Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

40048 Bergrevier Görlitz

Datierung1842 - 1947
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)22,33

Bestand enthält auch 2 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Vorwort
Behördengeschichte:

Das Bergrevier Görlitz war ein Teil der preußischen Bergverwaltung.

Als Unterbehörden des 1769 errichteten schlesischen Oberbergamtes, das seit 1850 seinen Sitz wieder in Breslau [Wroclaw] hatte, waren seit 1778 mehrere Bergdeputationen eingerichtet worden, von denen sich eine im niederschlesischen Steinkohlenzentrum Waldenburg [Walbrzych] befand. Aus diesem Bergdeputationen entstanden später Bergämter.

Mit dem Bergpolizeireglement für den Betrieb des Stein- und Braunkohlenbergbaus in der Ober- und Niederlausitz v. 20.12.1854 wurde der Privat-Braunkohlenbergbau in der Oberlausitz ausdrücklich der Aufsicht des Bergamtes Waldenburg unterstellt.

Unterhalb dieser Bergämter waren ab der Mitte des 19. Jahrhunderts Berggeschworene als lokale Revierbeamte angesiedelt. In Glogau [Glogów] ist seit 1846 ein Revierbeamter für das Glogauer Braunkohlenrevier, ab 1858 als Berggeschworener bezeichnet, nachweisbar. Seine Zuständigkeit lag in der Beaufsichtung des Braunkohlenbergbaus, der zu dieser Zeit überwiegend bei Glogau, Liegnitz [Legnica] und Grünberg [Zielona Góra] erfolgte, wobei die später konsolidierten Grünberger Gruben bereits seit 1840 in Betrieb standen. Ein weiterer Geschworener lässt sich ab 1858 in Hirschberg [Jelenia Góra] nachweisen, er dürfte den Erzbergbau im Riesen- und Isergebirge beaufsichtigt haben.

Da die Bergämter in Schlesien und anderen Teilen Preußens lediglich per Ministerialverfügung ohne gesetzliche Grundlage und ohne klare Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten gegenüber dem Oberbergämtern errichtet worden waren, machte sich eine Neugliederung der Bergverwaltung in Preußen erforderlich.
Diese erfolgte mit dem Gesetz über die Kompetenz der Oberbergämter vom 10.06.1861 und schuf eine landesweit einheitliche und klar strukturierte Bergverwaltung. In diesem Zuge wurden sämtliche Bergämter einschließlich ihrer Unterstrukturen aufgelöst.

Der Bezirk des Oberbergamtes Breslau wurde am 18.09.1861 in 10 Reviere gegliedert. Diese wurden mit Revierbeamten besetzt, die dem Oberbergamt angegliedert waren und zunächst ausschließlich die lokale Aufsicht über den Privatbergbau ausübten.
Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Berggesetzes für die Preußischen Staaten vom 24.06.1865 blieb dies beibehalten, erst später wurde deren Aufgabenbereich noch um die Annahme der Mutungen, Gewerbe- und Dampfkesselaufsicht sowie ab 1893 um die Aufsicht über die fiskalischen Bergwerke und Salinen erweitert.

Infolge des zunehmenden Braunkohlenabbaus vor allem in der preußischen Oberlausitz wurde Görlitz Sitz eines dieser Revierbeamten, dem Teile der Regierungsbezirke Liegnitz und Breslau zugeordnet waren. Für den preußischen Teil der Oberlausitz waren besondere Rechtsvorschriften zu beachten: das Kursächsische Kohlenmandat von 1743 galt weiterhin und auch nach dessen Aufhebung unterlag der Abbau von Kohlen lediglich der Verfügungsgewalt des Grundeigentümers. In dem auch als Mandatsgebiet bezeichneten Teilen wurden die Kohlenabbaurechte nicht verliehen, diese Gruben bauten auf Grund von Bauerlaubnisscheinen. Auch die böhmischen Bergwerksrezesse von 1534 und 1575, die den Rittergütern und Standesherrschaften (Hoyerswerda und Muskau) das Bergregal zugestanden, behielten als Gewohnheitsrecht Gültigkeit, jedoch waren die Erzlagerstätten der gutsherrlichen Bezirke der Oberlausitz nur von geringer Bedeutung.
In einer Bekanntmachung vom 17. November 1873 wies das Oberbergamt im Zusammenhang mit Mutungen und Verleihungen auf die Zugehörigkeit der Standesherrschaft Muskau zum Görlitzer Revier hin.

1874 erfolgte die Abtrennung eines Bergreviers Posen mit der Zuständigkeit für die Provinzen Posen, Westpreußen und Ostpreußen, das schon 1879 nach Grünberg verlegt worden war.
Im Jahr 1887 kam die Bezeichnung Bergreviere auf, diese wurden nunmehr als dem Oberbergamt unterstellte untere Bergbehörden betrachtet. 1893 wurde das Bergrevier Grünberg dem Görlitzer Revier wieder zugeschlagen. In der Zeit zwischen 1904 und 1912 erfolgte eine erneute Ausgliederung des Bergreviers Posen, welches die wiederum die Provinzen Posen, Ostpreußen und Westpreußen sowie nördliche Teile des Regierungsbezirkes Liegnitz umfasste.
Durch den Versailler Vertrag wurden auch die Grenzen des Bergreviers verändert, da 1920 der überwiegende Teil der Provinzen Posen und Westpreußen 1920 an Polen angegliedert und auch das Memelland vom Deutschen Reich abgetrennt wurde. Der Bergbau in der aus den verbliebenen Gebieten westlich des polnischen Korridors neu gebildeten Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen fiel in den Aufsichtsbereich des Revierbeamten in Görlitz.

