Beständeübersicht
Bestand
40010 Bergamt Freiberg
Datierung | 1497 - 1948 |
---|---|
Benutzung im | Bergarchiv Freiberg |
Umfang (nur lfm) | 155,26 |
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1. Behördengeschichte
Im Mittelalter trugen einzelne regalherrliche Funktionsträger, wie Bergmeister, Zehntner, Münzmeister und Silberbrenner, die Verantwortung für einen funktionierenden Bergbau im Interesse der wettinischen Landesherren. Die Ratsherren der Bergstadt Freiberg waren für die Verwaltung der Stadt und des Bergwerksdistriktes zuständig.
Im Zuge des zweiten Berggeschreis ab den 1470er-Jahren und der enormen Ausweitung des Bergbau- und Hüttenwesens erweiterte sich der Kreis der Bergamtsleute immer mehr. So begann sich im 16. Jahrhundert schrittweise und unter der strikten Beachtung der landesherrlichen Rechte am Edelmetallbergbau (Direktionsprinzip) und dessen Ausbau eine mittlere Bergverwaltung für die verschiedenen erzgebirgischen Bergreviere und den Edelmetallbergbau als Ganzes herauszubilden. Grundlage dafür war die Bergordnung von Kurfürst Christian I. vom 12. Juni 1589.
Dieser Prozess mündete schließlich im 17. Jahrhundert in die Etablierung einer neuen Behördenkategorie, die der Revierbergämter, des Oberbergamtes sowie des Oberhüttenamtes. Für das gesamte Berg- und Hüttenwesen Sachsens gab es demnach drei Instanzen: das jeweilige Bergamt als unterste Behörde, als Mittelbehörde fungierte die Berghauptmannschaft (bestehend aus Oberberg-, Berg- und Vizeberghauptmann) und das Oberbergamt. Oberste Bergbehörde war das Geheime Berggemach/der Geheime Rat zu Dresden bzw. ab 1831 das Finanzministerium.
1787 gab es beispielsweise elf Bergämter, so in Freiberg, Schneeberg, Annaberg, Johanngeorgenstadt, Marienberg, Altenberg, Eibenstock, Scheibenberg, Geyer, Ehrenfriedersdorf und Voigtsberg.
Das wichtigste Bergamt hatte seinen Sitz in Freiberg, wo auch der umfangreichste Bergbau betrieben wurde. Charakteristisch für diese Bergbehörde waren ein festes Amtsgebäude, eine relativ regulierte Anzahl bzw. Funktion von Beamten sowie entsprechende Vorschriften und Geschäftsordnungen.
Dem Bergamt oblag die freiwillige und streitige Berggerichtsbarkeit, die Polizei, die Aufsicht über alle mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen sowie die Aufsicht über Bergleute und Zechenhausbewohner (s. Klassifikation des Bestandes). Die Verwaltung der Bergwerkskassen und die Führung der Rechnungen lagen in der Verantwortung der Zehntenämter, welche den Bergämtern beigeordnet waren.
An der Spitze des Bergamtes stand der Bergmeister (Namensverzeichnisse der Freiberger Bergmeister finden sich im Bestand 40165 Ausbeutbögen sächsischer Bergreviere Nr. 1, Nr. 57 und Nr. 60). Weitere Mitglieder waren der Bergschreiber und verschiedene Berggeschworene. Bisweilen hatten noch die Zehntner, Markscheider, Gegenschreiber, Offizianten, Rezeßschreiber und Zubußboten sowie der Maschinendirektor Sitz und Stimme im Bergamt.
Der Geschäftsgang war kollegial. Unter Vorsitz des Bergmeisters fanden jeweils mittwochs und sonnabends entsprechende Sitzungen statt, bei denen alle Gegenstände des Geschäftsbereiches zur Beratung und Beschlussfassung kamen. Die Ergebnisse wurden in den sogenannten Bergamts-, Haushalts- und späteren Sitzungsprotokollen (ab 1854) aufgenommen.
Das Bergrevier Freiberg gliederte sich ab 1828 in fünf Geschworenenreviere: Stadt- oder Hohe Birker-, Brander-, Halsbrücker-, Nossener- oder 1. Auswärtiges Revier und das Frauensteiner- oder 2. Auswärtiges Revier. Deren Anzahl wurde später sukzessive reduziert, ab 1862 bestanden nur noch zwei Geschworenenreviere.
