Beständeübersicht
Bestand
40059 Kohlenwerksinspektion Dresden
Datierung | 1848 - 1894 |
---|---|
Benutzung im | Bergarchiv Freiberg |
Umfang (nur lfm) | 1,50 |
Vorwort
Behördengeschichte:
Im frühen 19. Jahrhundert erfuhr der sächsische Steinkohlenbergbau einen großen Aufschwung, gleichzeitig wurde auch mit dem Abbau von Braunkohle begonnen.
Den Bergämtern oblag auf Grund des Kohlenmandates vom 10. September 1822 bzw. des Oberlausitzer Kohlenmandates vom 2. April 1830 auch die Überwachung und polizeiliche Aufsicht über den Kohlenbergbau.
Dem kamen die Bergämter jedoch nur in unzureichender Weise nach, und "ihnen mochte daran wenig gelegen sein, weil sie dieses Gebiet nur unvollständig beherrschten". - (Heucke, Beiträge zur Freiberger Bergchronik, S. 256)
In Folge dessen wurde vom übergeordneten Finanzministerium zum 1. Januar 1851 bei den Bergämtern ein Assessor mit Sitz in Freiberg - speziell für Kohlenangelegenheiten - bestellt (VO vom 18. Dezember 1850). Dieser Beamte - der Bergwerks-Kandidat Richard Friedrich Köttig zu Zauckerode - hatte sich gute Kenntnisse für den Dienst im Kohlebergbau erworben. Zuvor war er bereits beim Bergamt Altenberg mit dieser Aufgabe betraut worden.
Sein neuer Aufgabenbereich war vergleichbar mit dem der Berggeschworenen beim Regalbergbau.
Vom 5. Januar 1852 an fiel der Kohlebergbau in die Zuständigkeit des Ministeriums des Innern (VO vom 26. Juni 1851); eine Ausnahme bildeten staatliche Kohlenwerke, die beim Finanzministerium verblieben. Dadurch erlosch auch die Zuständigkeit der Bergbehörden für den Kohlebergbau, diese wurde nunmehr den allgemeinen Verwaltungsbehörden übertragen (VO vom 20. August 1851). Zu allen technischen Angelegenheiten wurde ein für ganz Sachsen zuständiger Beamter mit Sitz in Dresden ernannt (Köttig). Er war den betreffenden Unterobrigkeiten (Ämter, Patrimonialgerichte; später Gerichtsämter; Stadträte usw.) koordiniertes sachverständiges Mitglied.
Bereits im Jahre 1853 (VO vom 15. März 1853) wurde hierzu noch ein zweiter Beamter mit Sitz in Zwickau eingesetzt (Hammerinspektor Kühn), beide erhielten die Amtsbezeichnung Kohlenwerksinspektoren. Der Kohlenwerksinspektion Dresden waren nunmehr die Bezirke der Kreisdirektionen Dresden und Budissin sowie aus dem Bereich der Kreisdirektion Leipzig die Bezirke der Amtshauptmannschaften Grimma und Döbeln zugeordnet.
Für den Bezirk der Kreisdirektion Zwickau sowie die übrigen Teile der Kreisdirektion Leipzig (AH Rochlitz und Leipzig, später AH Borna) war die KWI Zwickau zuständig.
Von der personellen Struktur her war die KWI Dresden eine "Ein-Mann-Behörde". Dem Kohlenwerksinpektor Köttig war lediglich ein Kanzlist als Hilfsbeamter (Gebhardt sen., später Gebhardt jun.) zur Registrandenführung und Postbearbeitung bzw. -nachsendung beigegeben.
Wesentliche Aufgabe der Kohlenwerksinspektoren war die Befahrung der Kohlenwerke in einem wenigstens jährlichen Turnus. Dabei nahm die Besichtigung des Zustands und der Betriebseinrichtungen hinsichtlich der Verhinderung von Grubenbränden, Raubbau, Verschüttungen von Kohlenflözen durch fehlerhaften Abbau, Schädigungen benachbarter Werke und Gefährdung von Gesundheit und Leben der Arbeiter einen wesentlichen Stellenwert ein. Darüber hinaus hatten sie sich über das Geschehen in den Kohlenwerken ständig auf dem laufenden zu halten.
