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Beständeübersicht

Bestand

40078 Vasallenbergämter Naundorf und Schmiedeberg

Datierung1574 - 1851
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)0,40
Geschichte der Vasallenberggerichte

Die meißnischen Markgrafen hatten den machtpolitischen und wirtschaftlichen Wert des Bergregals, das vorrangig dem Kaiser zustand, von Anfang an erkannt und es durch dessen Besitz zu ihrem Reichtum gebracht. Zur Ausübung des Verleihrechtes, des alleinigen Kaufrechts der geförderten Metalle mit der Möglichkeit eigener Münzprägung und der Berggerichtsbarkeit errichteten sie ausgehend von den Bergmeisterstellen eine umfangreiche Bergverwaltung zur Beaufsichtigung dieses Regalbergbaus v. a. auf Münzmetalle. Verschiedene Durchbrechungen des fürstlichen Bergregals sind vorgekommen, jedoch gelang es den Fürsten in der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts, sämtliche Ausnahmen bezüglich des Verleihrechts auf Silber zu beseitigen. Das Interesse der Landesherrn am Abbau niederer Metalle, wie Eisen und Zinn, war jedoch noch gering, so dass deren Bergrechte verschiedentlich den jeweiligen Grundherrschaften überlassen wurden. Wenn jedoch das Interesse des Landesherrn an einer Lagerstätte geweckt war, so umging er vorhandene Vasallenbergrechte auch durch Erwerb der betreffenden Gebiete. Die Umstände, unter denen z.B. die Herren von Bernstein auf Bärenstein zwischen 1446 und 1489 die zinnerzträchtigen Wälder auf dem Gebirgskamm, wo die Stadt Altenberg entstanden war, nach und nach an den Kurfürsten verkauften, werden wohl nie völlig geklärt werden. Der so neben dem fiskalischen Bergbau bestehende Vasallenbergbau erhielt sich bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, wie die nachstehende Übersicht zeigt.

Aus Berichten der Bergämter an das Oberbergamt vom Jahre 1841 gehen folgende Vasallenbergreviere hervor:

Altenberg
1. Gräflich Hohenthalsches zu Neugeising (vorher Lauenstein)
2. Adlig von Lüttichausches zu Bärenstein
3. Altenberger Zwitterstocksgewerkschaftliches zu Schmiedeberg
4. Adlig Carlowitzisches zu Naundorf mit Sadisdorf
5. Rittergut Cotta bei Pirna

Annaberg
6. Marienberger Stadtratsrevier zu Mauersberg

Freiberg
7. Revier des Freiberger Stadtrates
8. Adlig Schönbergsches zu Purschenstein mit Seiffen
9. Adlig Schönbergsches zu Pfaffroda
10. Adlig Hartitzsches Rittergut Dorfchemnitz

Johanngeorgenstadt
- keine -

Marienberg
11. Herrlich Schanzisches zu Neundorf
12. Adlig Hausensches zu Drebach
13. Herrlich Böhmsches zu Tanneberg
14. Herrlich Reiche-Eisenstucksches zu Schönfeld
15. Herrlich Eisenstucksches zu Wiesa (Vasallenbergrevier zu Rauenstein)

