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Beständeübersicht

Bestand

40082 Vasallenbergamt Seiffen

Datierung1685 - 1851
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)0,70

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Geschichte der Vasallenberggerichte

Die meißnischen Markgrafen hatten den machtpolitischen und wirtschaftlichen Wert des Bergregals, das vorrangig dem Kaiser zustand, von Anfang an erkannt und es durch dessen Besitz zu ihrem Reichtum gebracht. Zur Ausübung des Verleihrechts, des alleinigen Kaufrechts der geförderten Metalle mit der Möglichkeit eigener Münzprägung und der Berggerichtsbarkeit errichteten sie ausgehend von den Bergmeisterstellen eine umfangreiche Bergverwaltung zur Beaufsichtigung dieses Regalbergbaus v. a. auf Münzmetalle. Verschiedene Durchbrechungen des fürstlichen Bergregals sind vorgekommen, jedoch gelang es den Fürsten in der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts, sämtliche Ausnahmen bezüglich des Verleihrechts auf Silber zu beseitigen. Das Interesse der Landesherren am Abbau niederer Metalle, wie Eisen und Zinn, war jedoch noch gering, so dass deren Bergrechte verschiedentlich den jeweiligen Grundherrschaften überlassen wurden. Wurde jedoch das Interesse des Landesherrn an einer Lagerstätte geweckt, umging er vorhandene Vasallenbergrechte auch durch Erwerb der betreffenden Gebiete. Die Umstände, unter denen z. B. die Herren von Bernstein auf Bärenstein zwischen 1446 und 1489 die zinnerzträchtigen Wälder auf dem Gebirgskamm, auf dem die Stadt Altenberg gegründet worden war, nach und nach an den Kurfürsten verkauften, werden wohl nie völlig geklärt werden. Der so neben dem fiskalischen Bergbau bestehende Vasallenbergbau erhielt sich bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, wie die nachstehende Übersicht zeigt.
Aus Berichten der Bergämter an das Oberbergamt vom Jahre 1841 gehen folgende Vasallenbergreviere hervor:

Altenberg

1. Gräflich Hohenthalsches zu Neugeising (vorher Lauenstein): selbständiger Bergbau auf Zinn, eigenes Berggericht
2. Adlig von Lüttichausches zu Bärenstein: selbständiger Bergbau auf niedere Metalle, eigenes Berggericht
3. Altenberger Zwitterstocksgewerkschaftliches zu Schmiedeberg: selbständiger Bergbau auf Eisenstein, eigenes Berggericht
4. Adlig Carlowitzisches zu Naundorf mit Sadisdorf: selbständiger Bergbau auf Zinn, eigenes Berggericht
5. Rittergut Cotta bei Pirna: nur auf dem Zwieseler Zug mit Eisenstein beliehen, weder Bergbau noch Berggericht

Annaberg

6. Marienberger Stadtratsrevier zu Mauersberg: auf alle Metalle außer Silber und Gold beliehen, selbständiger Bergbau auf Magneteisenstein, hatte früher eigenes Berggericht

Freiberg

7. Revier des Freiberger Stadtrates: beliehen auf Zinn im Freiberger Revier, kein Bergbau, ggf. verwaltet der Rat die Berggerichte
8. Adlig Schönbergsches zu Purschenstein mit Seiffen: selbständiger Bergbau auf Zinn, eigenes aber unbesetztes Berggericht
9. Adlig Schönbergsches zu Pfaffroda: weder Bergbau noch Berggericht
10. Adlig Hartitzsches Rittergut Dorfchemnitz: nur mit dem Zehnten des ausgebrochenen Eisensteins beliehen, weder Bergbau noch Berggericht

Johanngeorgenstadt
- keine-

Marienberg

11. Herrlich Schanzisches zu Neundorf: selbständiger Bergbau auf Zinn und Arsenkiese, eigenes Berggericht
12. Adlig Hausensches zu Drehbach: auf Zinn und Kupfer beliehen, weder Bergbau noch Berggericht
13. Herrlich Böhmsches zu Tanneberg: auf Zinn beliehen, weder Bergbau noch Berggericht
14. Herrlich Reiche-Eisenstucksches zu Schönfeld: auf Zinn beliehen, weder Bergbau noch Berggericht
15. Herrlich Eisenstucksches zu Wiesa: auf Zinn beliehen, kein selbständiger Bergbau, Berggerichte verwaltet ein Bergmeister und das Justizamt Wolkenstein
(Vasallenbergrevier zu Rauenstein: früheres Revier, auf Zinn, Eisen und andere niedere Metalle beliehen, 1841 bereits weggelassen)
(Vasallenbergrevier zu Hilmersdorf: früheres Revier, 1841 bereits weggelassen)

