Beständeübersicht
Bestand
40011 Bergamt Geyer
Datierung | 1529 - 1900 |
---|---|
Benutzung im | Bergarchiv Freiberg |
Umfang (nur lfm) | 17,31 |
1. Behördengeschichte
In Geyer wurde der seit 1315 bezeugte Zinnbergbau zunächst als grundherrliches Bergbaurecht der Wolkensteiner Herrschaft zu Waldenburg verwaltet. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts gelang es, das kurfürstliche Bergregal in Ehrenfriedersdorf, Geyer und Thum durchzusetzen. Der dortige landesherrliche Bergmeister, 1466 erstmals erwähnt, unterstand zunächst nicht dem Berghauptmann zu Freiberg. Mehrere Reviergrenzbeschreibungen sind bis 1768 erfolgt.
Auch für Ehrenfriedersdorf hatten die Wolkensteiner 1377 wegen ihrer Silbergruben mit den Markgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm Vereinbarungen getroffen, nach denen sie das landesherrliche Bergregal auf alle Edelmetalle anerkannten, selbst aber das grundherrliche Bergbaurecht auf ihre Zinnbergwerke behielten. Nachdem der Wolkensteiner Besitz Mitte des 15. Jahrhunderts an den Markgrafen von Meißen gefallen war, konnte der kurfürstliche Bergmeister in Ehrenfriedersdorf das Bergregal ungehindert vertreten. Er war dabei ebenfalls nicht dem Berghauptmann zu Freiberg unterstellt. Vermutlich stimmte damals die Reviergrenze mit dem ehemals zur Herrschaft Wolkenstein gehörenden Gebiet um Ehrenfriedersdorf überein. Die erste vollständige Reviergrenzbeschreibung stammt jedoch erst aus dem Jahr 1553.
1787 wurden die Bergreviere Geyer und Ehrenfriedersdorf vereinigt, wobei auch danach das "Archiv Ehrenfriedersdorf" mit eigenen Signaturen und Repertorium weitergeführt worden ist. Um 1830 wurden die beiden Bergreviere als Unterreviere in das Marienberger Bergamt integriert, das seinerseits 1847 mit dem Bergamt Annaberg vereinigt wurde.
2. Bestandsgeschichte und Bearbeitungsbericht
Die Registraturen der beiden Bergämter lagerten bis zum Ende der Behörden im jeweiligen Bergamtshaus. Umfangreiche Kassationen, die in den alten Repertorien noch nachzuweisen sind, wurden bei der Überführung der Registratur in das Behördenarchiv des Oberbergamts vorgenommen. Zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt wurden die einzelne Berggebäude betreffenden Akten separiert und mit denjenigen des Bergamtsbezirks Marienberg vereinigt. Sie befinden sich heute im Bestand 40168 Grubenakten des Bergreviers Marienberg. Mit dem Behördenarchiv gelangten die Bestände Bergamt Geyer und Bergamt Ehrenfriedersdorf auch in das Bergarchiv Freiberg.
1949 wurden die beiden Bestände revidiert und durch die Abstimmung mit den bergamtlichen Repertorien benutzbar gemacht.
Infolge der Übernahme von 3,4 lfm Archivgut des Bergamtes Geyer aus Amtsgerichtsbeständen des Hauptstaatsarchives Dresden wurde eine Neusignierung aller Akten mit einer fortlaufenden Nummer erforderlich. Zuvor waren bereits mehrere, bisher nicht verzeichnete Akten Geyer´scher Provenienz, die sich am Ende des Bestandes Bergamt Ehrenfriedersdorf vorgefunden hatten, in das Repertorium des Bergamtes Geyer nachgetragen worden.
Wegen der parallelen Aktenführung ein und desselben Registraturbildners bot sich eine Zusammenführung der Bestände an.