Nach mehrmaligen Revierabgrenzungen mit dem Marienberger und Altenberger Bergamtsrevier erstreckte sich das Bergrevier Freiberg im Wesentlichen im Westen bis an den Verlauf der Flüsse Flöha, Chemnitz, Zwickauer Mulde und östlich bis an die Wilde Weißeritz und Elbe. 1815 verlor es die nördlichen Gebiete an Preußen.
Mit dem Gesetz über den Regalbergbau, welches am 5. Januar 1852 in Kraft trat, wurde die Haushaltsführung und Produktionsleitung der Gruben den Grubeneigentümern überlassen, Berg- und Hüttenwesen wurden getrennt und die Aufgaben der Behörde beschränkten sich auf bergpolizeiliche und volkswirtschaftliche Notwendigkeiten.
1856 ging die Gerichtsbarkeit der Bergämter auf die ordentlichen Gerichte über und es erfolgte eine Abgrenzung der polizeilichen Befugnisse der Bergämter und der Ortspolizeibehörden.
1867 wurde das Bergamtsrevier Altenberg (mit Berggießhübel und Glashütte) dem Freiberger Revier zugeschlagen.
Im Zusammenhang mit der zunehmenden Industrialisierung und Liberalisierung der Wirtschaftstätigkeit erfolgte schließlich die Ablösung des Direktionsprinzips durch das Inspektionsprinzip durch Inkrafttreten des Allgemeinen Berggesetzes zum 3. Januar 1869.
Mit einer Bekanntmachung vom 1. Dezember 1868 kam es zur Auflösung des Oberbergamtes und der Bergämter von Freiberg, Marienberg und Schwarzenberg. An seine Stelle trat ein gesamtsächsisches (Landes-)Bergamt Freiberg.
2. Bestandsinformationen
Vor seiner Neuerschließung war der Bestand durch ein vierbändiges Aktenrepertorium, welches um 1800 angelegt wurde, benutzbar. Es gliederte sich in die Bände A (Verfassungsangelegenheiten), B (Bergwerksbetrieb), C (Zivilprozesse) und D (Kriminalprozesse). Innerhalb dieser Bände erfolgte eine weitere Untergliederung in Sektionen. Diese Repertorien wurden auch nach der Auflösung des Bergamtes Freiberg 1869 durch das (Landes-)Bergamt bis etwa 1904 weitergeführt. Infolge Platzmangels wegen der Übernahme der Archivbestände der anderen aufgelösten Bergämter kam es nach 1869 zu umfangreichen Kassationen. So wurden beispielsweise die Akten des Repertoriums D fast gänzlich makuliert. Während dieser Zeit erfolgte auch eine starke Anreicherung des Bestandes mit Fremdprovenienzen, so u.a. von allgemeinen Verwaltungs- und Justizbehörden. Nach der Einführung eines neuen Registratursystems wurde um 1904 ein großer Teil der seit 1869 angelegten Akten neu signiert. Der Bestand lagerte in der Reihenfolge seiner systematischen Gliederung.
Ab den 1990er-Jahren kam es schließlich zu einer Reihe von Bearbeitungsmaßnahmen an diesem wertvollen Bestand:
- Beständebereinigung und Herauslösung von Fremdprovenienzen (u.a. Übernahme in den Bestand 40024 (Landes-)Bergamt Freiberg, Abgabe von Akten verschiedener Grundherrschaften und des Geheimen Finanzarchivs an das Hauptstaatsarchiv Dresden)
- Bearbeitung der Zechenregister und Separierung zum Bestand 40186 Zechenregister sächsischer Bergreviere (ab 1997)
- Sichtung der Bergbücher (1999)
- Kartonierung und Grobreinigung der Grubenakten, Bildung des Bestandes 40174 Grubenakten des Bergreviers Freiberg (Intensiverschließung ab 2006)
- Bearbeitung der Gegenbücher (2001, 2008)
- Schutzverfilmungsmaßnahmen (nach 2000)
- Neusignierung in fortlaufender Nummerierung, Reinigung und Kartonierung des Hauptbestandes 40010 (ab 2006)
- Ausgliederung des Teilbestandes Abrechnungsbüchel, Erschließung und Bildung des Bestandes 40009 Abrechnungsbüchel (2013).
Aufgrund der Bedeutung des Registraturbildners, der starken Benutzerfrequenz des Bestandes und der mühevollen Suche in den alten Behördenrepertorien wurde schließlich im Jahr 2010 mit einer Neuverzeichnung mittels der Archivsoftware Augias begonnen, wobei die Bearbeitung der Repertorien A und D durch Frau Claudia Thiel und der Repertorien B und C durch Herrn Henry Zimmermann erfolgte.
