Beständeübersicht
Bestand
40027 Oberbergamt Freiberg
Datierung | 1922 - 1946 |
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Benutzung im | Bergarchiv Freiberg |
Umfang (nur lfm) | 42,91 |
Bestand enthält auch 171 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Organisation.- Geschäftsführung und allgemeine Angelegenheiten.- Versuche und Verbesserungen.- Studienreisen.- Lehrgänge.- Berg- und Gewerbepolizei.- Wiederurbarmachung von Bergbauflächen.- Bergwirtschaftliche Angelegenheiten.- Bergschäden und Haldeneinebnungen.- Revierangelegenheiten.- Berggerichtsbarkeit.- Bergmännisches Ausbildungswesen.- Soziale Angelegenheiten.- Arbeitsrecht.- Luftschutz.- Geologie und Lagerstätten.
Einzelne Erzbergwerke.- Stein- und Braunkohlenwerke.- Steine- und Erdenindustrie.- Fahrung und Förderung.- Bergpolizei.- Enteignungen.- Unfälle.- Statistik.- Radiumbäder.- Bergschäden.
Berechtigungsangelegenheiten: Allgemeine Besitzverhältnisse.- Grubenfeldübertragungen und Verleihungen im Erzbergbau.- Übertragung staatlicher Kohlenbergbaurechte im Stein- und Braunkohlenbergbau.- Untersuchung von Bodenschätzen.
Leitungs- und Personalangelegenheiten: Aufbau und Zuständigkeit.- Struktur.- Stellenbesetzung.- Beamtenwesen.
Haushalt: Kassen- und Rechnungswesen.- Versicherungen.- Grundstücksangelegenheiten.- Produktionsstatistiken.- Lohn- und Unfallstatistik.- Bergwerksabgaben.- Luftschutz.
Einrichtung und Verwaltung der Bücherei.
Markscheide- und Risswesen.- Verordnungen.- Personalangelegenheiten.- Anfertigung von Grubenrissen.- Vermessungen.- Nachtragungen.- Rissarchiv.- Praktikantenarbeiten.
Einzelne Erzbergwerke.- Stein- und Braunkohlenwerke.- Steine- und Erdenindustrie.- Fahrung und Förderung.- Bergpolizei.- Enteignungen.- Unfälle.- Statistik.- Radiumbäder.- Bergschäden.
Berechtigungsangelegenheiten: Allgemeine Besitzverhältnisse.- Grubenfeldübertragungen und Verleihungen im Erzbergbau.- Übertragung staatlicher Kohlenbergbaurechte im Stein- und Braunkohlenbergbau.- Untersuchung von Bodenschätzen.
Leitungs- und Personalangelegenheiten: Aufbau und Zuständigkeit.- Struktur.- Stellenbesetzung.- Beamtenwesen.
Haushalt: Kassen- und Rechnungswesen.- Versicherungen.- Grundstücksangelegenheiten.- Produktionsstatistiken.- Lohn- und Unfallstatistik.- Bergwerksabgaben.- Luftschutz.
Einrichtung und Verwaltung der Bücherei.
Markscheide- und Risswesen.- Verordnungen.- Personalangelegenheiten.- Anfertigung von Grubenrissen.- Vermessungen.- Nachtragungen.- Rissarchiv.- Praktikantenarbeiten.
Mit dem Allgemeinen Berggesetz vom 9. August 1923 wurden die Zuständigkeiten der sächsischen Bergbehörden neu gegliedert. Das Bergamt Freiberg bekam den Status einer Mittelbehörde und erhielt den Namen Oberbergamt. Oberste Bergbehörde war das Finanzministerium und als unterste selbständige Behörden formte man die bisherigen Berginspektionen in Dresden, Leipzig, Stollberg und Zwickau zu Bergämtern um.
Bis 1935 war das Oberbergamt dem Sächsischen Ministerium für Finanzen untergeordnet. Danach unterstand es bis 1940 dem Sächsischen Wirtschaftsministerium. Dem Reichswirtschaftsministerium, Hauptabteilung II - Abteilung Bergbau, unterstand das Oberbergamt ab 1940. Dem Oberbergamt Freiberg waren die Bergämter Dresden (1945 mit der Außenstelle Freiberg), Zwickau, Leipzig und Stollberg untergeordnet. Eine grundlegende Änderung des Aufgabenbereiches und der Funktion des Oberbergamts trat nach der Annexion des Sudetenlandes 1939 ein. Damals wurden die Bergämter Brüx (Most), Teplitz (Teplice), Komotau (Chomutov) und Karlsbad (Karlovy Vary) unter die Verwaltung des Oberbergamts gestellt. Diese Unterstellung endete 1945. Durch Verordnung vom 25. März 1943 erweiterte sich seine Zuständigkeit auch auf das Gebiet des thüringischen Stadt- und Landkreises Altenburg.