Folgende Archivalien fremder Provenienz wurden entnommen und anderen Beständen zugeordnet:
BA-Gey XXVII 19 - neu: GV/MB 439
BA-Gey XXVIII 1/1 - neu: Obgb-OzA Schl. 23
BA-Gey XXVIII 1/2 - neu: Obgb-OzA Schl. 24
BA-Ehrdf IV 1/1 - neu: Obgb-OzA An. 198
Im Jahre 2003 wurde die Eingabe des zusammengefassten Bestandes Bergamt Geyer mit Ehrenfriedersdorf in das Archivprogramm AUGIAS 7.2 durchgeführt. Beim vorliegenden Findhilfsmittel handelt es sich also nicht um ein nach archivischen Grundsätzen erstelltes Findbuch, sondern um die Konversion eines Behördenrepertoriums aus dem 19. Jahrhundert. Grund war die schlechte Benutzbarkeit der alten Repertorien. Sie wurde nicht nur durch die zum Teil schwer leserlichen handschriftlichen Eintragungen und die veraltete Terminologie erschwert, sondern auch durch eine Fülle von Revisionsvermerken. Es verwirrte außerdem, dass das Repertorium auch diejenigen Akten verzeichnet, die den umfangreichen Aktenkassationen des Oberbergamts am Ende des 19. Jahrhunderts zum Opfer gefallen sind.
Geographische und Personennamen wurden buchstabengetreu und unter Hinzufügung abweichender moderner Schreibweisen wiedergegeben, Archaismen in der Schreibung und veraltete Formeln wie "Acta betreffend" entfielen nach Möglichkeit. Für die Grubennamen wurden Regeln der einheitlichen Schreibung verfasst. Die Klassifikation des Findhilfsmittels Zechenregister führt die Namen einer Vielzahl von Gruben in ihrer genormten Schreibweise auf. Die alten Gliederungen wurden durch eine übergreifende Gliederung ersetzt, die sich jedoch an diese anlehnt. Bei Archivalen, die dem ehemaligen Bergamt Ehrenfriedersdorf zuzuordnen sind, erfolgt im Findbuch die Angabe der Provenienz. Zur Unterscheidung der Signaturen beider Repertorien wurde bei den Akten des Ehrenfriedersdorfer Archives der Altsignatur das Kürzel "BA-Ehrdf" vorangestellt.
Das vorliegende Findhilfsmittel beeinhaltet auch eine zweiteilige numerische Gegenüberstellung der alten und neuen Signaturen (Konkordanz), getrennt nach den Geyer´schen und Ehrenfriedersdorfer Bergamtsarchiven.
Während des Umsignierens wurden etwaige Schäden erfasst. Akten, die wegen solcher Schäden nicht mehr benutzt werden können, wurden als "gesperrt" gekennzeichnet.
Freiberg, im Mai 2003
H. Zimmermann / Andreas Erb
In Geyer wurde der seit 1315 bezeugte Zinnbergbau zunächst als grundherrliches Bergbaurecht der Wolkensteiner Herrschaft zu Waldenburg verwaltet. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts gelang es, das kurfürstliche Bergregal in Ehrenfriedersdorf, Geyer und Thum durchzusetzen. Der dortige landesherrliche Bergmeister, 1466 erstmals erwähnt, unterstand zunächst nicht dem Berghauptmann zu Freiberg. Mehrere Reviergrenzbeschreibungen sind bis 1768 erfolgt.
Auch für Ehrenfriedersdorf hatten die Wolkensteiner 1377 wegen ihrer Silbergruben mit den Markgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm Vereinbarungen getroffen, nach denen sie das landesherrliche Bergregal auf alle Edelmetalle anerkannten, selbst aber das grundherrliche Bergbaurecht auf ihre Zinnbergwerke behielten. Nachdem der Wolkensteiner Besitz Mitte des 15. Jahrhunderts an den Markgrafen von Meißen gefallen war, konnte der kurfürstliche Bergmeister in Ehrenfriedersdorf das Bergregal ungehindert vertreten. Er war dabei ebenfalls nicht dem Berghauptmann zu Freiberg unterstellt. Vermutlich stimmte damals die Reviergrenze mit dem ehemals zur Herrschaft Wolkenstein gehörenden Gebiet um Ehrenfriedersdorf überein. Die erste vollständige Reviergrenzbeschreibung stammt jedoch erst aus dem Jahr 1553.
