Beständeübersicht
Bestand
33345 Versorgungsamt Zwickau
Datierung | 1916 - 1945 (1964) |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 1,10 |
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1. Geschichte des Versorgungsamtes Zwickau
Mit[01] dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 und dem Gesetz über die Versorgungsbehörden vom 15. Mai 1920[02] wurde mit dem Aufbau eines umfassenden Systems der Versorgung von Militärpersonen und deren Hinterbliebenen im Falle der Dienstbeschädigung begonnen. Zuvor waren die 1918 eingerichteten militärischen Versorgungsämter an den Standorten der stellvertretenden Generalkommandos für die Versorgungs-, Unterstützungs- und Fürsorgeangelegenheiten zuständig.[03]
1920 wurden Hauptversorgungsämter eingerichtet, denen Versorgungsämter unterstellt waren. Die Versorgungsbehörden unterstanden direkt dem Reichsarbeitsministerium. Zusätzlich zu den Verwaltungsbehörden der Reichsversorgung, Hauptversorgungs- und Versorgungsämter, wurden als Spruchbehörden der Reichsversorgung Versorgungsgerichte und das Reichsversorgungsgericht eingerichtet. Die Versorgungsgerichte waren bei den Oberversicherungsämtern angesiedelt.[04]
In Sachsen wurden Hauptversorgungsämter u. a. in Dresden und Leipzig gebildet. Die nachgeordneten Versorgungsämter richteten sich nach den amtshauptmannschaftlichen Bezirken; ausschlaggebend für den Antragssteller war sein Wohnort. Versorgungsgerichte waren bei den Oberversicherungsämtern Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau eingerichtet.
Laut dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 hatten Militärpersonen und deren Hinterbliebenen im Falle der Dienstbeschädigung Anspruch auf Heilbehandlung (umfasst auch die Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln), Kranken- und Haushaltsgeld, soziale Fürsorge in Form einer unentgeltlichen beruflichen Ausbildung, die Zahlung von Rente, Pflegezulagen, Sterbegeld und Rente für die Hinterbliebenen, sowie die Ausstellung eines Beamtenscheins. Betroffene konnten Leistungen durch Antragsstellung erhalten.
Ab 1923 konnte die Zahl der Versorgungsbehörden reduziert werden, da die Erstanträge weitgehend abgearbeitet waren. In Sachsen bestanden ab 1925 nur noch sieben, jeweils für mehrere Amtshauptmannschaften zuständige Versorgungsämter in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Meißen, Plauen und Zwickau, die dem Hauptversorgungsamt Dresden nachgeordnet waren.[05] Dem Hauptversorgungsamt Dresden waren weitere Versorgungseinrichtungen unterstellt: Lungenkrankenhaus Chemnitz (später Versorgungskrankenhaus Chemnitz), Untersuchungsstelle Dresden, Versorgungskuranstalt Glasewalds Ruhe, Orthopädische Versorgungsstellen Dresden, Leipzig und Zwickau. Ab 1934 bestanden noch fünf Versorgungsämter (ohne Meißen und Zwickau) unter dem Hauptversorgungsamt Sachsen.[06]
Ein weiterer wesentlicher Einschnitt in die Verwaltungsstruktur fand 1939 mit dem Wechsel der Zuständigkeit vom Reichsarbeitsministerium zum Oberkommando der Wehrmacht statt. Der Reichsarbeitsminister blieb allerdings oberster Dienstherr der Angestellten und war für die Haushalts-, Wirtschaft-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten zuständig. Dieser Behördenaufbau bestand bis 1943/1944.
Nach 1945 wurden die Versorgungsaufgaben von den Kreisverwaltungen übernommen.
Das Versorgungsamt Zwickau existierte nur zwischen 1920 und 1932[07] /1934.