Zwischen 1933 und 1943 gehörte zum Revier ein östlich der Spree gelegener Teil der Provinz Brandenburg. In der Zeit von 1939 bis 1943 übte das Bergrevier Görlitz die Auftragsaufsicht über die Grube Christianen Schacht in Grottau [Hrádek nad Nisou] (Sudetenland) für das Bergrevier Waldenburg-Nord aus.
In Folge der Vereinigung des Reichswirtschaftsministeriums mit dem Preußischen Wirtschaftsministerium wurde das Bergrevier bereits 1934 zur Reichsbergbehörde.
Nach der Eingliederung 1939 eroberter Gebiete Polens in das Deutsche Reich dehnte sich das Revier auf die gesamten Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland sowie die Provinz Ostpreußen aus. Dies hatte zu Folge, dass in den hinzugekommenen Landesteilen polnische bzw. russische Berggesetze Anwendung fanden, wenn Mutungen und Verleihungen auf diesen Rechtsgrundlagen erfolgt waren. Zum 1.2.1944 wurde das preußische Bergrecht auf diese besetzen Ostgebiete ausgedehnt.

1943 erhielt das Bergrevier den Status eines Bergamtes.
Durch die Verordnung über die Reviergrenzen vom 25.03.1943 ergaben sich größere Veränderungen der Abgrenzungen mit den Bergrevieren Cottbus und Frankfurt (Oder) , in deren Bezirke die in den Provinzen Pommern und Mark Brandenburg gelegenen Revierteile übergingen, sowie den Bergrevieren Waldenburg-Nord und -Süd, die u.a. die Landkreise Liegnitz und Glogau abtraten. Aber auch an die Bergämter Sosnowitz-Nord und Dresden wurden Zuständigkeiten abgegeben.
Im Oktober 1943 gingen die übertägigen Betriebe der Steine- und Erdenindustrie sowie die Tonschächte aus der Gewerbeaufsicht in die Bergaufsicht über, nachdem schon 1938 der Abbau von Raseneisenerz in den Kompetenzbereich der Bergbehörden gefallen war, hiervon waren jedoch nur die Gebiete betroffen, in denen keine alten Rechte wie z.B. in der Oberlausitz bestanden.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Räume des Bergamtes in Görlitz, Schützenstr. 7 vom sowjetischen Geheimdienst NKWD beschlagnahmt. Im Sommer 1945 wurde das Bergamt Görlitz in den Aufsichtsbezirk der sächsischen Bergverwaltung eingegliedert und setzte seine Tätigkeit in der Wohnung des Ersten Bergrates fort. Das Bergamt war nunmehr dem Oberbergamt Freiberg unterstellt und der Aufsichtsbezirk bestand nach einem Beschluss der Landesverwaltung Sachsen vom 27. August 1945 in Verbindung mit dem in den Amtlichen Nachrichten der Landesverwaltung Nr. 2 vom 29. Juli 1945 veröffentlichten Befehl Nr. 5 der Sowjetischen Militäradministration in Sachsen aus den Landkreisen Görlitz, Rothenburg und Hoyerswerda, soweit diese zum Westteil des ehemaligen Regierungsbezirkes Liegnitz gehört hatten. Eine im Februar 1946 von der Landesverwaltung Sachsen geforderte Verlegung des Bergamtes nach Hoyerswerda oder Kamenz kam nicht zu Stande, weil weder in diesen Städten noch in Bautzen, Laubusch oder Werminghoff [Knappenrode] nutzbare Räumlichkeiten zur Verfügung standen.
Durch Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland vom Juli 1946 wurde das Bergamt Görlitz in eine Technische Bezirks-Bergbau-Inspektion (TBI) umgewandelt und mit Wirkung vom 1. August 1946 der Deutschen Zentralverwaltung der Brennstoffindustrie unterstellt. Damit verbunden war die Herauslösung des Bergamts aus dem Bereich der Bergverwaltung des Landes Sachsen. Mit Wirkung vom 1. Januar 1947 wurde die TBI Görlitz aufgelöst. Ihre Aufgaben nahm nunmehr die TBI Dresden mit Sitz in Leipzig wahr.


Literatur:
Jahrbuch für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen im Preußischen Staate
Zeitschrift für Bergrecht
Zimmermann, A. Henry: 140 Jahre Bergrevier Görlitz (Manuskript), 2001

Bestandsgeschichte

Nach der im Mai 1945 erfolgten Beschlagnahme der Amtsräume des Bergamtes in Görlitz, Schützenstr. 7, mit allem Büromaterial einschließlich der Akten und Risse durch die sowjetischen Besatzungstruppen sowie der Stationierung einer Dienststelle des sowjetischen Geheimdienstes NKWD im Gebäude bestand kein Zugriff mehr auf das Schriftgut der Behörde. Nach der Wiederaufnahme der Tätigkeit wurden nach längeren Verhandlungen mit den sowjetischen Behörden in Berlin-Karlshorst am 03.12.1945 die ersten Unterlagen aus dem Kellerräumen freigegeben und in die Wohnung des Bergrevierbeamten verbracht.