Abgesehen von Serienakten wurde vorwiegend auf eine Intensiverschließung orientiert.
Zu Beginn der Verzeichnung erfolgte die Aufstellung einer Systematik, welche eine Ordnung nach organisationsstrukturellen und inhaltlich-sachlichen Gesichtspunkten darstellt.
Unverständliche oder falsche Aktentitel wurden zu einem Großteil berichtigt, dem heutigen Sprachgebrauch angepasst bzw. durch Erläuterungen ergänzt.
Im Ergebnis der Erschließung konnten insgesamt 4579 Akten und Amtsbücher mit einem Umfang von 152,95 lfm verzeichnet werden.
Der Bestand dokumentiert in umfassender Weise den Freiberger Bergbau und die sozialen, wirtschaftlich-technischen und kulturellen Verhältnisse der gesamten Region über einen Zeitraum von nahezu 500 Jahren.
3. Korrespondierende Bestände
40001 Oberbergamt Freiberg
40009 Abrechnungsbüchel
40018 Oberzehntenamt Freiberg
40024 (Landes-)Bergamt Freiberg
40027 Oberbergamt Freiberg (neu)
40028 Oberbergamt Freiberg (neu) - staatliche Bergwirtschaftsstelle
40030 Oberbergamt Freiberg (neu) - staatliche Lagerstättenforschungsstelle
40036 Deponierte Erzrisse
40040 Fiskalische Erzrisse
40047 Winkelbücher zu den Rissen zum Erzbergbau
40055 Hauptbergkasse Freiberg
40082 Vasallenbergamt Seiffen
40085 Revierausschuss Freiberg
40102 Oberdirektion der staatlichen Erzbergwerke
40105 Sachsenerz Bergwerks GmbH/AG
40174 Grubenakten des Bergreviers Freiberg
40165 Ausbeutbögen sächsischer Bergreviere
40166 Erzlieferungsextrakte sächsischer Bergreviere
40171 Grubenvorstände und Mannschaftsbücher verschiedener Gewerkschaften
40186 Zechenregister sächsischer Bergreviere
4. Literatur
Heucke, Franz: Beiträge zur Freiberger Bergchronik die Jahre 1831 - 1900 umfassend, II. Fortsetzung, in: Beilage zu MFA H. 49, 1914, S. 188 ff.
Löscher, Hermann: Vom Bergregal im Sächsischen Erzgebirge; in: Bergbau und Bergrecht, Freiberger Forschungshefte D 22, Berlin 1957.
Langer, Johannes: Die sächsischen staatlichen Bergamtsreviere. Eine geschichtlich-geographische Studie 1180 - 1869, Freiberg 1938.
Das Bergamt zu Freiberg. Eine Denkschrift zum 50-jährigen Bestehen, verfasst von seinen Mitgliedern, in: Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen in Sachsen, Jahrgang 1919, S. A3-A116.
Wagenbreth, O. / Wächtler, E.: Der Freiberger Bergbau. Technische Denkmale und Geschichte, Leipzig 1986.
Kaden, Herbert: Die Bergverwaltung Freibergs in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, in: Mitteilungen des Freiberger Altertumsvereins 78 N.S.7 (1997), S. 25-31.
Martin, Guntram: Bergverfassung, Bergverwaltung, Bergrecht im sächsischen Montanwesen des 19. Jahrhunderts. Probleme des Überganges vom Direktionsprinzip zur freien Unternehmerwirtschaft (1831 bis 1868), Dresden, Philos. Fak., Diss., 1994.
Lorenz, Ines: Die Bergverwaltung Kursachsens von 1589 bis 1694, Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 1990, 2 Bde.
Freiberg, November 2017
Claudia Thiel
Im Mittelalter trugen einzelne regalherrliche Funktionsträger, wie Bergmeister, Zehntner, Münzmeister und Silberbrenner, die Verantwortung für einen funktionierenden Bergbau im Interesse der wettinischen Landesherren. Die Ratsherren der Bergstadt Freiberg waren für die Verwaltung der Stadt und des Bergwerksdistriktes zuständig.