Ebenfalls oblag ihnen die Erarbeitung geeigneter Maßregeln zur Sicherheit der Kohlenwerke und der dort tätigen Personen, wie auch die Untersuchung von Unfallursachen vor Ort.
Weitere Aufgaben waren u. a.:
- Gutachterliche Tätigkeit und fachliche Zuarbeiten an andere Behörden in den Kohlebergbau betreffenden Angelegenheiten,
- Überwachung der Pflichten der Kohlenwerke, wie z.B.: Anfertigung und Nachbringung von Grubenrissen, Anzeige von Unfällen,
- Sammlung statistischer Erfassungen.
Zusätzlich wurden die Kohlenwerksinspektoren auch zur Überwachung und fachlichen Begutachtung von unter Tage betriebenem Abbau anderer, nicht zur Bergregal gehöriger, Mineralien beauftragt. Im Bereich der KWI Dresden betraf dies die zeitweilige Beaufsichtigung des Farbenerdeabbaus zu Rosenthal - Marbach (KWI-D. 22).
Die Oberaufsicht über den Kohlebergbau, d.h. auch über die Tätigkeit der Kohlenwerksinspektionen, wurde den Kreisdirektionen übertragen, welche auch für die Erteilung bzw. Entziehung von Konzessionen zuständig waren.
Mit dem 1. Januar 1861 gab das Ministerium des Innern seine Zuständigkeit für den Kohlebergbau wieder an das Finanzministerium ab (VO vom 20. Dezember 1860). Daraus ergab sich auch eine Veränderung der Oberaufsicht, diese oblag von da an dem Oberbergamt.
Zum 1. Januar 1862 erfolgte für das Gebiet der Kreisdirektion Leipzig eine Veränderung in der Abgrenzung der beiden Inspektionsbezirke (VO vom 14. November 1861). Der KWI Dresden wurden die Bezirke der Gerichtsämter Wurzen, Oschatz, Strehla, Wermsdorf, Mügeln, Döbeln und Roßwein zugeordnet.
Am 3. Januar 1869 ging in Ausführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868 im Zuge der Wiederzusammenführung von Regal- und Nichtregalbergbau die ausschließliche Zuständigkeit für den Kohlebergbau an die Bergbehörden über. Die Kohlenwerksinspektionen wurden aufgelöst.
Dem neu errichteten (Landes)-Bergamt Freiberg wurden nunmehr als technische Lokalbeamte 8 Berginspektoren beigegeben. Deren Zuständigkeitsbereiche für den Kohlebergbau entsprachen nicht mehr den Bezirken der ehemaligen Kohlenwerksinspektionen.
Für den Steinkohlenbergbau im Weißeritzgebiet sowie den Braunkohlenbergbau im Kreisdirektions-Bezirk Budissin war der Berginspektor Köttig zu Dresden zuständig. Der Braunkohlenbergbau in den Kreisdirektions-Bezirken Dresden und Leipzig fiel nunmehr in den Bereich des Berginspektors zu Chemnitz (Bernhard Rudolph Förster).
Das Archivgut hierzu befindet sich im Bestand Landesbergamt Freiberg.
Literaturverzeichnis:
Heucke, Franz: Beiträge zur Freiberger Bergchronik die Jahre 1831-1900 umfassend. Nebst Mitteilungen über frühere Geschehnisse beim Freiberger Bergbau, Freiberg 1905
Blaschke, Karlheinz: Verwaltungsgeschichte des Staates, Lehrbrief 3 Sächsische Verwaltungsgeschichte, Potsdam 1958
Wahle, Georg Heinrich: Das Allgemeine Berggesetz für das Kgr. Sachsen. Nach amtlichen Quellen erläutert, Freiberg 1891
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Kgr. Sachsen, Jahrgänge 1851 ff
Kalender für den Sächsischen Berg- und Hütten-Mann auf das Jahr 1851, Herausgegeben von der Kgl. Bergakademie zu Freiberg
Jahrbuch für den Berg- und Hütten-Mann, Herausgegeben von der Kgl. Bergakademie zu Freiberg, Jahrgänge 1852 ff
Staatshandbuch für das Kgr. Sachsen, Herausgegeben vom Ministerium des Innern, Jahrgänge 1850 ff
Bestandsgeschichte:
Der Bestand Kohlenwerksinspektion Dresden besteht aus fadengehefteten Akten, die in dieser Form vom Registraturbildner stammen und lose eingelagert waren.