Ein Jahr nach der Auflösung der Technischen Bezirks-Bergbau-Inspektion (TBI) Görlitz hatten die sowjetischen Militärs erst einen geringen Teil der Akten und Risse an die TBI Dresden (mit Sitz in Leipzig ) herausgegeben. Aus diesem Grunde wurde die Deutsche Geologische Landesanstalt in der sowjetischen Besatzungszone beauftragt, die Herausgabe des Materials durch Herrn Bobrischew von Abteilung Bergbau der SMAD zu erreichen und die Unterlagen gemeinsam mit der Verwaltung der Kohlenindustrie zu sichten.

Im Juni 1948 erfolgte die Freigabe des größten Teil der Unterlagen mit Genehmigung der SMA Karlshorst. Dabei wurden 581 Risse und eine nicht bestimmbare Anzahl an Akten und Büchern zur deutschen Geologischen Landesanstalt nach Berlin, Invalidenstraße verbracht. Bei dieser Aktion mussten etwa 2 t ältere und Verwaltungsakten wegen Überladung in Görlitz belassen werden.
Die TBI Dresden übergab der Geologischen Landesanstalt im Jahre 1948 ebenfalls eine größere Menge Akten, Karten und Bücher des Bergamtes Görlitz.

Nachdem bereits im Juli 1948 die Verwaltung der Kohlenindustrie Sachsen, Sonderabteilung Freiberg, diese Unterlagen für die übertragenen Hoheitsaufgaben als nicht bedeutsam erklärt hatte, lehnte die TBI Dresden wegen der vorgesehenen Neuabgrenzung eine Abholung vor einer endgültigen Entscheidung über die Unterstellung der Lausitzer Gruben zu den TBIs ab. Im Oktober erklärte die TBI Dresden, dass sie von einer Freigabe und Abholung des restlichen Materials aus dem Keller Schützenstr. 7 absieht.

In Folge der Neuabgrenzung der TBI zum 1.1.1949, durch die alle Bergbaubetriebe des Kreises Hoyerswerda sowie in den nördlich der Eisenbahnlinie Hoyerswerda - Horka - Lausitzer Neiße gelegenen Teilen der Kreise Görlitz und Weißwasser in den Aufsichtsbereich der TBI Senftenberg fielen, erfolgte im Januar 1949 die Übergabe der dieses Gebiet betreffenden Akten und Risse nach Senftenberg.
Im März 1954 gab die inzwischen nach Freiberg verlegte und in TBI Freiberg umbenannte ehemalige TBI Dresden auch die Aufsicht über die Kreise Görlitz und Niesky nach Senftenberg ab. Vermutlich ist es in diesem Zuge zu weiteren Schriftgutübergaben gekommen.

Zum Zeitpunkt der Übernahme des Bergarchivs durch die Staatliche Archivverwaltung befanden sich im Archiv 115 durch ein Aktenverzeichnis erschlossenen Akten (1,5 lfd m) des Bergamtes Görlitz sowie eine vermutlich dazugehörige verschlossene Kiste auf dem Oberboden.
Im November 1984 erfolgte eine erweiterte Verzeichnung in Form einer Findkartei. Eine Revision des Bestandes wurde im September 1989 vorgenommen. Im gleichen Jahr wurde durch Christa Unger und Bärbel Böhme ein Findbuch erstellt. Im Juli 1990 erfolgte eine weitere Revision des inzwischen 119 Akten umfassenden Bestandes sowie die Anbringung von Signaturetiketten.
Im Oktober 1998 wurden vom Hauptstaatsarchiv Dresden 15 lfd Akten des Bergamtes Görlitz übernommen, die im Jahre 1983 in unverzeichnetem Zustand aus dem Staatsarchiv Potsdam (Orangerie) übergeben worden waren. Diese Archivalien waren in Dresden von Elke Olbrich durch ein Aktenverzeichnis zugänglich gemacht worden.
Weitere 0,25 lfd (13 Akten) sind im Februar 1999 in unverzeichnetem Zustand vom Staatsarchiv Leipzig aus den ausgelagerten Beständen des Staatsfilialarchivs Bautzen an das Bergarchiv übergeben worden. In einer Aktenübernahme vom Sächsischen Oberbergamt, Außenstelle Hoyerswerda wurden im Januar 2010 weitere 3,16 lfm (53 Akten) aufgefunden. Eine weitere Akte wurde im August 2011 vom Landeshauptarchiv Brandenburg übergeben.

Bearbeitungsbericht-Akten

Im Juli 1999 erfolgte im Bergarchiv eine Revision, technische Bearbeitung und Schadenserfassung des gesamten Aktenbestandes. Dabei wurden die aus Dresden und Bautzen übernommenen Akten mit einer fortlaufenden Signatur versehen und etikettiert, wobei eine Titelaufnahme der Bautzener Akten erfolgte und diese im Aktenverzeichnis nachgetragen worden sind. Der Bestand umfasste 940 Akten (18,5 lfd) und war über zwei Findhilfsmittel, das Findbuch von 1989 für einen kleinen Teil und das Dresdner Aktenverzeichnis von 1983 für die Mehrzahl der Akten, zugänglich.