1787 wurden die Bergreviere Geyer und Ehrenfriedersdorf vereinigt, wobei auch danach das "Archiv Ehrenfriedersdorf" mit eigenen Signaturen und Repertorium weitergeführt worden ist. Um 1830 wurden die beiden Bergreviere als Unterreviere in das Marienberger Bergamt integriert, das seinerseits 1847 mit dem Bergamt Annaberg vereinigt wurde.
2. Bestandsgeschichte und Bearbeitungsbericht
Die Registraturen der beiden Bergämter lagerten bis zum Ende der Behörden im jeweiligen Bergamtshaus. Umfangreiche Kassationen, die in den alten Repertorien noch nachzuweisen sind, wurden bei der Überführung der Registratur in das Behördenarchiv des Oberbergamts vorgenommen. Zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt wurden die einzelne Berggebäude betreffenden Akten separiert und mit denjenigen des Bergamtsbezirks Marienberg vereinigt. Sie befinden sich heute im Bestand 40168 Grubenakten des Bergreviers Marienberg. Mit dem Behördenarchiv gelangten die Bestände Bergamt Geyer und Bergamt Ehrenfriedersdorf auch in das Bergarchiv Freiberg.
1949 wurden die beiden Bestände revidiert und durch die Abstimmung mit den bergamtlichen Repertorien benutzbar gemacht.
Infolge der Übernahme von 3,4 lfm Archivgut des Bergamtes Geyer aus Amtsgerichtsbeständen des Hauptstaatsarchives Dresden wurde eine Neusignierung aller Akten mit einer fortlaufenden Nummer erforderlich. Zuvor waren bereits mehrere, bisher nicht verzeichnete Akten Geyer´scher Provenienz, die sich am Ende des Bestandes Bergamt Ehrenfriedersdorf vorgefunden hatten, in das Repertorium des Bergamtes Geyer nachgetragen worden.
Wegen der parallelen Aktenführung ein und desselben Registraturbildners bot sich eine Zusammenführung der Bestände an.
Folgende Archivalien fremder Provenienz wurden entnommen und anderen Beständen zugeordnet:
BA-Gey XXVII 19 - neu: GV/MB 439
BA-Gey XXVIII 1/1 - neu: Obgb-OzA Schl. 23
BA-Gey XXVIII 1/2 - neu: Obgb-OzA Schl. 24
BA-Ehrdf IV 1/1 - neu: Obgb-OzA An. 198
Im Jahre 2003 wurde die Eingabe des zusammengefassten Bestandes Bergamt Geyer mit Ehrenfriedersdorf in das Archivprogramm AUGIAS 7.2 durchgeführt. Beim vorliegenden Findhilfsmittel handelt es sich also nicht um ein nach archivischen Grundsätzen erstelltes Findbuch, sondern um die Konversion eines Behördenrepertoriums aus dem 19. Jahrhundert. Grund war die schlechte Benutzbarkeit der alten Repertorien. Sie wurde nicht nur durch die zum Teil schwer leserlichen handschriftlichen Eintragungen und die veraltete Terminologie erschwert, sondern auch durch eine Fülle von Revisionsvermerken. Es verwirrte außerdem, dass das Repertorium auch diejenigen Akten verzeichnet, die den umfangreichen Aktenkassationen des Oberbergamts am Ende des 19. Jahrhunderts zum Opfer gefallen sind.
