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Beständeübersicht

Bestand

33268 Ortsgerichte in Südwestsachsen

Datierung1670 - 1871
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)1,69

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Einwohnerverzeichnisse.- Steuerwesen.- Abgaben und Dienste.- Bierzwang.- Kirchenangelegenheiten.- Schulangelegenheiten.- Armenwesen.- Straßenbau und Wegebau.- Handel, Handwerk und Konzessionen.- Einquartierung und Rekrutierung.- Gerichtsprozesse.
Die einst sehr eigenständigen Dorfgerichte wurden in der Frühen Neuzeit mehr und mehr zum Instrument der obrigkeitlichen Herrschaftsausübung. Als Bindeglied zwischen Amt bzw. Grundherr einerseits und der Dorfbevölkerung andererseits übernahmen sie gleichwohl die verschiedensten Verwaltungs- und Vermittlungsaufgaben. Neben der Bekanntmachung und Durchführung obrigkeitlicher Erlasse kontrollierten die Dorfgerichte Herrschaftsrechte, leiteten die Abgabenerhebung, vermittelten bei Grenzstreitigkeiten und behandelten ggf. Bagatelldelikte. Die Dorfgerichte setzten sich aus dem Richter und mehreren Schöppen zusammen, die von der Obrigkeit ernannt wurden. Der Übergang zu einer gewählten Gemeindevertretung und größeren Selbstverwaltungsrechten erfolgte mit der Einführung der Landgemeindeordnung vom 7. November 1838. Diese erfuhr 1873 und 1913 verschiedene Modifikationen und wurde am 1. August 1923 von der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen abgelöst.
Der Bestand umfasst Fragmente der dörflichen Überlieferung von Blumenau, Bockau, Ehrenfriedersdorf, Eppendorf, Gahlenz, Gersdorf, Grießbach, Raschau/Vogtl., Schönau, Voigtsgrün, Wohlhausen, Zelle und Zschorlau.
  • 2010, 2018 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D., Nachtrag 2009 | Findkartei
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