Beständeübersicht
Bestand
40044 Generalrisse
Datierung | 1626 - 2010 |
---|---|
Benutzung im | Bergarchiv Freiberg |
Umfang (nur lfm) | 0,00 |
Bestand enthält auch 1 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Vorwort: Generalrisse
Unter dem Begriff Generalrisse wurde schon im ausgehenden 19. Jahrhundert eine Sammlung von Karten und Zeichnungen über Maschinen und bauliche Anlagen, geologische, topographische Karten und gezeichnete Unterlagen zum in- und ausländischen Bergbau zusammengefasst, die vom Oberbergamt und seinen Nachfolgebehörden zur Erfüllung der Dienstaufgaben geführt wurde.
Die Generalrisse waren bis Ende 1999 in einer zu Beginn des 20. Jahrhunderts gebauten Holzregalanlage bzw. an verschiedenen Stellen in Kartenschränken gelagert und wegen der beengten Raumverhältnisse sehr ungünstig untergebracht. Große und kleine Risse lagen aufeinander. Teilweise waren übergroße Risse auf den Regalen abgelegt. Baumaßnahmen im Bergarchiv machten die Lösung des schon lange bestehenden und erkannten Problems unaufschiebbar.
Zur Optimierung des Platzbedarfs wurden die unterschiedlichen Signatursysteme der verschiedenen Bestände durch ein einheitliches zweigliedriges ersetzt. Die Buchstaben A bis L geben einen Hinweis auf Größe und Form des Risses und damit auf seine Lagerung. Die sich anschließende fortlaufende Zahl ist die eigentliche Signatur.
Kluster Beschreibung
A
B
C
D
E
F
G
H
I
K
L Rollriss bis 60 cm Tiefe und 7 cm Durchmesser
Rollriss ab 60 cm bis 90 cm Tiefe und 7 cm Durchmesser
Rollriss ab 90 cm bis 120 cm Tiefe und 9 cm Durchmesser
Rollriss ab 120 cm bis 160 cm Tiefe und 11 cm Durchmesser
Rollriss ab 160 cm bis 200 cm Tiefe und 11 cm Durchmesser
Rollriss ab 200 cm Tiefe und 13 cm Durchmesser
Risse oder Anlagen im Folioformat
Planliegende Risse bis 59,4 cm x 42,1 cm (DIN A 2)
Planliegende Risse bis 84,1 cm x 59,4 cm (DIN A 1)
Planliegende Risse bis 118,9 cm x 84,1 cm (DIN A 0)
Sonderformate
Die neue Signatur "K 17338" dient also einerseits als Hinweis auf die ungefähre Größe des Risses (bis DIN A 0), sie leitet den Magazindienst zum richtigen Lagerungsort und ermöglicht ein späteres eindeutiges Identifizieren des Risses.
Während des Umsignierens wurden auch etwaige Schäden erfasst. Risse, die wegen solcher Schäden nicht mehr benutzt werden können, werden in den Konkordanzen als "gesperrt" gekennzeichnet. Auch weist das Findbuch auf vorhandene Xerokopien oder Lichtpausen der Risse hin.
Die Generalrisse waren bisher systematisch gegliedert und durch eine Kartei aus den 30er Jahren mit Angaben über den Titel, ggf. dem Datum der Fertigung oder der Namen der Markscheider bedingt erschlossen. Nach der Umsignierung sind die Karteikarten innerhalb der einzelnen Gliederungspunkte numerisch geordnet worden.
Ein Repertorium aus dem Jahre 1929 wurde im Jahre 2000 abgelegt.
Die Konkordanz gliedert sich in zwei Abschnitte:
I. Abschnitt "Alte und neue Signaturen der Generalrisse"
Sollte die Altsignatur eines Risses aus der Literatur oder als Ergebnis unveröffentlichter Forschungen bereits bekannt sein, ist es möglich, die Neusignatur ohne weitere Rückgriffe auf das FHM 576 zu ermitteln.
Die angegebene Klassifikationsgruppe (kursive Schrift) ist nunmehr unbeachtlich, in ihr waren Umordnungen innerhalb der alten Systematik ersichtlich, diese wurde nun durch eine neue ersetzt.
Vermerke zu Sperrungen (die aus Gründen der Bestandserhaltung notwendig sind) und vorhandenen Kopien bzw. Makrofiches sind unbedingt zu beachten.
II. Abschnitt "Alte Systematik der Generalrisse"
Die Übersicht der inhaltlichen Gliederung des Bestandes dient zum Nachvollziehen der Bedeutung der Buchstaben der alten Archivsignatur.
Freiberg, im Mai 2000
Henry Zimmermann
Vorwort: Generalrisse - Freiberger Gangkarte
Die Freiberger Gangkarte, ein sorgfältig auf Pausleinen mit schwarzer Tusche gezeichnetes Original-Kartenwerk bietet,wie schon im Namen begründet, einen umfassenden Überblick über Lage und Verlauf der wichtigsten Gänge im Freiberger Revier.
Das hier vorliegende Kartenwerk besteht aus 27 Blätter plus einem Übersichtsblatt im Maßstab 1:12 000 und wurde um bzw. nach 1850 erstellt.
Die handgezeichnete grundrißliche Darstellung bezieht sich dabei nicht nur auf die in roter Farbe eingezeichneten Gänge, sondern dokumentiert auch die Lage von Fundgruben und Schächten, Stollnmundlöchern, bergmännischen Tagegebäuden und Wasseranlagen.
Hervorzuheben sind auch die topographischen Angaben wie Dörfer und Städte, Wege und Straßen, Gebäude (Kirchen, Güter Vorwerke), Gewässer, Berge und Wälder.
Als Teilbestand der bergamtlichen Rißsammlung (Generalrisse) wurden die Gangkarten im Sommer 2002 von MA Frieder Münden als Einzelblattverzeichnung in den PC aufgenommen.
Aus Bestandserhaltungsgründen ist das wertvolle Original von einer Direktbenutzung ausgenommen, hierfür existieren von jeder Gangkarte entsprechende Macrofiches.
Vorwort: Sächs. Ingenieurkarte (Meilenblatt)-Bergamtskopie
Bei diesem Kartensatz handelt es sich um eine weitere Kopie der Großen Topographischen Landesaufnahme in Sachsen (siehe Findbuch 40044-4)).
