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Beständeübersicht

Bestand

40077 Sächsisches Bergarchiv Freiberg

Datierung1869 - 2001
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)7,14

Bestand enthält auch 119 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

1. Geschichte des Bergarchivs

Das Bergarchiv hat seinen Ursprung in den Behördenarchiven der sächsischen Bergbehörden, die im Spätmittelalter und in der Frühneuzeit entstanden. Seine ältesten Unterlagen stammen aus dem Ende des 15. Jahrhunderts. Nach der Wittenberger Kapitulation und den von den Kurfürsten Moritz (1541 - 1553) und August (1553 - 1586) durchgeführten Reformen bildete sich eine mittlere Bergbehörde heraus, die jedoch erst seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts den Namen Oberbergamt trug. Für das Bergarchiv ist diese Tatsache deswegen von großer Bedeutung, weil mit dem Ankauf des Verwaltungsgebäudes für diese Behörde im Hause Kirchgasse 11 im Jahre 1679 gleichzeitig der Nachweis der Einrichtung eines Behördenarchivs für Akten, Risse, Bergbücher und Registranden der Bergverwaltung verbunden ist.
Die Neuordnung des sächsischen Bergwesens im Berggesetz von 1868 brachte wegen der Aufhebung des Oberbergamtes und der Bergämter einen großen Zuwachs an Archivgut. Mit Rücksicht auf die begrenzte Raumkapazität nahm das neugegründete (Landes-) Bergamtes umfangreiche Kassationen vor, die aus heutiger Sicht unverantwortlich erscheinen, und die bereits damals eine Intervention des 1834 gegründeten Hauptstaatsarchivs hervorriefen. Nach Einstellung des Erzbergbaus im Freiberger Revier 1912/13 gelangten Unterlagen der Oberdirektion der Erzbergwerke ins Archiv.
1923 wurde das (Landes-)Bergamt aufglöst und erneut eine Mittelbehörde mit der Bezeichnung Oberbergamt eingeführt, die bis 1946 fortbestand. Eine wichtige Zäsur in der Geschichte der Sächsischen Bergverwaltung ist die Aufhebung des Oberbergamtes, der Bergämter, der Lagerstättenforschungsstelle und der Bergwirtschaftsstelle. Die Nachfolgebehörden Sonderabteilung Freiberg der Kohlenwerksindustrie Sachsens und Technisches Büro des Bergbaus und der Brennstoffindustrie (beides Landesbehörden) wirkten nur jeweils kurze Zeiträume. Dem Technischen Büro fiel zudem die Aufgabe zu, das Archiv als Zentralarchiv des sächsischen Bergbaus zu verwalten.
Bereits 1950 regte das Sächsische Landeshauptarchiv Dresden an, in Freiberg ein eigenständiges Sächsisches Landesarchiv für das Montanwesen einzurichten. Nach der Aufhebung der Länder der DDR im Jahre 1952 wurde das Archivgut aller aufgehobenen Bergbehörden zusammengefaßt und der Bergakademie Freiberg unterstellt, in deren Bibliothek es unter der nicht ganz korrekten Bezeichnung "ehemaliges Oberbergamtsarchiv" einen gesonderten Bestand bildete. Aus dieser Zeit stammen im übrigen die ältesten Archivalien im vorliegenden Bestand "Bergarchiv".
"Gründungsdokument" des Bergarchivs ist die Durchführungsbestimmung des Ministeriums des Innern der DDR vom 10. Februar 1967, die das bisher der Bergakademie zugeordnete Archiv in den Verantwortungsbereich der Staatlichen Archivverwaltung zog und dem Staatsarchiv Dresden unterstellte. 1976 übertrug man ihm auch die Erfassung und Übernahme von Archivgut der volkseigenen Montanwirtschaft und anderer das Montanwesen berührenden Einrichtungen. Mit der Ausgründung des Bergarchivs aus der Bibliothek der Bergakademie war die Berufung des langjährigen Leiters Dr. Peter Langhof verbunden, der dieses Amt bis Mitte der 1980ger Jahre führte. Ihm folgte 1985 Guntram Martin, der 1994 an das Hauptstaatsarchiv Dreden wechselte. Seitdem werden die Aufgaben des Leiters des Bergarchivs von Herbert Kaden amtierend wahrgenommen. [Update: 2000 wurde Raymond Plache der Leiter, seit 2007 ist es Dr. Peter Hoheisel.]
Die Bedeutung des vorliegenden Bestandes liegt einerseits darin, daß er Benutzern wie Mitarbeitern des Bergarchivs bisher schwer oder gar nicht zugängliche Informationen zu Erschließungsarbeiten an einzelnen Beständen offenlegt. Andererseits bietet dieser Bestand Hinweise auf die Geschichte des Bergarchivs. Er ist aber auch eine Facette der Geschichte des Archivwesens der DDR und sollte im Zusammenhang mit der Überlieferung im Hauptstaatsarchiv Dresden und im Bundesarchiv in Berlin ausgewertet werden.