Als Findhilfsmittel diente ein vom Archivar Luksch im Jahre 1955 erstelltes Aktenverzeichnis.
Als bisher durchgeführte Bearbeitung wurde eine Foliierung der Akten aus dem Jahre 1955 festgestellt.
Neben den Akten, die ausschließlich bei der KWI gebildet worden sind, finden sich im Bestand noch folgende
Vorprovenienzen: - Bergamt Altenberg
Nachprovenienzen: - (Landes)-Bergamt Freiberg, Berginspektor zu Dresden,
- Berginspektion Dresden.
Die Akten des Bergamtes Altenberg (1848-1850) wurden im Bestand belassen, da es sich hierbei um reine Kohlenbergbauakten handelt, die bereits vom Registraturbildner mit übernommen wurden und auch bei diesem verblieben sind. Hinzu kommt noch, daß die sachliche Zuständigkeit dieselbe war.
Auch das Schriftgut aus dem Zeitraum, in dem der Registraturbildner als Assessor für Kohlenangelegenheiten bei den Bergämtern bestellt war (1. Januar 1851 - 5. Januar 1852), kann nicht vom Bestand KWI getrennt werden, da es bereits vom Kohlenwerksinspektor zu seinen Akten zugeordnet und damit fest verbunden worden ist. Gleichfalls sind in dieser Zeit, wenn auch noch nicht unter dieser Bezeichnung, die eigentlichen Anfänge der Kohlenwerksinspektion zu sehen, da sich der weitere Übergang von da an fortlaufend entwickelte.
Das Vorliegen von Nachprovenienzen rührt daher, dass trotz der Auflösung der KWI im Jahre 1869 kein Abschluss der Akten erfolgte, diese wurden vielmehr vom vormaligen Kohlenwerksinspektor Köttig in seinem Bezirke als Berginspektor zu Dresden weitergeführt. Ausgehend vom inhaltlichen Schwerpunkt verbleiben diese Akten im Bestand der KWI Dresden.
Folgende Akten, deren Beginn bzw. hauptsächlicher Inhalt in die Zeit nach dem 3. Januar 1869 fällt, wurden entnommen und in den Bestand Landesbergamt Freiberg - Berginspektoren eingeordnet:
Altsignatur Signatur Titel, (Laufzeit)
LBA-BI Nr.
2 Vol. 5 Cap. 5 I 1 Korrespondenz mit Finanzministerium (1870- 1874)
5 Cap. II 2 Kohlenabbau des Dresden-Possendorfer Steinkohlenbau-Vereins (1868-1869)
8 Vol. 3 Cap. I 3 Unfälle in den Kohlenwerken im Kreisdi- rektions-Bezirke Budissin (1866-1873)
15 Vol. II Cap. I 4 Engler's Steinkohlen-Versuchsschacht bei Kesselsdorf (1876-1880)
Im Zuge der Verzeichnung des Bestands KWI Zwickau wurden 5 Akten aufgefunden, die jedoch von der KWI Dresden stammen, jedoch nach Einsetzung des zweiten Kohlenwerksinspektors (1853) bzw. Veränderung der Inspektionsbezirke (1862) nach Zwickau abgegeben worden waren. Diese Akten wurden wieder in den Bestand KWI Dresden eingegliedert (Signatur-Nr. 63-67).
In diesem Zusammenhang wird auf den Bestand KWI Zwickau verwiesen.
Die als Anhang des Bestandes aufgefundenen Kohlenbergbau-Akten der Kreisdirektionen Dresden, Budissin, Leipzig und Zwickau aus den Jahren 1836-1861 wurden herausgenommen und das vorgefundene Aktenverzeichnis als separates Findhilfsmittel zur Sammlung von den Kohlenbergbau betreffenden Akten der Kreisdirektionen Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau ausgegliedert.
Die Entstehung dieser Akten liegt in der Besonderheit, dass diesen Behörden bis zum 1. Januar 1861 die Oberaufsicht über den Kohlenbergbau übertragen war. Wahrscheinlich wurden diese danach an das Oberbergamt abgegeben und sind dann in das Bergarchiv gelangt.