Schneeberg
16. Kommunbergamtsrevier Falkenstein

Vasallenberggericht Schmiedeberg

Wann und wie die Eisenerzlagerstätten in der Schmiedeberger Umgebung entdeckt wurden, ist unbekannt. Bereits 1404 wurde ein Hammer zu "Nuwindorff" oberhalb Dippoldiswalde an Nickel Opil verliehen, dem auch das 1412 erstmalig genannte "nuwin Smedewerg" gehörte. 1437 wird ein Janicke Heide damit beliehen, 1447 hat Otto Lichtinwald "zum Nuwin Schmidewercke gesessen". Für den folgenden Zeitraum bis 1564 weisen die Quellen auf unterschiedliche Besitzer hin; das mag auch daran liegen, daß eine klare Trennung zwischen Rittergut und Hammerwerken kaum vorgenommen werden kann, und sich hieraus schwer nachvollziehbare Überschneidungen der Besitzverhältnisse ergeben. Bis 1509 ist Schmiedeberg im Besitz der Familie von Bünau auf Weesenstein, die alle Heinrich, Rudolph oder Günther hießen. Ab diesem Zeitpunkt befindet sich Schmiedeberg entweder im Besitz der Familie Kölbel oder derer von Bernstein. Für die Kölbel spricht, daß Schmiedeberg bereits zuvor zu Naundorf und Sadisdorf gehörte und Friedrich Kölbel 1537 Gerichtsherr in Schmiedeberg war. Andererseits wird Schmiedeberg 1551 als zum Rittergut Bärenstein gehörig erwähnt, das den Stammsitz der Bernsteiner darstellt. 1564 besitzt Kurfürst August I. das Gut und verpachtet es an Heinrich von Rottwerndorf. Am 28.09.1570 erwirbt Hans von Bernstein auf Bärenstein und Bärenfels neben dem Ort Dönschten auch Neuschmiedeberg, zu dem erstmals das Bergrecht erwähnt wird, das aber schon älter ist. Die Berggerichtsbarkeit wird 1666 im confirmierten Erbregister des Rittergutes und am 26.9.1697 im Privileg für das Eisenhüttenwerk anerkannt. Die Bergverfassung beruhte teils auf den allgemeinen Berggesetzen sowie auf einer Bergordnung vom Jahre 1621, die der kurfürstliche Hofmeister Hans Caspar von Körbitz, der von 1613 bis 1645 der nächste Grundherr war, erlassen hatte. Nach seinem Tode kaufte Kurfürstin Magdalene Sybille die Herrschaft und überließ sie 1659 per Begnadigungsverschreibungen an Rudolph, August, Christian und Moritz von Neitschütz. Schon ein Jahr später erwarb der Kurfürstliche Oberhofmarschall, Geheime Rat, Oberkämmerer und Oberstallmeister Hans Georg Freiherr von Rechenberg das Rittergut. 1670 veräußerte es seine Witwe Rachel mit dem Hammerwerk an den Dippoldiswalder Amtsmann Bartolomeo de Sorlissi, einem berühmten Kastraten der sächsischen Hofoper und Günstling Johann Georgs II. Nach dessen Tode erwarb sein Schwager Daniel Jacobi 1676 das Gut, geriet jedoch in Schulden und Ungnade. 1693 war die Altenberger Zwitterstocksgewerkschaft Mitinhaber der Berggerechtigkeit zu Schmiedeberg gemeinsam mit Rudolph von Bünau auf Lauenstein, dem Hammerherrn und Gewerken des Schmiedebergischen Eisenhammers. In einem Vertrag vom 1. September 1694 regelte er mit seinem Namensvetter auf Naundorf die gemeinschaftliche Ausübung der Berggerichtsbarkeit für neue Eisensteingebäude auf Johnsbacher Fluren. Es hatte sich eine Eigentümergemeinschaft gebildet, wobei die Altenberger Zwitterstocksgewerkschaft die eine Hälfte und der Geheime Rat Baron Johann Aegidio von Aleman die andere Hälfte besaßen. Der Kauf durch die Zwitterstocksgewerkschaft erfolgte sukzessive und teils über Mittelsmänner (Rudolph von Bünau auf Lauenstein, Graf von Beichlingen). Aleman, der die Aufgaben des Gerichtsherrn wahrnahm, bekleidete 1710 auch schon die Funktion des Vize-Bergwerksdirektors der Zwitterstocksgewerkschaft. Anläßlich der Kirchweihe am 7.6.1716 wurde er erneut genannt "nebst noch anderen Altenberger Zwitterstock- und Hammergewerken", dadurch wird ersichtlich, daß sich auch schon zu diesem Zeitpunkt die Schmiedeberger Grundherrschaft mehrheitlich im Besitz der Altenberger Gewerken befand. Nach Alemans Tod ging dessen Anteil in den Besitz seiner Tochter, Johanna Elisabeth von Bülow über. Von 1753 an war die Zwitterstocksgewerkschaft alleiniger Grundherr bis im Jahre 1876 der Verkauf an den Fiskus erfolgte. Die Vasallenberggerichtsbarkeit fiel am 5.1.1852 an den Staat zurück.

Der usprünglich rege Bergbau im Gebirge zwischen Roter Weißeritz und Pöbelwasser sowie auf Johnsbacher und Falkenhainer Flur ist bis zum Jahre 1813 fast völlig eingegangen, so dass das Berggericht kaum noch seine Aufgaben wahrzunehmen brauchte. Fest angestellte Bergbeamte scheint es hier zu keiner Zeit gegeben zu haben, die Arbeiten waren stets mit anderen herrschaftlichen Ämtern verbunden. Ebenso beschränkten sich die Vorteile der Berggerichtsbarkeit auf die Erhebung eines Zinnzehnten und die üblichen Quatembergelder. Das Interesse der wechselnden Grundherren galt vor allem der Hammerhütte. Die Übernahme durch ein Bergbauunternehmen stellt eine Einmaligkeit in der Geschichte des sächsischen Vasallenbergbaus dar.

