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Beständeübersicht

Bestand

40080 Vasallenbergamt Neugeising

Datierung1541 - 1918
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)5,70
Vorwort

1. Zur Geschichte des Berggerichtes (Bergamt) zu Neugeising bei Altenberg

Bereits in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts stieß man im böhmischen Graupen (Krupka) auf Zinn. Nachdem Graupen 1429 durch die Hussiten zerstört wurde, fand man beim Wiederaufbau durch intensives Absuchen der Gegend auch auf sächsischer Seite des Erzgebirges ein so reiches Zinnvorkommen, das den böhmischen Fundort bald übertraf. Schon 1453 erhielten die Bewohner des Geisinggrundes die Stadtrechte. Ebenso bekamen die elf Siedler im Geisinggrund lauensteinerseits 1462 von Kurfürst Friedrich II. die städtischen Rechte. Dieser Ort wurde bald Neugeising genannt. Aufgrund der Trennung Neu- und Altgeisings durch den Geisingbach, der zusammen mit Heerwasser und Rotwasser die Grenze zwischen den Herrschaften Lauenstein und Bärenstein bildete, gehörten die Städte verschiedenen Grundherrschaften an. Der bürgerliche Montanunternehmer Hans Münzer aus Freiberg erwarb 1464 den Adelssitz Lauenstein - nachdem hier 15 Jahre lang Kurfürst Friedrich II. von Sachsen waltete - und schuf im Jahre 1475 das Vasallenbergamt Neugeising, welches alle Bergwerke auf Zinn und Eisen im nicht übermäßig erzreichen Lauensteiner Gebiet zu verleihen hatte und die gesamten Bergwerksangelegenheiten dieses Reviers regelte. Der Bergbau unterstand nicht den Lehnsoberherren, sondern den jeweiligen Grundherren. 1517 erließ der neue Herr von Lauenstein, Wolff von Saalhausen, der die allgemeine Unruhe gegen Adel und Geistlichkeit bemerkte, eine den Neugeisinger Bürgern entgegenkommende Stadtordnung. 1520 kam dann die Grundherrschaft Lauenstein für über 300 Jahre an die sächsische Adelsfamilie von Bünau. Bei der Bergverwaltung waren der Bergmeister - welcher zugleich Waagemeister, Gegenschreiber und Zehntner war - sowie Bergschreiber, Geschworener, Rezessschreiber, zwei Knappschaftsälteste und zwei Diener beschäftigt. 1554 legte Bergmeister George Schmelzer das erste Bergbuch an. Die Lauensteiner Grundherren, denen auch das sächsische Zinnwald unterstand, vergaben die Mutungsrechte im 16. Jahrhundert zuerst an Eigenlehner, bauten aber dann auch auf eigene Rechnung. Zuerst wurde der Obere und um die Mitte des Jahrhunderts der Tiefe Bünau Stolln angesetzt. Die Hauptblütezeit des hiesigen Bergbaues lag in der Zeit von 1550 bis 1600. Die Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges unterbrachen ab 1632 die Entwicklung und es brauchte Zeit, bis die Risikobereitschaft der Bürger so groß war, ihr Geld wieder in Schürfarbeiten zu investieren. Die Landesfürsten erließen bestimmten Städten die halbe Land- und Tranksteuer, um so Kapital für den Kommunbergbau zu beschaffen. Außerdem wurden auch Privatpersonen wieder angeregt, Kuxe zu erwerben. Allein von den Neugeisingern wurden 1728 nicht weniger als 1072 Kuxe verbaut, das sind durchschnittlich zehn Anteile pro Familie. Die Bünaus erneuerten im Jahre 1710 die Berg- und Hüttenordnung von 1692 und bauten für das Bergamt Neugeising im Jahre 1730 zwei aus dem 16. Jahrhundert stammende Häuser um. Um 1821 kaufte Carl Ludwig August Graf von Hohenthal das Rittergut Lauenstein. Ab 1820 wird der vorwiegend durch Erschöpfung der Zinnerze bedingte Niedergang des Bergbaues deutlich. So waren im Neugeisinger Bergrevier 1845 nur noch acht Gruben in Betrieb. Um nicht noch mehr Berggebäude aufgeben zu müssen und den kapitalistischen Wirtschaftsverhältnissen zu entsprechen, schlossen sich sieben Zinnwalder Gruben zur Gewerkschaft "Vereinigt Zwitterfeld" zusammen. Da jedoch die Zubußzahlungen immer höher wurden, stellte Neugeising seinen Kommunbergbau im Jahre 1850 ein. Mit dem neuen Gesetz über den Regalbergbau vom 22. Mai 1851 wurde das Vasallenbergamt Neugeising aufgelöst. Im Jahre 1857 erfolgte der Zusammenschluss der bis dahin selbständigen Städte Altgeising und Neugeising zur Gesamtgemeinde Geising. Erst 1865 erlosch die Funktion des gräflichen Bergmeisters.