Schneeberg

16. Kommunbergamtsrevier Falkenstein: auf niedere Metalle beliehen, Bergbau auf Eisenstein, vollständiges Kommunbergamt

Diese Vasallen des Fürsten besaßen wie dieser ein Bergregal, nur eben allein über die niederen Metalle, setzten Bergmeister ein und gründeten damit die Vasallenbergämter, die die Berggerichtsbarkeit ausübten. Auch nach Entdeckung der bedeutenden Zinnlagerstätten auf der sächsischen Seite des Erzgebirges bei Ehrenfriedersdorf, Altenberg, Zinnwald und Sadisdorf ließen sich deren Rechte nicht einfach beseitigen. Erst mit dem Gesetz über den Regalbergbau vom 22.05.1851 sind im Zuge der Beseitigung der Feudalvorrechte die Vasallenbergämter zum 05.01.1852 aufgehoben worden. Für die Schönburger Rezessherrschaften galt das Gesetz erst ab dem 04.01.1857; in der Oberlausitz konnte es wegen der dortigen Joachimsthaler Bergordnung und der den Standesherrschaften (Königsbrück und Reibersdorf) und Rittergütern vertraglich zugesicherten Bergprivilegien nicht eingeführt werden.

Vasallenbergamt Seiffen

Die erste Erwähnung der vermutlich aus dem thüringischen Osterland stammenden Familie von Schönberg datiert aus dem Jahr 1282. Im 14. Jahrhundert kam sie in den Besitz der Herrschaft Purschenstein, zu der auch die Gegend um Seiffen gehörte. 1426 wurden die Wettiner die direkten Lehnsherren. Nach mehreren Herrschaftswechseln wurde schließlich 1429 Seyfried von Schönberg damit belehnt. Ab diesem Zeitpunkt blieb die Herrschaft Purschenstein bei der Familie von Schönberg.
Bereits in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurde in der Seiffener Region mit dem Zinnbergbau im festen Gestein begonnen. 1480 erhielt Caspar von Schönberg zu Purschenstein das Recht, die Bergwerke auf niedere Metalle auf seinen Gütern selbst zu verleihen und Seiffen wurde in der Folgezeit Amtssitz eines schönbergischen Bergmeisters. Um 1600 entstand das Vasallenbergamt mit Sitz in Seiffen, welches 1821 aus dem Bergmeister (zugleich Markscheider), dem Berg- und Gegenschreiber, dem Geschworenen (zugleich Zinnwaagmeister), dem Schichtmeister (zugleich Zubußbote) und dem Bergamtsboten bestand.
Die Zugehörigkeit zu einem Bergamtsrevier war über mehrere Jahrhunderte nicht restlos geklärt. 1668 und 1768 erhob das Bergamt Marienberg Anspruch auf Seiffen, jedoch ohne Erfolg. Als 1778 erneut Regalstreitigkeiten zwischen der Herrschaft Purschenstein und dem Bergamt Marienberg auftraten, umfasste das Vasallenbergamt 15 Ortschaften. Unterstützt durch den Rat von Freiberg meldete zusätzlich das Bergamt Freiberg Ansprüche an.
In einer Berichterstattung der Bergämter an das Oberbergamt von 1841 über die vorhandenen Vasallenbergämter führt das Bergamt Freiberg die Herrschaft Purschenstein mit Seiffen mit dem Bemerken auf, dass dort selbständiger Bergbau auf Zinnstein betrieben werde und ein, zur Zeit unbesetztes, Berggericht bestehe. Das Bergamt Marienberg berichtet zu der gleichen Anfrage 1841, in seinem Bergamtsrevier bestehe das Hochadlig von Schönbergsche Vasallenbergamtsrevier Seiffen, in dem Bergbau auf Zinn und Arsenikkiese betrieben werde und ein Berggericht vorhanden sei. Die zusammenfassende Liste des Oberbergamtes führt das Vasallenbergamt Seiffen nur unter dem Bergamt Freiberg auf, gibt jedoch keine weiteren Erläuterungen bezüglich der Streitigkeiten.
1842 erfolgte die endgültige Klärung: bislang wurde demnach das Vasallenbergamt Seiffen teilweise zum Freiberger Revier gezählt, weil Purschenstein und Seiffen wegen ihrer gleichen Zivilgerichtsbarkeit als ein Vasallenrevier betrachtet worden waren; die beiden Bezirke seien nun aber zu trennen. Damit wurde dem Bergamt Marienberg ab dem 31.08.1842 die Aufsicht über das Vasallenbergamt Seiffen übertragen, während Purschenstein beim Bergamt Freiberg verblieb. Das Bergamt Marienberg kam 1847 zum Bergamt Annaberg.
Auf eine Anfrage der Gewerkschaft Saxonia Erbstolln in Seiffen erfolgte zum 01.11.1849 die Einverleibung des Seiffener Reviers in das Bergamt Freiberg.
Mit dem Regalbergbaugesetz von 1851 gingen 1852 die Bergregalrechte der Familie Schönberg auf den Staat bzw. das Bergamt Freiberg über.
Der in Seiffen betriebene Bergbau hatte für Sachsen eine recht geringe Bedeutung, da jährlich nur wenige Zentner Zinn ausgeschmolzen werden konnten. Das Bergamt galt als das schwächste Sachsens.