Wann und warum aus diesen Akten ein Anhang zur KWI Dresden gebildet wurde, konnte nicht nachvollzogen werden.
Auf Grund der unterschiedlichen Aufgaben einer Fachbehörde (KWI) und einer Aufsichtsbehörde (Kr.-Dir.) sowie weiterhin auch nicht konformer örtlichen Zuständigkeiten (z.B.: Kr.-Dir. Zwickau !) konnte die bisherige Zuordnung nicht beibehalten werden.
Die vorgefundene Ordnung des Bestandes entsprach der Signatur des Registraturbildners. Diese besteht aus einer nicht durchweg einheitlichen Kombination aus Buchstaben, Ziffern und römischen Zahlen. Hierzu ist jedoch keine Registraturordnung der KWI erhalten. Die Systematik war nicht immer nachvollziehbar (z.B.: inhaltliche und chronologische Fortsetzung von K 1 war mit K 30 signiert !), und war nach inhaltlichen, aber dann auch wieder nach örtlichen Gesichtspunkten erfolgt.
Zur erforderlichen Neuordnung des Bestandes wurde anhand der inhaltlichen Schwerpunkte eine Klassifikation erarbeitet. Innerhalb derselben erfolgte eine maschinelle Neuvergabe der Signatur mit AUGIAS, wobei das Programm die Sortierung ausschließlich nach der zeitlichen Reihenfolge vornahm.
Die Signaturen sind in der Konkordanzliste gegenübergestellt.
Umgestaltet wurden Aktentitel, die nicht mehr dem jetzigen Sprachgebrauch entsprechen. Unzutreffende Angaben in Titel wurden berichtigt.
Gleichfalls wurde eine technische Bearbeitung des Bestands vorgenommen. Die Archivalien wurden gesäubert, mit Signaturetiketten versehen und einkartoniert.
Der Bestand der KWI Dresden umfasst nunmehr 67 geheftete Akteneinheiten. Er hat einen Umfang von 1,5 lfd m (14 Archivkartons).
Das nicht mehr benötigte Findhilfsmittel (Aktenübersicht aus dem Jahre 1955) wurde in die Altregistratur des Bergarchivs eingegliedert.
Freiberg, den 12.01.1998
A. Henry Zimmermann
Behördengeschichte:
Im frühen 19. Jahrhundert erfuhr der sächsische Steinkohlenbergbau einen großen Aufschwung, gleichzeitig wurde auch mit dem Abbau von Braunkohle begonnen.
Den Bergämtern oblag auf Grund des Kohlenmandates vom 10. September 1822 bzw. des Oberlausitzer Kohlenmandates vom 2. April 1830 auch die Überwachung und polizeiliche Aufsicht über den Kohlenbergbau.
Dem kamen die Bergämter jedoch nur in unzureichender Weise nach, und "ihnen mochte daran wenig gelegen sein, weil sie dieses Gebiet nur unvollständig beherrschten". - (Heucke, Beiträge zur Freiberger Bergchronik, S. 256)
In Folge dessen wurde vom übergeordneten Finanzministerium zum 1. Januar 1851 bei den Bergämtern ein Assessor mit Sitz in Freiberg - speziell für Kohlenangelegenheiten - bestellt (VO vom 18. Dezember 1850). Dieser Beamte - der Bergwerks-Kandidat Richard Friedrich Köttig zu Zauckerode - hatte sich gute Kenntnisse für den Dienst im Kohlebergbau erworben. Zuvor war er bereits beim Bergamt Altenberg mit dieser Aufgabe betraut worden.
Sein neuer Aufgabenbereich war vergleichbar mit dem der Berggeschworenen beim Regalbergbau.
Vom 5. Januar 1852 an fiel der Kohlebergbau in die Zuständigkeit des Ministeriums des Innern (VO vom 26. Juni 1851); eine Ausnahme bildeten staatliche Kohlenwerke, die beim Finanzministerium verblieben. Dadurch erlosch auch die Zuständigkeit der Bergbehörden für den Kohlebergbau, diese wurde nunmehr den allgemeinen Verwaltungsbehörden übertragen (VO vom 20. August 1851). Zu allen technischen Angelegenheiten wurde ein für ganz Sachsen zuständiger Beamter mit Sitz in Dresden ernannt (Köttig). Er war den betreffenden Unterobrigkeiten (Ämter, Patrimonialgerichte; später Gerichtsämter; Stadträte usw.) koordiniertes sachverständiges Mitglied.
