Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

40164 Dokumente zum Kuxbesitz

Datierung1529 - 1919
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)2,90
Vorwort

1. Dokumente zum Kuxbesitz

Bereits seit dem Mittelalter wurden zur Finanzierung des Bergwerksbetriebs Grubenanteile gewährt, auf die beim Fündigwerden und erzielten Überschuss Ausbeute verteilt wurde. Andererseits ergab sich daraus für den gemeinen Grubenanteilsinhaber die Verpflichtung zur Mitfinanzierung der Kosten des Bergwerksbetriebs durch Zubuße. Diese Bergteile wurden vom lateinischen "cucus" kommend als Kuxe bezeichnet. Ursprünglich erfolgte die Einteilung eines Bergwerkes in 128 Kuxe, zu denen neben den Zubußkuxen auch Freikuxe gehörten. Letztere waren von der Zubußzahlung befreit und standen der Stadt sowie bis ins 19. Jahrhundert dem Grundbesitzer als Ausgleich für den Bergbau auf seinen Fluren (Erbkux) zu. Weitere Formen von Freikuxen waren Kirchenkuxe, Hospitalkuxe, Knappschaftskuxe und Schulkuxe. Durch weitere Teilungen einzelner Zubußkuxe entstanden Bruchteilkuxe.

Für die Bauhafthaltung einer Grube war die Finanzierung des Betriebs die Grundbedingung. Zum Zwecke des Zuflusses von Kapital aus den reichen Handelsstädten, die zumeist fern der Bergbauregionen lagen, entwickelte sich der gewerbliche Handel mit Kuxen, der den Kuxkränzlern vorbehalten blieb. Daneben waren auch weitere vor dem Bergamt vereidigte Personen, wie Schichtmeister und Zubußboten zum Verkauf von Kuxen berechtigt. Der Kuxhandel war eine Erscheinung des frühneuzeitlichen Bergbaus, der dessen ebenso großen wie schwer zu berechnenden Kapitalbedarf decken und kanalisieren sollten. Da Vorausberechnungen der nötigen Investitionen ebenso schwierig waren wie die eines Gewinns, konnten die benötigten Mittel nicht über feste Summen erhoben werden, sondern mussten über ein flexibles System von Anteilsscheinen eingetrieben werden. Diese waren frei übertragbar, ihr Besitzer musste lediglich im Gegenbuch vermerkt werden. Aus den Gegenbüchern heraus stellte der Gegenschreiber einen Gewährschein aus. Schloss die Grube das Quartal mit Verlust ab, musste vom Inhaber eine Zubuße je nach Höhe seines Anteils bezahlt werden. Die Hoffnung auf Gewinn begünstigte vor allem in Zeiten großer Erzfördermengen einen intensiven Handel mit Kuxen, der zeitweise Züge von Börsenspekulationen annahm.

Folgende quellenkundliche Ausführungen wurden größtenteils während der Verzeichnung gewonnen und bewegen sich auf einer noch sehr unsicheren Quellen- und Forschungsgrundlage. Hinweise zum Charakter dieser Dokumente werden von den Mitarbeitern des Bergarchivs gerne entgegengenommen.

1. Ab- und Zugewährungen von Kuxen
Zumeist handelt es sich hierbei um Schreiben mit der Anweisung des Bergmeisters an den Gegenschreiber, eine Anzahl Kuxe einer Person abzuerkennen und bei dem neuen Besitzer zuzuschreiben. Eine besondere Form sind die Klagzettel, unter denen bergmeisterliche Anordnungen zur Zuschreibung berggerichtlich erklagter Bergteile oder Berggebäude zu verstehen sind.

2. Kuxscheine
Bei Kuxscheinen handelt es sich um mitunter kunstvoll gedruckte Anteilsscheine an einer Grube, die den Inhaber als Mitglied der Gewerkschaft dieser Grube auswiesen und auf denen Übertragungen und Zuschreibungen vermerkt wurden.