Im April und Mai 2004 erfolgte durch Frau Silvia Färber eine Eingabe beider Findhilfsmittel in AUGIAS.
Im Anschluss erfolgte durch mich eine Nachbearbeitung der Verzeichnungsangaben. Für den bereits verzeichneten Teil beinhaltete diese lediglich redaktionelle Veränderung, die Nachtragung alter Signaturen sowie die Ergänzung der heutigen Bezeichnungen jetzt außerhalb der Bundesrepublik gelegener Ortschaften oder im Dritten Reich anderweitig benannter Orte.
Bei den aus Dresden übernommen Akten war zudem teilweise eine Neuverzeichnung erforderlich, wenn Aktentitel und Datierung mit dem Inhalt der Akte in keiner Weise übereinstimmten, oder eine Neuformierung, wenn innerhalb von Akten andere Betreffe aufgefunden wurden. Es wurde dabei offensichtlich, dass das Bergamt etwa ab 1943 wegen des Kriegsgeschehens bis zum April 1945 nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Registraturführung in der Lage war und einige Akteneinheiten ausschließlich aus Loseblatthäufungen der unterschiedlichsten Vorgänge bestanden, die in Mappen mit anderer Beschriftung abgeheftet worden sind. Vorteilhaft erwies sich dabei, dass auf allem Schriftstücken die Aktensignatur aufgetragen war, so dass eine Zuordnung auf der Basis der alten Archivsignatur möglich wurde. Belassen wurde der Inhalt der Reisemappen, die noch nicht abgeschlossene Vorgänge enthalten, deren Erledigung für die nächste Befahrung vorgesehen war.
Dabei wurden auch Fremdprovenienzen vorgefunden, die dem Staatsfilialarchiv Bautzen übergeben werden. Da es sich bei diesen Archivalien ausschließlich um Akten verschiedener Justizbehörden der schlesischen Oberlausitz handelt, können diese nicht bereits im Bergamt vermischt oder gar zusammengeheftet worden sein.

Es wurde festgestellt, dass im Jahre 1936 ein neues Registraturschema eingeführt wurde. Dabei wurde der Schwerpunkt der Aktenführung auf die Sachbetreffe verlagert, während dies bis dahin der einzelne Bergbaubetrieb war.
Die von diesem Zeitpunkt an verwendeten Signaturen bestehen aus einer römischen Zahl, die eine Systematikgruppe darstellte und Ziffern für die Aktengruppe. Bei den Grubenakten erfolgten Signaturerweiterungen um Buchstaben für den Grubennamen und Ziffern für die einzelnen Werke. Diese Signatur wurde auf allem noch im Gebrauch befindlichen Akten nachgetragen. Ein Aktenplan hierzu ist nicht überliefert, so dass der Inhalt der einzelnen Systematikgruppen nicht immer nachvollzogen werden konnte. Bei der Verzeichnung wurde sie als "Alte Archivsignatur" erfasst.

Die zuvor verwendete Signatur wurde wegen der Sortierbarkeit ausschließlich als "Registratursignatur" erfasst, auch wenn das Archival keine andere aufweist. Dabei handelt es sich um eine Buchstaben-Zahlen-Kombination, die primär zwischen Allgemeinen Akten (A) und Grubenakten (B) unterschied. Zur weiteren Untergliederung dienten Ziffern, für die einzelnen Sachbetreffe standen kleine Buchstaben. Bei den Grubenakten folgte dem B ein weiterer Buchstabe für den Anfangsbuchstaben des Grubennamens; bestand dieser aus mehreren Worten, wurde für jedes dieser Worte ein Buchstabe gesetzt. In dieser Form wurde die Signatur zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingeführt. Eine seit Mitte des 19. Jahrhunderts gebräuchliche vorherige Signatur hatte einen ähnlichen Aufbau. Sie weicht jedoch mitunter davon ab. Wegen der geringen Überlieferungsdichte können daraus keine weiteren Schlüsse gezogen werden.

Die auf den meisten Akten aufgestempelte Ziffer wurde als Lokatsignatur identifiziert, von ihrer Erfassung wurde abgesehen.


Auf der Grundlage der 1984 erstellten Systematik wurde eine neue Gliederung erstellt, die den inhaltlichen Schwerpunkten des gesamten Bestandes Rechnung trägt. Grundlage der Gliederung der Grubenakten waren die Abbaugegenstände der Bergwerke (Erz, Steinkohle, Braunkohle, Salz, Steine- und Erden), in denen die Gruben untergliedert nach der Zugehörigkeit zu den Landkreisen zu finden sind. Da sich im Bestand zahlreiche Akten über Gruben auf heute polnischem Gebiet befinden, wurde dazu die Landkreisstruktur gewählt, wie sie im April 1945 bestand. Die heutigen Ortsbezeichnungen der betreffenden Ort wurden ergänzt. Für die Bergwerkbetriebe, die nicht dem Abbau von Bodenschätzen sondern der Schaffung unterirdischer Verlagerungsräume innerhalb des Geilenberg-Programms dienten, wurde ein separater Gliederungspunkt erstellt.