Nachweisbare Bergmeister und -geschworene:

1627: Paul Glotzsche (auch als Richter)
1662 - 1685: Paul Prüstel; Berggeschworene: 1662 - 1668 Christoph Köhler, 1662 - 1689 Zacharias Köhler; Berg- und Gegenschreiber: 1662 Paul Schmähe, 1676 -1684 Michael Otto, 1685 - 1688 Christopf Zahnen
1689 - 1710: Hannß (Johann) Rudolph; Berggeschworene: 1689 - 1710 Hannß Paul Köhler (auch als Gegenschreiber),
1708 - 1723 Christopff Grumbelt
1710 - 1723: Hannß (Johann) Paul Köhler; Berggeschworener und Bergschreiber: 1710 - 1719 Hannß Paul Krumpelt
1723 - 1730 Christoph Grumpelt, Berggeschworener: 1723 - 1725 Johann Friedrich Voigt;
Bergschreiber: 1723 - 1743 Johann Friedrich Köhler
1727 - 1737: Johann Gottfried Springer; Berggeschworene: 1729 - 1737 Johann Georg Lehmann
1737 - 1743: Johann Georg Lehmann; Berggeschworene: 1737 - 1741 Johann Wießner
1749 - 1756 Johann Christoph Raue (als Bergvoigt)
1757 - 1789 Christian Friedrich Jäger (bis 1764 als Bergvoigt)
1803 - 1805 Carl Gottlob Steyer (auch Hüttenverwalter)
1821 - 1851 Carl Gottlieb Fischer (auch Hüttenverwalter); Bergschreiber und Gerichtsdirektor: 1821 Ernst Conrad Rüger

Vasallenberggerichte zu Naundorf (mit Sadisdorf)