3. Zubuße, Verlag und Retardat
Das Retardat ist die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens gegen Zubußschuldner. Die Retardatzettel wurden quartalsweise nach Ablauf der Zahlungsfrist vom Schichtmeister für die einzelnen Gruben angelegt und enthalten die Namen aller Säumigen. Das Retardat wurde im Gegenbuch vermerkt (Neue Retardate) und die Kuxe ausgetragen (Austuung), wenn nach einem weiteren Vierteljahr (Alte Retardate) keine Zahlung erfolgt war. Während dieser Frist konnte der Kuxinhaber Kummer geltend machen, wenn auf dem Bergteile noch Schulden Dritter lasteten. Es bestand aber auch für Dritte die Möglichkeit, Retardatkuxe mit Arrest zu belegen, um so die Austuung zu verhindern und sich die betreffenden Bergteile als Ausgleich für ihre Zahlungsforderungen selbst zuschreiben zu lassen. Für die Erfassung dieser Einsprüche und Forderungen wurden beim Bergamt gesonderte Arrest- und Kummerbücher geführt. Nach Zahlung der Forderungen bzw. Einigung zwischen den Parteien wurden die Kummer und Arreste "geöffnet".

Durchgestrichene Namen stehen für die Kuxinhaber, die bis zum nächsten Stichtag ihre Schulden beglichen haben. "Aus dem Retardat geben" bedeutete die Tilgung der Schulden, "im Retardat verstehen" die Ankündigung des Verfalls der Bergteile.

Ins Retardat gefallene Bergteile erbrachten keine Einzahlungen, so dass andere Gewerken die Zubuße übernahmen, damit der Betrieb nicht zum Stillstand gelangte. Als Gegenleistung konnten diesen die freien Kuxe zugeschrieben werden. Die Willigung der Retardatkuxe erfolgte durch den Schichtmeister, der zu diesem Zweck eine vom Bergmeister ausgestellte Amtsvollmacht benötigte.

Verlag bezeichnet zum Grubenbetrieb aufgenommene Vorschüsse einschließlich der regelmäßig angeschlagenen Zubuße. Der Erhalt der Gelder wurde vom Schichtmeister auf einem vorgedruckten Zahlungsbeleg quittiert. Bei Erzielung eines Einnahmenüberschusses musste vor einer Austeilung von Ausbeute zunächst der Verlag zurückerstattet werden.

4. Gewerkenverzeichnisse
In den Gegenbücheln erfolgte für das einzelne Berggebäude die namentliche Erfassung der Gewerken mit der genauen Anzahl ihrer Bergteile sowie die Fortschreibung dieser Daten bei Zu- und Abgewährungen oder Lossagungen.
Mit den Gewerkenverzeichnissen liegen Listen der Kuxinhaber einer Zeche mit der Menge ihrer Anteilsscheine und eventuellen Veränderungen (Zukauf/Veräußerung) vor. Die Informationen wurden zu Beginn als Extrakt aus dem Gegenbuch gezogen. Am Ende werden unter dem Titel Gewerken die sporadischen Zubußen in Summe aufgeführt und nach Begleichung gestrichen. Während der Zeit konsolidierte Zechen werden mit dem betreffenden Datum eingetragen. Einige Verzeichnisse wurden in ihrer Laufzeit neu erstellt.

Austeilungen belegen die Zahlungen profitabler Gruben an die Kuxinhaber. Mitunter führt ein Schichtmeister Verrechnungen mit anderen Berggebäuden bei den Gewerken durch, die auch dort Eigner sind.

5. Gewerkschaftenverzeichnisse
In den Gewerkschaftenverzeichnissen hat der Schichtmeister eine Liste der Berggebäude aufgenommen, für die er zuständig war, und ihren finanziellen Status mit Unterschrift bestätigt. Es sind drei Typen von Gewerkschaftenverzeichnissen überliefert: "G. zur Rechnung", "G. zur Zubuße" und "G. zum Bericht".

