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Beständeübersicht

Bestand

40018 Oberzehntenamt Freiberg

Datierung1590 - 1865 (1897)
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)12,00
1. Behördengeschichte

Die Geschichte der weltlichen Zehnten-Abgabe kann nach derzeitigem Erkenntnisstand bis in das Böhmen des 10. Jahrhunderts zurückverfolgt werden und begründet sich wohl auf den geistlichen Zehnten, den die Kirche von ihren Gläubigen einforderte.

Das die jeweiligen Territorialherren im Römischen Reich deutscher Nationen bereits über das Bergregal verfügten, lässt sich sowohl aus dem Iglauer Bergrecht (nach 1270) als auch in den Urkunden des 12. und 13. Jahrhunderts schlussfolgern, in denen sich immer wieder das Zehnten-Recht und die Begriffe Berg-Zehenden, Czenden, Decimae Metallicae oder auch Fructus Metallici finden lassen.

Auch im Freiberger Bergrecht (nach 1307) wird wiederholt vom landesherrlichen Bergregal gesprochen und in den folgenden Jahrhunderten ausdrücklich bestätigt.

Somit standen den sächsischen Kurfürsten und Königen als Inhaber des Bergregals die Zehnten als Anteile an den Erträgen der Gruben zu:

Es ist dieses die Bedingung, unter welcher ein Berg-Herr in seinen Landen und Refier, einen jeden nach Gängen einzuschlagen erlaubet, und statt dessen, dass es der Berg-Herr selbst thun und das Bauen niemand erlauben könnte, behält er sich den Zehenden als eine unmittelbahre Nuzung bevor.

Ab wann sich von einer Institutionalisierung in Form eines Oberzehntenamts in Freiberg sprechen lässt, ist ebenfalls nicht klar belegt. Gesichert ist aber, dass bereits Mitte des 13. Jahrhunderts neben einem Münzmeister auch ein Zehntner vom Landesherrn in Freiberg eingesetzt wurde und Urkunden bzw. Zehntenrechnungen aus dem 14. Jahrhundert vorliegen.

Eine Abschrift des Freiberger Bergrechts von 1433 erwähnt zudem in § 11 das Amt des Zehntners: ... Kumpt is also verre, das derselbige buwer ercz vindet, des mag her wol hauwen eyne kerbe ane var und sal gen czu deme czendenere und sal sprechen: Herre, ich byn eyn teil ercz geware worden, eds habe ich gehauwen; da sendet czu, das myme herren und den gewerken glich und recht geschee.

In den folgenden Jahrzehnten erfolgte mittels einer Vielzahl von Befehlen und Verordnungen eine Vereinheitlichung der ursprünglich für jedes Bergrevier bestehenden Bergwerksverfassungen.

Mit der Gründung des Oberbergamts und dessen Unterstellung unter das Geheime Berggemach (welches später in das Geheime Finanzcollegium überging) im Zuge der Verwaltungsreform unter Kurfürst Moritz 1542 lässt sich von einer strukturellen Organisation des Bergbaus sprechen, wodurch es möglich erscheint, dass die Unterstellung des Oberzehntners unter eben diese Behörde ebenfalls in den Zeitraum fällt und damit als Begründung des Oberzehntenamts gesehen werden kann. Ein weiteres Indiz dafür, dass es bereits im 16. Jahrhundert eine entsprechende Kasse gegeben haben muss, ist die Tatsache, dass 1540 die Freiberger Gnadengroschenkasse gegründet worden war, deren Verwaltung dem Oberzehntenamt oblag.

Im Juni 1589 folgt die Kursächsische Bergordnung von Kurfürst Christian I., die für den gesamten Erzbergbau der sächsischen Erblande zählte und bis zum 5. Januar 1852 als wichtigste Grundlage des sächsischen Bergrechts galt.

Die Aufgaben des Zehntners regelten Artikel 10 Von der zehendner ampt und Artikel 11 Von der austheiler ampt.

Wilhelm Alexander Köhler führt zudem aus:

Erster oder sogenannter Silberzehndner sind, die den Zehnden von allen Metallen einnehmen; davon ist einer in Freyberg, welcher Oberzehndner heißt, weil außer der Königlichen Saigerhüttenfactorey zu Grünthal, auch der Zehndner von Altenberg, Berggießhübel und Glashütte bey ihm einrechnet ...

Dem Oberzehntner zu Freiberg sind sowohl ein Zehntenschreiber und Oberzehntenamtskassenkontrolleur als auch ein Vizezehntenschreiber beigeordnet. Wichtige Quellen, wie die Bergdekrete von 1624 und 1659 sowie die Allgemeinen Berginformationen von Abraham von Schönberg 1693 übernahmen in Grundzügen die Ausführungen der Bergordnung von 1589 und änderten lediglich Details wie Auszahlungsregelungen oder Zehntenerlasse.