Die südlich von Dippoldiswalde gelegenen Dörfer Naundorf und Sadisdorf werden in den ältesten Nachweisen vom Anfang des 15. Jahrhunderts immer im Zusammenhang mit dem neuen Schmiedewerk (Schmiedeberg) genannt, so dass anzunehmen ist, dass es sich um eine Grundherrschaft handelt. Um 1400 werden die Opil als Lehnsleute des Burggrafen von Dohna im Gebiet zwischen Sadisdorf und der Bärenhecke genannt. Schon 1437 könnte eine Teilung der Grundherrschaft erfolgt sein, da in Naundorf und Sadisdorf ein Jurge Opel erwähnt wird, während Schmiedeberg an Janicke Heide verliehen wurde. Spätestens nach einem 1464 erfolgten Verkauf Schmiedebergs an Hans Kölbel durch Heinrich von Bünau auf Weesenstein, der auch Naundorf und Sadisdorf besitzt, ist von getrennten Herrschaften auszugehen, danach werden die Orte auch nicht mehr im einem Zuge genannt. Nächster Besitzer ist Rudolph von Bünau gewesen. Einige Quellen gehen davon aus, daß die Bünauer schon 10 Jahre früher auf Naundorf saßen, widersprechen sich jedoch hinsichtlich der einzelnen Personen. Am Mittwoch nach Jacobi 1473 ist das Rittergut Naundorf nach dem ältesten vorhandenen Lehnbrief an Mulich von Carlowitz mit Bergwerken und Seifen belehnt worden. Es waren vor allem Eisen und Zinn, die abgebaut wurden, in einigen Zechen aber auch Kupfer. Am 18.09.1476 wird das Bergwerk zu "Sagisdorff vnd nawendorff" in einer erneuten Belehnung an Friedrich von Carlowitz erwähnt, diese Urkunde ist jedoch nie ausgehändigt und besiegelt worden. Irrtümlich, wohl aus Unkenntnis der Gegend und darauf aufbauender Gewohnheitsrechte, wurde ihm darin die volle Berggerichtsbarkeit auch für Sadisdorf übertragen, obwohl dort zu der Zeit nur auf Silbererze gebaut wurde. Diese Durchbrechung des fürstlichen Bergregals wurde anscheinend noch bemerkt und der auf den Bergbau bezügliche Text auf dem Pergament wieder durchgestrichen. Eine Neufassung dieses Lehnbriefs ist jedoch nicht aufzufinden.
Am 5.7.1478 wurde der Zubußgrube Zum Heiligen Kreuz in Sadisdorf eine Münzbefreiung für 6 Jahre gewährt; ihr Abbaurecht hat sie von einem staatlichen Bergbeamten erhalten, denn ihr Verzeichnis findet sich in den fürstlichen Bergrechnungen. Bereits 1483 wird das Rittergut Naundorf, wohl mit Sadisdorf zusammen, an Hans Kölbel verliehen, der vermutlich der bekannten Graupener Familie Kölbel zuzuordnen ist. 1484 erhält Kölbel das Sadisdorfer Bergwerk vom Freiberger Bergmeister verliehen, das Silber wurde auch in Freiberg verzehntet. Am 14.07.1486 dehnt Herzog Albrecht die Belehnung über das Rittergut auf dessen Söhne Bartel, Bernhard, Caspar, Melchior, Michel und Nickel aus. Im gleichen Jahre errichteten die Kölbel ein Vasallenbergamt. 1498 erwarb Bartel Kölbel Johnsbach von Günter von Bünau zu Liebstadt, am 19.10.1500 zahlt er seine Brüder für den Verzicht auf alle Ansprüche aus. Auch sein Sohn Georg schützte sich später (1540) so gegen die Zersplitterung der Güter. 1499 erweitert Bartel Kölbel sein Gebiet an der Kahlehöhe bei Reichstädt, 1501 kauft er von der Stiftskirche Unserer lieben Frauen zu Freiberg ein Drittel des Dorfes Luchau und am 21.06.1501 werden in einer erneuten Belehnung auch Niederfrauendorf mit dem Zinnberg (d.i. der Frauenberg) und dessen Bergfreiheit, der erst 1494 an die Karas verliehen wurde, sowie Johnsbach und Oberfrauendorf nebst einer Wüstung im Hohen Wald genannt. Kölbel, der dem Herzog Georg als Bergsachverständiger galt, erhielt am 11.02.1505 ein weitgehendes Bergbauprivileg, das neben der üblichen Münzfreiung, Herabsetzung des Zehnten auf den Zwanzigsten, freier Zu- und Abfuhr für Zechen und Mühlen, und dem Vorrecht auf alles für den Bergbau benötigte Wasser auch das Berggericht für seine Bergarbeiter und das Vorkaufsrecht für alles Erz aus neu aufgenommenen Zechen der Umgebung enthielt und für 15 Jahre galt.
Vom Silberbergbau hat sich Kölbel jedoch bald wieder zurückgezogen, er konzentrierte sich auf den Zinnbergbau auf der Kupfergrube Sadisdorf und auf dem Frauenberg bei Niederfrauendorf. Nachdem, wohl zwischen 1507 und 1516, seine Witwe Justine die Herrschft geführt hatte, erhalten 1524 die Söhne Heinrich, Georg und Hieronimus neben den anderen oben genannten Dörfern auch wieder Niederfrauendorf mit dem Zinnberg und seiner Freiheit als ein Bergwerk verliehen. Auf die Verwaltung der Naundorfer und Sadisdorfer Silbergruben erhob jedoch der Glashütter Bergmeister Anspruch. Als in jenem Jahre Mattes Zellmaier in Glashütte auf Kupferbergbau im Naundorfer Grundbesitz gemutet hatte, ließ Georg Kölbel ihn von der Kupfergrube vertreiben. Daraufhin verfuhr der Glashütter Bergmeister Joachim Knorr ebenso mit Arbeitern Kölbels, gleichfalls soll es durch Verleihungen auf den Fluren der Dörfer und Schürfe an wenig erfolgversprechenden Stellen zur Schädigung der Bauern gekommen sein. Dadurch kam ein schon lange schwelender Konflikt zwischen den auswärtigen Berg- und Grundherren und dem Bergamt Glashütte zum Ausbruch, die den Glashütter Geschworenen und dem Bergmeister mangelndes Interesse, Nachlässigkeit und schlechte Verwaltung vorhielten, was auch der arge Zustand des Bergbaus in der Bergamtsstadt belegte, und sich darüber beschwert hatten, daß Anschnitt und Rechnungslegung nun auch in Glashütte erfolgen sollten. Knorr beklagt sich beim Kurfüsten über Kölbel, der wiederum sah sich in seinem Bergrecht bedroht und berief sich auf von seinen Vorfahren ererbte Freiheiten. Bis zur Entscheidung Augusts verging fast ein Jahr. Der Vertrag vom 8.9.1557, der als Muster einer Vasallenbergamtsverfassung gelten kann, gestand Kölbel das Bergrecht einschließlich der Berggerichtsbarkeit, des Zehnten und der Hütten zu, soweit es sich um Zinn handelte, wogegen Gold, Silber und Kupfer ins das Regal des Kurfürsten gehörte. Besondere Rechte erhielt Kölbel für seine zwei Kupfergruben, die er seit längerem unterhielt, ebenso das Vorrecht zur Errichtung von Pochwerken und einen Schutz vor Flurschäden und unnötigem Wegebau. Damit besaß Kölbel, der ja hauptsächlich auf Zinn baute, das absolute Recht, er war vom Anschnitt und allen Gebühren befreit und brauchte nur vierteljährlich den Rezeß in Glashütte vorzunehmen. Die Zahlung des Kupfer- und Silberzehnten war ein geringes Opfer und er hatte es in der Hand, wen er in seine Wälder herein ließ und brauchte nicht um seine Jagd zu fürchten. Die Lage der Kupfergrube in abgeschiedener Waldeinsamkeit macht auch die Herkunft der Bezeichnung "Waldworchten" für die Bergknappen nachvollziehbar. Das Original des Vertrages war an das Bergamt Glashütte eingeschickt worden, dort ist es 1634 beim Vizebergmeister und Geschworenen Christoph Herrmann bei der Brandschatzung durch die kaiserlichen Soldaten zusammen "mit anderen vornehmen Sachen" vernichtet worden.