2. Bestandsgeschichte
Die Personal- und Versorgungsakten wurden 2011 vom Hauptstaatsarchiv Dresden zuständigkeitshalber dem Staatsarchiv Chemnitz übergeben. Die Versorgungsakten waren in einem maschinenschriftlichen Verzeichnis erfasst, das 1964 im Kreisarchiv Oelsnitz (Vogtl.) erstellt worden war. Auf eine nachträgliche Bewertung der Personalakten wurde aufgrund des geringen Bestandsumfangs und im Sinne einer einheitlichen Behandlung der Personalakten verzichtet. Aus den 546 Versorgungsakten der Orthopädischen Versorgungsstelle Zwickau wurde aufgrund ihrer Gleichförmigkeit und ihres relativ geringen Aussagegehalts eine Auswahl getroffen. Als Auswahlkriterien wurden der Schädigungszeitpunkt (I. Weltkrieg, II. Weltkrieg, andere Verletzungsursache), die Form der Verletzung und die Art der verordneten medizinischen Hilfsmittel zugrunde gelegt. Neben typischen Fällen wurden auch besondere Fälle ausgewählt. Im Ergebnis verbleiben 42 Versorgungsakten im Bestand. Aus den nicht archivwürdig bewerteten Versorgungsakten wurden die Patientenkarteiblätter entnommen und in alphabetischer Sortierung dem Bestand hinzugefügt.
2016 wurden die Akten im archivischen Verzeichnungs- und Rechercheprogramm Augias-Archiv elektronisch erschlossen. Während die personenbezogenen Schutzfristen für die Personalakten bereits abgelaufen sind, können einzelne Versorgungsakten noch laufenden Schutzfristen unterliegen.
3. Bestandsanalyse
Vom Versorgungsamt Zwickau sind nur 110 Personalakten überliefert. Geschäftsunterlagen und Versorgungsakten sind nicht vorhanden. Die Mehrzahl der Mitarbeiter, von denen die Personalakten überliefert sind, wurden infolge allgemeiner Personalabbaumaßnahmen entlassen, die im Zuge der Auflösung mehrerer Versorgungsämter 1923/1924 erfolgten, bzw. dann 1932 mit der Auflösung des Versorgungsamtes Zwickau.
Die Versorgungsakten der Orthopädischen Versorgungsstelle Zwickau enthalten in der Regel als erstes den Befund des Lazarettarztes bzw. ein einfaches Formular. Aus diesem gehen Schädigungszeitpunkt, Verletzungsart und verordnetes medizinisches Hilfsmittel hervor. Es schließen sich meistens Schreiben zu Kostenübernahmen sowie die Vereinbarung und Durchführung von Kontrollterminen an. Prospekte von Prothesenherstellern oder ähnliches Materials, das die Entwicklung der ärztlichen Versorgung von Kriegsbeschädigten dokumentieren würde, sind nur in sehr wenigen Einzelfällen enthalten. Persönliche Dokumente, die Rückschlüsse auf den weiteren Werdegang der entlassenen Soldaten zuließen, sind ebenfalls nicht vorhanden.
Die Karteikarten, die den Versorgungsakten der Orthopädischen Versorgungsstelle beilagen, enthalten in der Regel Angaben zur Person, zur Art der Verletzung und des medizinischen Hilfsmittels sowie Datumsangaben zu Reparaturen oder Erneuerungen. Einzelne Karteikarten sind nicht vollständig ausgefüllt. Auf eine Ergänzung dieser Karteikarten durch aussagekräftigte Aktenbestandteile wurde bewusst verzichtet. In anderen Versorgungsakten fehlten die Karteikarten gänzlich. Die Karteikarten sind als "Namenskartei der Versorgungsempfänger" verzeichnet worden.
[01] Die Einleitung basiert im Wesentlichen auf den Findbucheinleitungen des Staatsarchivs Leipzig zu den Beständen 22260 Hauptversorgungsamt Leipzig, 22264 Versorgungsamt Borna und 22213 Versorgungsamt Leipzig.
[02] Reichsgesetzblatt (im Folgenden: RGBl.) 1920, S. 1063
[03] Verordnung über die Errichtung von militärischen Versorgungsämtern vom 5. September 1918, Gesetz- und Verordnungsblatt des Königreichs Sachsen 1918, S. 273; Verordnung über die Übertragung der Entscheidungen in Kapitalabfindungsangelegenheiten der Unterklassen auf die Versorgungsämter vom 27. März 1919, Gesetz- und Verordnungsblatt des Königreichs Sachsen 1919, S. 85
[04] Gesetz über das Verfahren in Versorgungssachen vom 10. Januar 1922, RGBl. 1922, S. 59; Neufassung vom 20. März 1928, RGBl. 1928, S. 71
[05] Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen 1925
[06] Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen 1934
[07] Die Kündigungen wegen Auflösung des Versorgungsamtes erfolgten zum 31. Juni 1932.