Bestandsgeschichte

Die Akten des Vasallenbergamtes Seiffen wurden bei der Revision und Bearbeitung des Bestandes 40010 Bergamt Freiberg aus diesem herausgelöst und verzeichnet. Über die anhängende Konkordanz ist der Zugang über die alten Signaturen gewährleistet.

Bearbeitungsbericht

Bei der Verzeichnung wurde der überlieferte Aktentitel soweit möglich übernommen. Angleichungen an den heutigen Sprachgebrauch, Kürzungen, Vereinfachungen der Grammatik und Erläuterungen von Fremdwörtern mussten vorgenommen werden.
Da die Titel nur eine grobe Übersicht zum Inhalt der Akten bieten, sind Enthält-Vermerke angelegt worden, die genauere Aussagen dazu treffen.
Der Bestand gliedert sich in die Teile Bergverwaltung, Berggericht und Grubenakten, wobei die beiden ersten Punkte weitere Unterpunkte enthalten.
Für die Geschichte des Vasallenbergamts Seiffen bietet der Bestand gute Recherchemöglichkeiten. Auf Grund des geringen Umfangs und der mehrfachen Zuständigkeitswechsel müssen jedoch für eine ausführliche Aufarbeitung weitere Bestände herangezogen werden.

Korrespondierende Bestände und Quellen

40001 Oberbergamt Freiberg
40010 Bergamt Freiberg
40013 Bergamt Marienberg
40078 Vasallenberggerichte zu Naundorf (mit Sadisdorf) und Schmiedeberg
40079 Berggericht (Bergamt) der von Lüttichau zu Bärenstein
40080 Berggericht (Bergamt) der Grafen von Hohenthal zu Neugeising
40174 Grubenakten des Bergamtsbezirks Freiberg, Nr. 614

Literaturhinweise

Barsch, Wolfgang, Vasallenbergbau (Abschriften und Manuskripte), o. J.
Blaschke, Karlheinz, Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, Leipzig, 1957.
Langer, Johannes, Die sächsischen staatlichen Bergamtsreviere. Eine geschichtlich-geographische Studie 1180 - 1869, Freiberg, 1938.
Löscher, Hermann, Vom Bergregal im Sächsischen Erzgebirge, in: Bergbau und Bergrecht. Freiberger Forschungshefte, D 22, Berlin, 1957.
Schönberg, Alfons Diener von, Geschichte des Saydaer Berglandes, Olbernau, nach 1936.
Schumann, Gebr., Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungs-Lexikon von Sachsen, Zwickau 1821, Bde. 8 und 11.
Wagenbrecht, Otfried und Wächtler, Eberhard (Hrsg.), Der Freiberger Bergbau: Technische Denkmale und Geschichte, Leipzig, 1988.


Freiberg, 28.09.2006 und 14.09.2007
D. Etzold
Bergverwaltung.- Berggericht.- Grubenakten.
Die erste Erwähnung der vermutlich aus dem thüringischen Osterland stammenden Familie von Schönberg datiert aus dem Jahr 1282. Im 14. Jahrhundert kam sie in den Besitz der Herrschaft Purschenstein, zu der auch die Gegend um Seiffen gehörte. 1426 wurden die Wettiner die direkten Lehnsherren. Nach mehreren Herrschaftswechseln wurde schließlich 1429 Seyfried von Schönberg damit belehnt. Ab diesem Zeitpunkt blieb die Herrschaft Purschenstein bei der Familie von Schönberg.
Bereits in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurde in der Seiffener Region mit dem Zinnbergbau im festen Gestein begonnen. 1480 erhielt Kaspar von Schönberg zu Purschenstein das Recht, die Bergwerke auf niedere Metalle auf seinen Gütern selbst zu verleihen und Seiffen wurde in der Folgezeit Amtssitz eines schönbergischen Bergmeisters. Um 1600 entstand das Vasallenbergamt mit Sitz in Seiffen, welches 1821 aus dem Bergmeister (zugleich Markscheider), dem Berg- und Gegenschreiber, dem Geschworenen (zugleich Zinnwaagmeister), dem Schichtmeister (zugleich Zubußbote) und dem Bergamtsboten bestand.
Die Zugehörigkeit zu einem Bergamtsrevier war über mehrere Jahrhunderte nicht restlos geklärt. 1668 und 1768 erhob das Bergamt Marienberg Anspruch auf Seiffen, jedoch ohne Erfolg. Als 1778 erneut Regalstreitigkeiten zwischen der Herrschaft Purschenstein und dem Bergamt Marienberg auftraten, umfasste das Vasallenbergamt 15 Ortschaften. Unterstützt durch den Rat von Freiberg meldete zusätzlich das Bergamt Freiberg Ansprüche an.
In einer Berichterstattung der Bergämter an das Oberbergamt von 1840 über die vorhandenen Vasallenbergämter führt das Bergamt Freiberg die Herrschaft Purschenstein mit Seiffen mit dem Bemerken auf, dass dort selbständiger Bergbau auf Zinnstein betrieben werde und ein, zur Zeit unbesetztes, Berggericht bestehe. Das Bergamt Marienberg berichtet zu der gleichen Anfrage 1841, in seinem Bergamtsrevier bestehe das Hochadlig von Schönbergsche Vasallenbergamtsrevier Seiffen, in dem Bergbau auf Zinn und Arsenikkiese betrieben werde und ein Berggericht vorhanden sei. Die zusammenfassende Liste des Oberbergamtes führt das Vasallenbergamt Seiffen nur unter dem Bergamt Freiberg auf, gibt jedoch keine weiteren Erläuterungen bezüglich der Streitigkeiten.
1842 erfolgte die endgültige Klärung: bislang wurde demnach das Vasallenbergamt Seiffen teilweise zum Freiberger Revier gezählt, weil Purschenstein und Seiffen wegen ihrer gleichen Zivilgerichtsbarkeit als ein Vasallenrevier betrachtet worden waren; die beiden Bezirke seien nun aber zu trennen. Damit wurde dem Bergamt Marienberg ab dem 31.08.1842 die Aufsicht über das Vasallenbergamt Seiffen übertragen, während Purschenstein beim Bergamt Freiberg verblieb. Das Bergamt Marienberg kam 1847 zum Bergamt Annaberg.
Auf eine Anfrage der Gewerkschaft Saxonia Erbstolln in Seiffen erfolgte zum 01.11.1849 die Einverleibung des Seiffener Reviers in das Bergamt Freiberg.
Mit dem Realbergbaugesetz von 1851 gingen 1852 die Bergregalrechte der Familie Schönberg auf den Staat bzw. das Bergamt Freiberg über.
Der in Seiffen betriebene Bergbau hatte für Sachsen eine recht geringe Bedeutung, da jährlich nur wenige Zentner Zinn ausgeschmolzen werden konnten. Das Bergamt galt als das Schwächste Sachsens.
  • 2007 | Findbuch/Datenbank
  • 2024-02-20 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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