Beständeübersicht
Bestand
40084 Revierausschuss Altenberg
Datierung | 1894 - 1947 |
---|---|
Benutzung im | Bergarchiv Freiberg |
Umfang (nur lfm) | 0,90 |
Vorwort
Behördengeschichte
Mit dem Regalbergbaugesetz vom 22. Mai 1851 wurde im sächsischen Erzbergbau in Ansätzen die Gewerbefreiheit eingeführt, deren endgültige Durchsetzung erst mit dem Allgemeinen Berggesetz von 1868 ihren Abschluss fand. Mit dem Regalbergbaugesetz zog sich der Staat aus der Unterhaltung der für den Erhalt des Bergbaus erforderlichen Gemeinschaftsanlagen zurück. Diese Aufgaben sollten nunmehr in Eigenverantwortung durch die Grubenbesitzer wahrgenommen werden. Zu diesem Zweck sah das Regalbergbaugesetz die Gründung von Revierverbänden als Zusammenschluss aller Grubeneigentümer eines Reviers vor.
Das Regalbergbaugesetz gewährte den Erzbergbautreibenden die möglichst unbeschränkte Benutzung ihres Bergwerkseigentums. Es überließ die technische und ökonomische Führung der Gruben den Grubeneigentümern und beschränkte die Aufsichtsführung der Bergbehörde auf bergpolizeiliche und volkswirtschaftliche Notwendigkeiten. Zur Wahrung der gemeinschaftlichen Rechte und Interessen der Bergwerksbesitzer wurde die Bildung von Revierausschüssen angeordnet. Die Wahl der Revierausschüsse, die Stimmenzahl der Bergwerksunternehmer und die Anstellung der Revierbeamten wurden durch das Berggesetz geregelt. Die bis dahin in Staatseigentum befindlichen Revierstölln und Wasserversorgungsanlagen wurden mit dem dazugehörigen Aktiv- und Passivvermögen dem Gesamteigentum der Reviere überschrieben. Die Revierverbände stimmten mit der territorialen Zuständigkeit der bis dahin bestehenden Bergreviere überein.
Folgende Revierverbände bestanden für das Erzgebirge:
der Revierverband Freiberg, Marienberg, Scheibenberg, Schneeberg, Johanngeorgenstadt und Altenberg.
Der Revierausschuss Altenberg leitete nicht nur die gemeinschaftlichen Aufgaben des Revierverbandes, sondern war auch zugleich der berggesetzliche Vertreter und Verwalter der einzelnen gemeinnützigen Revieranstalten. Hinsichtlich der Leitung und Verwaltung wurde unterschieden zwischen Revierbetriebsanstalten die den Bergbau unmittelbar betrafen und solchen, die allgemeinen wirtschaftlichen Zwecken dienten. Außer der Schurfgelderkasse, der Revierverwaltungskasse, den Stiftungen und der bergknappschaftlichen Schulkasse bestanden im Bergrevier Altenberg 1852 keine Revierbetriebs- und Revierwirtschaftsanstalten. Daher zweifelten die Grubenbesitzer den Zweck und Nutzen zur Bildung eines Revierausschusses an. Erst 1854 kam es zur Wahl des ersten Revierausschusses.
Folgende Mitglieder fungierten bei der Eröffnung:
- als Vorsitzender F. W. Nacke (Justitiar in Altenberg),
- als stellvertretender Vorsitzender Chr. R. Roscher (Stollnfactor),
- J. G. Voigt (Bürgermeister in Altenberg),
- F. W. Kunse (Forstinspektor in Altenberg),
- C. G. Weinhold (Bürgermeister in Bärenstein) und
- C. Maukisch (Bürgermeister in Dippoldiswalde)
Die Geschäftsstelle des Revierausschusses befand sich von 1852 - 1870 in Altenberg. Im Januar 1870 wurde sie mit Genehmigung des Finanzministeriums nach Dresden verlegt.