Die Aufgaben des Oberbergamts umfassten unter anderem die allgemeine Bergpolizei, das Ausstellen von Schürfscheinen, das Verleihen von Bergbaurechten, die Mitwirkung bei Enteignungen und bei der Regulierung von Bergschäden sowie die Überwachung der Knappschafts- und Unterstützungskassen. Zur Erledigung dieser Aufgaben hatte das Oberbergamt sieben Abteilungen, deren Struktur sich in der heute noch gültigen Gliederung der archivischen Überlieferung wiederspiegelt.
Am 6. August 1945 ordnete die Sächsische Landesverwaltung die Errichtung einer sächsischen Bergverwaltung an. Mittelbehörde wurde das Oberbergamt. Untere Bergbehörden - Bergämter - bildete man in Dresden, Leipzig, Stollberg, Zwickau und Görlitz. Die Aufsicht über die Bergbaubetriebe im Landkreis Altenburg war bereits am 1. August 1945 auf das Thüringische Landesamt für Wirtschaft übergegangen.
Im Juli 1946 wies die Sowjetische Militäradministration in Deutschland an, die Bergämter in Technische Bergbauinspektionen umzubenennen und der Deutschen Zentralverwaltung zu unterstellen. Zur Abwicklung des Oberbergamts verblieb bis zum Jahresende 1946 eine Überleitungsstelle in Freiberg.
Bis 1935 war das Oberbergamt dem Sächsischen Ministerium für Finanzen untergeordnet. Danach unterstand es bis 1940 dem Sächsischen Wirtschaftsministerium. Dem Reichswirtschaftsministerium, Hauptabteilung II - Abteilung Bergbau, unterstand das Oberbergamt ab 1940. Dem Oberbergamt Freiberg waren die Bergämter Dresden (1945 mit der Außenstelle Freiberg), Zwickau, Leipzig und Stollberg untergeordnet. Eine grundlegende Änderung des Aufgabenbereiches und der Funktion des Oberbergamts trat nach der Annexion des Sudetenlandes 1939 ein. Damals wurden die Bergämter Brüx (Most), Teplitz (Teplice), Komotau (Chomutov) und Karlsbad (Karlovy Vary) unter die Verwaltung des Oberbergamts gestellt. Diese Unterstellung endete 1945. Durch Verordnung vom 25. März 1943 erweiterte sich seine Zuständigkeit auch auf das Gebiet des thüringischen Stadt- und Landkreises Altenburg.
Die Aufgaben des Oberbergamts umfassten unter anderem die allgemeine Bergpolizei, das Ausstellen von Schürfscheinen, das Verleihen von Bergbaurechten, die Mitwirkung bei Enteignungen und bei der Regulierung von Bergschäden sowie die Überwachung der Knappschafts- und Unterstützungskassen. Zur Erledigung dieser Aufgaben hatte das Oberbergamt sieben Abteilungen, deren Struktur sich in der heute noch gültigen Gliederung der archivischen Überlieferung wiederspiegelt.
Am 6. August 1945 ordnete die Sächsische Landesverwaltung die Errichtung einer sächsischen Bergverwaltung an. Mittelbehörde wurde das Oberbergamt. Untere Bergbehörden - Bergämter - bildete man in Dresden, Leipzig, Stollberg, Zwickau und Görlitz. Die Aufsicht über die Bergbaubetriebe im Landkreis Altenburg war bereits am 1. August 1945 auf das Thüringische Landesamt für Wirtschaft übergegangen.
Im Juli 1946 wies die Sowjetische Militäradministration in Deutschland an, die Bergämter in Technische Bergbauinspektionen umzubenennen und der Deutschen Zentralverwaltung zu unterstellen. Zur Abwicklung des Oberbergamts verblieb bis zum Jahresende 1946 eine Überleitungsstelle in Freiberg.
- 1978 | Findkartei (Abteilungen III, V, VI (Sudetengau, Bergrevier Altenburg))
- 1978 | Findkartei (Abteilung III (Sachsen): Berechtigungen)
- 1978 | Findkartei (Abteilungen IV - VII (Sachsen): Leitung, Personal, Haushalt, Bücherei, Markscheide- und Risswesen, Praktikantenarbeiten)
- 2019 | Findmittel/externe Datei (Aufstellung der Bergbücher)
- 2020 | Findbuch/Datenbank (Abteilungen I und II: Allgemeines, Betrieb)
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5