Geographische und Personennamen wurden buchstabengetreu und unter Hinzufügung abweichender moderner Schreibweisen wiedergegeben, Archaismen in der Schreibung und veraltete Formeln wie "Acta betreffend" entfielen nach Möglichkeit. Für die Grubennamen wurden Regeln der einheitlichen Schreibung verfasst. Die Klassifikation des Findhilfsmittels Zechenregister führt die Namen einer Vielzahl von Gruben in ihrer genormten Schreibweise auf. Die alten Gliederungen wurden durch eine übergreifende Gliederung ersetzt, die sich jedoch an diese anlehnt. Bei Archivalen, die dem ehemaligen Bergamt Ehrenfriedersdorf zuzuordnen sind, erfolgt im Findbuch die Angabe der Provenienz. Zur Unterscheidung der Signaturen beider Repertorien wurde bei den Akten des Ehrenfriedersdorfer Archives der Altsignatur das Kürzel "BA-Ehrdf" vorangestellt.
Das vorliegende Findhilfsmittel beeinhaltet auch eine zweiteilige numerische Gegenüberstellung der alten und neuen Signaturen (Konkordanz), getrennt nach den Geyer´schen und Ehrenfriedersdorfer Bergamtsarchiven.
Während des Umsignierens wurden etwaige Schäden erfasst. Akten, die wegen solcher Schäden nicht mehr benutzt werden können, wurden als "gesperrt" gekennzeichnet.
Freiberg, im Mai 2003
H. Zimmermann / Andreas Erb
Enthält auch: Überlieferung Bergamt Ehrenfriedersdorf.
Befehle und Verordnungen des Oberbergamts und des Oberzehntenamts.- Protokolle zum Geschäftswesen des Bergamts.- Geschäftstagebücher.- Bergamtshaus.- Personal.- Bergbefreiung der Bergstädte.- Erlass von Tranksteuer und anderen Abgaben.- Kuxangelegenheiten.- Zehnten- und Neuntenerlass.- Vorschüsse und andere Begünstigungen.- Haushaltsprotokolle.- Verleih-, Vertrags- und Anschnittbücher.- Erteilung von Schürfgenehmigungen.- Bergverlag-, Schuld- und Arrestangelegenheiten.- Anzeigen und Untersuchungen.- Rechtsstreitigkeiten.- Grubenberichte.- Generalinspektionen.- Bergmännische Wasserwirtschaft.- Teichreparatur.- Edelsteine und Fossilien.- Forstangelegenheiten.- Knappschaftskasse.- Revisionen der Bergreviere.- Ehrenfriedersdorfer Freiwald.- Zwitterstockwerk bei Geyer und außerhalb davon gelegene Gruben.- Arsen- und Vitriolwerk bei Geyer.- Schönbergische Besitzungen um Stollberg, Thalheim und Zwönitz.- Bergparaden.- Knappschaftsangelegenheiten.- Schieds- und Vertragsbücher.- Lehnbücher.
Befehle und Verordnungen des Oberbergamts und des Oberzehntenamts.- Protokolle zum Geschäftswesen des Bergamts.- Geschäftstagebücher.- Bergamtshaus.- Personal.- Bergbefreiung der Bergstädte.- Erlass von Tranksteuer und anderen Abgaben.- Kuxangelegenheiten.- Zehnten- und Neuntenerlass.- Vorschüsse und andere Begünstigungen.- Haushaltsprotokolle.- Verleih-, Vertrags- und Anschnittbücher.- Erteilung von Schürfgenehmigungen.- Bergverlag-, Schuld- und Arrestangelegenheiten.- Anzeigen und Untersuchungen.- Rechtsstreitigkeiten.- Grubenberichte.- Generalinspektionen.- Bergmännische Wasserwirtschaft.- Teichreparatur.- Edelsteine und Fossilien.- Forstangelegenheiten.- Knappschaftskasse.- Revisionen der Bergreviere.- Ehrenfriedersdorfer Freiwald.- Zwitterstockwerk bei Geyer und außerhalb davon gelegene Gruben.- Arsen- und Vitriolwerk bei Geyer.- Schönbergische Besitzungen um Stollberg, Thalheim und Zwönitz.- Bergparaden.- Knappschaftsangelegenheiten.- Schieds- und Vertragsbücher.- Lehnbücher.