Englische und indonesische Konkurrenz überschwemmten ab 1875 den Weltmarkt mit Zinn und ließen dessen Preis stark sinken. 1877 lieferte Altenberg weniger als 3% der Zinn-Weltproduktion. Auch der Zusammenschluss einzelner Gruben zu größeren Gewerkschaften verbesserte die wirtschaftliche Situation des Altenberger Bergbaus nicht. Infolge des Bergbau-Rückganges und der Auflösung der Bergbau-Hilfskassen diente der Revierausschuss hauptsächlich nur noch als begutachtendes Organ in allgemeinen bergwirtschaftlichen Fragen und zur Betreuung der fließenden Wässer der Grubenstölln. In den Jahren 1924 - 1930 wurden keinerlei Geldmittel zur Förderung des Bergbaues aufgewendet. Während dieser Zeit war der Revierausschuss auch nur durch ehrenamtliche Mitglieder besetzt.
Da das Weiterbestehen von 6 Revierausschüssen wirtschaftlich nicht mehr vertretbar war, setzten 1925 erste Verhandlungen zum Zusammenschluss einzelner Revierausschüsse ein. Am 1. April 1930 wurde das Schneeberger, Johanngeorgenstädter und Scheibenberger Bergrevier zu einem Revier vereinigt, das den Namen Obergebirgisches Bergrevier führte und seinen Sitz in Schneeberg hatte. Im August 1933 erfolgte dann die Vereinigung des Bergreviers Marienberg mit dem Obergebirgischen Bergrevier. Somit existierten für das Erzgebirge nur noch 3 Revierverbände:
- der Revierverband Freiberg,
- der Revierverband Obergebirgisches Revier und
- der Revierverband Altenberg.
Auf Anraten der Bergwirtschaftsstelle in Freiberg erfolgte der Vorschlag zum Anschluss von Altenberg an den Freiberger Revierausschuss, er kam jedoch nicht zum Tragen.
Am 21. Oktober 1942 wurde durch die bestehenden Revierverbände eine "Reviermarkscheiderei des sächsischen Bergbaus" als gemeinschaftliches Unternehmen mit Sitz in Freiberg gegründet. Die Geschäftsführung oblag dem Bergrevier Freiberg, die Kosten wurden durch alle Bergreviere gedeckt.
Mit Zusammenbruch des deutschen Reiches änderte sich auch die Funktion und Aufgabenstellung des Revierverbandes Altenberg. Mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes vom 8. Mai 1947 über die Überführung von Bergwerken und Bodenschätzen in das Eigentum des Landes Sachsen wurden die bestehenden Revierverbände aufgelöst. Die Aufgaben wurden von der Landesregierung Sachsen, Ministerium für Wirtschaft und Wirtschaftsplanung - Abt. Brennstoffindustrie und Energiewirtschaft übernommen. Die Revierverwaltungskassen der drei Bergreviere wurden zu einer Revierbetriebskasse zusammengeschlossen. Einzelne Kassen und Stiftungen wurden zu einer Revierunterstützungskasse zusammengeführt. Diese beiden Kassen wurden der neugegründeten "Bergrevierverwaltung Freiberg" zugeordnet.
Vorsitzende des Altenberger Revierausschusses von 1853 - 1938:
1853 noch nicht vollständig konstituiert, von Seiten der Bergbautreibenden wurden gewählt: Stollnfactor Roscher/Altenberg und Bürgermeister Weichold/Altenberg
1854 - 1859 F. W. Nacke, Justitiar in Altenberg,
1860 - 1868 E. W. Riedel, Advokat in Dippoldiswalde,
1869 - 1870 L. L. Nicolai, Bergfactor in Altenberg,
1871 - 1877 E. Rüger, Advokat und Notar in Dresden,
1888 R. Wengler, Betriebsdirektor in Altenberg,
1889 G. Grahl, Landtagsabgeordneter in Dresden,
1890 - 1894 E. Städter, Markscheider in Altenberg,
1895 - 1896 H. Röhling/Betriebsdirektor,
1897 - 1903 K. A. Morgenstern, Bergverwalter in Zinnwald,
1904 - 1908 Danneberg, Bergrat in Dresden,
1909 - 1911 R. Schmidt, Bergverwalter in Altenberg,
1912 - 1921 H. Schütze, Buchbindermeister in Altenberg und
1922 - 1938 Bauernfeind, Werksdirektor in Altenberg
Bestandsgeschichte
Bei dem vorliegenden Bestand handelt es sich um eine fragmentarische Überlieferung der Verwaltungsakten dieser Behörde. Genaue Daten bezüglich des Zuganges des Bestandes in das Archiv liegen nicht vor. Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte 1990. Die zeitliche Erstreckung der Überlieferung liegt zwischen 1894 - 1944, wobei der Schwerpunkt die Jahre 1925 - 1944 betrifft.