2. Bearbeitung des Bestandes

Die Altregistratur des Bergarchivs lag in drei Schichten vor: 1957 bis 1967, 1967 bis 1985 und 1986 bis 1995.
Aus der Phase vor 1967 sind zwei Korrespondentenserien, nämlich "Ausgeliehene Akten und Risse" und "Schriftverkehr", überliefert. Letztere war chronologisch geordnet und wurde erst 1965 alphabetisch nach Korrespondenten geführt.
Mit der Umformung des Archivs zur Außenstelle des Staatsarchivs Dresden im Jahre 1967 begann die zweite Phase. Damals wurde ein zweistufiger Aktenplan eingeführt. Die erste Stufe - sie wurde mit römischen Zahlen gebildet - umfaßte folgende Gruppen:

I. Archiv und Archivwesen
II. Archivunterkunft und Ausstattung
III. Haushaltswesen des Archivs
IV. Allgemeiner Dienstbetrieb
V. Archivpersonal
VI. Bestände des Archivs
VII. Archivalienbenutzung und Auskünfte
VIII. Außerarchivische Institute und Dienststellen
IX. Öffentlichkeitsarbeit
X. Nicht-sozialistisches Ausland

Aus den vorhandenen Aktenplänen (vgl. Nr. 25) geht hervor, daß der in diese Systematik nicht passende letzte Punkt X. nachträglich eingefügt wurde. Dieser vorausschauend angelegte Aktenplan, der wie es scheint vom damaligen Leiter des Bergarchivs, Dr. Peter Langhof, entwickelt wurde, wies mehrere Positionen auf, die nicht besetzt waren (z.B. I.12. "Ausländisches Archivwesen", VIII.8. "Verbindung mit der Kreisleitung der SED", VIII.7. "Verbindung mit dem Industriezweig Erzbergbau"). In einigen Fällen wurde nach Betreffen nachträglich noch eine dritte Aktenplanstufe eingefügt (z.B. I.12a "Überstaatliche Archivvereinigungen", I.12c: Archivwesen der sozialistischen Staaten").
Die dritte Phase begann 1986 mit der Einführung eines einheitlichen Aktenplans durch die Staatliche Archivverwaltung der DDR. Dieser Aktenplan war dreistufig gegliedert. Die Umsetzung dieses abstrakten Aktenplans durch das Bergarchiv erwies sich als schwierig. Einerseits hat man einige Akten aus der zweiten Phase fortgeführt, indem man sie einfach umsignierte. Daher haben einige Akten Laufzeiten von 1967 bis 1995. Andererseits wurden einige vorausschauend angelegte Aktenhefter gar nicht (z.B. Position 6.3.0. "Kulturgutschutz", 7.4.0. "Filmerschließung"), andere gerade mal mit einem einzelnen Vorgang belegt. In vielen Fällen erwies sich dieser Aktenplan also als zu detailiert. Dieser Befund wird durch die Tatsache unterstrichen, daß die meisten Akteneinheiten im Bergarchiv weniger als 1 cm Umfang haben.
Für den Bereich Benutzung (Position 8) wurde noch eine vierte Aktenplanstufe eingeführt, die in Korrespondenzpartner aus der DDR, aus dem sozialistischen Ausland und aus dem nichtsozialistischen Ausland untergliederte. Diese vierte Stufe wurde dann sogar noch um eine fünfte erweitert, die die bisherige Systematik durch die Verwendung von Großbuchstaben durchbrach. Insbesondere die Anfragen aus dem Nichtsozialistischen Ausland wurden durch eine Untergliederung von "A" bis "H" weiter unterteilt (z.B. 8.1.2.5.E. "Auskünfte ins nichtsozialistische Ausland zu genealogischen Anliegen"). Neben der Ordnung nach Herkunft der Korrespondenzpartner konkurrierte also die Ablage nach dem Inhalt der Fragen (Genealogie, wissenschaftliche Forschung). Mit der Wiedervereinigung entfiel die Kategorie "nichtsozialistisches Ausland", so daß man eine neue Serie "Recherchen" anlegte, die Serie "Auskünfte" jedoch parallel dazu bis 1995 fortführte. Das Ergebnis sind viele Verwerfungen hinsichtlich des Gliederungspunktes "Schriftliche Auskünfte", die auch bei der Verzeichnung nicht korrigiert werden konnten.
Diese dritte Schicht der Altregistratur wurde mit der Einführung des Landeseinheitlichen Aktenplanes für Sachsen (LEAP) im Januar 1996 geschlossen.
Der zwischen 1967 und 1986 geltende Aktenplan diente als Grundlage der Gliederung des Bestandes. Außerhalb der Aktenpläne wurden Aufschreibungen über Benutzer, Archivalienbestellungen und Fotokopien sowie Wach- und Belehrungsbücher und Posteingangs- und Postausgangsbücher geführt. Erst mit der Erweiterung des Profils des Bergarchivs auf die volkseigene Montanwirtschaft wurden dem Bergarchiv die Registraturbildnerakten vom Staatsarchiv Dresden übergeben. Bei der Verzeichnung des Bestandes wurden diese Unterlagen - sofern sie nicht als kassabel betrachtet wurden oder für die laufenden Dienstgeschäfte weiterhin benötigt werden - in die am Aktenplan orientierte Gliederung integriert.
