Beständeübersicht
Bestand
33296 Brandversicherungsamt Auerbach/V.
Datierung | 1914 - 1931 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,20 |
Rösch, O.: Über die Entwicklung und heutige Gestaltung des sächsischen Brandversicherungswesens, in: Kalender für den Sächsischen Staatsbeamten auf das Jahr 1920, Dresden 1920, S. 81 - 112.
Brandschädenberechnungen.
Das in Sachsen traditionsreiche Brandversicherungswesen erfuhr seit der Begründung der Generalbrandkasse 1729 wiederholte organisatorische Veränderungen, die am 1. Juli 1910 in die Errichtung einer Landes-Brandversicherungsanstalt mündeten. Diese unterstand dem Innenministerium und wurde von der Königlichen Brandversicherungskammer in Dresden verwaltet. Zur Erledigung der technischen Geschäfte unterhielt die Landes-Brandversicherungsanstalt in Sachsen 32 Brandversicherungsämter, deren Personal beim Beginn der Versicherung sowie bei Schäden Wertschätzungen und Verlustberechnungen an Gebäuden und Ausstattungsgegenständen vornahm. Das Brandversicherungsamt Auerbach war dabei für das Gebiet der Amtshauptmannschaft Auerbach zuständig.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Brandversicherungsämter aufgelöst. Ein Gesetz vom 28. November 1947 regelte den Pflichtcharakter der Feuerversicherung und bestimmte die Landesversicherungsanstalt Sachsen zu ihrem Träger. Diese ging 1952 in der Deutschen Versicherungsanstalt auf.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Brandversicherungsämter aufgelöst. Ein Gesetz vom 28. November 1947 regelte den Pflichtcharakter der Feuerversicherung und bestimmte die Landesversicherungsanstalt Sachsen zu ihrem Träger. Diese ging 1952 in der Deutschen Versicherungsanstalt auf.
- 2008 | Abgabeverzeichnis
- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5