Die Aufgaben des Altenberger Revierausschusses erstreckten sich vorwiegend auf die Leitung und Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Bergwerkseigentümer und der von ihnen zu unterhaltenden Revieranstalten.
Schwerpunkt der Aktenüberlieferung bilden allgemeine Verwaltungs- und Finanzangelegenheiten, die Verleihung von Bergbaurechten sowie die Finanzierung von Sondermaßnahmen für den sächsischen Erz- und Zinnbergbau.
Korrespondierende Bestände
40085 Revierausschuss Freiberg
40086 Revierausschuss Johanngeorgenstadt
40087 Revierausschuss Obergebirgische Reviere
40089 Revierwasserlaufsanstalt des Freiberger Bergreviers mit Vorgängern
Freiberg, März 1991
Christa Unger
[01]
Behördengeschichte
Mit dem Regalbergbaugesetz vom 22. Mai 1851 wurde im sächsischen Erzbergbau in Ansätzen die Gewerbefreiheit eingeführt, deren endgültige Durchsetzung erst mit dem Allgemeinen Berggesetz von 1868 ihren Abschluss fand. Mit dem Regalbergbaugesetz zog sich der Staat aus der Unterhaltung der für den Erhalt des Bergbaus erforderlichen Gemeinschaftsanlagen zurück. Diese Aufgaben sollten nunmehr in Eigenverantwortung durch die Grubenbesitzer wahrgenommen werden. Zu diesem Zweck sah das Regalbergbaugesetz die Gründung von Revierverbänden als Zusammenschluss aller Grubeneigentümer eines Reviers vor.
Das Regalbergbaugesetz gewährte den Erzbergbautreibenden die möglichst unbeschränkte Benutzung ihres Bergwerkseigentums. Es überließ die technische und ökonomische Führung der Gruben den Grubeneigentümern und beschränkte die Aufsichtsführung der Bergbehörde auf bergpolizeiliche und volkswirtschaftliche Notwendigkeiten. Zur Wahrung der gemeinschaftlichen Rechte und Interessen der Bergwerksbesitzer wurde die Bildung von Revierausschüssen angeordnet. Die Wahl der Revierausschüsse, die Stimmenzahl der Bergwerksunternehmer und die Anstellung der Revierbeamten wurden durch das Berggesetz geregelt. Die bis dahin in Staatseigentum befindlichen Revierstölln und Wasserversorgungsanlagen wurden mit dem dazugehörigen Aktiv- und Passivvermögen dem Gesamteigentum der Reviere überschrieben. Die Revierverbände stimmten mit der territorialen Zuständigkeit der bis dahin bestehenden Bergreviere überein.
Folgende Revierverbände bestanden für das Erzgebirge:
der Revierverband Freiberg, Marienberg, Scheibenberg, Schneeberg, Johanngeorgenstadt und Altenberg.
Der Revierausschuss Altenberg leitete nicht nur die gemeinschaftlichen Aufgaben des Revierverbandes, sondern war auch zugleich der berggesetzliche Vertreter und Verwalter der einzelnen gemeinnützigen Revieranstalten. Hinsichtlich der Leitung und Verwaltung wurde unterschieden zwischen Revierbetriebsanstalten die den Bergbau unmittelbar betrafen und solchen, die allgemeinen wirtschaftlichen Zwecken dienten. Außer der Schurfgelderkasse, der Revierverwaltungskasse, den Stiftungen und der bergknappschaftlichen Schulkasse bestanden im Bergrevier Altenberg 1852 keine Revierbetriebs- und Revierwirtschaftsanstalten. Daher zweifelten die Grubenbesitzer den Zweck und Nutzen zur Bildung eines Revierausschusses an. Erst 1854 kam es zur Wahl des ersten Revierausschusses.