Bereits im Jahre 1853 (VO vom 15. März 1853) wurde hierzu noch ein zweiter Beamter mit Sitz in Zwickau eingesetzt (Hammerinspektor Kühn), beide erhielten die Amtsbezeichnung Kohlenwerksinspektoren. Der Kohlenwerksinspektion Dresden waren nunmehr die Bezirke der Kreisdirektionen Dresden und Budissin sowie aus dem Bereich der Kreisdirektion Leipzig die Bezirke der Amtshauptmannschaften Grimma und Döbeln zugeordnet.
Für den Bezirk der Kreisdirektion Zwickau sowie die übrigen Teile der Kreisdirektion Leipzig (AH Rochlitz und Leipzig, später AH Borna) war die KWI Zwickau zuständig.
Von der personellen Struktur her war die KWI Dresden eine "Ein-Mann-Behörde". Dem Kohlenwerksinpektor Köttig war lediglich ein Kanzlist als Hilfsbeamter (Gebhardt sen., später Gebhardt jun.) zur Registrandenführung und Postbearbeitung bzw. -nachsendung beigegeben.
Wesentliche Aufgabe der Kohlenwerksinspektoren war die Befahrung der Kohlenwerke in einem wenigstens jährlichen Turnus. Dabei nahm die Besichtigung des Zustands und der Betriebseinrichtungen hinsichtlich der Verhinderung von Grubenbränden, Raubbau, Verschüttungen von Kohlenflözen durch fehlerhaften Abbau, Schädigungen benachbarter Werke und Gefährdung von Gesundheit und Leben der Arbeiter einen wesentlichen Stellenwert ein. Darüber hinaus hatten sie sich über das Geschehen in den Kohlenwerken ständig auf dem laufenden zu halten.
Ebenfalls oblag ihnen die Erarbeitung geeigneter Maßregeln zur Sicherheit der Kohlenwerke und der dort tätigen Personen, wie auch die Untersuchung von Unfallursachen vor Ort.
Weitere Aufgaben waren u. a.:
- Gutachterliche Tätigkeit und fachliche Zuarbeiten an andere Behörden in den Kohlebergbau betreffenden Angelegenheiten,
- Überwachung der Pflichten der Kohlenwerke, wie z.B.: Anfertigung und Nachbringung von Grubenrissen, Anzeige von Unfällen,
- Sammlung statistischer Erfassungen.
Zusätzlich wurden die Kohlenwerksinspektoren auch zur Überwachung und fachlichen Begutachtung von unter Tage betriebenem Abbau anderer, nicht zur Bergregal gehöriger, Mineralien beauftragt. Im Bereich der KWI Dresden betraf dies die zeitweilige Beaufsichtigung des Farbenerdeabbaus zu Rosenthal - Marbach (KWI-D. 22).
Die Oberaufsicht über den Kohlebergbau, d.h. auch über die Tätigkeit der Kohlenwerksinspektionen, wurde den Kreisdirektionen übertragen, welche auch für die Erteilung bzw. Entziehung von Konzessionen zuständig waren.
Mit dem 1. Januar 1861 gab das Ministerium des Innern seine Zuständigkeit für den Kohlebergbau wieder an das Finanzministerium ab (VO vom 20. Dezember 1860). Daraus ergab sich auch eine Veränderung der Oberaufsicht, diese oblag von da an dem Oberbergamt.
Zum 1. Januar 1862 erfolgte für das Gebiet der Kreisdirektion Leipzig eine Veränderung in der Abgrenzung der beiden Inspektionsbezirke (VO vom 14. November 1861). Der KWI Dresden wurden die Bezirke der Gerichtsämter Wurzen, Oschatz, Strehla, Wermsdorf, Mügeln, Döbeln und Roßwein zugeordnet.
Am 3. Januar 1869 ging in Ausführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868 im Zuge der Wiederzusammenführung von Regal- und Nichtregalbergbau die ausschließliche Zuständigkeit für den Kohlebergbau an die Bergbehörden über. Die Kohlenwerksinspektionen wurden aufgelöst.