In den Akten enthaltenen Zeichnungen wurden schwerpunktmäßig erfasst, wenn sich deren weiterer Inhalt bereits aus dem Aktentitel ergibt. Bei allgemeinen Akten wurden die zu den Vorgängen gehörigen Risse einzeln erfasst. Wegen der erforderlichen Tiefe der Nachbearbeitung erfolgte dabei gleichzeitig auch eine Annäherung an die Verzeichnungsintensität.

Durch Vergleich mit Bergwerksübersichten und alten Rissverzeichnissen wurde festgestellt, dass die vorliegende Überlieferung noch immer sehr lückenhaft ist. In den Jahren 1997 - 1999 durch das Bergarchiv gestellte Anfragen beim Archiwum Pastwowe we Wrocawiu (Staatsarchiv Breslau), Archiwum Pastwowe w Zielonej Górze z siedzib? w Starym Kisielinie (Staatsarchiv Grünberg mit Sitz in Alt Kessel) und dem Staatsarchiv Potsdam (Orangerie) ergaben, dass sich in diesen Einrichtungen keine Unterlagen des Bergreviers Görlitz befinden.

Wegen starker Schädigungen können einige Akten nicht mehr zur Benutzung vorgelegt werden.

Abkürzungsverzeichnis

AEG Allgemeine Elektricitäts-Gesellschaft
AG Aktiengesellschaft
ASW Aktiengesellschaft Sächsische Werke
BRAWAG Braunkohlenwerke Wartheland GmbH, Posen
Bubiag Braunkohlen- und Brikettindustrie-Aktiengesellschaft
Buhag Berg- und Hütten Aktiengesellschaft, Breslau
DAF Deutsche Arbeitsfront
Deutag Deutsche Tiefbohr AG, Aschersleben
DPAG Deutsche Petroleum Aktiengesellschaft
Elwag Elektrizitätswerke Wartheland GmbH
FDGB Freier Deutscher Gewerkschaftsbund
GB-Bau Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft
Gestapo Geheime Staatspolizei
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HJ Hitler-Jugend
IHK Industrie- und Handelskammer
KG Kommanditgesellschaft
KZ Konzentrationslager
LZA Luftzeugamt
M.E.W. Märkische Elektrizitätswerke
N.L. Niederlausitz
NSBO Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation
NSG Naturschutzgebiet
O.L. Oberlausitz
OBA Oberbergamt
OKW Oberkommando der Wehrmacht
OLG Oberlandesgericht
OT Organisation Todt
OÜV Oberschlesischer Überwachungs-Verein zu Gleiwitz O.-S. e.V.
Preussag Preußische Bergwerks- und Hütten-Aktiengesellschaft
RA Rechtsanwalt
RAD Reichsarbeitsdienst
RWM Reichswirtschaftsministerium
SD Sicherheitsdienst
SMAD Sowjetische Militäradministration in Deutschland
SP Transportkorps Speer
TBI Technische Bergbau-Inspektion, später Technische Bezirks-Bergbau-Inspektion
TN Technische Nothilfe
UK Unabkömmlichkeit
Unternehmen Bartold Tarnbezeichnung für die Schanzarbeiten zu Frontstellungen an der Oder als Fortführung des Ostwalls, 1944/45
Unternehmen Hummer Tarnbezeichnung für den Ausbau des stillgelegten Gipswerkes Schlesisch Haugsdorf als unterirdische Produktionsstätte für Treibstoffe im Rahmen des nach dem Generalkommissar für Sofortmaßnahmen Edmund Geilenberg benannten Geilenberg-Programms, 1944/45
V.d.B.D. Verband der Bergarbeiter Deutschlands
VdI Verband deutscher Ingenieure


Bearbeitungsbericht-Risse

Bei der im Zuge des Rissprojektes durchgeführten Umsignierung wurden im Oktober 1998 im Bestand "Deponierte Braunkohlenrisse" etwa 50 Risse aufgefunden und separiert, die durch Stempel als Schriftgut des Bergamtes Görlitz erkennbar waren. Sie waren zwischen 1956 und 1962, als das Archiv der Bibliothek der Bergakademie angegliedert war, gestempelt und sowohl im alten Rissverzeichnis als auch in der Findkartei nachgetragen worden. Bei den "deponierten Rissen" handelt es sich um Risswerke aus dem Eigentum stillgelegter sächsischer Gruben, die bei den Bergämter zu hinterlegen waren. Da es sich bei diesen Archivalien eindeutig um fiskalische Risse eines preußischen Bergreviers handelt, das nur kurzzeitig nach dem Zweiten Weltkrieg bis zu seiner Auflösung Teil der sächsischen Bergverwaltung war, wurde durch Dr. Uwe Grandke entschieden, die Risse gar nicht mehr in die Risssammlung der sächsischen Bergämter einzuordnen, sondern einen separaten Bestand zu bilden.
Zusätzlich wurden innerhalb der "Deponierten Braunkohlenrisse" auch Erzrisse des Bergamtes Görlitz vorgefunden, die zwar mit einer Signatur dieses Bestandes versehen worden waren, aber im Rissverzeichnis lediglich als "Erzrisse" bezeichnet und durchgestrichen und über die Findkartei in gleicher Weise nicht aufzufinden waren.
Weitere unverzeichnete Risse des Bergamtes Görlitz wurden bei der Beräumung der Rissmagazine des Bergarchivs an unterschiedlichen Stellen vorgefunden.
Aus diesen Rissen habe ich ab Oktober 1999 den Rissbestand Bergamt Görlitz gebildet.

