Beständeübersicht
Bestand
40054 Bergamt Zwickau
Datierung | 1899 - 1948 |
---|---|
Benutzung im | Bergarchiv Freiberg |
Umfang (nur lfm) | 3,19 |
Bestand enthält auch 7 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Vorwort
Behördengeschichte
Am 16. Juli 1868 wurde das Allgemeine Berggesetz für das Königreich Sachsen erlassen und trat am 3. Januar 1869 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden die bis zum Jahr 1868 bestehenden Bergämter sowie das Oberbergamt aufgelöst. Als neue Bergbehörden nahmen in der unteren Ebene für ganz Sachsen ein Bergamt in Freiberg sowie diesem beigegebene acht Berginspektoren ihre Arbeit auf. Für das Gebiet des späteren Bergamtes Zwickau waren insbesondere die Berginspektoren von Zwickau, Chemnitz und Schneeberg zuständig. In den Jahren 1884, 1898, 1900 und 1906 erfolgten Veränderungen der Anzahl sowie der Zuständigkeit der Berginspektionen. Mit Erlass des Allgemeinen Berggesetzes vom 31. August 1910 und der Ausführungsverordnung vom 20. Dezember 1910 regelte das Königreich Sachsen den Sitz und die örtliche Zuständigkeit der Berginspektionen neu. Die 1898 gebildeten Berginspektionen Zwickau I und II waren für den Steinkohlen- und Erzbergbau im Gebiet Zwickau zuständig, während der Braunkohlenbergbau in diesem Gebiet weiterhin der Berginspektion Leipzig als Aufsichtsbehörde unterlag. Die Gewerblichen Gruben beaufsichtigte die Berginspektion Freiberg III.
Eine erneute und entscheidende Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes erfolgte durch das Gesetz vom 9. August 1923, mit dem eine Neugliederung der Zuständigkeit der sächsischen Bergbehörden vorgenommen wurde. Das Bergamt Freiberg bekam den Status einer Mittelbehörde und erhielt den Namen Oberbergamt. Oberste Bergbehörde war das Finanzministerium und als untere selbständige Behörde profilierte man die bisherigen Berginspektionen zu Bergämtern um. Das Bergamt Zwickau war nunmehr für den gesamten Bergbau der Kreishauptmannschaft Zwickau, d. h. für die Amtshauptmannschaft Zwickau, Werdau, Plauen, Auerbach, Oelsnitz im Vogtland zuständig. Mit der Verordnung über die Aufhebung des Bergamtes Freiberg vom 16. Dezember 1931, womit das Bergamt Dresden die Aufgaben des Bergamtes Freiberg mit übernahm, war eine Übereinstimmung der bergbehördlichen Aufsichtsbezirke mit den territorialen Verwaltungen (Kreishauptmannschaften und Amtshauptmannschaften) erreicht worden.
Mit dem Gesetz vom 28. Februar 1935 zur Überleitung des Bergwesens auf das Reich wurde eine wesentliche Konzentration der Bergverwaltung erreicht. Die Bergbehörden der Länder hatten ab 1. März 1935 die Verwaltung des Bergbaus im Auftrag und im Namen der Reichsregierung auszuführen. Das Oberbergamt Freiberg dehnte mit der Verordnung vom 10. Januar 1939 seine Zuständigkeit auf die sudetendeutschen Bezirke aus.
Nach dem Zweiten Weltkrieg führte das Bergamt seine Tätigkeit fort. Am 1. April 1946 wurde es mit dem Bergamt Stollberg vereinigt. Durch Befehl der Sowjetischen Militäradministration Nr. 63 vom Juli 1946 wurde es mit allen übrigen Bergämtern aufgelöst. Nachfolgeeinrichtung der Bergämter wurden die Technische Bergbauinspektionen, die der Deutschen Zentralverwaltung der Brennstoffindustrie unterstellt wurden.
Ab Januar 1947 führten die Bergbauinspektionen zur besseren Unterscheidung der ihnen vorgesetzten Dienststelle in der Deutschen Zentralverwaltung die Bezeichnung Technische Bezirksbergbauinspektion (TBI).
Zum 1. Januar 1949 wurde eine Neuabgrenzung der TBI Zwickau vorgenommen. Die zum Steinkohlenwerk Freital gehörigen Betriebe wurden ihr unterstellt, sowie die Aufsicht über die Kreise Hainichen und Rochlitz.
Nach Gründung der Obersten Bergbehörde der DDR und der ihr unterstellten Bergbehörden erfolgte 1959 die Umbildung der Technischen Bezirksbergbauinspektion Freiberg und Zwickau in Bergbehörde Freiberg und Bergbehörde Zwickau.
Bearbeitungsbericht
Im Zusammenhang mit der Übernahme von Akten der ehemaligen Bergbehörde Freiberg wurden auch die Akten des Bergamtes Zwickau die von technischer- und administrativer Bedeutung waren am 12.12.1967 durch den Leiter der Bergbehörde Karl Löwe an das Bergarchiv übergeben. Übergabelisten sowie Akten zur Dienstführung und Organisation des Bergamtes sind leider nicht überliefert. Der Bestand lagerte bis 1986 unerschlossen im Magazin des Bergarchivs. Auf den meisten überlieferten Akten befanden sich die Signaturen der aktenführenden Stelle. 1986 wurden durch Bärbel Böhme und Beate Lohse die Akten anhand einer Findkartei erschlossen. 1990 wurde der Bestand durch Herbert Kaden um Akten der Berginspektionen und im selben Jahr im Zuge einer Bereinigung des Bestandes 40024-12 (Landes-)Bergamt Freiberg - Gewerbliche Gruben - nochmals ergänzt. Bei der Abgrenzung des Bestandes Gewerbliche Gruben wurden Akten in die Bestände der Bergämter Dresden, Leipzig, Zwickau und auch Stollberg ausgegliedert, jedoch derart, dass sich in den genannten Beständen Akten befinden, die dort lediglich geographisch am richtigen Platz sind.
Die Ordnung und Umlagerung des Bestandes erfolgte im Januar 1990 durch Herrn Kaden.
Im Juli 1990 wurden die Karteikarten nach Sachgebieten geordnet und mit neuer laufender Nummer versehen. Anschließend wurden die Akten von Bärbel Böhme etikettiert und kartoniert.
Die Intensiverschließung des Bestandes erfolgte 2013 durch Beate Lohse. Die Aufnahme der Akten erfolgte gemäß Erschließungsrichtlinie des Sächsischen Staatsarchivs vom 28. Mai 2010 mit dem Archivprogramm Augias 8.3 unter Verwendung des Erschließungsformulars StA-Sachakten.
Der Bestand umfasst jetzt 164 Akteneinheiten (2,8 lfm). 3 Archivalien wurden als Doppelstücke kassiert. Die Akte Nr. 001 wurde in den Bestand 40066 Technische Bezirksbergbauinspektion Dresden und Zwickau eingegliedert. Aus dem Bestand 40072 Bergbehörde Zwickau wurde die Nr. 813 übernommen, ebenso die Akte Nr. 7/1 aus dem Bestand 40024 (Landes-)Bergamt Freiberg-Dienstangelegenheiten. Einige Akten wurden wegen personenbezogener Daten bis zum 12. Juli 2028 für die allgemeine Benutzung gesperrt.
Literatur zum Bestand
Die Bestände des sächsischen Bergarchivs Freiberg, Halle 2003.
Die Entwicklung der Bergaufsicht auf dem Gebiete der Deutschen Demokratischen Republik nach der Zerschlagung des Faschismus von Karl Löwe - maschinenschriftliche Kopie - 1969. - 135 S., Sign. 69 B 148 (LS.10.207)
Korrespondierende Bestände
40051 Bergamt Leipzig
40053 Bergamt Stollberg
40054 Bergamt Zwickau
40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau
40041 Fiskalische Risse zum Braunkohlenbergbau
40042 Fiskalische Risse zum Steinkohlenbergbau
40044 Generalrisse
40030 Oberbergamt (neu) - Staatliche Lagerstättenforschungsstelle
40060 Kohlenwerksinspektion Zwickau
40027 Oberbergamt Freiberg (neu)
40030 Oberbergamt (neu) - Staatliche Lagerstättenforschungsstelle
40028 Oberbergamt (neu) - Staatliche Bergwirtschaftsstelle
40105 Sachsenerz Bergwerks AG
40060 Kohlenwerksinspektion Zwickau
40024 (Landes-)Bergamt Freiberg
Freiberg, im Dezember 2013
Beate Lohse
Behördengeschichte
Am 16. Juli 1868 wurde das Allgemeine Berggesetz für das Königreich Sachsen erlassen und trat am 3. Januar 1869 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden die bis zum Jahr 1868 bestehenden Bergämter sowie das Oberbergamt aufgelöst. Als neue Bergbehörden nahmen in der unteren Ebene für ganz Sachsen ein Bergamt in Freiberg sowie diesem beigegebene acht Berginspektoren ihre Arbeit auf. Für das Gebiet des späteren Bergamtes Zwickau waren insbesondere die Berginspektoren von Zwickau, Chemnitz und Schneeberg zuständig. In den Jahren 1884, 1898, 1900 und 1906 erfolgten Veränderungen der Anzahl sowie der Zuständigkeit der Berginspektionen. Mit Erlass des Allgemeinen Berggesetzes vom 31. August 1910 und der Ausführungsverordnung vom 20. Dezember 1910 regelte das Königreich Sachsen den Sitz und die örtliche Zuständigkeit der Berginspektionen neu. Die 1898 gebildeten Berginspektionen Zwickau I und II waren für den Steinkohlen- und Erzbergbau im Gebiet Zwickau zuständig, während der Braunkohlenbergbau in diesem Gebiet weiterhin der Berginspektion Leipzig als Aufsichtsbehörde unterlag. Die Gewerblichen Gruben beaufsichtigte die Berginspektion Freiberg III.
Eine erneute und entscheidende Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes erfolgte durch das Gesetz vom 9. August 1923, mit dem eine Neugliederung der Zuständigkeit der sächsischen Bergbehörden vorgenommen wurde. Das Bergamt Freiberg bekam den Status einer Mittelbehörde und erhielt den Namen Oberbergamt. Oberste Bergbehörde war das Finanzministerium und als untere selbständige Behörde profilierte man die bisherigen Berginspektionen zu Bergämtern um. Das Bergamt Zwickau war nunmehr für den gesamten Bergbau der Kreishauptmannschaft Zwickau, d. h. für die Amtshauptmannschaft Zwickau, Werdau, Plauen, Auerbach, Oelsnitz im Vogtland zuständig. Mit der Verordnung über die Aufhebung des Bergamtes Freiberg vom 16. Dezember 1931, womit das Bergamt Dresden die Aufgaben des Bergamtes Freiberg mit übernahm, war eine Übereinstimmung der bergbehördlichen Aufsichtsbezirke mit den territorialen Verwaltungen (Kreishauptmannschaften und Amtshauptmannschaften) erreicht worden.
Mit dem Gesetz vom 28. Februar 1935 zur Überleitung des Bergwesens auf das Reich wurde eine wesentliche Konzentration der Bergverwaltung erreicht. Die Bergbehörden der Länder hatten ab 1. März 1935 die Verwaltung des Bergbaus im Auftrag und im Namen der Reichsregierung auszuführen. Das Oberbergamt Freiberg dehnte mit der Verordnung vom 10. Januar 1939 seine Zuständigkeit auf die sudetendeutschen Bezirke aus.
Nach dem Zweiten Weltkrieg führte das Bergamt seine Tätigkeit fort. Am 1. April 1946 wurde es mit dem Bergamt Stollberg vereinigt. Durch Befehl der Sowjetischen Militäradministration Nr. 63 vom Juli 1946 wurde es mit allen übrigen Bergämtern aufgelöst. Nachfolgeeinrichtung der Bergämter wurden die Technische Bergbauinspektionen, die der Deutschen Zentralverwaltung der Brennstoffindustrie unterstellt wurden.
Ab Januar 1947 führten die Bergbauinspektionen zur besseren Unterscheidung der ihnen vorgesetzten Dienststelle in der Deutschen Zentralverwaltung die Bezeichnung Technische Bezirksbergbauinspektion (TBI).
Zum 1. Januar 1949 wurde eine Neuabgrenzung der TBI Zwickau vorgenommen. Die zum Steinkohlenwerk Freital gehörigen Betriebe wurden ihr unterstellt, sowie die Aufsicht über die Kreise Hainichen und Rochlitz.
Nach Gründung der Obersten Bergbehörde der DDR und der ihr unterstellten Bergbehörden erfolgte 1959 die Umbildung der Technischen Bezirksbergbauinspektion Freiberg und Zwickau in Bergbehörde Freiberg und Bergbehörde Zwickau.
Bearbeitungsbericht
Im Zusammenhang mit der Übernahme von Akten der ehemaligen Bergbehörde Freiberg wurden auch die Akten des Bergamtes Zwickau die von technischer- und administrativer Bedeutung waren am 12.12.1967 durch den Leiter der Bergbehörde Karl Löwe an das Bergarchiv übergeben. Übergabelisten sowie Akten zur Dienstführung und Organisation des Bergamtes sind leider nicht überliefert. Der Bestand lagerte bis 1986 unerschlossen im Magazin des Bergarchivs. Auf den meisten überlieferten Akten befanden sich die Signaturen der aktenführenden Stelle. 1986 wurden durch Bärbel Böhme und Beate Lohse die Akten anhand einer Findkartei erschlossen. 1990 wurde der Bestand durch Herbert Kaden um Akten der Berginspektionen und im selben Jahr im Zuge einer Bereinigung des Bestandes 40024-12 (Landes-)Bergamt Freiberg - Gewerbliche Gruben - nochmals ergänzt. Bei der Abgrenzung des Bestandes Gewerbliche Gruben wurden Akten in die Bestände der Bergämter Dresden, Leipzig, Zwickau und auch Stollberg ausgegliedert, jedoch derart, dass sich in den genannten Beständen Akten befinden, die dort lediglich geographisch am richtigen Platz sind.
Die Ordnung und Umlagerung des Bestandes erfolgte im Januar 1990 durch Herrn Kaden.
Im Juli 1990 wurden die Karteikarten nach Sachgebieten geordnet und mit neuer laufender Nummer versehen. Anschließend wurden die Akten von Bärbel Böhme etikettiert und kartoniert.
Die Intensiverschließung des Bestandes erfolgte 2013 durch Beate Lohse. Die Aufnahme der Akten erfolgte gemäß Erschließungsrichtlinie des Sächsischen Staatsarchivs vom 28. Mai 2010 mit dem Archivprogramm Augias 8.3 unter Verwendung des Erschließungsformulars StA-Sachakten.
Der Bestand umfasst jetzt 164 Akteneinheiten (2,8 lfm). 3 Archivalien wurden als Doppelstücke kassiert. Die Akte Nr. 001 wurde in den Bestand 40066 Technische Bezirksbergbauinspektion Dresden und Zwickau eingegliedert. Aus dem Bestand 40072 Bergbehörde Zwickau wurde die Nr. 813 übernommen, ebenso die Akte Nr. 7/1 aus dem Bestand 40024 (Landes-)Bergamt Freiberg-Dienstangelegenheiten. Einige Akten wurden wegen personenbezogener Daten bis zum 12. Juli 2028 für die allgemeine Benutzung gesperrt.
Literatur zum Bestand
Die Bestände des sächsischen Bergarchivs Freiberg, Halle 2003.
Die Entwicklung der Bergaufsicht auf dem Gebiete der Deutschen Demokratischen Republik nach der Zerschlagung des Faschismus von Karl Löwe - maschinenschriftliche Kopie - 1969. - 135 S., Sign. 69 B 148 (LS.10.207)
Korrespondierende Bestände
40051 Bergamt Leipzig
40053 Bergamt Stollberg
40054 Bergamt Zwickau
40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau
40041 Fiskalische Risse zum Braunkohlenbergbau
40042 Fiskalische Risse zum Steinkohlenbergbau
40044 Generalrisse
40030 Oberbergamt (neu) - Staatliche Lagerstättenforschungsstelle
40060 Kohlenwerksinspektion Zwickau
40027 Oberbergamt Freiberg (neu)
40030 Oberbergamt (neu) - Staatliche Lagerstättenforschungsstelle
40028 Oberbergamt (neu) - Staatliche Bergwirtschaftsstelle
40105 Sachsenerz Bergwerks AG
40060 Kohlenwerksinspektion Zwickau
40024 (Landes-)Bergamt Freiberg
Freiberg, im Dezember 2013
Beate Lohse
Verleihungen.- Eigentumsverhältnisse an Berggebäuden.- Bergmännische Wasserwirtschaft.- Allgemeine Sicherheit der Betriebe.- Abbau unter der Zwickauer Mulde und Muldenhochwasser.- Unfälle.- Einzelne Stein- und Braunkohlenwerke, gewerbliche Erzgruben und Radiumbäder (in alphabetischer Ordnung).
Seit 1869 waren für das Gebiet des späteren Bergamts Zwickau die Berginspektoren von Zwickau, Chemnitz und Schneeberg zuständig. Mit dem Allgemeinen Berggesetz von 1910 regelte das Königreich Sachsen Sitz und Zuständigkeit der Berginspektionen neu. Die 1898 gebildeten Berginspektionen Zwickau I und II waren für den Steinkohlenbergbau bzw. den Steinkohlen- und Erzbergbau im Gebiet um Zwickau zuständig, während der Braunkohlenbergbau in diesem Gebiet weiterhin der Berginspektion in Leipzig unterlag. Die gewerblichen Gruben beaufsichtigte die Berginspektion Freiberg III.
1923 wurden die Berginspektionen als unterste selbständige Behörden zu Bergämtern umbenannt. Das Bergamt Zwickau war nunmehr für den gesamten Bergbau in der Kreishauptmannschaft Zwickau zuständig.
Seit dem 1. April 1942 hatte das Bergamt Zwickau den Status einer Reichsbergbehörde.
Nach dem Zweiten Weltkrieg führte das Bergamt seine Tätigkeit fort. Am 1. April 1946 wurde mit ihm das Bergamt Stollberg vereinigt, durch Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland im Juli 1946 aber mit allen übrigen Bergämtern aufgelöst.
1923 wurden die Berginspektionen als unterste selbständige Behörden zu Bergämtern umbenannt. Das Bergamt Zwickau war nunmehr für den gesamten Bergbau in der Kreishauptmannschaft Zwickau zuständig.
Seit dem 1. April 1942 hatte das Bergamt Zwickau den Status einer Reichsbergbehörde.
Nach dem Zweiten Weltkrieg führte das Bergamt seine Tätigkeit fort. Am 1. April 1946 wurde mit ihm das Bergamt Stollberg vereinigt, durch Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland im Juli 1946 aber mit allen übrigen Bergämtern aufgelöst.
- 2014 | Findbuch/Datenbank
- 2024-02-20 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5