Dem neu errichteten (Landes)-Bergamt Freiberg wurden nunmehr als technische Lokalbeamte 8 Berginspektoren beigegeben. Deren Zuständigkeitsbereiche für den Kohlebergbau entsprachen nicht mehr den Bezirken der ehemaligen Kohlenwerksinspektionen.
Für den Steinkohlenbergbau im Weißeritzgebiet sowie den Braunkohlenbergbau im Kreisdirektions-Bezirk Budissin war der Berginspektor Köttig zu Dresden zuständig. Der Braunkohlenbergbau in den Kreisdirektions-Bezirken Dresden und Leipzig fiel nunmehr in den Bereich des Berginspektors zu Chemnitz (Bernhard Rudolph Förster).
Das Archivgut hierzu befindet sich im Bestand Landesbergamt Freiberg.
Literaturverzeichnis:
Heucke, Franz: Beiträge zur Freiberger Bergchronik die Jahre 1831-1900 umfassend. Nebst Mitteilungen über frühere Geschehnisse beim Freiberger Bergbau, Freiberg 1905
Blaschke, Karlheinz: Verwaltungsgeschichte des Staates, Lehrbrief 3 Sächsische Verwaltungsgeschichte, Potsdam 1958
Wahle, Georg Heinrich: Das Allgemeine Berggesetz für das Kgr. Sachsen. Nach amtlichen Quellen erläutert, Freiberg 1891
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Kgr. Sachsen, Jahrgänge 1851 ff
Kalender für den Sächsischen Berg- und Hütten-Mann auf das Jahr 1851, Herausgegeben von der Kgl. Bergakademie zu Freiberg
Jahrbuch für den Berg- und Hütten-Mann, Herausgegeben von der Kgl. Bergakademie zu Freiberg, Jahrgänge 1852 ff
Staatshandbuch für das Kgr. Sachsen, Herausgegeben vom Ministerium des Innern, Jahrgänge 1850 ff
Bestandsgeschichte:
Der Bestand Kohlenwerksinspektion Dresden besteht aus fadengehefteten Akten, die in dieser Form vom Registraturbildner stammen und lose eingelagert waren.
Als Findhilfsmittel diente ein vom Archivar Luksch im Jahre 1955 erstelltes Aktenverzeichnis.
Als bisher durchgeführte Bearbeitung wurde eine Foliierung der Akten aus dem Jahre 1955 festgestellt.
Neben den Akten, die ausschließlich bei der KWI gebildet worden sind, finden sich im Bestand noch folgende
Vorprovenienzen: - Bergamt Altenberg
Nachprovenienzen: - (Landes)-Bergamt Freiberg, Berginspektor zu Dresden,
- Berginspektion Dresden.
Die Akten des Bergamtes Altenberg (1848-1850) wurden im Bestand belassen, da es sich hierbei um reine Kohlenbergbauakten handelt, die bereits vom Registraturbildner mit übernommen wurden und auch bei diesem verblieben sind. Hinzu kommt noch, daß die sachliche Zuständigkeit dieselbe war.
Auch das Schriftgut aus dem Zeitraum, in dem der Registraturbildner als Assessor für Kohlenangelegenheiten bei den Bergämtern bestellt war (1. Januar 1851 - 5. Januar 1852), kann nicht vom Bestand KWI getrennt werden, da es bereits vom Kohlenwerksinspektor zu seinen Akten zugeordnet und damit fest verbunden worden ist. Gleichfalls sind in dieser Zeit, wenn auch noch nicht unter dieser Bezeichnung, die eigentlichen Anfänge der Kohlenwerksinspektion zu sehen, da sich der weitere Übergang von da an fortlaufend entwickelte.
Das Vorliegen von Nachprovenienzen rührt daher, dass trotz der Auflösung der KWI im Jahre 1869 kein Abschluss der Akten erfolgte, diese wurden vielmehr vom vormaligen Kohlenwerksinspektor Köttig in seinem Bezirke als Berginspektor zu Dresden weitergeführt. Ausgehend vom inhaltlichen Schwerpunkt verbleiben diese Akten im Bestand der KWI Dresden.