Die sogenannten Bergamtskopien wurden auf der Basis von 162 Blatt der Großen Kopie und 3 Blatt des Dresdner Meilenblatt Exemplars zwischen 1819 und 1853 gezeichnet. Vermutlich waren es einmal mehr Meilenblätter als die heute noch im Bergarchiv Freiberg überlieferten 174 Blatt (davon befinden sich 2 Blatt aus dem Jahre 1858 derzeit noch im Bestand Große Kopie, siehe Findbuch 40044-4).
Mit Ausnahme von 12 Kopien des Gebietes um Altenberg (Maßstab 1:8500) handelt es sich ausschließlich um 1:1 Kopien im Maßstab 1:12000.
Die Bergamtskopien wurden zum größten Teil von den Markscheidern der Bergämter unter Mitwirkung von Ingenieurleutnant Kirbach angefertigt und entsprechen im wesentlichen dem qualitativen Niveau der Großen Kopie. Lediglich die Blätter nach 1835 sind etwas flüchtiger ausgefertigt.
Die hier vorliegenden Meilenblätter beinhalten vorwiegend die Gebiete mit Bergbauumgang und beschränken sich, mit Ausnahme der Braunkohlengebiete um Zittau und Leipzig, auf das Erzgebirge.
Mit Auflösung der Bergämter zwischen 1859 und 1868 kamen die Bergamtskopien in das Archiv des Oberbergamtes Freiberg (heute Bergarchiv Freiberg) und wurden zu einem Bestand vereinigt.
2002 wurden alle Meilenblätter verzeichnet und mittels Augias in den PC aufgenommen. Bei der Titelaufnahme erfolgte eine Angabe der das Meilenblatt umfassenden Orte. Die Bergamtskopien wurden entsprechend der Bergamtsreviere klassifiziert.
Vorwort: Sächs. Ingenieurkarte (Meilenblatt)-Große Kopie
Zu den bedeutendsten Kartenwerken Sachsens gehört ohne Zweifel die große sächsische Ingenieurkarte.
Aus militärischen Erwägungen heraus wurde im Jahre 1780 das sächsische Ingenieurkorps mit der Landesaufnahme beauftragt, um so eine Militärkarte des sächsischen-böhmischen Grenzgebietes ( später des gesamten sächsischen Territoriums) auf der Grundlage exakter Triangulierungen und unter Berücksichtigung der wichtigsten topographischen Gegebenheiten zu schaffen.
Mit der Leitung des Unternehmens wurde Ingenieurmajor Friedrich Ludwig Alster betraut. Die Landesaufnahme, welche im wesentlichen im Jahre 1825 abgeschlossen war und in zwei Exemplaren vorlag (Original des Sächsischen Ingenieurkorps verblieb beim Generalstab - heute im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden - und Kopie für den Gebrauch des sächsischen Königs -heute in Verwahrung der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz) war lange Zeit streng gehütetes Staatsgeheimnis.
1786 bemühte sich das Oberbergamt schließlich um Kopien der Ingenieurkarte. Dem Antrag wurde durch das kursächsische Geheime Finanzkollegium stattgegeben und es entstanden zwischen 1787 und 1801 insgesamt 16 sogenannte Revierkopien (diese verblieben als Urrisse beim Oberbergamt, davon beglaubigte Zweitkopien wurden als Arbeitsgrundlage an die Bergämter gegeben, heute Sächsisches Bergarchiv s. Bestand 40044-1 Generalrisse).
Die Revierkopien genügten jedoch bald nicht mehr den Anforderungen der Bergverwaltung und so kam es zwischen 1819 und 1834 zur Anfertigung einer weiteren vollständigen Vervielfältigung der Meilenblätter im Blattschnitt des Originals, der sogenannten (hier vorliegenden) Großen Kopie. Für die Ausführung der Arbeiten zeichnete das Kameralvermessungsbüro in enger Zusammenarbeit mit dem Oberbergamt. So wurden beispielsweise alle berg- und hüttenmännischen Gebäude auf Anregung v. Herders in karminrot eingezeichnet. Die Meilenblätter dieses Kartenwerkes wurden für alle, die Bergverwaltung interessierenden Objekte bis in die 80ger Jahre des 19. Jahrhunderts laufend nachgetragen.
Das überlieferte Kartenwerk umfaßt insgesamt: 382 farbige Abzeichnungen 1 : 12000 (1819 - 1834), 2 Kopien aus 3 Meilenblättern 1 : 12000 (1858, Bemerkung: diese zwei Blatt gehören eigentlich in den Bestand Generalrisse-Bergamtskopien) und 5 Kopien der Campagne-Aufnahme 1:28500 (1843, sogenannte Vier-Meilenblattkopien) sowie 2 später angefertigte Übersichtskarten.
Aus Bestandserhaltungsgründen wurde dieses wertvolle Kartenwerk bereits in den 80ger Jahren laminiert und auf Leinen aufgezogen.
Sämtliche Meilenblätter der Großen Kopie wurden 1998 verfilmt und im Jahre 2002 per Augias in den PC aufgenommen. Im Zuge der Erschließung wurde eine Klassifizierung entsprechend der Bergamtsreviere erstellt. Bei der Titelaufnahme beschränkte man sich im wesentlichen auf die auf dem Meilenblatt verzeichneten Orte.
Das Kartenwerk ist eine wichtige kartographische Dokumentation zum Landesausbau Sachsens von der industriellen Revolution bis ins 19. Jahrhundert. Es ist nicht nur für montanhistorische und lokale Forschungen, sondern beispielsweise auch für die Orts- und Flurnamenforschung von tragender Bedeutung.
Literatur:
Stams, Werner und Marianne, Die Große Topographische Landesaufnahme in Sachsen von 1780 bis 1811 und ihre Folgekarten, in: Sächsische Heimatblätter, Heft 5, 1981, S. 197 - 212.Langhof, Peter, Die Kopien der Sächsischen Ingenieurkarte im Historischen Staatsarchiv Freiberg, In: Beiträge zur Archivwissenschaft und Geschichtsforschung, 1977, S. 168 - 183.
Lambrecht, Jürgen, Bericht über eine vergleichende Durchsicht der Meilenblatt-Bestände im SächsHStA, im SächsBergA und in der SLUB, 20.12.1998, Registratur BergA Az 7512.2-2/1.99.
Vorwort: Generalrisse - Stollnkarte
Bei dem vorliegenden Kartenwerk, von welchem im Sächsischen Bergarchiv 99 Blatt vorhanden sind, handelt es sich um eine metallographierte Vervielfältigung (Lithographie,Steindruck) der vereinfachten Menselblattkopie (auf der Basis der Großen Kopie) der Sächsischen Ingenieurkarte mit Originaleintragungen der Gruben und Stolln.