Folgende Mitglieder fungierten bei der Eröffnung:
- als Vorsitzender F. W. Nacke (Justitiar in Altenberg),
- als stellvertretender Vorsitzender Chr. R. Roscher (Stollnfactor),
- J. G. Voigt (Bürgermeister in Altenberg),
- F. W. Kunse (Forstinspektor in Altenberg),
- C. G. Weinhold (Bürgermeister in Bärenstein) und
- C. Maukisch (Bürgermeister in Dippoldiswalde)
Die Geschäftsstelle des Revierausschusses befand sich von 1852 - 1870 in Altenberg. Im Januar 1870 wurde sie mit Genehmigung des Finanzministeriums nach Dresden verlegt.
Englische und indonesische Konkurrenz überschwemmten ab 1875 den Weltmarkt mit Zinn und ließen dessen Preis stark sinken. 1877 lieferte Altenberg weniger als 3% der Zinn-Weltproduktion. Auch der Zusammenschluss einzelner Gruben zu größeren Gewerkschaften verbesserte die wirtschaftliche Situation des Altenberger Bergbaus nicht. Infolge des Bergbau-Rückganges und der Auflösung der Bergbau-Hilfskassen diente der Revierausschuss hauptsächlich nur noch als begutachtendes Organ in allgemeinen bergwirtschaftlichen Fragen und zur Betreuung der fließenden Wässer der Grubenstölln. In den Jahren 1924 - 1930 wurden keinerlei Geldmittel zur Förderung des Bergbaues aufgewendet. Während dieser Zeit war der Revierausschuss auch nur durch ehrenamtliche Mitglieder besetzt.
Da das Weiterbestehen von 6 Revierausschüssen wirtschaftlich nicht mehr vertretbar war, setzten 1925 erste Verhandlungen zum Zusammenschluss einzelner Revierausschüsse ein. Am 1. April 1930 wurde das Schneeberger, Johanngeorgenstädter und Scheibenberger Bergrevier zu einem Revier vereinigt, das den Namen Obergebirgisches Bergrevier führte und seinen Sitz in Schneeberg hatte. Im August 1933 erfolgte dann die Vereinigung des Bergreviers Marienberg mit dem Obergebirgischen Bergrevier. Somit existierten für das Erzgebirge nur noch 3 Revierverbände:
- der Revierverband Freiberg,
- der Revierverband Obergebirgisches Revier und
- der Revierverband Altenberg.
Auf Anraten der Bergwirtschaftsstelle in Freiberg erfolgte der Vorschlag zum Anschluss von Altenberg an den Freiberger Revierausschuss, er kam jedoch nicht zum Tragen.
Am 21. Oktober 1942 wurde durch die bestehenden Revierverbände eine "Reviermarkscheiderei des sächsischen Bergbaus" als gemeinschaftliches Unternehmen mit Sitz in Freiberg gegründet. Die Geschäftsführung oblag dem Bergrevier Freiberg, die Kosten wurden durch alle Bergreviere gedeckt.
Mit Zusammenbruch des deutschen Reiches änderte sich auch die Funktion und Aufgabenstellung des Revierverbandes Altenberg. Mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes vom 8. Mai 1947 über die Überführung von Bergwerken und Bodenschätzen in das Eigentum des Landes Sachsen wurden die bestehenden Revierverbände aufgelöst. Die Aufgaben wurden von der Landesregierung Sachsen, Ministerium für Wirtschaft und Wirtschaftsplanung - Abt. Brennstoffindustrie und Energiewirtschaft übernommen. Die Revierverwaltungskassen der drei Bergreviere wurden zu einer Revierbetriebskasse zusammengeschlossen. Einzelne Kassen und Stiftungen wurden zu einer Revierunterstützungskasse zusammengeführt. Diese beiden Kassen wurden der neugegründeten "Bergrevierverwaltung Freiberg" zugeordnet.