Folgende Akten, deren Beginn bzw. hauptsächlicher Inhalt in die Zeit nach dem 3. Januar 1869 fällt, wurden entnommen und in den Bestand Landesbergamt Freiberg - Berginspektoren eingeordnet:
Altsignatur Signatur Titel, (Laufzeit)
LBA-BI Nr.
2 Vol. 5 Cap. 5 I 1 Korrespondenz mit Finanzministerium (1870- 1874)
5 Cap. II 2 Kohlenabbau des Dresden-Possendorfer Steinkohlenbau-Vereins (1868-1869)
8 Vol. 3 Cap. I 3 Unfälle in den Kohlenwerken im Kreisdi- rektions-Bezirke Budissin (1866-1873)
15 Vol. II Cap. I 4 Engler's Steinkohlen-Versuchsschacht bei Kesselsdorf (1876-1880)
Im Zuge der Verzeichnung des Bestands KWI Zwickau wurden 5 Akten aufgefunden, die jedoch von der KWI Dresden stammen, jedoch nach Einsetzung des zweiten Kohlenwerksinspektors (1853) bzw. Veränderung der Inspektionsbezirke (1862) nach Zwickau abgegeben worden waren. Diese Akten wurden wieder in den Bestand KWI Dresden eingegliedert (Signatur-Nr. 63-67).
In diesem Zusammenhang wird auf den Bestand KWI Zwickau verwiesen.
Die als Anhang des Bestandes aufgefundenen Kohlenbergbau-Akten der Kreisdirektionen Dresden, Budissin, Leipzig und Zwickau aus den Jahren 1836-1861 wurden herausgenommen und das vorgefundene Aktenverzeichnis als separates Findhilfsmittel zur Sammlung von den Kohlenbergbau betreffenden Akten der Kreisdirektionen Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau ausgegliedert.
Die Entstehung dieser Akten liegt in der Besonderheit, dass diesen Behörden bis zum 1. Januar 1861 die Oberaufsicht über den Kohlenbergbau übertragen war. Wahrscheinlich wurden diese danach an das Oberbergamt abgegeben und sind dann in das Bergarchiv gelangt.
Wann und warum aus diesen Akten ein Anhang zur KWI Dresden gebildet wurde, konnte nicht nachvollzogen werden.
Auf Grund der unterschiedlichen Aufgaben einer Fachbehörde (KWI) und einer Aufsichtsbehörde (Kr.-Dir.) sowie weiterhin auch nicht konformer örtlichen Zuständigkeiten (z.B.: Kr.-Dir. Zwickau !) konnte die bisherige Zuordnung nicht beibehalten werden.
Die vorgefundene Ordnung des Bestandes entsprach der Signatur des Registraturbildners. Diese besteht aus einer nicht durchweg einheitlichen Kombination aus Buchstaben, Ziffern und römischen Zahlen. Hierzu ist jedoch keine Registraturordnung der KWI erhalten. Die Systematik war nicht immer nachvollziehbar (z.B.: inhaltliche und chronologische Fortsetzung von K 1 war mit K 30 signiert !), und war nach inhaltlichen, aber dann auch wieder nach örtlichen Gesichtspunkten erfolgt.
Zur erforderlichen Neuordnung des Bestandes wurde anhand der inhaltlichen Schwerpunkte eine Klassifikation erarbeitet. Innerhalb derselben erfolgte eine maschinelle Neuvergabe der Signatur mit AUGIAS, wobei das Programm die Sortierung ausschließlich nach der zeitlichen Reihenfolge vornahm.
Die Signaturen sind in der Konkordanzliste gegenübergestellt.
Umgestaltet wurden Aktentitel, die nicht mehr dem jetzigen Sprachgebrauch entsprechen. Unzutreffende Angaben in Titel wurden berichtigt.
Gleichfalls wurde eine technische Bearbeitung des Bestands vorgenommen. Die Archivalien wurden gesäubert, mit Signaturetiketten versehen und einkartoniert.
Der Bestand der KWI Dresden umfasst nunmehr 67 geheftete Akteneinheiten. Er hat einen Umfang von 1,5 lfd m (14 Archivkartons).
Das nicht mehr benötigte Findhilfsmittel (Aktenübersicht aus dem Jahre 1955) wurde in die Altregistratur des Bergarchivs eingegliedert.
