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Beständeübersicht

Bestand

33291 Gerichtsamt Johanngeorgenstadt

Datierung1867 - 1899
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,10
Brandschäden.- Grundbuchsachen.
Auf Grundlage des "Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 und der "Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" vom 2. September 1856 ging die Rechtspflege fast gänzlich auf den Staat über. In diesem Rahmen wurde auch das Gerichtsamt Johanngeorgenstadt errichtet, welches dem Königlichen Bezirksgericht Eibenstock untergeordnet war, das seinerseits dem Appellationsgerichtsbezirk Zwickau angehörte.
Zum 30. April 1873 wurde das Königliche Bezirksgericht Eibenstock mit der "Bekanntmachung, die Aufhebung des Bezirksgerichts Eibenstock" vom 1. April 1873 aufgelöst. Infolgedessen wurde das Gerichtamt Johanngeorgenstadt ab dem 1. Mai 1873 dem Königlichen Bezirksgericht Zwickau zugewiesen.
Zum territorialen Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamtes Johanngeorgenstadt gehörten Johanngeorgenstadt (mit Lorenz-Zechenhäusern), Breitenbrunn (mit halber Meile, Preishäuser und Klughaus), Breitenhof, Jugel (Oberjugel, Niederjugel; mit Henneberg und Zechenhäusern), Steinbach (mit Sauschwemme), Steinheidel (mit Fellbach, Erlabrunn und neue Mühle sowie ab ca. 1874 mit Teumerhaus und Papierfabrik Georgenthal) und Wittigsthal sowie die Forstreviere Johanngeorgenstadt und Breitenbrunn.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" vom 1. März 1879 wurden sämtliche Gerichtsämter aufgehoben. Vor diesem Hintergrund gingen die Aufgaben des Gerichtsamtes Joahanngeorgenstadt auf das Amtsgericht Johanngeorgenstadt über.
  • 2010 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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