Von den einzelnen Meilenblättern der Sächsischen Ingenieurkarte wurden infolge einer Weisung des sächsischen Finanzministeriums vom Dezember 1851 durch die Markscheider Menselblattkopien gefertigt, also Durchzeichnungen welche nur die wichtigsten topographischen Einzelheiten wie Ortslagen, Gewässer- und Wegenetze, Berge und Waldungen enthielten. Verantwortlich für die Ausführung der Menselblattkopien zeichnete der damalige erste Markscheider des Oberbergamtes, C.W. Weinhold.
Die Menselblattkopien im Maßstab 1 : 12 000 weisen neben einem Gitternetz mit Quadraten von 200x200 Lachtern eine auf den Dresdener Meridian bezogene Meridianlinie auf. Die Menselblattkopien wurden metallographisch vervielfältigt und fanden als sogenannte Verleihkarten Verwendung (s.a. Findbuch 564,595).
Dieses Kartenwerk wurde bis 1940 im Oberbergamt zur Darstellung und Nachweisführung der Erzgruben und Stolln verwendet und ständig nachgetragen (daher auch die Bezeichnung Stollnkarte). Es spiegelt in umfassender Weise die Situation der einzelnen Gruben oder Revierteile in allen sächsischen Bergrevieren wieder. So findet man neben den bereits erwähnten topographischen Angaben die Lage der Gruben, Schächte, Stollnmundlöcher, Halden- und Pingenzüge und bergmännische Tagegebäude.
Die Stollnkarte wurde bereits in den 70er Jahren aus Bestandserhaltungsgründen laminiert und auf Leinwand aufgezogen und bis dahin als wichtigstes Findhilfsmittel für die Rißarchivalien des Bergarchivs verwendet. 1998 wurde das Kartenwerk komplett verfilmt und für die allgemeine Benutzung gesperrt.
2002 erfolgte eine Aufnahme der Stollnkarte in Einzelblattverzeichnung (mit Angabe der wichtigsten Orte) mittels Augias in den PC.
Vorwort: Verleihungen metallographiert
Die Verleihkarten, welche auf Weisung des sächsischen Finanzministeriums bereits ab 1851 im Maßstab 1:12000 angelegt wurden, bildeten die topographische Grundlage für die kartographische Erfassung im Bereich der bergpolizeilichen Aufsichtstätigkeit der Bergbehörde.
Unter der Leitung von Markscheider Weinhold entstanden zwischen 1851 und 1864 auf der Grundlage der sogenannten Großen Kopie der Sächsischen Ingenieurkarte 348 Blätter. Von diesen Karten, welche auch als vereinfachte Kopien oder Menselblattkopien bezeichnet wurden, existieren heute noch 278.
Die Verleihkarten enthalten das Gewässer und Straßennetz, Ortschaften, größere Gebäude und Wald. Auf die Wiedergabe der Reliefs, mit Ausnahme größerer Berge, wurde verzichtet.
Von diesen Menselblattkopien wurden metallographische Vervielfältigungen in großer Anzahl hergestellt, in welche bis um 1945 alle gemuteten Gruben bzw. Schurffelder eingetragen wurden.
Der hier vorliegende Kartensatz besteht aus 268 Verleihkarten sowie 2 Übersichtskarten und ist ohne Eintragungen überliefert.
Der Bestand wurde im Sommer 2002 von Herrn Frieder Münden mittels Augias verzeichnet.
Bei der Aufnahme der Orte wurden die Verleihkarten entsprechend den Territorien der vier ehemaligen Bergreviere (v. 1851-1868) klassifiziert.
Verleihkarten mit eingetragenen Grubenfeldern: siehe Bestand 40044-7.
Vorwort: Verleihungen mit Eintragung der Verleihungen
1. Erläuterungen zu Muten, Schürfen, Verleihungen, Verleihkarten
Wer Erzbergbau betreiben wollte, musste entsprechend berggesetzlicher Regelungen beim Oberbergamt die Genehmigung zur Verleihung des Bergbaurechts für ein bestimmtes Grubenfeld beantragen, also Mutung einlegen. Diese Mutung war nur mit entsprechenden Angaben (Nachweis des Vorhandenseins der entsprechenden Mineralien, Begrenzung des Grubenfeldes, Name des zu verleihenden Bergbaurechtes) gültig und gewährleistete den Rechtsanspruch auf Verleihung des jeweiligen Grubenfeldes.
Das Bergbaurecht auf Erze beinhaltete die Genehmigung, die in der Verleihungsurkunde eingetragenen Mineralien aufzusuchen, zu gewinnen und aufzubereiten und die dazu erforderlichen Anlagen zu errichten.
Durch die Beantragung eines Schurfscheines konnte das Recht zur Aufsuchung von Erz in vereinfachter Weise erworben werden. Das Schurfgesuch musste schriftlich an das Oberbergamt gestellt und die Grenzen des Feldes genau angegeben werden. Der Schurfschein galt für ein Jahr und berechtigte den Inhaber, Erze von der Erdoberfläche aus aufzusuchen. Während dieser Zeit hatte der Schürfer auch das Vorrecht zum Muten.
Es wurde also zwischen Grubenfeld (bei Verleihung) und Schurffeld (bei Ausstellung eines Schurfscheines) unterschieden. Ein Grubenfeld konnte beliebig groß sein, Schurffelder durften nicht mehr als 40 Hektar Flächenraum beinhalten. Die Tiefe ins Erdinnere war jeweils unbegrenzt.
Der Besitz der jeweiligen Felder berührte nicht das Eigentum der Grundstücke und wurde auch nicht in der Natur durch Zäune oder Hinweise kenntlich gemacht. Die Grenzen wurden nur in der Verleihungsurkunde und im Schurfschein nach markscheiderischen Grundsätzen festgelegt.
Auf Hofstellen, in Gärten, Parkanlagen und in einem Abstand von weniger als 40m zu Gebäuden durfte nur unter Zustimmung des Eigentümers geschürft werden, ansonsten musste der Grundstückseigentümer das Schürfen gestatten. Der Schürfer wiederum hatte für die Behebung aller Schäden auf den Grundstücken aufzukommen und vor Beginn der Arbeit Sicherheit zu leisten.
Bei der Inanspruchnahme von Bergbau- und Schurfrechten wurden entsprechende Sondersteuern (Schurfsteuer und Grubenfeldsteuer) erhoben, die an die Oberbergamtskasse zu entrichten waren.