In Geyer wurde der seit 1315 bezeugte Zinnbergbau zunächst als grundherrliches Bergbaurecht der Wolkensteiner Herrschaft zu Waldenburg verwaltet. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts gelang es, das kurfürstliche Bergregal in Ehrenfriedersdorf, Geyer und Thum durchzusetzen. Der dortige landesherrliche Bergmeister, 1466 erstmals erwähnt, unterstand zunächst nicht dem Berghauptmann zu Freiberg. Mehrere Reviergrenzbeschreibungen sind bis 1768 erfolgt.
Auch für Ehrenfriedersdorf hatten die Wolkensteiner 1377 wegen ihrer Silbergruben mit den Markgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm Vereinbarungen getroffen, nach denen sie das landesherrliche Bergregal auf alle Edelmetalle anerkannten, selbst aber das grundherrliche Bergbaurecht auf ihre Zinnbergwerke behielten. Nachdem der Wolkensteiner Besitz Mitte des 15. Jahrhunderts an den Markgrafen von Meißen gefallen war, konnte der kurfürstliche Bergmeister in Ehrenfriedersdorf das Bergregal ungehindert vertreten. Er war dabei ebenfalls nicht dem Berghauptmann zu Freiberg unterstellt. Vermutlich stimmte damals die Reviergrenze mit dem ehemals zur Herrschaft Wolkenstein gehörenden Gebiet um Ehrenfriedersdorf überein. Die erste vollständige Reviergrenzbeschreibung stammt jedoch erst aus dem Jahr 1553.
1787 wurden die Bergreviere Geyer und Ehrenfriedersdorf vereinigt, wobei auch danach das "Archiv Ehrenfriedersdorf" mit eigenen Signaturen und Repertorium weitergeführt worden ist. Um 1830 wurden die beiden Bergreviere als Unterreviere in das Marienberger Bergamt integriert, das seinerseits 1847 mit dem Bergamt Annaberg vereinigt wurde.
Auch für Ehrenfriedersdorf hatten die Wolkensteiner 1377 wegen ihrer Silbergruben mit den Markgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm Vereinbarungen getroffen, nach denen sie das landesherrliche Bergregal auf alle Edelmetalle anerkannten, selbst aber das grundherrliche Bergbaurecht auf ihre Zinnbergwerke behielten. Nachdem der Wolkensteiner Besitz Mitte des 15. Jahrhunderts an den Markgrafen von Meißen gefallen war, konnte der kurfürstliche Bergmeister in Ehrenfriedersdorf das Bergregal ungehindert vertreten. Er war dabei ebenfalls nicht dem Berghauptmann zu Freiberg unterstellt. Vermutlich stimmte damals die Reviergrenze mit dem ehemals zur Herrschaft Wolkenstein gehörenden Gebiet um Ehrenfriedersdorf überein. Die erste vollständige Reviergrenzbeschreibung stammt jedoch erst aus dem Jahr 1553.
1787 wurden die Bergreviere Geyer und Ehrenfriedersdorf vereinigt, wobei auch danach das "Archiv Ehrenfriedersdorf" mit eigenen Signaturen und Repertorium weitergeführt worden ist. Um 1830 wurden die beiden Bergreviere als Unterreviere in das Marienberger Bergamt integriert, das seinerseits 1847 mit dem Bergamt Annaberg vereinigt wurde.
- 2003 | Findmittel/externe Datei (Aufstellung der Bergbücher)
- 2003 | Findbuch/Datenbank
- 2024-02-20 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5