Im Zuge des zweiten Berggeschreis ab den 1470er-Jahren und der enormen Ausweitung des Bergbau- und Hüttenwesens erweiterte sich der Kreis der Bergamtsleute immer mehr. So begann sich im 16. Jahrhundert schrittweise und unter der strikten Beachtung der landesherrlichen Rechte am Edelmetallbergbau (Direktionsprinzip) und dessen Ausbau eine mittlere Bergverwaltung für die verschiedenen erzgebirgischen Bergreviere und den Edelmetallbergbau als Ganzes herauszubilden. Grundlage dafür war die Bergordnung von Kurfürst Christian I. vom 12. Juni 1589.
Dieser Prozess mündete schließlich im 17. Jahrhundert in die Etablierung einer neuen Behördenkategorie, die der Revierbergämter, des Oberbergamtes sowie des Oberhüttenamtes. Für das gesamte Berg- und Hüttenwesen Sachsens gab es demnach drei Instanzen: das jeweilige Bergamt als unterste Behörde, als Mittelbehörde fungierte die Berghauptmannschaft (bestehend aus Oberberg-, Berg- und Vizeberghauptmann) und das Oberbergamt. Oberste Bergbehörde war das Geheime Berggemach/der Geheime Rat zu Dresden bzw. ab 1831 das Finanzministerium.
1787 gab es beispielsweise elf Bergämter, so in Freiberg, Schneeberg, Annaberg, Johanngeorgenstadt, Marienberg, Altenberg, Eibenstock, Scheibenberg, Geyer, Ehrenfriedersdorf und Voigtsberg.
Das wichtigste Bergamt hatte seinen Sitz in Freiberg, wo auch der umfangreichste Bergbau betrieben wurde. Charakteristisch für diese Bergbehörde waren ein festes Amtsgebäude, eine relativ regulierte Anzahl bzw. Funktion von Beamten sowie entsprechende Vorschriften und Geschäftsordnungen.
Dem Bergamt oblag die freiwillige und streitige Berggerichtsbarkeit, die Polizei, die Aufsicht über alle mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen sowie die Aufsicht über Bergleute und Zechenhausbewohner (s. Klassifikation des Bestandes). Die Verwaltung der Bergwerkskassen und die Führung der Rechnungen lagen in der Verantwortung der Zehntenämter, welche den Bergämtern beigeordnet waren.
An der Spitze des Bergamtes stand der Bergmeister (Namensverzeichnisse der Freiberger Bergmeister finden sich im Bestand 40165 Ausbeutbögen sächsischer Bergreviere Nr. 1, Nr. 57 und Nr. 60). Weitere Mitglieder waren der Bergschreiber und verschiedene Berggeschworene. Bisweilen hatten noch die Zehntner, Markscheider, Gegenschreiber, Offizianten, Rezeßschreiber und Zubußboten sowie der Maschinendirektor Sitz und Stimme im Bergamt.
Der Geschäftsgang war kollegial. Unter Vorsitz des Bergmeisters fanden jeweils mittwochs und sonnabends entsprechende Sitzungen statt, bei denen alle Gegenstände des Geschäftsbereiches zur Beratung und Beschlussfassung kamen. Die Ergebnisse wurden in den sogenannten Bergamts-, Haushalts- und späteren Sitzungsprotokollen (ab 1854) aufgenommen.
Das Bergrevier Freiberg gliederte sich ab 1828 in fünf Geschworenenreviere: Stadt- oder Hohe Birker-, Brander-, Halsbrücker-, Nossener- oder 1. Auswärtiges Revier und das Frauensteiner- oder 2. Auswärtiges Revier. Deren Anzahl wurde später sukzessive reduziert, ab 1862 bestanden nur noch zwei Geschworenenreviere.
Nach mehrmaligen Revierabgrenzungen mit dem Marienberger und Altenberger Bergamtsrevier erstreckte sich das Bergrevier Freiberg im Wesentlichen im Westen bis an den Verlauf der Flüsse Flöha, Chemnitz, Zwickauer Mulde und östlich bis an die Wilde Weißeritz und Elbe. 1815 verlor es die nördlichen Gebiete an Preußen.
Mit dem Gesetz über den Regalbergbau, welches am 5. Januar 1852 in Kraft trat, wurde die Haushaltsführung und Produktionsleitung der Gruben den Grubeneigentümern überlassen, Berg- und Hüttenwesen wurden getrennt und die Aufgaben der Behörde beschränkten sich auf bergpolizeiliche und volkswirtschaftliche Notwendigkeiten.