Das Bergbaurecht konnte entweder vom Betreiber aufgegeben ("losgesagt") oder vom Oberbergamt zwangsweise, bei Nichteinhaltung der berggesetzlichen Vorschriften, entzogen werden. Kam es innerhalb von 3 Monaten zu keiner Weiterführung (z.B. durch eine Zwangsversteigerung) so wurde das Bergbaurecht gelöscht.
Verleihungen, Löschungen und Lossagung wurden im Grundbuch eingetragen.
Über den Eingang von Mutungen und Schurfgesuchen wurden beim Oberbergamt ein "Mutungsregister" und ein "Schurfbuch" geführt.
Die Feldgrenzen wurden in geraden Linien in "Verleihkarten" und "Schurffeldkarten" eingezeichnet.
Die Verleihkarten, welche auf Weisung des sächsischen Finanzministeriums bereits ab 1851 angelegt wurden, bildeten die topographische Grundlage für die kartographische Erfassung im Bereich der bergpolizeilichen Aufsichtstätigkeit der Bergbehörde. Unter der Leitung von Markscheider Weinhold entstanden zwischen 1851 und 1864 auf der Grundlage der so genannten Großen Kopie der Sächsischen Ingenieurkarte 348 Blätter. Von diesen Karten, welche auch als vereinfachte Kopien oder Menselblattkopien bezeichnet wurden, existieren heute noch 278. Die Verleihkarten enthalten das Gewässer und Straßennetz, Ortschaften, größere Gebäude und Wald. Auf die Wiedergabe der Reliefs, mit Ausnahme größerer Berge, wurde verzichtet.
Von diesen Menselblattkopien wurden metallographische Vervielfältigungen in großer Anzahl hergestellt, in welche bis um 1945 alle gemuteten Gruben bzw. Schurffelder eingetragen wurden.
Literatur:
Zanthier, V: Die Bedeutung der älteren Kartenwerke der Sächsischen Landesaufnahme für das Erzgebirge, in: Glückauf 52 (1932), S. 157 - 159.
Langhof, Peter: Die Kopien der Sächsischen Ingenieurkarte im Historischen Staatsarchiv Freiberg, in: Schriftenreihe des Staatsarchivs Dresden, Bd.10, Beiträge zur Archivwissenschaft und Geschichtsforschung, Groß/Kobuch, Weimar, 1977, S. 168 - 183.
Stams, Werner und Marianne: Die Große Topographische Landesaufnahme in Sachsen von 1780 bis 1811 und ihre Folgekarten, in: Sächsische Heimatblätter 5 (1981), S. 197 - 212.
Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen 1925, Anhang C, S.6
Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen 1924, Anhang C, S.10
Börner, Max: Die Sächsische Bergverfassung. Ein Hand- und Lehrbuch, Freiberg 1930.
2. Bearbeitungsbericht
Bedingt durch die Umlagerung der Rissbestände im Bergarchiv wurde auch eine Vielzahl von Verleih- bzw. Schurffeldkarten aufgefunden, für welche es keinerlei Findmittel gab.
Diese Verleihkarten wurden gereinigt, in säurefreies Papier eingeschlagen und in Mappen verpackt.
Anschließend erfolgte eine Verzeichnung der Karten nach Bär`schem Prinzip mittels Augias.
Bei der Aufnahme der Orte wurden die Verleihkarten entsprechend den Territorien der vier ehemaligen Bergreviere klassifiziert.
Die auf den Verleihkarten eingetragenen Grubenfelder wurden im Enthält-Vermerk
ausgewiesen. Während der Erschließung erfolgte eine Kassation von Duplikaten bzw. Mehrfachüberlieferungen.
Als nützliches Hilfsmittel für die Auswertung wurde ein Index erarbeitet, welcher sich in Grubennamen-, Firmen- und Personenindex gliedert.
Im Ergebnis der Verzeichnung konnten 1272 Verleih- und Schurffeldkarten (darunter auch einige Messtischblätter, Lagepläne und Grubenfeldcroquis ) erfasst werden, die in umfassender Weise die Grubenfeldverleihungen, Erteilung von Schurfgenehmigungen sowie deren Löschung oder Lossagung zwischen 1837 bis 1948 in allen vier Bergrevieren dokumentieren.
Die Erschließung des Bestandes erfolgte im Juli/August 2001 durch Herrn H. Hemme.
Vorwort: Verleihungen (neue Serie)
Bei dem hier vorliegenden Bestand handelt es sich um 35 Verleihkarten (ohne Eintragungen von Grubenfeldverleihungen) und ein Übersichtsblatt, welche um 1921 im Maßstab 1:12 000 beim Landesbergamt Freiberg als sogenannte "neue Verleihkarten" erstellt wurden.
Die Originale im Format 51 x 48 cm, sorgfältig mit schwarzer Tusche auf Pausleinen oder Transparentpapier gezeichnet, beinhalten genaue topographische Angaben ( Wege, Straßen, Waldungen, Berge, Gebäude, Orte) und geben ebenfalls Auskunft über die Lage wichtiger Grubengebäude, Halden, Bingen und Hüttenanlagen.
Über den Grund der Anfertigung bzw. den späteren Verwendungszweck und den Zeichner können leider keine Angaben gemacht werden. Ebenso ist unklar, welches Kartenwerk (Messtischblätter) als Grundlage zur Erstellung dieser Verleihkarten diente.
Der Kartensatz wurde 2002 mittels Augias in den PC aufgenommen. Bei der Erschließung erfolgte eine Klassifizierung nach den Bergrevieren Freiberg, Altenberg, Schwarzenberg und Marienberg entsprechend der im Bestand vorhandenen Skizze über die Blatteinteilung der Verleihkarten.
Claudia Thiel
Dezember 2002
Unter dem Begriff Generalrisse wurde schon im ausgehenden 19. Jahrhundert eine Sammlung von Karten und Zeichnungen über Maschinen und bauliche Anlagen, geologische, topographische Karten und gezeichnete Unterlagen zum in- und ausländischen Bergbau zusammengefasst, die vom Oberbergamt und seinen Nachfolgebehörden zur Erfüllung der Dienstaufgaben geführt wurde.
Die Generalrisse waren bis Ende 1999 in einer zu Beginn des 20. Jahrhunderts gebauten Holzregalanlage bzw. an verschiedenen Stellen in Kartenschränken gelagert und wegen der beengten Raumverhältnisse sehr ungünstig untergebracht. Große und kleine Risse lagen aufeinander. Teilweise waren übergroße Risse auf den Regalen abgelegt. Baumaßnahmen im Bergarchiv machten die Lösung des schon lange bestehenden und erkannten Problems unaufschiebbar.