1580 wurde Georgs Sohn Barthel Kölbel als Besitzer des Ritterguts genannt, der bereits 1585 früh verstarb.
Ein Vormund seines damals noch minderjährigen Sohnes Georg, der Dippoldiswalder Amtshauptmann F. Magnus auf Reinhardtsgrimma, wird im Jahre 1598 im Zusammenhang mit der Kupfergrube genannt. 1602 befindet sich das Rittergut im Besitz des Kursächsischen Rittmeisters Friedrich von Mangold auf Reinhardtsgrimma sowie Friedrich Kölbels. Über 100 Jahre haben die Kölbel, eine streitbare Familie, die ihre Interessen nicht nur in bergbaulichen Belangen mit eisernem Willen durchzusetzen wußte, auf Naundorf gesessen und in dieser Zeit durch intensive Förderung und auch Beteiligung ihren Vasallenbergbau zur Blüte gebracht. 1607 erwirbt Wilhelm von Schönberg Naundorf mit Sadisdorf, dem Freiberger Holz und Teilen von Johnsbach. Dessen Sohn Wolf Ernst von Schönberg suchte 1612 nach dem Tode des Vaters ebenfalls das Lehn, wahrscheinlich wurde es ihm aber wegen Erbstreitigkeiten und Schuldsache nicht gewährt, darauf verkaufte die Witwe von Schönberg die Kupfergrube mit allem Zubehör, Schmelzhütten, Gezeugen, Pochwerken und Zinnzehnten an den Ritter und Obristen Heinrich von Güntterraht. 1616 wurde Naundorf als Bünauisches Bergamt genannt. Am 22.1.1622 ist über Naundorf samt vorgenanntem Orten ein Lehnbrief an den Junker Heinrich von Bernstein, der das Gut 1621 schon besessen hatte und mit Anna geb. Kölbel verheiratet war, ausgestellt worden. 1626 kommt es zu einem Vergleich zwischen Bernstein und dem Vormund der Erben Güntterrahts, Valentin Thräynner, über die Rückabwicklung des Verkaufs der Bergwerksanlagen und Bergrechte. 1628 erwarb Günter von Bünau d. J. aus der Lauensteiner Linie das Rittergut mit allen Dörfern, nachdem die Bünauer ihre böhmischen Besitzungen um Tetschen im Zuge der Gegenreformation verkaufen mußten. Ihm folgten nach 1662 Rudolph von Bünau, Vater und Sohn gleichen Namens.
Am 23.4.1686 kam es bei Anwesenheit der Befahrungskommission zum größten Bruch in der Kupfergrube, weitere vor allem 1709 und 1714 führten zu Unterbrechungen des Grubenbetriebs. 1703 erhielt Rudolph von Bünau erstmalig Befreiung von der halben Land- und Tranksteuer zur Förderung des Bergbaus auf der Kupfergrube, auch seinem Nachfolger wurde diese gewährt. 1726 wurde über das Vermögen Rudolph von Bünaus d. J. ein Konkurs eröffnet. Auf der Zwangsversteigerung erwarb der Kurfürstliche Floßmeister der Weißeritzflöße, Samuel Klemm, das Rittergut für 22100 Thl.. Er hatte sich sehr um die Wiedererhebung des Bergbaus verdient gemacht, konnte jedoch die Kupfergrube nicht wieder zu Überschuß bringen.
Nachdem Klemm 1741 seine Nachfolge geregelt hatte, ist er 1745 verstorben. Bis 1748 verwaltete seine Witwe das Rittergut, dann wurde sein ältester Sohn Johann Samuel Klemm Besitzer. 1769 kam der Naundorfer Vasallenbergbau nach der Stillegung der Kupfergrube mit einer Rezeßschuld von über 12800 Thl. vorerst zum Erliegen, Klemm verstarb im gleichen Jahr. Ab 1774 trat die Familie Annisius als Besitzer auf, zuerst die Frau (Witwe?) des Geheimrates Johann Friedrich Annisius, 1785 dann ihr Sohn, der Königlich Preußische Kriegsrat Ad. Carl Friedrich Annisius und ab 1805 dessen Sohn Christian Friedrich Ad. Annisius; zu dieser Zeit gehörten ihm neben dem gleichnamigen Dorf auch der Bergflecken Niederpöbel, die Dörfer Sadisdorf und Niederjohnsbach sowie das Gut in Obercarsdorf. 1820 erwarb der Geheime Kriegskammerrat Christoph Anton Ferdinand von Carlowitz das Rittergut. Mit dem Kammerjunker Ernst Maximilian und dem Landesassessor Albert - den Gebrüdern von Carlowitz auf Oberschöna -, die 1829 das Rittergut mit seinem Zubehör (jedoch ohne Obercarsdorf) für 88000 Taler erwarben, hatte die Herrschaft wieder Besitzer, die sich für die Wiederbelebung ihres Bergbaus engagierten. Spätestens ab 1842 war dann Albert von Carlowitz alleiniger Grundherr.
1832 begann mit der Wiederaufnahme der Kupfergrube eine erneute Differenz wegen des Kupferabbaus. Nachdem der Schichtmeister Christian Gottfried Nicolai beim Bergamt Altenberg auf Kupfer gemutet hatte, da seiner Ansicht nach Naundorf nur das Bergrecht auf Zinn verliehen war, ging das staatliche Bergamt davon aus, daß das Berggebäude damit aus dem Vasallenbergrecht herausfalle. Andererseits wurde dargelegt, daß es sich ausschließlich um im Zinnstock zu brechende Kupfererze handle, deren Abbaurecht aus der Ausnahmeregelung im Bergwerksvertrag von 1557 hergeleitet wurde. Regierungsrat Carlowitz erwirkte am 30.8.1843 eine auf 20 Jahre befristete Erweiterung seiner Bergwerksrechte zur Wiedererhebung des Kupfergrubner Bergbaus. Darin wurde ihm u. a. gestattet, in einem begrenzten Bezirk auf Silber, Kupfer und alle Metalle zu verleihen, sowie alle fließenden Wasser für Bergwerkszwecke zu nutzen. Fällige Quatembergelder wurden erlassen und die Mitaufsicht des Bergamtes Altenberg ausgeschlossen. Beachtlich ist, dass kurz vor Aufhebung des Vasallenbergbaus noch eine solche Erweiterung der Bergrechte gewährt wurde.
Bereits 1846 veräußerte jedoch der inzwischen zum Staats- und Justizminister ernannte Albert von Carlowitz das Gut für 75000 Taler an Wilhelm Eduard Otto. Dieser war der letzte Besitzer mit Vasallenberggerichtsbarkeit und trat diese am 12.12.1851 ab. Ehe aber die zugestandene Frist abgelaufen war, gab es die Vasallenbergämter nicht mehr.