Zugleich finden sich Hinweise, dass ab 1674 die Freiberger Zehntner auch das Amt des Austeilers übernahmen und somit nicht mehr nur für die Kassierung des Zehnten, für die Verwaltung der Bergwerks- und Gewerkschaftskassen und für die Einnahme sonstiger landesherrlicher Abgaben (u.a. auch das Quatembergeld) zuständig waren, sondern auch die Besoldungen der Beamten und Offizianten sowie die auf jedes Quartal geschlossenen Ausbeuten und Verlagsgelder an die Gewerken auszuzahlen hatten.

Die Blüte des Bergbaus im Freiberger Revier machte neue Regelungen notwendig, sodass der Vielzahl von Resolutionen schließlich 1775 die Bergordnung von Kurfürst Christian folgte. Leider übernahm man im Bereich des Oberzehntenamts lediglich die Formulierungen von 1589, sodass es zu keinerlei weitreichenden Neuerungen kam.

Mit dem "Gesetz, den Regalbergbau für das Königreich Sachsen betreffend" vom 22. Mai 1851, welches zum Januar 1852 in Kraft trat, erweiterte sich hiernach das Aufgabenfeld für das Freiberger Oberzehntenamt, welches nun auch die neu einzuführende Grubenfeldsteuer verwaltete.

Die Ausführungsverordnung des Gesetzes vom 10. Oktober 1864 über die von dem Regalbergbau zu erhebenden Steuern betreffend, vom 6. Dezember 1864, führte zu einer grundlegenden Umstrukturierung, welche sämtliche Ober- und Zehntenämter, darunter das Oberzehntenamt Freiberg, samt zugehörigen Kassen auflöste. An deren Stelle trat zum 1. Januar 1865 die Hauptbergkasse mit Sitz in Freiberg, die fortan ein breites Aufgabenspektrum übernahm. So ging u.a. die Verwaltung sämtlicher Revierbetriebskassen und der, den aufgehobenen Zehntenämtern zugewiesenen Gestiftskassen ebenso auf die Hauptbergkasse über, wie die Verwaltung der Bestände der Gruben- und Revierwirtschaftskassen. Der ehemalige Oberzehntner und Bergrat Friedrich Wilhelm Schiefer bekleidete von nun an das Amt des Hauptbergkassierers.


Übersicht der Amtsinhaber:



1580 - 1590Bartel Starcke, (Ober-)Zehntner
1590 - 1595Heinrich Kohlreuter, Oberzehntner
1595 - 1628Hans Prager, Oberzehntner
1629 - 1658Jonas Schönlebe d.Ä., Oberzehntner
1658 - 1678Friedrich Schönlebe, Oberzehntner
1660 - 1665Wolf Hölzel, Oberzehntner
1678 - 1694Jonas Schönlebe d.J., Oberzehntner
1683 - 1684Jeremias Greupitz, Interimsadministrator
1694 - (?)Johann August Reuther, Oberzehntner
um 1717Samuel Valentin Quellmalz, Oberzehntner
1727 - 1756Georg Wilhelm Lieben, Oberzehntner
1756 - 1768Friedrich Jost Edelmann, Oberzehntner
1769 - 1770 (?)Tobias Gottfried Grünbeck, Oberzehntner
1773 (?) - 1775 (?)Daniel Christoph Richter, Oberzehntner
um 1777Christian Friedrich Hedrich, Oberzehntner
1779 (?) - 02/1812Johann Friedrich O Feral, Oberzehntner
02/1812 - 1813Carl Gottlob Hunger, Oberzehntner
1814 - 02/1820Christian Gottfried Henselius, Oberzehntner
11/1817 - 1819Johann Gottfried Henschel, Interimsadministrator
03/1820 - 1852Heinrich Benjamin Bauer, Oberzehntner
1853 - 12/1864Friedrich Wilhelm Schiefer, Oberzehntner


2. Bestandsgeschichte

Die aktenbildende Behörde samt zugehöriger Kassen verwaltete ihre Geschäfte stets aus dem Gebäude Kirchgasse 11 in Freiberg, sodass sämtliche Akten im dortigen Archiv untergebracht waren. Ob bereits im Zeitraum der Bestandsbildung Akten kassiert wurden, ist nicht überliefert. Da die Bestandsakten jedoch erst im letzten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts einsetzen, erscheint eine frühzeitige Kassation plausibel.

Bei der erstmaligen Bearbeitung 1983 war unter dem Namen Oberzehntenämter eine Findkartei angelegt worden, die sämtliche Ober- und Zehntenämter, darunter auch das Oberzehntenamt Freiberg, zusammenfasste. Zwecks besserer Nutzbarkeit erfolgte 1997 eine Teilung des Bestands in die Zehntenämter Altenberg und Schneeberg sowie in das Obergebirgische Oberzehntenamt und das Oberzehntenamt Freiberg. Da keinerlei Repertorien auffindbar waren, wurde die bis dato bestehende pertinenzmäßige Ordnung aufgegeben und sämtliche Akten des Oberzehntenamts Freiberg mit dem Kürzel "OZA-Fg" und einer laufenden Nummer versehen. Wann die Teilbestände der Generalschmelzadministration (Kürzel G & lfd. Nr.) und der Saigerhütte Grünthal (Kürzel S 6 lfd. Nr.) zum Bestand OZA-Fg zugeordnet wurden, lässt sich nicht mehr rekonstruieren. Zukünftig stand den Nutzern des Bergarchivs eine Findkartei zur Verfügung, deren Erschließungsangaben nicht den Anforderungen genügten.