Zur Optimierung des Platzbedarfs wurden die unterschiedlichen Signatursysteme der verschiedenen Bestände durch ein einheitliches zweigliedriges ersetzt. Die Buchstaben A bis L geben einen Hinweis auf Größe und Form des Risses und damit auf seine Lagerung. Die sich anschließende fortlaufende Zahl ist die eigentliche Signatur.
Kluster Beschreibung
A
B
C
D
E
F
G
H
I
K
L Rollriss bis 60 cm Tiefe und 7 cm Durchmesser
Rollriss ab 60 cm bis 90 cm Tiefe und 7 cm Durchmesser
Rollriss ab 90 cm bis 120 cm Tiefe und 9 cm Durchmesser
Rollriss ab 120 cm bis 160 cm Tiefe und 11 cm Durchmesser
Rollriss ab 160 cm bis 200 cm Tiefe und 11 cm Durchmesser
Rollriss ab 200 cm Tiefe und 13 cm Durchmesser
Risse oder Anlagen im Folioformat
Planliegende Risse bis 59,4 cm x 42,1 cm (DIN A 2)
Planliegende Risse bis 84,1 cm x 59,4 cm (DIN A 1)
Planliegende Risse bis 118,9 cm x 84,1 cm (DIN A 0)
Sonderformate
Die neue Signatur "K 17338" dient also einerseits als Hinweis auf die ungefähre Größe des Risses (bis DIN A 0), sie leitet den Magazindienst zum richtigen Lagerungsort und ermöglicht ein späteres eindeutiges Identifizieren des Risses.
Während des Umsignierens wurden auch etwaige Schäden erfasst. Risse, die wegen solcher Schäden nicht mehr benutzt werden können, werden in den Konkordanzen als "gesperrt" gekennzeichnet. Auch weist das Findbuch auf vorhandene Xerokopien oder Lichtpausen der Risse hin.
Die Generalrisse waren bisher systematisch gegliedert und durch eine Kartei aus den 30er Jahren mit Angaben über den Titel, ggf. dem Datum der Fertigung oder der Namen der Markscheider bedingt erschlossen. Nach der Umsignierung sind die Karteikarten innerhalb der einzelnen Gliederungspunkte numerisch geordnet worden.
Ein Repertorium aus dem Jahre 1929 wurde im Jahre 2000 abgelegt.
Die Konkordanz gliedert sich in zwei Abschnitte:
I. Abschnitt "Alte und neue Signaturen der Generalrisse"
Sollte die Altsignatur eines Risses aus der Literatur oder als Ergebnis unveröffentlichter Forschungen bereits bekannt sein, ist es möglich, die Neusignatur ohne weitere Rückgriffe auf das FHM 576 zu ermitteln.
Die angegebene Klassifikationsgruppe (kursive Schrift) ist nunmehr unbeachtlich, in ihr waren Umordnungen innerhalb der alten Systematik ersichtlich, diese wurde nun durch eine neue ersetzt.
Vermerke zu Sperrungen (die aus Gründen der Bestandserhaltung notwendig sind) und vorhandenen Kopien bzw. Makrofiches sind unbedingt zu beachten.
II. Abschnitt "Alte Systematik der Generalrisse"
Die Übersicht der inhaltlichen Gliederung des Bestandes dient zum Nachvollziehen der Bedeutung der Buchstaben der alten Archivsignatur.
Freiberg, im Mai 2000
Henry Zimmermann
Vorwort: Generalrisse - Freiberger Gangkarte
Die Freiberger Gangkarte, ein sorgfältig auf Pausleinen mit schwarzer Tusche gezeichnetes Original-Kartenwerk bietet,wie schon im Namen begründet, einen umfassenden Überblick über Lage und Verlauf der wichtigsten Gänge im Freiberger Revier.
Das hier vorliegende Kartenwerk besteht aus 27 Blätter plus einem Übersichtsblatt im Maßstab 1:12 000 und wurde um bzw. nach 1850 erstellt.
Die handgezeichnete grundrißliche Darstellung bezieht sich dabei nicht nur auf die in roter Farbe eingezeichneten Gänge, sondern dokumentiert auch die Lage von Fundgruben und Schächten, Stollnmundlöchern, bergmännischen Tagegebäuden und Wasseranlagen.
Hervorzuheben sind auch die topographischen Angaben wie Dörfer und Städte, Wege und Straßen, Gebäude (Kirchen, Güter Vorwerke), Gewässer, Berge und Wälder.
Als Teilbestand der bergamtlichen Rißsammlung (Generalrisse) wurden die Gangkarten im Sommer 2002 von MA Frieder Münden als Einzelblattverzeichnung in den PC aufgenommen.
Aus Bestandserhaltungsgründen ist das wertvolle Original von einer Direktbenutzung ausgenommen, hierfür existieren von jeder Gangkarte entsprechende Macrofiches.
Vorwort: Sächs. Ingenieurkarte (Meilenblatt)-Bergamtskopie
Bei diesem Kartensatz handelt es sich um eine weitere Kopie der Großen Topographischen Landesaufnahme in Sachsen (siehe Findbuch 40044-4)).
Die sogenannten Bergamtskopien wurden auf der Basis von 162 Blatt der Großen Kopie und 3 Blatt des Dresdner Meilenblatt Exemplars zwischen 1819 und 1853 gezeichnet. Vermutlich waren es einmal mehr Meilenblätter als die heute noch im Bergarchiv Freiberg überlieferten 174 Blatt (davon befinden sich 2 Blatt aus dem Jahre 1858 derzeit noch im Bestand Große Kopie, siehe Findbuch 40044-4).
Mit Ausnahme von 12 Kopien des Gebietes um Altenberg (Maßstab 1:8500) handelt es sich ausschließlich um 1:1 Kopien im Maßstab 1:12000.
Die Bergamtskopien wurden zum größten Teil von den Markscheidern der Bergämter unter Mitwirkung von Ingenieurleutnant Kirbach angefertigt und entsprechen im wesentlichen dem qualitativen Niveau der Großen Kopie. Lediglich die Blätter nach 1835 sind etwas flüchtiger ausgefertigt.
Die hier vorliegenden Meilenblätter beinhalten vorwiegend die Gebiete mit Bergbauumgang und beschränken sich, mit Ausnahme der Braunkohlengebiete um Zittau und Leipzig, auf das Erzgebirge.