Als große Schwierigkeit erwies sich, daß im Bergarchiv seit den siebziger Jahren eine besondere Registratur für alte Findhilfsmittel geführt wurde. Im Zuge der Erschließung wurden alte Behördenrepertorien (z.T. noch fadengeheftetes Material bis zurück aus dem frühen 18. Jahrhundert) den jeweiligen Beständen zugeordnet. Nicht mehr benutzte Findhilfsmittel archivischen Ursprungs blieben im Bestand "Bergarchiv" ebenso wie Behördenrepertorien des Oberbergamtes, des (Landes-)Bergamtes, des Oberbergamtes (neu) und des Technischen Büros des Bergbaus und der Brennstoffindustrie, die im gewissen Sinne Vorläufer des Bergarchivs waren. Diese Unterlagen enthalten teilweise Bearbeitungsspuren aus den sechziger Jahren.
Da das Bergarchiv keine Personalakten in diesem Sinne führt, und ein großer Teil der Verwaltung durch das Mutterhaus in Dresden erledigt wird, fallen hier kaum klassische Massenakten an. Einzig im Bereich der Benutzerverwaltung entsteht massenhaft gleichförmiges Schriftgut in Form von Bestellzetteln, Benutzeranträgen und Fotokopieraufträgen. Bei der zeitgleich mit der Erschließung vorgenommenen Bewertung der Unterlagen wurden diese ebenso wie Fernleihbücher, Fernleihanträge, Rechnungen und Kassenbelege bis auf einige Beispiele (Nr. 21, 39, 69, 115, 245, 269, 310, 319) restlos kassiert. Rückschlüsse auf Art und Umfang dieser Aufgaben des Archivs lassen sich aus den Auskünften, aus Benutzerbüchern und Haushaltsunterlagen des Staatsarchivs Dresden ziehen. Bei den Benutzeranträgen wurden nur die Jahrgänge 1970, 1980, 1989 und 1990 als Stichproben aufgehoben (Nr. 246 bis 249). Die Konzepte der an die Dokumentationsstelle der Staatlichen Archivverwaltung abzuliefernden Ergebnisse der Filmverzeichnung - sie betrafen keine Bestände des Bergarchivs - wurden ebenfalls kassiert.
Die Verzeichnung erfolgte in Form der einfachen Erschließung. Dabei orientierte sich die Titelbildung am vorgefundenen Aktentitel. Die Titel wurden, um die Ordnung der Verzeichnungseinheiten im Computer zu erleichtern, einander angeglichen. In den Fällen, in denen der ursprüngliche Aktentitel den Inhalt nicht oder nur unzureichend wiedergab, wurde der Titel erweitert oder vollkommen neu gebildet. In einigen Fällen erwies es sich als notwendig, durch Enthält-Vermerke weitere Angaben zu machen. Ebenfalls ist die Angabe des Bandes in vielen Fällen Ergebnis der archivischen Erschließung, bei einstelligen Bandangaben wurde wie bei der Angabe der alten Registratursignatur eine führende Null eingeführt. Die Aktendeckel mit ursprünglichen Aktentiteln, Registraturnummern und Bandangaben wurden im Archival belassen, so daß die Benutzer Titelbildung und Bandzählung nachvollziehen können.
Da ein Teil der Unterlagen zur Erschließung der Bestände des Bergarchivs nicht unter dem Klassifikationspunkt 5.1. ("Erschließung und Bewertung") erscheint, sondern beispielsweise auch in Form von Prüfungsarbeiten in Personalakten oder anderen Akten abgeheftet wurden, wurde ein Index der Bestände eingeführt. Dieser enthält auch Hinweise auf nicht (oder nicht mehr) im Bergarchiv vorhandene Bestände und andere Institutionen.
Abschließend noch ein Wort zu den Sperrfristen. Um den Bestand der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können, war es notwendig, für die Akten, die über den 3. Oktober 1990 hinaus geführt wurden, sowie für Akten, die personenbezogene Unterlagen enthalten, Sperrfristen festzulegen. Da der Bestand zu einem für archivische Verhältnisse unüblichen Zeitpunkt (bereits zwei Jahre nach Schließung der Akten) erschlossen wurde, wurde für ein Drittel der Akten Sperrfristen festgelegt, die zwischen den Jahren 2020 und 2073 enden. Diese Sperrfristen richten sich nach § 10 Absatz 1 des Sächsischen Archivgesetzes vom 17. Mai 1993 und betragen dreißig Jahre für allgemeine Verwaltungsakten und einhundert Jahre (nach Geburt) für Akten mit personenbezogenen Unterlagen. Eine Auskunftserteilung aus diesen Unterlagen durch die Mitarbeiter des Archivs oder eine Auswertung unter Auflagen (Wahrung der Anonymität) kann jedoch in begründeten Einzelfällen vereinbart werden.