1856 ging die Gerichtsbarkeit der Bergämter auf die ordentlichen Gerichte über und es erfolgte eine Abgrenzung der polizeilichen Befugnisse der Bergämter und der Ortspolizeibehörden.
1867 wurde das Bergamtsrevier Altenberg (mit Berggießhübel und Glashütte) dem Freiberger Revier zugeschlagen.
Im Zusammenhang mit der zunehmenden Industrialisierung und Liberalisierung der Wirtschaftstätigkeit erfolgte schließlich die Ablösung des Direktionsprinzips durch das Inspektionsprinzip durch Inkrafttreten des Allgemeinen Berggesetzes zum 3. Januar 1869.
Mit einer Bekanntmachung vom 1. Dezember 1868 kam es zur Auflösung des Oberbergamtes und der Bergämter von Freiberg, Marienberg und Schwarzenberg. An seine Stelle trat ein gesamtsächsisches (Landes-)Bergamt Freiberg.
2. Bestandsinformationen
Vor seiner Neuerschließung war der Bestand durch ein vierbändiges Aktenrepertorium, welches um 1800 angelegt wurde, benutzbar. Es gliederte sich in die Bände A (Verfassungsangelegenheiten), B (Bergwerksbetrieb), C (Zivilprozesse) und D (Kriminalprozesse). Innerhalb dieser Bände erfolgte eine weitere Untergliederung in Sektionen. Diese Repertorien wurden auch nach der Auflösung des Bergamtes Freiberg 1869 durch das (Landes-)Bergamt bis etwa 1904 weitergeführt. Infolge Platzmangels wegen der Übernahme der Archivbestände der anderen aufgelösten Bergämter kam es nach 1869 zu umfangreichen Kassationen. So wurden beispielsweise die Akten des Repertoriums D fast gänzlich makuliert. Während dieser Zeit erfolgte auch eine starke Anreicherung des Bestandes mit Fremdprovenienzen, so u.a. von allgemeinen Verwaltungs- und Justizbehörden. Nach der Einführung eines neuen Registratursystems wurde um 1904 ein großer Teil der seit 1869 angelegten Akten neu signiert. Der Bestand lagerte in der Reihenfolge seiner systematischen Gliederung.
Ab den 1990er-Jahren kam es schließlich zu einer Reihe von Bearbeitungsmaßnahmen an diesem wertvollen Bestand:
- Beständebereinigung und Herauslösung von Fremdprovenienzen (u.a. Übernahme in den Bestand 40024 (Landes-)Bergamt Freiberg, Abgabe von Akten verschiedener Grundherrschaften und des Geheimen Finanzarchivs an das Hauptstaatsarchiv Dresden)
- Bearbeitung der Zechenregister und Separierung zum Bestand 40186 Zechenregister sächsischer Bergreviere (ab 1997)
- Sichtung der Bergbücher (1999)
- Kartonierung und Grobreinigung der Grubenakten, Bildung des Bestandes 40174 Grubenakten des Bergreviers Freiberg (Intensiverschließung ab 2006)
- Bearbeitung der Gegenbücher (2001, 2008)
- Schutzverfilmungsmaßnahmen (nach 2000)
- Neusignierung in fortlaufender Nummerierung, Reinigung und Kartonierung des Hauptbestandes 40010 (ab 2006)
- Ausgliederung des Teilbestandes Abrechnungsbüchel, Erschließung und Bildung des Bestandes 40009 Abrechnungsbüchel (2013).
Aufgrund der Bedeutung des Registraturbildners, der starken Benutzerfrequenz des Bestandes und der mühevollen Suche in den alten Behördenrepertorien wurde schließlich im Jahr 2010 mit einer Neuverzeichnung mittels der Archivsoftware Augias begonnen, wobei die Bearbeitung der Repertorien A und D durch Frau Claudia Thiel und der Repertorien B und C durch Herrn Henry Zimmermann erfolgte.
Abgesehen von Serienakten wurde vorwiegend auf eine Intensiverschließung orientiert.
Zu Beginn der Verzeichnung erfolgte die Aufstellung einer Systematik, welche eine Ordnung nach organisationsstrukturellen und inhaltlich-sachlichen Gesichtspunkten darstellt.
Unverständliche oder falsche Aktentitel wurden zu einem Großteil berichtigt, dem heutigen Sprachgebrauch angepasst bzw. durch Erläuterungen ergänzt.