Mit Auflösung der Bergämter zwischen 1859 und 1868 kamen die Bergamtskopien in das Archiv des Oberbergamtes Freiberg (heute Bergarchiv Freiberg) und wurden zu einem Bestand vereinigt.
2002 wurden alle Meilenblätter verzeichnet und mittels Augias in den PC aufgenommen. Bei der Titelaufnahme erfolgte eine Angabe der das Meilenblatt umfassenden Orte. Die Bergamtskopien wurden entsprechend der Bergamtsreviere klassifiziert.
Vorwort: Sächs. Ingenieurkarte (Meilenblatt)-Große Kopie
Zu den bedeutendsten Kartenwerken Sachsens gehört ohne Zweifel die große sächsische Ingenieurkarte.
Aus militärischen Erwägungen heraus wurde im Jahre 1780 das sächsische Ingenieurkorps mit der Landesaufnahme beauftragt, um so eine Militärkarte des sächsischen-böhmischen Grenzgebietes ( später des gesamten sächsischen Territoriums) auf der Grundlage exakter Triangulierungen und unter Berücksichtigung der wichtigsten topographischen Gegebenheiten zu schaffen.
Mit der Leitung des Unternehmens wurde Ingenieurmajor Friedrich Ludwig Alster betraut. Die Landesaufnahme, welche im wesentlichen im Jahre 1825 abgeschlossen war und in zwei Exemplaren vorlag (Original des Sächsischen Ingenieurkorps verblieb beim Generalstab - heute im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden - und Kopie für den Gebrauch des sächsischen Königs -heute in Verwahrung der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz) war lange Zeit streng gehütetes Staatsgeheimnis.
1786 bemühte sich das Oberbergamt schließlich um Kopien der Ingenieurkarte. Dem Antrag wurde durch das kursächsische Geheime Finanzkollegium stattgegeben und es entstanden zwischen 1787 und 1801 insgesamt 16 sogenannte Revierkopien (diese verblieben als Urrisse beim Oberbergamt, davon beglaubigte Zweitkopien wurden als Arbeitsgrundlage an die Bergämter gegeben, heute Sächsisches Bergarchiv s. Bestand 40044-1 Generalrisse).
Die Revierkopien genügten jedoch bald nicht mehr den Anforderungen der Bergverwaltung und so kam es zwischen 1819 und 1834 zur Anfertigung einer weiteren vollständigen Vervielfältigung der Meilenblätter im Blattschnitt des Originals, der sogenannten (hier vorliegenden) Großen Kopie. Für die Ausführung der Arbeiten zeichnete das Kameralvermessungsbüro in enger Zusammenarbeit mit dem Oberbergamt. So wurden beispielsweise alle berg- und hüttenmännischen Gebäude auf Anregung v. Herders in karminrot eingezeichnet. Die Meilenblätter dieses Kartenwerkes wurden für alle, die Bergverwaltung interessierenden Objekte bis in die 80ger Jahre des 19. Jahrhunderts laufend nachgetragen.
Das überlieferte Kartenwerk umfaßt insgesamt: 382 farbige Abzeichnungen 1 : 12000 (1819 - 1834), 2 Kopien aus 3 Meilenblättern 1 : 12000 (1858, Bemerkung: diese zwei Blatt gehören eigentlich in den Bestand Generalrisse-Bergamtskopien) und 5 Kopien der Campagne-Aufnahme 1:28500 (1843, sogenannte Vier-Meilenblattkopien) sowie 2 später angefertigte Übersichtskarten.
Aus Bestandserhaltungsgründen wurde dieses wertvolle Kartenwerk bereits in den 80ger Jahren laminiert und auf Leinen aufgezogen.
Sämtliche Meilenblätter der Großen Kopie wurden 1998 verfilmt und im Jahre 2002 per Augias in den PC aufgenommen. Im Zuge der Erschließung wurde eine Klassifizierung entsprechend der Bergamtsreviere erstellt. Bei der Titelaufnahme beschränkte man sich im wesentlichen auf die auf dem Meilenblatt verzeichneten Orte.
Das Kartenwerk ist eine wichtige kartographische Dokumentation zum Landesausbau Sachsens von der industriellen Revolution bis ins 19. Jahrhundert. Es ist nicht nur für montanhistorische und lokale Forschungen, sondern beispielsweise auch für die Orts- und Flurnamenforschung von tragender Bedeutung.
Literatur:
Stams, Werner und Marianne, Die Große Topographische Landesaufnahme in Sachsen von 1780 bis 1811 und ihre Folgekarten, in: Sächsische Heimatblätter, Heft 5, 1981, S. 197 - 212.Langhof, Peter, Die Kopien der Sächsischen Ingenieurkarte im Historischen Staatsarchiv Freiberg, In: Beiträge zur Archivwissenschaft und Geschichtsforschung, 1977, S. 168 - 183.
Lambrecht, Jürgen, Bericht über eine vergleichende Durchsicht der Meilenblatt-Bestände im SächsHStA, im SächsBergA und in der SLUB, 20.12.1998, Registratur BergA Az 7512.2-2/1.99.
Vorwort: Generalrisse - Stollnkarte
Bei dem vorliegenden Kartenwerk, von welchem im Sächsischen Bergarchiv 99 Blatt vorhanden sind, handelt es sich um eine metallographierte Vervielfältigung (Lithographie,Steindruck) der vereinfachten Menselblattkopie (auf der Basis der Großen Kopie) der Sächsischen Ingenieurkarte mit Originaleintragungen der Gruben und Stolln.
Von den einzelnen Meilenblättern der Sächsischen Ingenieurkarte wurden infolge einer Weisung des sächsischen Finanzministeriums vom Dezember 1851 durch die Markscheider Menselblattkopien gefertigt, also Durchzeichnungen welche nur die wichtigsten topographischen Einzelheiten wie Ortslagen, Gewässer- und Wegenetze, Berge und Waldungen enthielten. Verantwortlich für die Ausführung der Menselblattkopien zeichnete der damalige erste Markscheider des Oberbergamtes, C.W. Weinhold.
Die Menselblattkopien im Maßstab 1 : 12 000 weisen neben einem Gitternetz mit Quadraten von 200x200 Lachtern eine auf den Dresdener Meridian bezogene Meridianlinie auf. Die Menselblattkopien wurden metallographisch vervielfältigt und fanden als sogenannte Verleihkarten Verwendung (s.a. Findbuch 564,595).