Freiberg, Mai 1998
Uwe Grandke



Abkürzungsverzeichnis

AG Aktiengesellschaft
FHM Findhilfsmittel
RB-Akte Registraturbildner-Akte
RGW Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe
SDAG Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft
TBBI Technisches Büro des Bergbaus und der Brennstoffindustrie Sachsens
TGL Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (Staatliche Standards)
VEB Volkseigener Betrieb
VVB (Z) Vereinigung Volkseigener Betriebe (zentralgeleitet)
Allgemeiner Dienstbetrieb.- Archiv und Archivwesen.- Archivunterkunft und Ausstattung.- Archivpersonal.- Gewerkschaft.- Gesellschaftliche Organisationen.- Erschließung und Bewertung.- Archivisches Vorfeld und Bestandsergänzung.- Abgelegte Findhilfsmittel.- Dienstbibliothek.- Bestandserhaltung und Restaurierung.- Abgabe, Verkauf und Verlust von Archivalien und Bibliotheksgut.- Archivalienbenutzung und Auskünfte.- Fernleihen und Kopien.- Öffentlichkeitsarbeit.
Im Zuge der Beseitigung der Länder der DDR wurde im Juni 1952 das Technische Büro für Bergbau- und Brennstoffindustrie des Landes Sachsen aufgelöst. Das dort geführte sächsische Bergarchiv, das bei Auflösung des Technischen Büros zum Teil dem Geologischen Dienst, zum Teil der Technischen Bergbauinspektion in Berlin zur Verfügung gestellt werden sollte, verblieb auf Intervention des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen in Freiberg und wurde damit vor der Zersplitterung bewahrt. Es wurde der Bergakademie Freiberg unterstellt, die es bis 1967 verwaltete.
Das Sächsische Bergarchiv wurde 1967 aus dem Hochschularchiv der Bergakademie Freiberg ausgegliedert und als Historisches Archiv dem Staatsarchiv Dresden unterstellt. Anlass für diese Ausgliederung war die Auflösung der bisherigen Bergbehörde Freiberg, deren Aufgaben an die bisher ausschließlich für die SDAG Wismut zuständige Bergbehörde Karl-Marx-Stadt übergingen.
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