2. Bestandsgeschichte und Bearbeitungsbericht

Mit der Auflösung des Vasallenbergamtes Neugeising durch das Regalbergbaugesetz vom 22. Mai 1851 sind dessen Akten, Urkunden, Bücher und dergleichen Gegenstände dem Bergamt Altenberg übergeben worden. Dieses Abgabeverzeichnis ist in der Akte Nr. 167 zu finden. Nach der Auflösung des Bergamtes Altenberg am 1. Mai 1867 übernahm das zum Jahreswechsel 1868/69 gegründete (Landes-) Bergamt Freiberg alle überlieferten Schriftstücke. Ein großer Teil des Bestandes wurde anscheinend schon bei der Auflösung des Bergamtes Neugeising kassiert, welches man im Repertorium mit roter Tinte vermerkte. Das Repertorium wurde während der Grundherrschaft des Grafen von Hohenthal angelegt. Bestimmte Akten über Jurisdiktionsdifferenzen sowie Denunziations- und Kriminalprozesse sind an die Gerichte in Altenberg und Lauenstein, Akten mit Berg- und Hüttenordnungen im Jahre 1852 an das Rentamt in Lauenstein abgegeben worden. Einige wenige Akten sind in die Hände einzelner Personen, wie Grubenobersteiger und der gräflichen Erben gelangt. Die zeitliche Überlieferung der Akten aus dem Neugeisinger Bergrevier beginnt im Jahre 1561 und endet 1852, wobei das erste Bergbuch jedoch ins Jahr 1554 zurückreicht. 1970 sah ein Archivar den Bestand durch, ordnete und verglich ihn mit dem Repertorium und kennzeichnete in diesem die fehlenden Akten mit einem roten Kreuz. Das in 24 Sektionen gegliederte Repertorium diente bis zur Bearbeitung des Bestandes im Jahre 1998 als Findhilfsmittel. Da die Neuverzeichnung nach dem Bär`schen Prinzip erfolgte, nach dem die Signaturen nach der laufenden Reihenfolge vergeben werden, kommt es vor, dass innerhalb der Aktengruppen Springnummern auftreten können. So sind zum Beispiel die Bergbücher zuletzt ab der Signatur Nr. 400 verzeichnet, erscheinen aber im Findbuch schon auf Seite 22. Die Neugliederung des Bestandes orientiert sich teilweise an den alten Sektionen. Der Titel einiger Akten musste zur besseren Verständlichkeit neu gebildet werden. Die Registratursignaturen sind bei der Verzeichnung genau so beachtet worden, wie schon die frühere Änderung der Aktengliederung innerhalb der Sektionen (als "Ältere Registratursignatur" ausgewiesen). Im Index sind sämtliche Orte sowie die Personen- und Grubennamen aufgeführt. Der Stadtname Neugeising ist im Index nicht mit aufgenommen worden. Die Abkürzung "St." vor Grubennamen wurde in den Titelaufnahmen und im Index ebenfalls weggelassen. Bei den Grubennamen sind Stolln, Erbstolln sowie Fundgruben gleichen Namens getrennt indiziert. Zechen und Pochmühlen werden als Unterpunkte zu den Fundgruben angegeben. In den Fällen, wo eventuelle Personenidentitäten nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden konnten, wurde in gleicher Weise eine Untergliederung angelegt. Viele Akten sind durch Schimmel- und Wasserschäden beschädigt und zum Teil nicht einsehbar. Bei der Recherche im Index ist zu beachten, dass die dort genannten Ziffern keine Signaturen darstellen, sondern auf die Seiten des Findbuches verweisen, auf denen das jeweilige Stichwort innerhalb der Verzeichnungsangaben im Kontext mit dem näheren inhaltlichen Bezug aufzufinden ist.


3. Korrespondierende Bestände

Hauptstaatsarchiv Dresden:
10349 Grundherrschaft Lauenstein
12579 Familiennachlass von Bünau


4. Literatur

- Barsch, Wolfgang; Giegling, Horst; Stöckel, Werner: Geising und seine Bergbauschauanlage Silberstollen, Geising 1978.

- Wagenbreth, Otfried; Wächtler, Eberhard (Hrsg.): Bergbau im Erzgebirge. Technische Denkmale und Geschichte, Leipzig: Dt. Verlag für Grundstoffindustrie 1990.

- Hammermüller, Martin: "Um Altenberg, Geising und Lauenstein. Ergebnisse der heimatkundlichen Bestandsaufnahme im Gebiet von Altenberg und Fürstenwalde", Berlin: Akademie-Verlag, in: Werte der deutschen Heimat / Veröffentlichungen der Kommission für Heimatforschung, 7 (1964).

- Schumanns Lexikon von Sachsen. Verfasst von August Schumann. Zwickau: Gebrüder Schumann, 7 (1820).

- Stöckel, Werner: "Schürfarbeit im Osterzgebirge um 1700 - vergebliche Mühe und enttäuschte Hoffnung", in: Erzgebirgische Heimatblätter, 5 (1990).


1999, Monika Liebscher
Knappschaftsangelegenheiten.- Verpflichtung der Bergoffizianten.- Zehnten und Stollnneuntel.- Steuern.- Erlass von Tranksteuer und anderen Abgaben.- Bergkosten.- Bergbefreiungen.- Kommunbergbau.- Streitigkeiten um die Berggerichtsbarkeit.- Anzeigen und Untersuchungen.- Bürgerliche Schuldenangelegenheiten.- Stollnangelegenheiten.- Stollnrechnungen.- Bergmännische Wasserwirtschaft.- Zinnwalder und auswärtige Berg- und Tagegebäude.- Schmelzwesen.- Grubenregister.- Grubenstreitangelegenheiten.- Grubenberichte.- Kuxstreitigkeiten.- Bergverlag.- Patente.- Ergangene Verordnungen.- Berg- und Hüttenordnungen.- Gegenbücher.- Protokolle.- Mutungen und Bestätigungen.- Subhastationen und Auktionen.- Mineralienhandel.- Bergbücher.- Lehnbücher.- Gewährbücher.- Handelsgerichtsbuch.
Bereits in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts stieß man im böhmischen Graupen (Krupka) auf Zinn. Nachdem Graupen 1429 durch die Hussiten zerstört wurde, fand man beim Wiederaufbau auch auf sächsischer Seite des Erzgebirges ein reiches Zinnvorkommen, das den böhmischen Fundort bald übertraf. Der Montanunternehmer Hans Münzer aus Freiberg erwarb 1464 Schloss Lauenstein, das 15 Jahre lang Kurfürst Friedrich II. von Sachsen gehört hatte, und schuf 1475 das Vasallenbergamt Neugeising, indem er sich das niedere Bergregal übertragen ließ. 1517 erließ der neue Herr von Lauenstein, Wolff von Saalhausen, eine den Neugeisinger Bürgern entgegenkommende Stadtordnung. 1520 kam die Grundherrschaft Lauenstein für über dreihundert Jahre an die Adelsfamilie von Bünau. Diese erneuerte 1710 die Berg- und Hüttenordnung von 1692. Um 1821 kaufte Carl Ludwig August Graf von Hohenthal das Rittergut Lauenstein. 1845 waren im Neugeisinger Bergrevier nur noch acht Gruben im Betrieb. Um nicht noch mehr Zechen aufgeben zu müssen, schlossen sich sieben Zinnwalder Gruben zur Gewerkschaft Vereinigt Zwitterfeld zusammen. Da jedoch die Zubußen immer höher wurden, stellte Neugeising 1850 seinen Kommunbergbau ein. Mit dem Regalbergbaugesetz von 1851 wurde das Vasallenbergamt Neugeising aufgelöst. 1857 erfolgte der Zusammenschluss der bis dahin selbständigen Städte Altgeising und Neugeising zur Gesamtgemeinde Geising.
  • 1999 | Findbuch/Datenbank
  • 2001 | Findmittel/externe Datei (Aufstellung der Bergbücher)
  • 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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