Dieses Kartenwerk wurde bis 1940 im Oberbergamt zur Darstellung und Nachweisführung der Erzgruben und Stolln verwendet und ständig nachgetragen (daher auch die Bezeichnung Stollnkarte). Es spiegelt in umfassender Weise die Situation der einzelnen Gruben oder Revierteile in allen sächsischen Bergrevieren wieder. So findet man neben den bereits erwähnten topographischen Angaben die Lage der Gruben, Schächte, Stollnmundlöcher, Halden- und Pingenzüge und bergmännische Tagegebäude.
Die Stollnkarte wurde bereits in den 70er Jahren aus Bestandserhaltungsgründen laminiert und auf Leinwand aufgezogen und bis dahin als wichtigstes Findhilfsmittel für die Rißarchivalien des Bergarchivs verwendet. 1998 wurde das Kartenwerk komplett verfilmt und für die allgemeine Benutzung gesperrt.
2002 erfolgte eine Aufnahme der Stollnkarte in Einzelblattverzeichnung (mit Angabe der wichtigsten Orte) mittels Augias in den PC.
Vorwort: Verleihungen metallographiert
Die Verleihkarten, welche auf Weisung des sächsischen Finanzministeriums bereits ab 1851 im Maßstab 1:12000 angelegt wurden, bildeten die topographische Grundlage für die kartographische Erfassung im Bereich der bergpolizeilichen Aufsichtstätigkeit der Bergbehörde.
Unter der Leitung von Markscheider Weinhold entstanden zwischen 1851 und 1864 auf der Grundlage der sogenannten Großen Kopie der Sächsischen Ingenieurkarte 348 Blätter. Von diesen Karten, welche auch als vereinfachte Kopien oder Menselblattkopien bezeichnet wurden, existieren heute noch 278.
Die Verleihkarten enthalten das Gewässer und Straßennetz, Ortschaften, größere Gebäude und Wald. Auf die Wiedergabe der Reliefs, mit Ausnahme größerer Berge, wurde verzichtet.
Von diesen Menselblattkopien wurden metallographische Vervielfältigungen in großer Anzahl hergestellt, in welche bis um 1945 alle gemuteten Gruben bzw. Schurffelder eingetragen wurden.
Der hier vorliegende Kartensatz besteht aus 268 Verleihkarten sowie 2 Übersichtskarten und ist ohne Eintragungen überliefert.
Der Bestand wurde im Sommer 2002 von Herrn Frieder Münden mittels Augias verzeichnet.
Bei der Aufnahme der Orte wurden die Verleihkarten entsprechend den Territorien der vier ehemaligen Bergreviere (v. 1851-1868) klassifiziert.
Verleihkarten mit eingetragenen Grubenfeldern: siehe Bestand 40044-7.
Vorwort: Verleihungen mit Eintragung der Verleihungen
1. Erläuterungen zu Muten, Schürfen, Verleihungen, Verleihkarten
Wer Erzbergbau betreiben wollte, musste entsprechend berggesetzlicher Regelungen beim Oberbergamt die Genehmigung zur Verleihung des Bergbaurechts für ein bestimmtes Grubenfeld beantragen, also Mutung einlegen. Diese Mutung war nur mit entsprechenden Angaben (Nachweis des Vorhandenseins der entsprechenden Mineralien, Begrenzung des Grubenfeldes, Name des zu verleihenden Bergbaurechtes) gültig und gewährleistete den Rechtsanspruch auf Verleihung des jeweiligen Grubenfeldes.
Das Bergbaurecht auf Erze beinhaltete die Genehmigung, die in der Verleihungsurkunde eingetragenen Mineralien aufzusuchen, zu gewinnen und aufzubereiten und die dazu erforderlichen Anlagen zu errichten.
Durch die Beantragung eines Schurfscheines konnte das Recht zur Aufsuchung von Erz in vereinfachter Weise erworben werden. Das Schurfgesuch musste schriftlich an das Oberbergamt gestellt und die Grenzen des Feldes genau angegeben werden. Der Schurfschein galt für ein Jahr und berechtigte den Inhaber, Erze von der Erdoberfläche aus aufzusuchen. Während dieser Zeit hatte der Schürfer auch das Vorrecht zum Muten.
Es wurde also zwischen Grubenfeld (bei Verleihung) und Schurffeld (bei Ausstellung eines Schurfscheines) unterschieden. Ein Grubenfeld konnte beliebig groß sein, Schurffelder durften nicht mehr als 40 Hektar Flächenraum beinhalten. Die Tiefe ins Erdinnere war jeweils unbegrenzt.
Der Besitz der jeweiligen Felder berührte nicht das Eigentum der Grundstücke und wurde auch nicht in der Natur durch Zäune oder Hinweise kenntlich gemacht. Die Grenzen wurden nur in der Verleihungsurkunde und im Schurfschein nach markscheiderischen Grundsätzen festgelegt.
Auf Hofstellen, in Gärten, Parkanlagen und in einem Abstand von weniger als 40m zu Gebäuden durfte nur unter Zustimmung des Eigentümers geschürft werden, ansonsten musste der Grundstückseigentümer das Schürfen gestatten. Der Schürfer wiederum hatte für die Behebung aller Schäden auf den Grundstücken aufzukommen und vor Beginn der Arbeit Sicherheit zu leisten.
Bei der Inanspruchnahme von Bergbau- und Schurfrechten wurden entsprechende Sondersteuern (Schurfsteuer und Grubenfeldsteuer) erhoben, die an die Oberbergamtskasse zu entrichten waren.
Das Bergbaurecht konnte entweder vom Betreiber aufgegeben ("losgesagt") oder vom Oberbergamt zwangsweise, bei Nichteinhaltung der berggesetzlichen Vorschriften, entzogen werden. Kam es innerhalb von 3 Monaten zu keiner Weiterführung (z.B. durch eine Zwangsversteigerung) so wurde das Bergbaurecht gelöscht.
Verleihungen, Löschungen und Lossagung wurden im Grundbuch eingetragen.
Über den Eingang von Mutungen und Schurfgesuchen wurden beim Oberbergamt ein "Mutungsregister" und ein "Schurfbuch" geführt.
Die Feldgrenzen wurden in geraden Linien in "Verleihkarten" und "Schurffeldkarten" eingezeichnet.