Mit[01] dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 und dem Gesetz über die Versorgungsbehörden vom 15. Mai 1920[02] wurde mit dem Aufbau eines umfassenden Systems der Versorgung von Militärpersonen und deren Hinterbliebenen im Falle der Dienstbeschädigung begonnen. Zuvor waren die 1918 eingerichteten militärischen Versorgungsämter an den Standorten der stellvertretenden Generalkommandos für die Versorgungs-, Unterstützungs- und Fürsorgeangelegenheiten zuständig.[03]
1920 wurden Hauptversorgungsämter eingerichtet, denen Versorgungsämter unterstellt waren. Die Versorgungsbehörden unterstanden direkt dem Reichsarbeitsministerium. Zusätzlich zu den Verwaltungsbehörden der Reichsversorgung, Hauptversorgungs- und Versorgungsämter, wurden als Spruchbehörden der Reichsversorgung Versorgungsgerichte und das Reichsversorgungsgericht eingerichtet. Die Versorgungsgerichte waren bei den Oberversicherungsämtern angesiedelt.[04]
In Sachsen wurden Hauptversorgungsämter u. a. in Dresden und Leipzig gebildet. Die nachgeordneten Versorgungsämter richteten sich nach den amtshauptmannschaftlichen Bezirken; ausschlaggebend für den Antragssteller war sein Wohnort. Versorgungsgerichte waren bei den Oberversicherungsämtern Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau eingerichtet.
Laut dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 hatten Militärpersonen und deren Hinterbliebenen im Falle der Dienstbeschädigung Anspruch auf Heilbehandlung (umfasst auch die Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln), Kranken- und Haushaltsgeld, soziale Fürsorge in Form einer unentgeltlichen beruflichen Ausbildung, die Zahlung von Rente, Pflegezulagen, Sterbegeld und Rente für die Hinterbliebenen, sowie die Ausstellung eines Beamtenscheins. Betroffene konnten Leistungen durch Antragsstellung erhalten.
Ab 1923 konnte die Zahl der Versorgungsbehörden reduziert werden, da die Erstanträge weitgehend abgearbeitet waren. In Sachsen bestanden ab 1925 nur noch sieben, jeweils für mehrere Amtshauptmannschaften zuständige Versorgungsämter in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Meißen, Plauen und Zwickau, die dem Hauptversorgungsamt Dresden nachgeordnet waren.[05] Dem Hauptversorgungsamt Dresden waren weitere Versorgungseinrichtungen unterstellt: Lungenkrankenhaus Chemnitz (später Versorgungskrankenhaus Chemnitz), Untersuchungsstelle Dresden, Versorgungskuranstalt Glasewalds Ruhe, Orthopädische Versorgungsstellen Dresden, Leipzig und Zwickau. Ab 1934 bestanden noch fünf Versorgungsämter (ohne Meißen und Zwickau) unter dem Hauptversorgungsamt Sachsen.[06]
Ein weiterer wesentlicher Einschnitt in die Verwaltungsstruktur fand 1939 mit dem Wechsel der Zuständigkeit vom Reichsarbeitsministerium zum Oberkommando der Wehrmacht statt. Der Reichsarbeitsminister blieb allerdings oberster Dienstherr der Angestellten und war für die Haushalts-, Wirtschaft-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten zuständig. Dieser Behördenaufbau bestand bis 1943/1944.
Nach 1945 wurden die Versorgungsaufgaben von den Kreisverwaltungen übernommen.
Das Versorgungsamt Zwickau existierte nur zwischen 1920 und 1932[07] /1934.
2. Bestandsgeschichte
Die Personal- und Versorgungsakten wurden 2011 vom Hauptstaatsarchiv Dresden zuständigkeitshalber dem Staatsarchiv Chemnitz übergeben. Die Versorgungsakten waren in einem maschinenschriftlichen Verzeichnis erfasst, das 1964 im Kreisarchiv Oelsnitz (Vogtl.) erstellt worden war. Auf eine nachträgliche Bewertung der Personalakten wurde aufgrund des geringen Bestandsumfangs und im Sinne einer einheitlichen Behandlung der Personalakten verzichtet. Aus den 546 Versorgungsakten der Orthopädischen Versorgungsstelle Zwickau wurde aufgrund ihrer Gleichförmigkeit und ihres relativ geringen Aussagegehalts eine Auswahl getroffen. Als Auswahlkriterien wurden der Schädigungszeitpunkt (I. Weltkrieg, II. Weltkrieg, andere Verletzungsursache), die Form der Verletzung und die Art der verordneten medizinischen Hilfsmittel zugrunde gelegt. Neben typischen Fällen wurden auch besondere Fälle ausgewählt. Im Ergebnis verbleiben 42 Versorgungsakten im Bestand. Aus den nicht archivwürdig bewerteten Versorgungsakten wurden die Patientenkarteiblätter entnommen und in alphabetischer Sortierung dem Bestand hinzugefügt.