Zur Optimierung des Platzbedarfs wurden die unterschiedlichen Signatursysteme der verschiedenen Bestände durch ein einheitliches zweigliedriges ersetzt. Die Buchstaben A bis M geben einen Hinweis auf Größe und Form des Risses und damit auf seine Lagerung. Die sich anschließende fortlaufende Zahl ist die eigentliche Signatur.

Kluster Beschreibung
A
B
C
G
H
I
K Rollriss bis 60 cm Tiefe und 7 cm Durchmesser
Rollriss ab 60 cm bis 90 cm Tiefe und 7 cm Durchmesser
Rollriss ab 90 cm bis 120 cm Tiefe und 9 cm Durchmesser
Risse oder Anlagen im Folioformat
Planliegende Risse bis 59,4 cm x 42,1 cm (DIN A 2)
Planliegende Risse bis 84,1 cm x 59,4 cm (DIN A 1)
Planliegende Risse bis 118,9 cm x 84,1 cm (DIN A 0)

Die neue Signatur "C 22999" dient also einerseits als Hinweis auf die ungefähre Größe des Risses (Rollriss zwischen 90 und 120 cm Tiefe), sie leitet den Magazindienst zum richtigen Lagerungsort und ermöglicht ein späteres eindeutiges Identifizieren des Risses.

Die Risse des Bergamtes Görlitz waren durch Karteikarten mit Angaben über den Titel, ggf. dem Datum der Fertigung oder der Namen der Markscheider nur bedingt erschlossen. Bei der Umsignierung wurden diese Karteikarten in nummerischer Reihenfolge der jetzt gültigen Signaturen geordnet.
Der Bestand war nicht gegliedert und in keiner Weise geordnet. Für die bisher unverzeichneten Risse hatte ich handschriftliche Karteikarten gefertigt, die ebenfalls nur die o.g. Daten enthielten.
Zwei Rollen, die als "unbezeichnete Risse vom Markscheider Kindler" gekennzeichnet waren, konnte ebenfalls der Provenienz Bergamt Görlitz zugeordnet werden. Die Risse wurden gesichtet und dabei festgestellt, dass es sich dabei vorwiegend um Bleistiftzeichnungen von (Tagebau ?)-Profilen handelte, denen jegliche nähere Bezeichnungen wie Grube, Ort, Maßstab, Datierung fehlten. Diese wahrscheinlich im Kriegsgeschehen nicht mehr fertiggestellten Risse wurden als wertlos betrachtet und kassiert.

Bei der Bearbeitung anderer Bestände habe ich weitere bisher Risse des Bergamtes Görlitz erkannt und dem Bestand zugeordnet. Darauf hin nahm ich peu à peu innerhalb der Rissbestände des Hauses eine gezielte Suche vor, die noch einen geringen Bestandszuwachs erbrachte. Somit dürften dem Jahre 2003 alle im Bergarchiv vorhandenen Risse des Bergamtes Görlitz auch dem Bestand zugeordnet sein.

Bereits während des Umsignierens wurden auch etwaige Schäden erfasst. Risse, die wegen solcher Schäden nicht mehr benutzt werden können, werden in den Konkordanzen als "gesperrt" gekennzeichnet. Auch weist das Findbuch auf vorhandene Makrofiches und Xerokopien der Risse hin, die Kluster B, C und H dieses Bestandes wurden bereits verfilmt soweit es der Erhaltungszustand der Risse zuließ.

Im April und Mai 2004 habe ich den gesamten Rissbestand in AUGIAS verzeichnet und eine Gliederung des Bestandes erstellt. Grundlage der Gliederung waren die Abbaugegenstände der Bergwerke (Erz, Braunkohle, Steine- und Erden), in denen die Gruben untergliedert nach der Zugehörigkeit zu den Landkreisen zu finden sind. Da sich im Bestand auch Risse von Gruben auf heute polnischem Gebiet befinden, wurde dazu die Landkreisstruktur gewählt, wie sie im April 1945 bestand. Die heutigen Ortsbezeichnungen der betreffenden Ort wurden ergänzt.

Durch Vergleich mit Bergwerksübersichten, Abgabelisten und alten Rissverzeichnissen wurde festgestellt, dass die vorliegende Überlieferung nur einen sehr geringen Teil des ursprünglich beim Bergamt Görlitz vorhandenen Rissbestandes ausmacht. Die in den Übergabelisten an das Geologische Landesamt Berlin aufgeführten Übersichtskarten des Reviers, Karten anderer Reviere, Mutungs- und Verleihkarten sowie Grubenrisse fehlen vollständig. Vom Oberlausitzer Braunkohlenrevier liegen im wesentlichen nur ältere Risse unbedeutender Gruben vor. Es ist daher anzunehmen, dass die Risswerke der noch betriebenen Werke, die seit 1949 in die Zuständigkeit der TBI Senftenberg abgegeben wurden, auch dorthin gelangten und sich noch immer in der Außenstelle Hoyerswerda des Sächsischen Oberbergamtes befinden. Einige Erzrisse der preußischen Oberlausitz, die sich zunächst im Besitz der Bergbehörde Karl-Marx-Stadt befanden, sind ebenfalls seit längerem an das im Jahre 2004 aufgelöste Bergamt Hoyerswerda abgegeben worden.