Im Ergebnis der Erschließung konnten insgesamt 4579 Akten und Amtsbücher mit einem Umfang von 152,95 lfm verzeichnet werden.
Der Bestand dokumentiert in umfassender Weise den Freiberger Bergbau und die sozialen, wirtschaftlich-technischen und kulturellen Verhältnisse der gesamten Region über einen Zeitraum von nahezu 500 Jahren.
3. Korrespondierende Bestände
40001 Oberbergamt Freiberg
40009 Abrechnungsbüchel
40018 Oberzehntenamt Freiberg
40024 (Landes-)Bergamt Freiberg
40027 Oberbergamt Freiberg (neu)
40028 Oberbergamt Freiberg (neu) - staatliche Bergwirtschaftsstelle
40030 Oberbergamt Freiberg (neu) - staatliche Lagerstättenforschungsstelle
40036 Deponierte Erzrisse
40040 Fiskalische Erzrisse
40047 Winkelbücher zu den Rissen zum Erzbergbau
40055 Hauptbergkasse Freiberg
40082 Vasallenbergamt Seiffen
40085 Revierausschuss Freiberg
40102 Oberdirektion der staatlichen Erzbergwerke
40105 Sachsenerz Bergwerks GmbH/AG
40174 Grubenakten des Bergreviers Freiberg
40165 Ausbeutbögen sächsischer Bergreviere
40166 Erzlieferungsextrakte sächsischer Bergreviere
40171 Grubenvorstände und Mannschaftsbücher verschiedener Gewerkschaften
40186 Zechenregister sächsischer Bergreviere
4. Literatur
Heucke, Franz: Beiträge zur Freiberger Bergchronik die Jahre 1831 - 1900 umfassend, II. Fortsetzung, in: Beilage zu MFA H. 49, 1914, S. 188 ff.
Löscher, Hermann: Vom Bergregal im Sächsischen Erzgebirge; in: Bergbau und Bergrecht, Freiberger Forschungshefte D 22, Berlin 1957.
Langer, Johannes: Die sächsischen staatlichen Bergamtsreviere. Eine geschichtlich-geographische Studie 1180 - 1869, Freiberg 1938.
Das Bergamt zu Freiberg. Eine Denkschrift zum 50-jährigen Bestehen, verfasst von seinen Mitgliedern, in: Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen in Sachsen, Jahrgang 1919, S. A3-A116.
Wagenbreth, O. / Wächtler, E.: Der Freiberger Bergbau. Technische Denkmale und Geschichte, Leipzig 1986.
Kaden, Herbert: Die Bergverwaltung Freibergs in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, in: Mitteilungen des Freiberger Altertumsvereins 78 N.S.7 (1997), S. 25-31.
Martin, Guntram: Bergverfassung, Bergverwaltung, Bergrecht im sächsischen Montanwesen des 19. Jahrhunderts. Probleme des Überganges vom Direktionsprinzip zur freien Unternehmerwirtschaft (1831 bis 1868), Dresden, Philos. Fak., Diss., 1994.
Lorenz, Ines: Die Bergverwaltung Kursachsens von 1589 bis 1694, Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 1990, 2 Bde.
Freiberg, November 2017
Claudia Thiel
Organisation und Verwaltung von Bergamt und Revier, Grundsatzangelegenheiten, Personal und Bergamtsgebäude, Sitzungsprotokolle.- Aufsicht über den Erzbergbau, Bergwerksbetrieb.- Aufsicht über den Kohlenbergbau.- Bergbau auf Salz, Steine und Erden.- Wasserwirtschaft, Transportwesen, Materialversorgung.- Hütten, Hämmer, Mühlen, Pochwerke.- Aufsicht über die Bergleute, Brauchtum, Sozialangelegenheiten.- Haushalt, Finanzen und Steuern.- Rechtsprechung des Bergamtes, freiwillige und streitige Gerichtsbarkeit, Polizeiangelegenheiten.- Bergbautechnik.- Montanwissenschaft, Ausbildung, Bergschulen.- Geologie und Mineralogie.- Markscheidewesen.
- 1967 | Findmittel (Namensregister zu den Mannschaftsverzeichnissen der 1756 R anfahrenden Bergleute (40010-1 Nr. 845-850))
- 2001 | Findmittel/externe Datei (Aufstellung der Bergbücher)
- 2001-2009 | Findmittel/externe Datenbank (Übersicht der in den Gegenbüchern enthaltenen Gewerkschaften)
- 2017 | Findbuch/Datenbank
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5