Beständeübersicht
Bestand
33342 Versorgungsamt Auerbach/V.
Datierung | 1911 - 1929 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,20 |
1. Geschichte des Versorgungsamtes Auerbach/V.
Mit[01] dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 und dem Gesetz über die Versorgungsbehörden vom 15. Mai 1920[02] wurde mit dem Aufbau eines umfassenden Systems der Versorgung von Militärpersonen und deren Hinterbliebenen im Falle der Dienstbeschädigung begonnen. Zuvor waren die 1918 eingerichteten militärischen Versorgungsämter an den Standorten der stellvertretenden Generalkommandos für die Versorgungs-, Unterstützungs- und Fürsorgeangelegenheiten zuständig.[03]
1920 wurden Hauptversorgungsämter eingerichtet, denen Versorgungsämter unterstellt waren. Die Versorgungsbehörden unterstanden direkt dem Reichsarbeitsministerium. Zusätzlich zu den Verwaltungsbehörden der Reichsversorgung, Hauptversorgungs- und Versorgungsämter, wurden als Spruchbehörden der Reichsversorgung Versorgungsgerichte und das Reichsversorgungsgericht eingerichtet. Die Versorgungsgerichte waren bei den Oberversicherungsämtern angesiedelt.[04]
In Sachsen wurden Hauptversorgungsämter u. a. in Dresden und Leipzig gebildet. Die nachgeordneten Versorgungsämter richteten sich nach den amtshauptmannschaftlichen Bezirken; ausschlaggebend für den Antragssteller war sein Wohnort. Versorgungsgerichte waren bei den Oberversicherungsämtern Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau eingerichtet.
Laut dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 hatten Militärpersonen und deren Hinterbliebenen im Falle der Dienstbeschädigung Anspruch auf Heilbehandlung (umfasst auch die Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln), Kranken- und Haushaltsgeld, soziale Fürsorge in Form einer unentgeltlichen beruflichen Ausbildung, die Zahlung von Rente, Pflegezulagen, Sterbegeld und Rente für die Hinterbliebenen, sowie die Ausstellung eines Beamtenscheins. Betroffene konnten Leistungen durch Antragsstellung erhalten.
Ab 1923 konnte die Zahl der Versorgungsbehörden reduziert werden, da die Erstanträge weitgehend abgearbeitet waren. In Sachsen bestanden ab 1925 nur noch sieben, jeweils für mehrere Amtshauptmannschaften zuständige Versorgungsämter in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Meißen, Plauen und Zwickau, die dem Hauptversorgungsamt Dresden nachgeordnet waren.[05] Dem Hauptversorgungsamt Dresden waren weitere Versorgungseinrichtungen unterstellt: Lungenkrankenhaus Chemnitz (später Versorgungskrankenhaus Chemnitz), Untersuchungsstelle Dresden, Versorgungskuranstalt Glasewalds Ruhe, Orthopädische Versorgungsstellen Dresden, Leipzig und Zwickau. Ab 1934 bestanden noch fünf Versorgungsämter (ohne Meißen und Zwickau) unter dem Hauptversorgungsamt Sachsen.[06]
Ein weiterer wesentlicher Einschnitt in die Verwaltungsstruktur fand 1939 mit dem Wechsel der Zuständigkeit vom Reichsarbeitsministerium zum Oberkommando der Wehrmacht statt. Der Reichsarbeitsminister blieb allerdings oberster Dienstherr der Angestellten und war für die Haushalts-, Wirtschaft-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten zuständig. Dieser Behördenaufbau bestand bis 1943/1944.
Nach 1945 wurden die Versorgungsaufgaben von den Kreisverwaltungen übernommen.
Das Versorgungsamt Auerbach/V. existierte nur zwischen 1920 und 1923
2. Bestandsgeschichte und Bestandsanalyse
Vom Versorgungsamt Auerbach sind nur 43 Personalakten überliefert. Geschäftsunterlagen und Versorgungsakten sind nicht vorhanden.
Die Mehrzahl der Mitarbeiter, von denen die Personalakten überliefert sind, wurden mit der Auflösung des Versorgungsamtes Auerbach 1923 entlassen.
Die Personalakten wurden 2011 vom Hauptstaatsarchiv Dresden zuständigkeitshalber dem Staatsarchiv Chemnitz übergeben. Auf eine nachträgliche Bewertung wurde aufgrund des Bestandsumfangs und im Sinne einer einheitlichen Behandlung der Personalakten verzichtet. 2016 wurden die Akten im archivischen Verzeichnungs- und Rechercheprogramm Augias-Archiv elektronisch erschlossen. Die gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SächsArchivG geltenden personenbezogenen Schutzfristen sind abgelaufen.
[01] Die Einleitung basiert im Wesentlichen auf den Findbucheinleitungen des Staatsarchivs Leipzig zu den Beständen 22260 Hauptversorgungsamt Leipzig, 22264 Versorgungsamt Borna und 22213 Versorgungsamt Leipzig.
[02] Reichsgesetzblatt (im Folgenden: RGBl.) 1920, S. 1063
[03] Verordnung über die Errichtung von militärischen Versorgungsämtern vom 5. September 1918, Gesetz- und Verordnungsblatt des Königreichs Sachsen 1918, S. 273; Verordnung über die Übertragung der Entscheidungen in Kapitalabfindungsangelegenheiten der Unterklassen auf die Versorgungsämter vom 27. März 1919, Gesetz- und Verordnungsblatt des Königreichs Sachsen 1919, S. 85
[04] Gesetz über das Verfahren in Versorgungssachen vom 10. Januar 1922, RGBl. 1922, S. 59; Neufassung vom 20. März 1928, RGBl. 1928, S. 71
[05] Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen 1925
[06] Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen 1934
Mit[01] dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 und dem Gesetz über die Versorgungsbehörden vom 15. Mai 1920[02] wurde mit dem Aufbau eines umfassenden Systems der Versorgung von Militärpersonen und deren Hinterbliebenen im Falle der Dienstbeschädigung begonnen. Zuvor waren die 1918 eingerichteten militärischen Versorgungsämter an den Standorten der stellvertretenden Generalkommandos für die Versorgungs-, Unterstützungs- und Fürsorgeangelegenheiten zuständig.[03]
1920 wurden Hauptversorgungsämter eingerichtet, denen Versorgungsämter unterstellt waren. Die Versorgungsbehörden unterstanden direkt dem Reichsarbeitsministerium. Zusätzlich zu den Verwaltungsbehörden der Reichsversorgung, Hauptversorgungs- und Versorgungsämter, wurden als Spruchbehörden der Reichsversorgung Versorgungsgerichte und das Reichsversorgungsgericht eingerichtet. Die Versorgungsgerichte waren bei den Oberversicherungsämtern angesiedelt.[04]
In Sachsen wurden Hauptversorgungsämter u. a. in Dresden und Leipzig gebildet. Die nachgeordneten Versorgungsämter richteten sich nach den amtshauptmannschaftlichen Bezirken; ausschlaggebend für den Antragssteller war sein Wohnort. Versorgungsgerichte waren bei den Oberversicherungsämtern Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau eingerichtet.
Laut dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 hatten Militärpersonen und deren Hinterbliebenen im Falle der Dienstbeschädigung Anspruch auf Heilbehandlung (umfasst auch die Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln), Kranken- und Haushaltsgeld, soziale Fürsorge in Form einer unentgeltlichen beruflichen Ausbildung, die Zahlung von Rente, Pflegezulagen, Sterbegeld und Rente für die Hinterbliebenen, sowie die Ausstellung eines Beamtenscheins. Betroffene konnten Leistungen durch Antragsstellung erhalten.
Ab 1923 konnte die Zahl der Versorgungsbehörden reduziert werden, da die Erstanträge weitgehend abgearbeitet waren. In Sachsen bestanden ab 1925 nur noch sieben, jeweils für mehrere Amtshauptmannschaften zuständige Versorgungsämter in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Meißen, Plauen und Zwickau, die dem Hauptversorgungsamt Dresden nachgeordnet waren.[05] Dem Hauptversorgungsamt Dresden waren weitere Versorgungseinrichtungen unterstellt: Lungenkrankenhaus Chemnitz (später Versorgungskrankenhaus Chemnitz), Untersuchungsstelle Dresden, Versorgungskuranstalt Glasewalds Ruhe, Orthopädische Versorgungsstellen Dresden, Leipzig und Zwickau. Ab 1934 bestanden noch fünf Versorgungsämter (ohne Meißen und Zwickau) unter dem Hauptversorgungsamt Sachsen.[06]
Ein weiterer wesentlicher Einschnitt in die Verwaltungsstruktur fand 1939 mit dem Wechsel der Zuständigkeit vom Reichsarbeitsministerium zum Oberkommando der Wehrmacht statt. Der Reichsarbeitsminister blieb allerdings oberster Dienstherr der Angestellten und war für die Haushalts-, Wirtschaft-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten zuständig. Dieser Behördenaufbau bestand bis 1943/1944.
Nach 1945 wurden die Versorgungsaufgaben von den Kreisverwaltungen übernommen.
Das Versorgungsamt Auerbach/V. existierte nur zwischen 1920 und 1923
2. Bestandsgeschichte und Bestandsanalyse
Vom Versorgungsamt Auerbach sind nur 43 Personalakten überliefert. Geschäftsunterlagen und Versorgungsakten sind nicht vorhanden.
Die Mehrzahl der Mitarbeiter, von denen die Personalakten überliefert sind, wurden mit der Auflösung des Versorgungsamtes Auerbach 1923 entlassen.
Die Personalakten wurden 2011 vom Hauptstaatsarchiv Dresden zuständigkeitshalber dem Staatsarchiv Chemnitz übergeben. Auf eine nachträgliche Bewertung wurde aufgrund des Bestandsumfangs und im Sinne einer einheitlichen Behandlung der Personalakten verzichtet. 2016 wurden die Akten im archivischen Verzeichnungs- und Rechercheprogramm Augias-Archiv elektronisch erschlossen. Die gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SächsArchivG geltenden personenbezogenen Schutzfristen sind abgelaufen.
[01] Die Einleitung basiert im Wesentlichen auf den Findbucheinleitungen des Staatsarchivs Leipzig zu den Beständen 22260 Hauptversorgungsamt Leipzig, 22264 Versorgungsamt Borna und 22213 Versorgungsamt Leipzig.
[02] Reichsgesetzblatt (im Folgenden: RGBl.) 1920, S. 1063
[03] Verordnung über die Errichtung von militärischen Versorgungsämtern vom 5. September 1918, Gesetz- und Verordnungsblatt des Königreichs Sachsen 1918, S. 273; Verordnung über die Übertragung der Entscheidungen in Kapitalabfindungsangelegenheiten der Unterklassen auf die Versorgungsämter vom 27. März 1919, Gesetz- und Verordnungsblatt des Königreichs Sachsen 1919, S. 85
[04] Gesetz über das Verfahren in Versorgungssachen vom 10. Januar 1922, RGBl. 1922, S. 59; Neufassung vom 20. März 1928, RGBl. 1928, S. 71
[05] Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen 1925
[06] Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen 1934
Personalakten.
Das Versorgungsamt Auerbach/V. bestand von 1920 bis 1923.
- 2016 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5