2016 wurden die Akten im archivischen Verzeichnungs- und Rechercheprogramm Augias-Archiv elektronisch erschlossen. Während die personenbezogenen Schutzfristen für die Personalakten bereits abgelaufen sind, können einzelne Versorgungsakten noch laufenden Schutzfristen unterliegen.
3. Bestandsanalyse
Vom Versorgungsamt Zwickau sind nur 110 Personalakten überliefert. Geschäftsunterlagen und Versorgungsakten sind nicht vorhanden. Die Mehrzahl der Mitarbeiter, von denen die Personalakten überliefert sind, wurden infolge allgemeiner Personalabbaumaßnahmen entlassen, die im Zuge der Auflösung mehrerer Versorgungsämter 1923/1924 erfolgten, bzw. dann 1932 mit der Auflösung des Versorgungsamtes Zwickau.
Die Versorgungsakten der Orthopädischen Versorgungsstelle Zwickau enthalten in der Regel als erstes den Befund des Lazarettarztes bzw. ein einfaches Formular. Aus diesem gehen Schädigungszeitpunkt, Verletzungsart und verordnetes medizinisches Hilfsmittel hervor. Es schließen sich meistens Schreiben zu Kostenübernahmen sowie die Vereinbarung und Durchführung von Kontrollterminen an. Prospekte von Prothesenherstellern oder ähnliches Materials, das die Entwicklung der ärztlichen Versorgung von Kriegsbeschädigten dokumentieren würde, sind nur in sehr wenigen Einzelfällen enthalten. Persönliche Dokumente, die Rückschlüsse auf den weiteren Werdegang der entlassenen Soldaten zuließen, sind ebenfalls nicht vorhanden.
Die Karteikarten, die den Versorgungsakten der Orthopädischen Versorgungsstelle beilagen, enthalten in der Regel Angaben zur Person, zur Art der Verletzung und des medizinischen Hilfsmittels sowie Datumsangaben zu Reparaturen oder Erneuerungen. Einzelne Karteikarten sind nicht vollständig ausgefüllt. Auf eine Ergänzung dieser Karteikarten durch aussagekräftigte Aktenbestandteile wurde bewusst verzichtet. In anderen Versorgungsakten fehlten die Karteikarten gänzlich. Die Karteikarten sind als "Namenskartei der Versorgungsempfänger" verzeichnet worden.
[01] Die Einleitung basiert im Wesentlichen auf den Findbucheinleitungen des Staatsarchivs Leipzig zu den Beständen 22260 Hauptversorgungsamt Leipzig, 22264 Versorgungsamt Borna und 22213 Versorgungsamt Leipzig.
[02] Reichsgesetzblatt (im Folgenden: RGBl.) 1920, S. 1063
[03] Verordnung über die Errichtung von militärischen Versorgungsämtern vom 5. September 1918, Gesetz- und Verordnungsblatt des Königreichs Sachsen 1918, S. 273; Verordnung über die Übertragung der Entscheidungen in Kapitalabfindungsangelegenheiten der Unterklassen auf die Versorgungsämter vom 27. März 1919, Gesetz- und Verordnungsblatt des Königreichs Sachsen 1919, S. 85
[04] Gesetz über das Verfahren in Versorgungssachen vom 10. Januar 1922, RGBl. 1922, S. 59; Neufassung vom 20. März 1928, RGBl. 1928, S. 71
[05] Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen 1925
[06] Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen 1934
[07] Die Kündigungen wegen Auflösung des Versorgungsamtes erfolgten zum 31. Juni 1932.
Personalakten.- Versorgung Kriegsbeschädigter.
Das Versorgungsamt Zwickau bestand von 1920 bis 1932/1934.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Orthopädischen Versorgungsstelle Zwickau.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Orthopädischen Versorgungsstelle Zwickau.
- 2016 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5