Beständeübersicht
Bestand
40051 Bergamt Leipzig
Datierung | 1895 - 1950 |
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Benutzung im | Bergarchiv Freiberg |
Umfang (nur lfm) | 26,51 |
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Gesetzgebung.- Angelegenheiten der Bergbehörden.- Personal.- Bergschulwesen.- Praktikanten.- Betriebsaufsicht.- Umweltschutz.- Lagerstättenuntersuchung.- Werkaufsichtspersonen.- Arbeitsschutz.- Arbeiterangelegenheiten.- Wirtschaftliche Lageberichte.- Unternehmerverbände.- Einzelne Bergwerksunternehmen (in alphabetischer Ordnung).- Bauakten von Braunkohlen- und Großkraftwerken.- Einzelne gewerbliche Gruben.
Außenstelle Altenburg: Gesetze und Verordnungen.- Verleihung von Kohlenfeldern.- Eigentumsänderungen.- Arbeiter- und Sozialangelegenheiten.- Bergpolizei.- Unfallangelegenheiten.- Auswirkungen des Bergbaus auf die Umwelt.- Statistik.- Verschiedenes.
Außenstelle Altenburg: Gesetze und Verordnungen.- Verleihung von Kohlenfeldern.- Eigentumsänderungen.- Arbeiter- und Sozialangelegenheiten.- Bergpolizei.- Unfallangelegenheiten.- Auswirkungen des Bergbaus auf die Umwelt.- Statistik.- Verschiedenes.
1898 wurde unter der Leitung des Landesbergamts Freiberg die Berginspektion Leipzig gebildet, die den Braunkohlenbergbau in den Regierungsbezirken Dresden, Leipzig und Zwickau beaufsichtigte.
Das Allgemeine Berggesetz regelte 1910 Sitz und Zuständigkeit der Berginspektionen neu. Die Berginspektion Leipzig war nunmehr für den Braunkohlenbergbau in den Kreishauptmannschaften Dresden, Leipzig, Chemnitz und Zwickau zuständig.
1923 errichtete man in Freiberg wiederum ein Oberbergamt als mittlere Bergbehörde. Die früheren Berginspektionen erhielten die Bezeichnung "Bergamt". Es setzte sich nunmehr endgültig das Prinzip der territorialen Bergverwaltung durch. Das Bergamt Leipzig war jetzt zuständig für den gesamten Bergbau in der Kreishauptmannschaft Leipzig einschließlich der unterirdisch betriebenen Gruben und Steinbrüche.
Seit dem 1. April 1943 hatte das Bergamt Leipzig den Status einer Reichsbehörde. Die Gliederung der Bergamtsbezirke erfolgte nur noch teilweise in Übereinstimmung mit der Struktur der Länder. Dem Bergamt Leipzig wurde daher die Bergverwaltung des thüringischen Stadt- und Landkreises Altenburg mitübertragen. 1943 wurde das Bergamt Leipzig nach Altenburg verlegt.
Die Aufsicht über die Bergbaubetriebe im Landkreis Altenburg ging zum 1. August 1945 auf das Thüringische Landesamt für Wirtschaft über. Das Bergamt Leipzig war folglich wieder ausschließlich für den Regierungsbezirk Leipzig zuständig.
Das Allgemeine Berggesetz regelte 1910 Sitz und Zuständigkeit der Berginspektionen neu. Die Berginspektion Leipzig war nunmehr für den Braunkohlenbergbau in den Kreishauptmannschaften Dresden, Leipzig, Chemnitz und Zwickau zuständig.
1923 errichtete man in Freiberg wiederum ein Oberbergamt als mittlere Bergbehörde. Die früheren Berginspektionen erhielten die Bezeichnung "Bergamt". Es setzte sich nunmehr endgültig das Prinzip der territorialen Bergverwaltung durch. Das Bergamt Leipzig war jetzt zuständig für den gesamten Bergbau in der Kreishauptmannschaft Leipzig einschließlich der unterirdisch betriebenen Gruben und Steinbrüche.
Seit dem 1. April 1943 hatte das Bergamt Leipzig den Status einer Reichsbehörde. Die Gliederung der Bergamtsbezirke erfolgte nur noch teilweise in Übereinstimmung mit der Struktur der Länder. Dem Bergamt Leipzig wurde daher die Bergverwaltung des thüringischen Stadt- und Landkreises Altenburg mitübertragen. 1943 wurde das Bergamt Leipzig nach Altenburg verlegt.
Die Aufsicht über die Bergbaubetriebe im Landkreis Altenburg ging zum 1. August 1945 auf das Thüringische Landesamt für Wirtschaft über. Das Bergamt Leipzig war folglich wieder ausschließlich für den Regierungsbezirk Leipzig zuständig.
- 1992, 2007 | Findbuch/Datenbank
- 2024-02-20 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5