Freiberg, November 2004
Zimmermann


Dienstliche Angelegenheiten.- Ausbildung.- Sozial- und Gesundheitswesen.- Statistik und Lageberichte.- Bergpolizei.- Allgemeine Betriebsaufsicht.- Gerichtsbarkeit.- Umweltschutz.- Baugrundgutachten.- Geologie und Lagerstätten.- Einzelne Braunkohlenwerke, Erz- und Salzbergwerke und gewerbliche Gruben.- Risse zum Bergbau in Niederschlesien und dem Wartheland.
Das Bergrevier Görlitz war ein Teil der preußischen Bergverwaltung.

Als Unterbehörden des 1769 errichten schlesischen Oberbergamtes, das seit 1850 seinen Sitz wieder in Breslau [Wroclaw] hatte, waren seit 1778 mehrere Bergdeputationen eingerichtet worden, von denen sich eine im niederschlesischen Steinkohlenzentrum Waldenburg [Walbrzych] befand. Aus diesem Bergdeputationen entstanden später Bergämter.

Mit dem Bergpolizeireglement für den Betrieb des Stein- und Braunkohlenbergbaus in der Ober- und Niederlausitz v. 20.12.1854 wurde der Privat-Braunkohlenbergbau in der Oberlausitz ausdrücklich der Aufsicht des Bergamtes Waldenburg unterstellt.

Unterhalb dieser Bergämter waren ab der Mitte des 19. Jahrhunderts Berggeschworene als lokale Revierbeamte angesiedelt. In Glogau [Glogow] ist seit 1846 ein Revierbeamter für das Glogauer Braunkohlenrevier, ab 1858 als Berggeschworener bezeichnet, nachweisbar. Seine Zuständigkeit lag in der Beaufsichtung des Braunkohlenbergbaus, der zu dieser Zeit überwiegend bei Glogau, Liegnitz [Legnica] und Grünberg [Zielona Gora] erfolgte, wobei die später konsolidierten Grünberger Gruben bereits seit 1840 in Betrieb standen. Ein weiterer Geschworener lässt sich ab 1858 in Hirschberg [Jelenia Gora] nachweisen, er dürfte den Erzbergbau im Riesen- und Isergebirge beaufsichtigt haben.

Da die Bergämter in Schlesien und anderen Teilen Preußens lediglich per Ministerialverfügung ohne gesetzliche Grundlage und ohne klare Abgrenzung deren Zuständigkeiten gegenüber dem Oberbergämtern errichtet worden waren, machte sich eine Neugliederung der Bergverwaltung in Preußen erforderlich.
Diese erfolgte mit dem Gesetz über die Kompetenz der Oberbergämter vom 10.06.1861 und schuf eine landesweit einheitliche und klar strukturierte Bergverwaltung. In diesem Zuge wurden sämtliche Bergämter einschließlich deren Unterstrukturen aufgelöst.

Der Bezirk des Oberbergamtes Breslau wurde am 18.09.1861 in 10 Reviere gegliedert. Diese wurden mit Revierbeamten besetzt, die dem Oberbergamt angegliedert waren und zunächst ausschließlich die lokale Aufsicht über den Privatbergbau aus übten.
Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Berggesetzes für die Preußischen Staaten vom 24.06.1865 blieb dies beibehalten, erst später wurde deren Aufgabenbereich noch um die Annahme der Mutungen, Gewerbe- und Dampfkesselaufsicht sowie ab 1893 um die Aufsicht über die fiskalischen Bergwerke und Salinen erweitert.

Infolge des zunehmenden Braunkohlenabbaus vor allem in der preußischen Oberlausitz wurde Görlitz Sitz eines dieser Revierbeamten, dem Teile der Regierungsbezirke Liegnitz und Breslau zugeordnet waren. Für den preußischen Teil der Oberlausitz waren besondere Rechtsvorschriften zu beachten: das Kursächsische Kohlenmandat von 1743 galt weiterhin und auch nach dessen Aufhebung unterlag der Abbau von Kohlen lediglich der Verfügungsgewalt des Grundeigentümers. In dem auch als Mandatsgebiet bezeichneten Teilen wurden die Kohlenabbaurechte nicht verliehen, diese Gruben bauten auf Grund von Bauerlaubnisscheinen. Auch die böhmischen Bergwerksrezesse von 1534 und 1575, die den Rittergütern und Standesherrschaften (Hoyerswerda und Muskau) das Bergregal zugestanden, behielten als Gewohnheitsrecht Gültigkeit, jedoch waren die Erzlagerstätten der gutsherrlichen Bezirke der Oberlausitz nur von geringer Bedeutung.
In einer Bekanntmachung vom 17. November 1873 wies das Oberbergamt im Zusammenhang mit Mutungen und Verleihungen auf die Zugehörigkeit der Standesherrschaft Muskau zum Görlitzer Revier hin..