2001 erfolgte eine Reinigung und Kartonierung der vorhandenen Akten. Im Zuge dessen wurden stark beschädigte Akten mittels Schadensliste dokumentiert und für die Benutzung gesperrt. Gleichzeitig erging der Hinweis, dass sich in dem Bestand mehrere Fremdprovenienzen (v.a. der Bergakademie Freiberg, des Rothschönberger Stollns sowie des Obergebirgischen Oberzehntenamts) befänden. Diese wurden in den folgenden Jahren aus den Kartons entnommen und den entsprechenden Beständen beigeordnet.

Eine weitere Bearbeitung erfolgte bis zur Intensiverschließung im Jahr 2013 nicht. Diese wurde gemäß Erschließungsrichtlinie des Sächsischen Staatsarchivs vom 28. Mai 2010 mit dem Archivprogramm Augias 8.3 unter Verwendung des Erschließungsformulars StA-Sachakten vorgenommen. Aufgrund der Entnahme mehrerer Akten anderer Provenienzen sowie der verschiedenen Kürzel (OZA-Fg, G und S) konnte die bisherige Nummerierung nicht beibehalten werden, sodass sich sowohl die Bestandssignatur als auch die laufende Nummer veränderten. Die Aktentitel wurden, soweit erforderlich, dem heutigen Sprachgebrauch angepasst. Im Zuge der Tiefenerschließung wurde die bestehende Klassifikation überarbeitet. Aus Bestandserhaltungsgründen wurde die bereits vorhandene Schadensliste übernommen und die Sperrungen einzelner Akten beibehalten.


3. Korrespondierende Bestände

40001 Oberbergamt Freiberg
40010 Bergamt Freiberg
40017 Obergebirgisches Oberzehntenamt
40020 Zehntenamt Altenberg
40021 Zehntenamt Schneeberg
40055 Hauptbergkasse Freiberg


4. Literaturhinweise

Adolph Beyer, Otia Metallica oder Bergmännische Neben-Stunden darinnen verschiedene Abhandlungen von Berg-Sachen aus denen Geschichten, Berg-Rechten, Natur-Lehre auch anderen Wissenschaften nebst etlichen alten Bergwercks-Urkunden, Schneeberg 1748.

Carl Friedrich Gottlob Freiesleben, Grundlagen der Sächsischen Bergwerksverfassung aus dem Gesichtspunkte des Rechts und der Staatswirthschaft, Leipzig 1837.

Franz Heucke (Hrsg.), Beiträge zur Freiberger Bergchronik die Jahre 1831 bis 1900 umfassend, Beilage zu den "Mitteilungen vom Freiberger Altertumsverein" Heft 47, Freiberg 1910.

Johann Friedrich Klotzsch, Ursprung der Bergwerke in Sachsen aus der Geschichte mittlerer Zeiten untersuchet, Chemnitz 1764.

Alexander Wilhelm Köhler, Anleitung zu den Rechten und der Verfassung bey dem Bergbaue im Königreich Sachsen, 2. überarb. Aufl., Freiberg 1824.

Ines Lorenz, Die Bergverwaltung Kursachsens von 1589 bis 1694 (Dissertation), Berlin 1989.

Abraham von Schönberg, Ausführliche Berginformation, Leipzig 1693.

Georg Heinrich Wahle, Das Allgemeine Berggesetz für das Königreich Sachsen. Nach amtlichen Quellen erläutert, Freiberg 1891.


Freiberg, April 2013
Tina Berthold
Allgemeines.- Kreditgewährung für Gruben und Stolln.- Unterstützung der Montanforschung.- Kassen- und Rechnungswesen.- Bergmagazinanstalt.- Taubesche Stiftung.- Bergbegnadigungsfonds.- Armen- und Hilfskasse.- Bau des Rothschönberger Stollns und anderer Stolln.- Kasse des Kupferhammers Grünthal.- Kasse der Generalschmelzadministration.- Gnadengroschenkasse (Gruben in alphabetischer Reihenfolge).- Auflösung der Oberzehntenämter.
Als Inhaber des Bergregals standen den sächsischen Kurfürsten und Königen die Zehnten als Anteile an den Erträgen der Gruben zu. Zur Regelung dieser Abgaben besaß der Bergbau entsprechende Zentralstellen in Gestalt der Oberzehntenämter bzw. Zehntenämter, deren Ursprung sich bis in das 14. Jahrhundert zurückverfolgen lässt. In Freiberg bestand eine Oberzehntenkasse bis 1864. Ende 1864 erfolgte die Aufhebung aller bei den Bergämtern bestehenden Zehntenkassen einschließlich der Oberzehntenkasse zu Freiberg. An deren Stelle trat die Hauptbergkasse zu Freiberg.
  • 2013 | Findbuch/Datenbank
  • 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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