Auch beim Naundorfer Berggericht hat der Bergmeister keine Besoldung erhalten, statt dessen wurde ihm sein vierteljährlich zu entrichtendes Quatembergeld als Salär überlassen. Beim Zinnschmelzen erhob er 1 gr./ztr als Waagegeld. Hinzu kamen noch feste Gebühren, die die Gewerkschaften ihm und auch den Geschworenen für ihre Fahrkosten und hoheitliche Tätigkeiten erstatten mussten.

Nachweisbare Bergmeister und -geschworene:

1556: Thomas Scharff
(vormals): Melchior Köler (1577 als selig genannt)
1574 - 1594: Bartel Legler; Berggeschworener: 1577 Wolf Voyt
1597 - 1607: Merten Köler; Berggeschworene : Bartel Heim (ohne Datierung genannt), 1605 Christoff Heymann
1604 - 1625: Christoff Heymann [Heimann]; Berggeschworener: 1608 - 1629 Mattes Opell [Oepel]
1629 - 1635: Matthes Oepel; Berggeschworener: 1628 - 1636 Paul Legler
1637 - 1665: Paul Legler (1656 auch als Richter tätig); Berggeschworene: 1637 Nickel Erlich, 1645 - 1652 Christoff Felbert, 1645 - 1660 Nicol Ehrlich, 1654 - 1666 Martin Göpfferdt, 1661 - 1665 Georg Legler (Sohn des Paul)
1666 - 1679: Georg Legler, Berggeschworener: 1666 - 1695 Christof Legler, 1677 - 1715 Hanns [Johannes] Köhler d. Ä.
1686 - 1720: Michael Legler (1686 zunächst als Bergverständiger); Berggeschworene: 1700 - 1740 Michael Legler jun., 1708 Hans Köhler jun., 1723 Gottfried Köhler
1724 - 1766 Gottfried Köhler; Berggeschworene: 1724 - 1728 Gottfried Göpfert, 1732 Johann Caspar Rudolph, 1751 Johann Michael Legler; Bergschreiber: 1763 - 1766 Heinrich Gotthold Grellmann, 1769 Johann Heinrich Legler
1824 - 1851 Friedrich August Schmid (der Altenberger Bergschreiber wirkte als Justitiar und Gegenschreiber, von 1844 - 1851 auch als Gerichtsdirektor); Reviergeschworener: 1839 - 1851 Ehregott Leberecht Meutzner
1851 Ehregott Leberecht Meutzner