6. Belehnungen
Die Belehnungszettel sind quartalitär geordnete Einzelnachweise über erfolgte Verleihungen von Bergbaurechten. Es handelt sich dabei um vom Bergschreiber gefertigte und vom Bergmeister gezeichnete Abschriften der Einträge im Lehnbuch. Aus dem Zusammenhang mit dem anderen hier vorliegenden Schriftgut lässt sich schließen, dass diese Belehnungszettel für die Gegenschreiberei bestimmt waren.

Die Belehnungshefte nach Gruben wurden um 1585 während der Amtszeit Martin Nestlers als Übersichten der gesamten Lehne eines Berggebäudes aus den Lehnbüchern extrahiert. Sie enthalten auch Quellenangaben mit Nennung des Lehnbuches und der Blattnummer. Diese Belehnungshefte stellen für die jeweiligen Berggebäude eine einzigartige Überlieferung dar, da die Freiberger Lehnbücher des 16. Jahrhunderts nur lückenhaft erhalten sind.

7. Bittschriften an den Rat der Stadt Freiberg
In dieser Sammlung von Schreiben an den Rat der Stadt Freiberg, die sämtlich um 1575 entstanden, finden sich verschiedene Betreffe und Absender vereint, so z.B. Gnadengesuche, Aufnahme ins Spital, Gesuche um Schutz vor Gläubigern, Unterstützung zur Durchsetzung von Rechten und Forderungen, Zunftangelegenheiten, Bewerbungen um Dienste und erbrechtliche Angelegenheiten. Die Anliegen wurden überwiegend zur Niederschrift entgegengenommen, einige sind eigenhändisch verfasst. Unter den Antragstellern finden sich auch Namen bekannter Persönlichkeiten, wie Oberbergmeister Martin Planer oder Baumeister Hans Irmisch wieder.


2. Bearbeitungsbericht

Die Dokumente zum Kuxhandel wurden wahrscheinlich schon zu Bergamtszeiten separiert und lagerten zusammen mit Zechenregistern auf dem Dachboden im Gebäude Kirchgasse 11. Anlässlich der Sanierungsarbeiten an diesem Gebäude im Jahr 1999 wurden sie neu verpackt und von den Zechenregistern separiert, wobei vereinzelte Register im Bestand verblieben. Der Bestand wurde um Dokumente ergänzt, die bei der Verzeichnung der Zechenregister ausgeschieden wurden. Im März 2001 wurde der Bestand gereinigt. Im September 2001 wurden die im Bestand verbliebenen Zechenregister dem Bestand 40186 Zechenregister einverleibt.
Um den Bestand trotz fehlender Personalkapazitäten einer baldigen Benutzung zuzuführen, wurde er im Jahr 2002 im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung summarisch verzeichnet. Die Dokumente wurden in der Regel nicht einzeln erfasst, sondern nach Grubennamen, Jahrgängen oder Anfangsbuchstaben der genannten Personen gruppenweise aufgenommen.
Dabei wurden folgende Bestandteile ausgeschieden:
- Extrakte und Lehnzettel zum Zinnbergbau des Stadtrats Freiberg wurden dem Bestand 40010 Bergamt Freiberg zugewiesen.
- Ausbeutbögen wurden dem Bestand 40165 Ausbeutbögen sächsischer Bergreviere zugewiesen.
- Ehemals zu Akten gehörige Schriftstücke, die als Einschlagpapier dienten, wurden dem Bestand Paläographische Sammlung zugewiesen.
Ergänzt wurde der Bestand durch Ankäufe von Kuxscheinen aus dem Antiquariatshandel und Zuweisungen aus der Paläographischen Sammlung.

