Beständeübersicht

Bestand

33257 Gerichtsamt Geyer

Datierung1851 - 1868
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,06
Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Nachlass Feig.- Pfarrzinsen.- Verpflichtung des Gerichtspersonals.
Auf Grundlage des "Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 und der "Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" vom 2. September 1856 ging die Rechtspflege fast gänzlich auf den Staat über. In diesem Rahmen wurde auch das Gerichtsamt Geyer errichtet, welches dem Königlichen Bezirksgericht Annaberg untergeordnet war, das seinerseits dem Appellationsgerichtsbezirk Zwickau angehörte.
Zum territorialen Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamtes Geyer gehörten Geyer, Dörfel, Herrmannsdorf und Tannenberg (mit Siebenhöfen).
Das Gerichtsamt Geyer wurde mit der "Bekanntmachung, die Aufhebung der Gerichtsämter Moritzburg und Geyer betreffend (vom 1. Oktober 1873) zum 31. Oktober 1873 aufgelöst. Damit wurde die Stadt Geyer dem Gerichtsamt Ehrenfriedersdorf, die Ortsschaften Herrmannsdorf, Dörfel und Tannenberg (mit Siebenhöfen) dem Gerichtsamt Annaberg zugewiesen.
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D. [Konversion 2013] | Findkartei / Datenbank
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