1874 erfolgte die Abtrennung eines Bergreviers Posen mit der Zuständigkeit für die Provinzen Posen, Westpreußen und Ostpreußen, das schon 1879 nach Grünberg verlegt worden ist.
Im Jahre 1887 kam die Bezeichnung Bergreviere auf, diese wurden nunmehr als dem Oberbergamt unterstellte untere Bergbehörden betrachtet. 1893 wurde das Bergrevier Grünberg dem Görlitzer Revier wieder zugeschlagen. In der Zeit zwischen 1904 und 1912 erfolgte eine erneute Ausgliederung des Bergrevieres Posen, welches die wiederum die Provinzen Posen, Ostpreußen und Westpreußen sowie nördliche Teile des Regierungsbezirkes Liegnitz umfaßte.
Durch den Versailler Vertrag wurden auch die Grenzen des Bergreviers verändert, da 1920 der überwiegende Teil der Provinzen Posen und Westpreußen 1920 an Polen und das Memelgebiet 1923 an Litauen angegliedert wurden. Der Bergbau in der aus den verbliebenen Gebieten westlich des polnischen Korridors neu gebildeten Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen fiel in den Aufsichtsbereich des Revierbeamten in Görlitz.

Zwischen 1933 und 1943 gehörte zum Revier ein östlich der Spree gelegener Teil der Provinz Brandenburg. In der Zeit von 1939 bis 1943 übte das Bergrevier Görlitz die Auftragsaufsicht über die Grube Christianenschacht in Grottau [Hradek nad Nisou] (Sudetenland) für das Bergrevier Waldenburg-Nord aus.
In Folge der Vereinigung des Reichs- und des Preußischen Wirtschaftsministeriums wurde das Bergrevier bereits 1934 zur Reichsbergbehörde.
Nach der Eingliederung 1939 eroberter Gebiete Polens in das Deutsche Reich dehnte sich das Revier auf die gesamten Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland sowie die Provinz Ostpreußen aus. Dies hatte zu Folge, dass in den hinzugekommenen Landesteilen polnische bzw. russische Berggesetze Anwendung fanden, wenn Mutungen und Verleihungen auf diesen Rechtsgrundlagen erfolgt waren. Zum 1.02.1944 wurde das preußische Bergrecht auf diese besetzen Ostgebiete ausgedehnt.

1943 erhielt das Bergrevier den Status eines Bergamtes.
Durch die Verordnung über die Reviergrenzen vom 25.03.1943 ergaben sich größere Veränderungen der Abgrenzungen mit den Bergrevieren Cottbus und Frankfurt (Oder) , in deren Bezirke die in den Provinzen Pommern und Mark Brandenburg gelegenen Revierteile übergingen, sowie den Bergrevieren Waldenburg-Nord und -Süd, die u.a. die Landkreise Liegnitz [Legnica] und Glogau [Glogow] abtraten. Aber auch an die Bergämter Sosnowitz-Nord und Dresden wurden Zuständigkeiten abgegeben.
Im Oktober 1943 gingen die übertägigen Betriebe der Steine- und Erdenindustrie sowie die Tonschächte aus der Gewerbeaufsicht in die Bergaufsicht über, nachdem schon 1938 der Abbau von Raseneisenerz in den Kompetenzbereich der Bergbehörden gefallen war, hiervon waren jedoch nur die Gebiete betroffen, in denen keine alten Rechte wie z.B. in der Oberlausitz bestanden.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Räume des Bergamtes in Görlitz, Schützenstr. 7 vom sowjetischen Geheimdienst NKWD beschlagnahmt. Im Sommer 1945 wurde das Bergamt Görlitz in den Aufsichtsbezirk der sächsischen Bergverwaltung eingegliedert und setzte seine Tätigkeit in der Wohnung des Ersten Bergrates fort. Das Bergamt war nunmehr dem Oberbergamt Freiberg unterstellt und der Aufsichtsbezirk bestand nach einem Beschluss der Landesverwaltung Sachsen vom 27. August 1945 in Verbindung mit dem in den Amtlichen Nachrichten der Landesverwaltung Nr. 2 vom 29. Juli 1945 veröffentlichten Befehl Nr. 5 der Sowjetischen Militäradministration in Sachsen aus den Landkreisen Görlitz, Rothenburg und Hoyerswerda, soweit diese zum Westteil des ehemaligen Regierungsbezirkes Liegnitz gehört hatten. Eine im Februar 1946 wurde von der Landesverwaltung Sachsen geforderte Verlegung des Bergamtes nach Hoyerswerda oder Kamenz kam nicht zu Stande, weil weder in diesen Städten noch in Bautzen, Laubusch und Werminghoff [Knappenrode] nutzbare Räumlichkeiten zur Verfügung standen.
Durch Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland vom Juli 1946 wurde das Bergamt Görlitz in eine Technische Bezirks-Bergbau-Inspektion (TBI) umgewandelt und mit Wirkung vom 1. August 1946 der Deutschen Zentralverwaltung der Brennstoffindustrie unterstellt. Damit verbunden war die Herauslösung des Bergamts aus dem Bereich der Bergverwaltung des Landes Sachsen. Mit Wirkung vom 1. Januar 1947 wurde die TBI Görlitz aufgelöst. Ihre Aufgaben nahm nunmehr die TBI Dresden wahr.
  • 2004 | Findbuch/Datenbank (Risse)
  • 2004/2010 | Findbuch/Datenbank (Akten)
  • 2024-02-20 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang