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Beständeübersicht

Bestand

33344 Versorgungsamt Plauen

Datierung1915 - 1949
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)9,40

Bestand enthält auch 436 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

1. Geschichte des Versorgungsamtes Plauen
Mit[01] dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 und dem Gesetz über die Versorgungsbehörden vom 15. Mai 1920[02] wurde mit dem Aufbau eines umfassenden Systems der Versorgung von Militärpersonen und deren Hinterbliebenen im Falle der Dienstbeschädigung begonnen. Zuvor waren die 1918 eingerichteten militärischen Versorgungsämter an den Standorten der stellvertretenden Generalkommandos für die Versorgungs-, Unterstützungs- und Fürsorgeangelegenheiten zuständig.[03]
1920 wurden Hauptversorgungsämter eingerichtet, denen Versorgungsämter unterstellt waren. Die Versorgungsbehörden unterstanden direkt dem Reichsarbeitsministerium. Zusätzlich zu den Verwaltungsbehörden der Reichsversorgung, Hauptversorgungs- und Versorgungsämter, wurden als Spruchbehörden der Reichsversorgung Versorgungsgerichte und das Reichsversorgungsgericht eingerichtet. Die Versorgungsgerichte waren bei den Oberversicherungsämtern angesiedelt.[04]
In Sachsen wurden Hauptversorgungsämter u. a. in Dresden und Leipzig gebildet. Die nachgeordneten Versorgungsämter richteten sich nach den amtshauptmannschaftlichen Bezirken; ausschlaggebend für den Antragssteller war sein Wohnort. Versorgungsgerichte waren bei den Oberversicherungsämtern Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau eingerichtet.
Laut dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 hatten Militärpersonen und deren Hinterbliebenen im Falle der Dienstbeschädigung Anspruch auf Heilbehandlung (umfasst auch die Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln), Kranken- und Haushaltsgeld, soziale Fürsorge in Form einer unentgeltlichen beruflichen Ausbildung, die Zahlung von Rente, Pflegezulagen, Sterbegeld und Rente für die Hinterbliebenen, sowie die Ausstellung eines Beamtenscheins. Betroffene konnten Leistungen durch Antragsstellung erhalten.
Ab 1923 konnte die Zahl der Versorgungsbehörden reduziert werden, da die Erstanträge weitgehend abgearbeitet waren. In Sachsen bestanden ab 1925 nur noch sieben, jeweils für mehrere Amtshauptmannschaften zuständige Versorgungsämter in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Meißen, Plauen und Zwickau, die dem Hauptversorgungsamt Dresden nachgeordnet waren.[05] Dem Hauptversorgungsamt Dresden waren weitere Versorgungseinrichtungen unterstellt: Lungenkrankenhaus Chemnitz (später Versorgungskrankenhaus Chemnitz), Untersuchungsstelle Dresden, Versorgungskuranstalt Glasewalds Ruhe, Orthopädische Versorgungsstellen Dresden, Leipzig und Zwickau. Ab 1934 bestanden noch fünf Versorgungsämter (ohne Meißen und Zwickau) unter dem Hauptversorgungsamt Sachsen.[06]
Ein weiterer wesentlicher Einschnitt in die Verwaltungsstruktur fand 1939 mit dem Wechsel der Zuständigkeit vom Reichsarbeitsministerium zum Oberkommando der Wehrmacht statt. Der Reichsarbeitsminister blieb allerdings oberster Dienstherr der Angestellten und war für die Haushalts-, Wirtschaft-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten zuständig. Dieser Behördenaufbau bestand bis 1943/1944.
Nach 1945 wurden die Versorgungsaufgaben von den Kreisverwaltungen übernommen.


2. Bestandsgeschichte
Die Personal- und Versorgungsakten wurden 2011 vom Hauptstaatsarchiv Dresden zuständigkeitshalber dem Staatsarchiv Chemnitz übergeben. Zu den Akten lag ein namentliches, alphabetisch sortiertes Abgabeverzeichnis vor.
Auf eine nachträgliche Bewertung der Personalakten wurde im Sinne einer einheitlichen Behandlung der Personalakten verzichtet. Die Versorgungsakten wurden ebenfalls komplett in den Bestand übernommen, da die Überlieferung für die im Staatsarchiv Chemnitz vorhandenen Bestände der Versorgungsämter einmalig ist.
2016 wurden die Akten im archivischen Verzeichnungs- und Rechercheprogramm Augias-Archiv elektronisch erschlossen. Die gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SächsArchivG bzw. § 5 Abs. 2 BArchG geltenden personenbezogenen Schutzfristen sind nur teilweise abgelaufen. Die Benutzung der Akten ist nur nach Verkürzung der Schutzfristen möglich


3. Bestandsanalyse
Vom Versorgungsamt Plauen sind 121 Personalakten, 459 Versorgungsakten zu ehemaligen Wehrmachtsangehörigen und 1.130 Versorgungsakten zu Hinterbliebenen überliefert. Geschäftsunterlagen sind nicht vorhanden.
Die Versorgungsakten sind unterschiedlich aussagekräftig. Der Inhalt der Akten reicht vom bloßen Antrag auf Versorgung bis zur Klärung einzelner Sachverhalte.


4. Abkürzungen
geb.|-----|geboren, geborene
verw.|-----|verwitwete
verw. gew.|-----|verwitwet gewesene


[01] Die Einleitung basiert im Wesentlichen auf den Findbucheinleitungen des Staatsarchivs Leipzig zu den Beständen 22260 Hauptversorgungsamt Leipzig, 22264 Versorgungsamt Borna und 22213 Versorgungsamt Leipzig.
[02] Reichsgesetzblatt (im Folgenden: RGBl.) 1920, S. 1063
[03] Verordnung über die Errichtung von militärischen Versorgungsämtern vom 5. September 1918, Gesetz- und Verordnungsblatt des Königreichs Sachsen 1918, S. 273; Verordnung über die Übertragung der Entscheidungen in Kapitalabfindungsangelegenheiten der Unterklassen auf die Versorgungsämter vom 27. März 1919, Gesetz- und Verordnungsblatt des Königreichs Sachsen 1919, S. 85
[04] Gesetz über das Verfahren in Versorgungssachen vom 10. Januar 1922, RGBl. 1922, S. 59; Neufassung vom 20. März 1928, RGBl. 1928, S. 71
[05] Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen 1925
[06] Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen 1934
Personalakten.- Versorgung der Hinterbliebenen.
  • 2016 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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