Erst nach Abschluss der Verzeichnung wurde deutlich, dass die analog den Zechenregistern auf den Grubennamen aufgebaute umfangreiche Systematik eher zu einer Unübersicht führte, weil zu den einzelnen Berggebäuden in der Regel nur ein Archival vorlag. Im Jahre 2006 erfolgte der Neuaufbau einer deutlich kürzeren sachthematischen Gliederung, die hauptsächlich durch einen Austausch der Verzeichnungsangaben in den Feldern Klassifikation und Titel zustande kam. Dabei wurden auch Präzisierungen der Verzeichnungsangaben vorgenommen, die vor allem örtliche Zuordnungen von Gruben, Normierung von Grubennamen betrafen sowie die irrtümliche Verwechslung von Verlagsquittungen mit Kuxscheinen behoben.

Nach Sichtung der Archivalien wurde die Bezeichnung des Bestandes revidiert, da eine Überlieferung zum Handel mit Kuxen überhaupt nicht vorliegt, sondern diese vielmehr den Besitz von Bergteilen mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten beinhaltet.

Die bisherige Verzeichnung der Bittschriften war für den Benutzer wertlos, weil außer dem Anfangsbuchstaben der Nachnamen nicht einmal eine Datumsangabe gemacht worden war. Obwohl ein großer Teil Schriftstücke undatiert ist, konnte der Zeitraum ihrer Entstehung mit hoher Sicherheit auf die Zeit um 1575 festgelegt werden. Dies ergab sich durch Sichtung vorhandener Datierungen und der Lebensdaten darin enthaltener Persönlichkeiten. Nachdem erkannt wurde, dass die Versalien in den Petentennamen vielfach falsch gedeutet worden waren, ließ sich eine völlige Neusortierung nicht mehr umgehen. Auf Grund der Verschiedenheit der Inhalte, der Einmaligkeit einer solchen Überlieferung für das Bergarchiv sowie auch im Sinne der Gewährleistung der inneren Ordnung im Bestand erfolgte innerhalb der Bündel nunmehr eine Signierung der einzelnen Vorgänge mit einer alphabetischen Signaturerweiterung und der Inhalt derselben wurde dem Benutzer nunmehr durch Einzelverzeichnung zugänglich gemacht.


3. Literatur

Veith, Heinrich: Deutsches Bergwörterbuch, Breslau 1870.

Werner, Theodor Gustav: Das fremde Kapital im Annaberger Bergbau und Metallhandel des 16. Jahrhunderts: mit Berücksichtigung der Kuxspekulation und der Verhältnisse in anderen erzgebirgischen Bergstädten, in: Neues Archiv für die Sächsische Geschichte Bd. 57 (1936), S. 113 – 179 und Bd. 58 (1937), S. 1 - 47, 136 - 201.


Freiberg, Juli 2007
A. Henry Zimmermann
Ab- und Zugewährung von Kuxen.- Kuxscheine.- Retardatzettel.- Belehnungen.- Zubußzettel.- Kummerzettel.- Amtsvollmachten für die Schichtmeister.- Gegenbüchel.- Gewerkenverzeichnisse.- Bittgesuche und Klagebriefe.
Bei Kuxscheinen handelt es sich um Anteilsscheine an einer Grube, durch die der Inhaber Mitglied der Gewerkschaft dieser Grube wurde. Da Vorausberechnungen der nötigen Investitionen ebenso wenig möglich waren wie die des Gewinns, konnten die benötigten Mittel nicht über feste Summen erhoben werden, sondern mussten über ein flexibles System von Anteilsscheinen eingetrieben werden. Diese waren frei übertragbar, ihr Besitzer musste lediglich im Gegenbuch vermerkt werden. Aus den Gegenbüchern heraus stellte der Gegenschreiber einen Gewährsschein, den sogenannten Kuxschein, aus. Schloss die Grube das Quartal mit Verlust ab, gingen die Kuxe ins Retardat, d.h. es musste vom Inhaber eine Zubuße in Höhe seines Anteils bezahlt werden. Das Recht auf eine Beteiligung am Gewinn begünstigte vor allem in Zeiten großer Erzfördermengen einen intensiven Handel mit Kuxen, der zeitweise Züge von Börsenspekulationen annahm.
  • 2002, 2007 | Findbuch/Datenbank
  • 2024-02-20 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang