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Beständeübersicht

Bestand

40058 Bergeichamt Freiberg

Datierung1821 - 1872
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)0,20
Eichen und Stempeln von Gewichten und Maßen.- Beschaffung und Instandhaltung von Apparaten.
Auf Grund des Gesetzes vom 12. März 1858 über die Einführung eines allgemeinen Landgewichts und weiterer Bestimmungen über das Maß- und Gewichtswesen wurde das Königliche Bergeichamt errichtet. Dessen Wirkungskreis erstreckte sich auf die Eichung und Stempelung der beim Regalbergbau und dem fiskalischen Hüttenwesen gebräuchlichen Gewichte mit Dezimalteilung, Lachtermaß und Waage.
Das Bergeichamt stand unter unmittelbarer Aufsicht des Oberbergamts, welches auch die Prüfung des technischen Personals besorgte. Der Normeichungskommission unterlag es nur hinsichtlich der fortdauernden Richtigkeit der Normalgewichte.
Durch das Finanzministerium wurde 1858 eine besondere Eichordnung für den Bergbau erlassen. Gleichfalls wurden die vom Bergeichamt in Ansatz zu bringenden Eichgebühren festgelegt.
Das Bergeichamt wurde von einem Mitglied des (Landes-)Bergamts Freiberg, als Vorstand bzw. dessen Stellvertreter, und vom Bergmechanikus als technischem Mitglied geleitet. Die Geschäftsstelle des Bergeichamts befand sich im Bergamtshaus, die Gebührenkasse wurde getrennt von der bergamtlichen Gebührenkasse durch einen Registrator verwaltet.
Wegen der Neuorganisation des Eichwesens im Norddeutschen Bund seit 1868 wurde Ende 1871 die Tätigkeit des Bergeichamts eingestellt. Als Organe für die Ausführung und Handhabung der reichsgesetzlichen Vorschriften für das Mess- und Gewichtswesen bestanden seit dem 1. Januar 1872 in Sachsen eine Königliche Ober-Eichungskommission sowie mehrere Eichämter.
  • 1986 | Findbuch/Datenbank
  • 2024-02-20 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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