Die Verleihkarten, welche auf Weisung des sächsischen Finanzministeriums bereits ab 1851 angelegt wurden, bildeten die topographische Grundlage für die kartographische Erfassung im Bereich der bergpolizeilichen Aufsichtstätigkeit der Bergbehörde. Unter der Leitung von Markscheider Weinhold entstanden zwischen 1851 und 1864 auf der Grundlage der so genannten Großen Kopie der Sächsischen Ingenieurkarte 348 Blätter. Von diesen Karten, welche auch als vereinfachte Kopien oder Menselblattkopien bezeichnet wurden, existieren heute noch 278. Die Verleihkarten enthalten das Gewässer und Straßennetz, Ortschaften, größere Gebäude und Wald. Auf die Wiedergabe der Reliefs, mit Ausnahme größerer Berge, wurde verzichtet.
Von diesen Menselblattkopien wurden metallographische Vervielfältigungen in großer Anzahl hergestellt, in welche bis um 1945 alle gemuteten Gruben bzw. Schurffelder eingetragen wurden.
Literatur:
Zanthier, V: Die Bedeutung der älteren Kartenwerke der Sächsischen Landesaufnahme für das Erzgebirge, in: Glückauf 52 (1932), S. 157 - 159.
Langhof, Peter: Die Kopien der Sächsischen Ingenieurkarte im Historischen Staatsarchiv Freiberg, in: Schriftenreihe des Staatsarchivs Dresden, Bd.10, Beiträge zur Archivwissenschaft und Geschichtsforschung, Groß/Kobuch, Weimar, 1977, S. 168 - 183.
Stams, Werner und Marianne: Die Große Topographische Landesaufnahme in Sachsen von 1780 bis 1811 und ihre Folgekarten, in: Sächsische Heimatblätter 5 (1981), S. 197 - 212.
Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen 1925, Anhang C, S.6
Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen 1924, Anhang C, S.10
Börner, Max: Die Sächsische Bergverfassung. Ein Hand- und Lehrbuch, Freiberg 1930.
2. Bearbeitungsbericht
Bedingt durch die Umlagerung der Rissbestände im Bergarchiv wurde auch eine Vielzahl von Verleih- bzw. Schurffeldkarten aufgefunden, für welche es keinerlei Findmittel gab.
Diese Verleihkarten wurden gereinigt, in säurefreies Papier eingeschlagen und in Mappen verpackt.
Anschließend erfolgte eine Verzeichnung der Karten nach Bär`schem Prinzip mittels Augias.
Bei der Aufnahme der Orte wurden die Verleihkarten entsprechend den Territorien der vier ehemaligen Bergreviere klassifiziert.
Die auf den Verleihkarten eingetragenen Grubenfelder wurden im Enthält-Vermerk
ausgewiesen. Während der Erschließung erfolgte eine Kassation von Duplikaten bzw. Mehrfachüberlieferungen.
Als nützliches Hilfsmittel für die Auswertung wurde ein Index erarbeitet, welcher sich in Grubennamen-, Firmen- und Personenindex gliedert.
Im Ergebnis der Verzeichnung konnten 1272 Verleih- und Schurffeldkarten (darunter auch einige Messtischblätter, Lagepläne und Grubenfeldcroquis ) erfasst werden, die in umfassender Weise die Grubenfeldverleihungen, Erteilung von Schurfgenehmigungen sowie deren Löschung oder Lossagung zwischen 1837 bis 1948 in allen vier Bergrevieren dokumentieren.
Die Erschließung des Bestandes erfolgte im Juli/August 2001 durch Herrn H. Hemme.
Vorwort: Verleihungen (neue Serie)
Bei dem hier vorliegenden Bestand handelt es sich um 35 Verleihkarten (ohne Eintragungen von Grubenfeldverleihungen) und ein Übersichtsblatt, welche um 1921 im Maßstab 1:12 000 beim Landesbergamt Freiberg als sogenannte "neue Verleihkarten" erstellt wurden.
Die Originale im Format 51 x 48 cm, sorgfältig mit schwarzer Tusche auf Pausleinen oder Transparentpapier gezeichnet, beinhalten genaue topographische Angaben ( Wege, Straßen, Waldungen, Berge, Gebäude, Orte) und geben ebenfalls Auskunft über die Lage wichtiger Grubengebäude, Halden, Bingen und Hüttenanlagen.
Über den Grund der Anfertigung bzw. den späteren Verwendungszweck und den Zeichner können leider keine Angaben gemacht werden. Ebenso ist unklar, welches Kartenwerk (Messtischblätter) als Grundlage zur Erstellung dieser Verleihkarten diente.
Der Kartensatz wurde 2002 mittels Augias in den PC aufgenommen. Bei der Erschließung erfolgte eine Klassifizierung nach den Bergrevieren Freiberg, Altenberg, Schwarzenberg und Marienberg entsprechend der im Bestand vorhandenen Skizze über die Blatteinteilung der Verleihkarten.
Claudia Thiel
Dezember 2002
Außersächsischer Bergbau (Deutschland, Europa).- Ton-, Kalk-, Salz-, Alaun-, Torf- und anderer Bergbau.- Hütten- und Hammerwerke.- Gruben.- Bergbauliche Wasserhaltung.- Revierkarten.- Geognostische Karten.- Huthäuser.- Hütten-, Amts- und Akademiegebäude.- Bergschmieden.- Treibe-, Zimmer-, Schneide-, Magazin-, Mühlen-, Stifts- und Wohnhäuser.- Bäderanlagen.- Gebläse- und Wettermaschinen.- Hütten- und Erwärmungsanlagen.- Aufbereitung und Brikettierung.- Waaghäuser.- Schachtanlage.- Schachtförderung.- Mannschaftsfahrung.- Schachtverschlüsse.- Streckenförderung.- Wasserhaltung durch Säulenwerke.- Dampfmaschinen.- Polder-Anlagen.- Räder.- Verschiedene Maschinen.- Drahtseil- und Bohrapparate.- Brücken.- Eisenbahnen und Wasserbau.- Graphische Darstellungen (Bergbauproduktion).- Bergparaden.- Meilenblätter.- Stollnkarte.- Freiberger Gangkarte.- Sächsische Ingenieurkarte (Meilenblatt -Große Kopie/Bergamtskopien).- Verleihkarten der Sächsischen Bergreviere.
Unter dem Begriff Generalrisse wurde schon im ausgehenden 19. Jahrhundert eine Sammlung von Karten und Zeichnungen über Maschinen und bauliche Anlagen, geologische, topographische Karten und gezeichnete Unterlagen zum in- und ausländischen Bergbau bezeichnet, die vom Oberbergamt und seinen Nachfolgebehörden geführt wurde.
- | Makrofiches aus der Kartensammlung des Hauptstaatsarchivs Dresden
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