Literatur

Barsch, Wolfgang: Vasallenbergbau (Abschriften und Manuskripte); o.J.
Blaschke, Karlheinz: Die geschichtliche Entwicklung im Osterzgebirge; in Werte der deutschen Heimat, Band 10 - Östliches Erzgebirge; Berlin, 1966.
Blaschke, Karlheinz: Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, Leipzig, 1957.
Löscher, Hermann: Vom Bergregal im Sächsischen Erzgebirge; in Bergbau und Bergrecht, Freiberger Forschungshefte D 22, Berlin, 1957.
Meißner, Christoph: Umständliche Nachricht von der Bergstadt Altenberg, Dresden und Leipzig, 1747, Reprintausgabe, 2001.
Müller, Carl Herrmann: Geognostische Verhältnisse und Geschichte des Bergbaus der Gegend von Schmiedeberg, Niederpöbel, Naundorf und Sadisdorf in der Altenberger Bergamtsrevier; in Beiträge zur geognostischen Kenntniss des Erzgebirges; Freiberg, 1867.
Müller, Gerhardt (Hsg.): Zwischen Müglitz und Weißeritz - Werte der deutschen Heimat, Band 8; Berlin, 1964.
Schiffner, Carl: Alte Hütten und Hämmer in Sachsen, bearb. v. Werner Gräbner, Freiberger Forschungshefte D 14; Berlin 1959.
Schumann, Rudolf: Geschichte des Erzbergbaus im Revier des ehemaligen Bergamtes Glashütte bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges unter besondere Berücksichtigung der Vasallenbergämter Naundorf, Schmiedeberg und Bärenstein; 1938.
Schwarz: Beiträge zur Kenntnis der Erzlagerstätten von Niederpöbel im sächsischen Erzgebirge; in: Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen; Freiberg; 1913.
Sennewald, Rainer: Adel + Montanwesen – Materialsammlung, 2001.
Wagenbreth, Otfried / Wächtler, Eberhard (Hsg.): Bergbau im Erzgebirge - Technische Denkmale und Geschichte; Leipzig, 1990.
Wilsdorf, Helmut: Einblicke in die Montangeschichte des Osterzgebirges; in Werte der deutschen Heimat, Band 10 - Östliches Erzgebirge; Berlin, 1966.

Archivalische Quellen

SächsBergAFG-BA-Altbg. 160, 194, 215, 671, Bestandsgeschichte

Bestandsgeschichte

Nach der Aufhebung der Vasallenbergämter zum 5.1.1852 bereiste der Altenberger Bergmeister Friedrich Wilhelm Schiefer am 5.2.1852 die Rittergüter Naundorf und Schmiedeberg zwecks Übergabe der Berggerichtsbarkeit. Die Übergabeprotokolle befinden sich in der Akte BA-Altbg. Nr. 194. Eine Auflistung von im Jahre 1859 vom Gerichtsamt Dippoldiswalde übernommenen Akten enthält BA-Altbg. Nr. 215.

Vom Schmiedeberger Archiv wurden folgende Archivalien übernommen:
• 1 Berg- und Verleihbuch
• 1 Grubenriss
• Annotationes über die 1775 erfolgte Aufnahme der Gegend bei den Milden Händen bei Schmiedeberg
• weitere Risse waren bereits 1832 nach Altenberg gelangt und dort verblieben

Vom Naundorfer Archiv wurden folgende Archivalien übernommen:
• 3 Bergbücher
• 9 Akten mit Signatur
• sämtliche (Zechen?)Register über Kupfergrube Fundgrube ab Crucis 1832 mit benannten Fehlexemplaren sowie sämtliche älteren Register über andere ungangbare Gruben
• 1 Gegenbuch von Kupfergrube Fundgrube von 1833
• 1 unsignierte Akte betr. Wegeausmessung
• 1 Paket alter Rechnungen über das Ausbringen der Kupfergrube
• 3 Akten, die 1859 vom Gerichtsamt Dippoldiswalde übergeben wurden (Nr. 1 - 3), Inhaltsangaben im Protokoll fehlerhaft
• Grubenrisse, Hauptriss (ohne nähere Beschreibung)