Vorsitzende des Altenberger Revierausschusses von 1853 - 1938:
1853 noch nicht vollständig konstituiert, von Seiten der Bergbautreibenden wurden gewählt: Stollnfactor Roscher/Altenberg und Bürgermeister Weichold/Altenberg
1854 - 1859 F. W. Nacke, Justitiar in Altenberg,
1860 - 1868 E. W. Riedel, Advokat in Dippoldiswalde,
1869 - 1870 L. L. Nicolai, Bergfactor in Altenberg,
1871 - 1877 E. Rüger, Advokat und Notar in Dresden,
1888 R. Wengler, Betriebsdirektor in Altenberg,
1889 G. Grahl, Landtagsabgeordneter in Dresden,
1890 - 1894 E. Städter, Markscheider in Altenberg,
1895 - 1896 H. Röhling/Betriebsdirektor,
1897 - 1903 K. A. Morgenstern, Bergverwalter in Zinnwald,
1904 - 1908 Danneberg, Bergrat in Dresden,
1909 - 1911 R. Schmidt, Bergverwalter in Altenberg,
1912 - 1921 H. Schütze, Buchbindermeister in Altenberg und
1922 - 1938 Bauernfeind, Werksdirektor in Altenberg
Bestandsgeschichte
Bei dem vorliegenden Bestand handelt es sich um eine fragmentarische Überlieferung der Verwaltungsakten dieser Behörde. Genaue Daten bezüglich des Zuganges des Bestandes in das Archiv liegen nicht vor. Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte 1990. Die zeitliche Erstreckung der Überlieferung liegt zwischen 1894 - 1944, wobei der Schwerpunkt die Jahre 1925 - 1944 betrifft.
Die Aufgaben des Altenberger Revierausschusses erstreckten sich vorwiegend auf die Leitung und Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Bergwerkseigentümer und der von ihnen zu unterhaltenden Revieranstalten.
Schwerpunkt der Aktenüberlieferung bilden allgemeine Verwaltungs- und Finanzangelegenheiten, die Verleihung von Bergbaurechten sowie die Finanzierung von Sondermaßnahmen für den sächsischen Erz- und Zinnbergbau.
Korrespondierende Bestände
40085 Revierausschuss Freiberg
40086 Revierausschuss Johanngeorgenstadt
40087 Revierausschuss Obergebirgische Reviere
40089 Revierwasserlaufsanstalt des Freiberger Bergreviers mit Vorgängern
Freiberg, März 1991
Christa Unger
[01]
Allgemeine Aufgaben und Verwaltungsangelegenheiten.- Wahlen und Sitzungsprotokolle.- Kassenangelegenheiten.- Verleihung von Bergbaurechten.- Stiftungen.- Bergbauliche Sondermaßnahmen.
Im Altenberger Bergrevier bestanden eine Schurfgeldkasse, die Revierverwaltungskasse, Stiftungen und die bergknappschaftliche Schulkasse. Da Altenberg weder über weitere Revieranstalten noch andere auf gemeinschaftliche Kosten zu unterhaltende Anstalten verfügte, bezweifelten die Grubenbesitzer Zweck und Nutzen eines Revierausschusses. Daher wurde erst 1854 ein solches Gremium gewählt. Die Geschäftsstelle befand sich zwischen 1852 und 1870 in Altenberg, danach wurde sie nach Dresden verlegt.
1925 begannen Verhandlungen über den Zusammenschluss der sächsischen Revierausschüsse, da der seit 1913 nur noch in geringem Umfang fördernde Erzbergbau das Weiterbestehen von sechs Revierausschüssen nicht mehr rechtfertigte. Der Revierverband Altenberg versuchte, sich 1937 dem Revierverband Freiberg anzuschließen, behielt jedoch bis zu seiner Verstaatlichung durch das Land Sachsen im September 1948 seine rechtliche Selbständigkeit.
1925 begannen Verhandlungen über den Zusammenschluss der sächsischen Revierausschüsse, da der seit 1913 nur noch in geringem Umfang fördernde Erzbergbau das Weiterbestehen von sechs Revierausschüssen nicht mehr rechtfertigte. Der Revierverband Altenberg versuchte, sich 1937 dem Revierverband Freiberg anzuschließen, behielt jedoch bis zu seiner Verstaatlichung durch das Land Sachsen im September 1948 seine rechtliche Selbständigkeit.
- 1987, 2004, 2013 | Findbuch/Datenbank
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5