Freiberg, den 12.01.1998
A. Henry Zimmermann
Dienstangelegenheiten und Behördenorganisation.- Aufsicht über die Kohlenwerke.- Sicherheit innerhalb und außerhalb der Kohlenwerke.- Statistik.
Dem Anwachsen des Kohlenbergbaus in Sachsen trug man Mitte des 19. Jahrhunderts durch die Schaffung von Kohlenwerksinspektionen Rechnung. Die 1822 durch das Steinkohlenmandat den Bergämtern übertragene Aufsicht über den Kohlenbergbau wurde diesen Spezialbehörden übertragen, die seit 1852 dem Ministerium des Innern unterstellt waren. Sitz des ersten Kohlenwerksinspektors war Dresden, 1853 wurde ein zweiter in Zwickau eingesetzt.
Der Kohlenwerksinspektion Dresden waren die Bezirke der Kreisdirektionen Dresden und Bautzen sowie aus dem Bereich der Kreisdirektion Leipzig die Bezirke der Amtshauptmannschaften Grimma und Döbeln zugeordnet. Für den Bezirk der Kreisdirektion Zwickau sowie die übrigen Teile der Kreisdirektion Leipzig (Amtshauptmannschaften Rochlitz und Leipzig, später Borna) war die Kohlenwerksinspektion Zwickau zuständig. Dem Kohlenwerksinspektor war lediglich ein Kanzlist als Hilfsbeamter beigegeben.
Wesentliche Aufgabe des Kohlenwerksinspektors war die jährliche Inspektion der Kohlenwerke und die Erarbeitung von Maßregeln zur Sicherheit der Kohlenwerke und der dort tätigen Personen wie auch die Untersuchung von Unfallursachen vor Ort.
Die Oberaufsicht über den Kohlenbergbau und damit über die Tätigkeit der Kohlenwerksinspektion führten die Kreisdirektionen, welche auch für die Erteilung bzw. Entziehung von Konzessionen zuständig waren.
1861 gab das Ministerium des Innern seine Zuständigkeit für den Kohlenbergbau wieder an das Finanzministerium ab. Seitdem lag die Oberaufsicht wieder beim Oberbergamt.
1869 wurden Regal- und Nichtregalbergbau wieder zusammengeführt. Die ausschließliche Zuständigkeit für den Kohlenbergbau ging an das (Landes-)Bergamt Freiberg als einheitliche Bergbehörde über. Die Kohlenwerksinspektionen wurden aufgelöst.
Der Kohlenwerksinspektion Dresden waren die Bezirke der Kreisdirektionen Dresden und Bautzen sowie aus dem Bereich der Kreisdirektion Leipzig die Bezirke der Amtshauptmannschaften Grimma und Döbeln zugeordnet. Für den Bezirk der Kreisdirektion Zwickau sowie die übrigen Teile der Kreisdirektion Leipzig (Amtshauptmannschaften Rochlitz und Leipzig, später Borna) war die Kohlenwerksinspektion Zwickau zuständig. Dem Kohlenwerksinspektor war lediglich ein Kanzlist als Hilfsbeamter beigegeben.
Wesentliche Aufgabe des Kohlenwerksinspektors war die jährliche Inspektion der Kohlenwerke und die Erarbeitung von Maßregeln zur Sicherheit der Kohlenwerke und der dort tätigen Personen wie auch die Untersuchung von Unfallursachen vor Ort.
Die Oberaufsicht über den Kohlenbergbau und damit über die Tätigkeit der Kohlenwerksinspektion führten die Kreisdirektionen, welche auch für die Erteilung bzw. Entziehung von Konzessionen zuständig waren.
1861 gab das Ministerium des Innern seine Zuständigkeit für den Kohlenbergbau wieder an das Finanzministerium ab. Seitdem lag die Oberaufsicht wieder beim Oberbergamt.
1869 wurden Regal- und Nichtregalbergbau wieder zusammengeführt. Die ausschließliche Zuständigkeit für den Kohlenbergbau ging an das (Landes-)Bergamt Freiberg als einheitliche Bergbehörde über. Die Kohlenwerksinspektionen wurden aufgelöst.
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- 2024-02-20 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5