Im Bestand Bergamt Altenberg wurden zwei weitere Archivale des Vasallenberggerichtes Naundorf aufgefunden und jeweils eins in den Beständen Pertinenzsammlung und Gräflich Hohenthalsches Berggericht zu Neugeising, wobei letzteres wahrscheinlich bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts auf Lauenstein mit neuem Einband und Signatur versehen wurde. Bei zwei ungebundenen Akten stimmen die Angaben auf der Umschlaghülle nicht mit dem Inhalt überein, die Titel wurden bei der Verzeichnung neu gebildet.
Vorgefunden wurde auch eine Akte "Rechnung über Bier und andere Geldeinnahme und dren Ausgaben bei dem Rittergut Naundorf vom 8.5.1726 - 19.4.1727". Da diese nicht der berggerichtlichen Tätigkeit der Grundherren zuzuordnen ist, wird sie dem Bestand Grundherrschaft Naundorf bei Schmiedeberg im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden eingeordnet.
Seit der Übernahme vor 150 Jahren lagerten die Unterlagen unbearbeitet in den Archiven. Lediglich drei der Bergbücher waren über das Findhilfsmittel "Aufstellung der Bergbücher" für die Benutzung zugänglich.
Auf Grund der auch aus vorstehender Übersicht erkennbaren geringen Überlieferungsdichte und des inhaltlichen, regionalen und auch geschichtlichen Zusammenhangs beider Vasallenberggerichte wurden diese in einem Bestand zusammengefasst. Eine einfache Gliederung trennt die beiden Grundherrschaften sowie deren Bergbücher und Akten in chronologischer Reihung voneinander ab. Eingebundene Risse und Druckschriften sind mittels Darin-Vermerken erfaßt.
Weitere Unterlagen des Altenberger Zwitterstocksgewerkschaftlichen Berggerichtes zu Schmiedeberg über die Hüttenverwaltung lagern im Bestand Grundherrschaft Schmiedeberg des Sächsischen Hauptstaatsarchives Dresden.

Über die Entwicklung der Vasallenbergreviere bis zur Mitte des 17. Jahrhundert konnte auf umfangreiche Literaturangaben zurückgegriffen werden, die jedoch auch widersprüchlich sind und in zeitlichen Angaben stark voneinander abweichen. Sie beziehen sich auf Quellen (v.a. Urkunden), die sich im Sächsischen Hauptstaatsarchiv befinden. Erst nach diesem Zeitpunkt setzt die Überlieferung im Bergarchiv ein. Für die Zusammenstellung der für die Behördengeschichte relevanten Angaben wurde eine intensive Sichtung der überlieferten Unterlagen vorgenommen und wesentliche Daten im Enthält -Vermerk eingebracht.
Der Bestand setzt sich aus 20 Verzeichnungseinheiten zusammen, leider weisen einige so starke Schäden auf, dass sie aus Bestandserhaltungsgründen nicht mehr zur Benutzung vorgelegt werden können. Diese sind mit dem Vermerk "Gesperrt, Schadensliste ..." gekennzeichnet.
Am Ende dieses Findbuches befindet sich eine kleine Konkordanz, die die Alt- und Neusignatur von bereits (in anderen Beständen) verzeichneten Akten gegenüberstellt. Sie ermöglicht ein schnelles Auffinden bereits in der Literatur zitierter Archivalien.

Freiberg im Mai 2001

Zimmermann
Bergregal.- Kupfergrube Sadisdorf.- Sadisdorfer und Naundorfer
Bergbücher.- Bergbaurechte des Rittergutes Naundorf.
Die erste Erwähnung von Bergbau in der Umgebung von Naundorf und Schmiedeberg ist die Verleihung eines Hammerwerks zu "Nuwendorff" im Jahre 1404. Das Hammerwerk und das Rittergut samt der damit verbundenen Berggerichtsbarkeit befanden sich seither in der Hand wechselnder Besitzer, zu denen die Familie von Bünau und die Kurfürsten von Sachsen als Verpächter gehörten. Der Schmiedeberger Eisenhammer wurde im frühen 18. Jahrhundert nach und nach von der Altenberger Zwitterstocksgesellschaft übernommen.
Bereits im 15. Jahrhundert erfolgte eine Teilung der Grundherrschaft, bei der sich die Orte Naundorf und Sadisdorf verselbständigten. Zu den Besitzern der Gutsherrschaft, auf der vor allem auf Kupfer gebaut wurde, zählten die Familien Kölbel, Schönberg, Bünau und Carlowitz. Letztere erwarben das Gut 1820 und erreichten 1843 eine Erweiterung ihrer Bergrechte, die die Mitaufsicht des Bergamts Altenberg ausschloss. 1846 wurde das Gut an Wilhelm Eduard Otto verkauft.
Mit dem Regalbergbaugesetz von 1851 endete die Berggerichtsbarkeit auf beiden Gütern.
  • 2001 | Findmittel/externe Datei (Aufstellung der Bergbücher)
  • 2001 | Findbuch/Datenbank
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