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Beständeübersicht

Bestand

40174 Grubenakten des Bergreviers Freiberg

Datierung1607 - 1949
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)48,62
Vorwort
Die Grubenakten des Bergamtsbezirkes Freiberg, stellen eine Zusammenführung von Archivalien verschiedener Provenienzen dar, die Betriebsangelegenheiten von Berggebäuden des Erzbergbaus im Bergrevier Freiberg beinhalten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Akten des Bergamtes Freiberg; Akten, die bei den Gruben entstanden sind (Zechenprotokolle); sowie um solche, die nach der Auflösung des Bergamtes Freiberg ab 1869 beim (Landes-)Bergamt oder bis zur staatlichen Wiederaufnahme des sächsischen Erzbergbaus im Jahre 1938 beim Oberbergamt (neu) angelegt wurden. Nach der Zuordnung des Schwerspates zu den metallischen Mineralien erfolgte ab 1924 auch für solche Gruben die Anlegung von Grubenakten, zuvor galten diese als Steine- und Erdengewinnungsbetriebe zu den gewerblichen Gruben.
Territorial erfasst der Bestand die Gruben, die sich in dem Gebiet befinden, das nach der letzten Reviergrenzänderung vom 1. Januar 1849

• im Osten gegen das Bergrevier Altenberg durch den Lauf der Wilden Weißeritz, der Vereinigten Weißeritz und der Elbe
• im Westen gegen das Bergrevier Marienberg ab der böhmischen Grenze bei Grünthal durch den Lauf der Flöha bis zur Mündung in die Zschopau, dann durch die Chaussee Flöha-Chemnitz, die Chemnitz, Zwickauer Mulde und Vereinigte Mulde sowie
• im Norden und Süden von den Landesgrenzen zu Preußen und Böhmen

begrenzt wird.
Wesentlichste Grenzveränderungen, die alle zu Lasten des Marienberger Reviers gingen, waren die Ausdehnung des Reviers um die Gegend von Mittweida (1785), von Chemnitz (1821) und den Bergbau auf höhere Metalle im Vasallenbergrevier Seiffen (1849), das nach seiner Auflösung 1851 gänzlich zum Teil des Freiberger Reviers wurde. Dabei erfolgte jeweils auch die Übernahme der beim Bergamt Marienberg geführten Grubenakten.

Die Überlieferung setzt schwerpunktmäßig in der Mitte des 18. Jahrhunderts ein, wobei bis ins zweite Drittel des 18. Jahrhunderts vielfach Vorgangsakten angelegt wurden (z.B. Kunstgezeugebau, Vorschüsse, etc.) und in etlichen Fällen zu Akten über die Grube erweitert wurden.
Etwa gleichzeitig mit dem Beginn der Führung von bergamtlichen Grubenakten erfolgte auch die Anlegung der Zechenprotokolle.

Auf Anordnung der hohen Revisionskommission v. 16.1.1767 wurden am 30.5. 1767 sämtliche Schichtmeister und Zechenversorger durch das Bergamt Freiberg zur Führung ordentlicher Zechenprotokolle über alle von ihnen verwalteten Berggebäude verpflichtet. Dabei war für jede Zeche ein besonderes Zechenprotokoll zu führen, in dem die getroffenen Veranstaltungen und sonstigen Vorkommnisse festzuhalten waren. Im Quartal 1785 C stellte das Oberbergamt fest, dass nicht nur eine erneute Anordnung über die Führung der Zechenprotokolle erforderlich war, sondern durch die Bergämter den Schichtmeistern und Versorgern die Vorschriften nachdrücklich zu eröffnen waren.

Am 5. Januar 1786 erließ der Freiberger Bergmeister Christian Wilhelm Friedrich Schmid ein Patent über die Führung der Zechenprotokolle. Darin sollten enthalten sein:
1. sämtliche Belehnungen über die zum Besten der Grube gemuteten Gänge, Wasser und Räume
2. der Hauptaufstand von der Grube, möglichst mit Beifügung eines verjüngten Risses
3. Abschriften von allen auf ihren Zechen gehaltenen Generalbefahrungsregistraturen
4. die von dem Gebäude zu erlangenden alten Nachrichten, und vorhandene Rezesse und Vergleiche
5. die wegen eines Gebäudes ergangenen höchsten Befehle, Oberbergamtsverordnungen, Bergamtsverfügungen und wichtige Haushaltsprotokollpunkte
6. alle Konzepte von den wegen der Grube eingereichten Vorstellungen und Gesuche
7. alle wichtigen Veränderungen hinsichtlich der Anbrüche, des Grubenbaus sowie des Maschinenwesens und der Aufbereitung der Erze, Versuche etc.
8. die von Zeit zu Zeit erfolgten Erzlieferungen, Einnahmen, Bilanzen der Kassenumstände und
9. alles, was bei Befahrungen und Revierbesuchen sowohl von den Ober- und Bergbeamten als von dem Schichtmeister selbst beobachtet, erinnert und veranstaltet worden ist.
Die Zechenprotokolle waren von Zeit zu Zeit nach der Ordnung zu bringen, ordentlich einzuheften, zu foliieren und ihnen ein Real-Register zum bequemeren Nachschlagen voranzusetzen.

Die Zechenprotokolle waren dem Bergamt jährlich zur Einsicht vorzulegen. Im Falle einer nicht richtigen und dieser Vorschrift entsprechenden Führung und Vorlage beim Bergamt wurde der Schichtmeister mit vier Wochenlöhnen bestraft. Die Zechenprotokolle waren beim Grubeninventar jedes Mal mit anzuführen und der Rezessschreibe wurde besonders angewiesen, bei der Defektur der Register auf die richtige Führung der Zechenprotokolle mit zu achten.

Damit sollten die Zechenprotokolle auch inhaltlich den bergamtlichen Grubenakten vergleichbar sein. Jedoch erfolgte die Aktenführung in den Bergamtsstuben sichtlich geordneter. Die Heftung der Schriftstücke in den Zechenprotokollen wurde teilweise ohne chronologische Ordnung vorgenommen, die Foliierung vernachlässigt und auf die Beifügung von Rissen generell verzichtet. In einzelnen Zechenprotokollen sind auch ältere Originaldokumente der Gruben zu finden. Nach Stilllegung von Gruben wurden die Zechenprotokolle von den Schichtmeistern aufbewahrt oder dem Bergamt übergeben.

Die Grubenakten waren seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts innerhalb des Repertoriums B – Bergwerksbetrieb – des Bergamtes Freiberg in alphabetischer Sortierung nach dem Anfangsbuchstaben der Gruben innerhalb der Sektionen 8 – 28c handschriftlich aufgelistet. Die darin enthaltenen Angaben waren unzureichend und gingen nicht über den Aktentitel und das Jahr der Anlegung der Akte bzw. der einzelnen Bände hinaus. Bei größeren Bandserien reichte der Platz oft nicht aus und weitere hinzugekommene Bände wurden einige Seiten weiter hinten eingetragen und zuletzt nur in zusammengefasster Form ohne jegliche Datierung ergänzt. Akten über nach 1905 neu hinzugekommene Berggebäude waren darin überhaupt nicht verzeichnet.Die Lagerung erfolgte in gleicher Form fachweise geordnet nach Gruben. Mitte der 1990er Jahre erfolgte eine Kartonierung, wobei die Lagerungsfolge beibehalten wurde. Erschwerend für das Auffinden einzelner Archivalien war nicht nur, dass primär nach dem Lagerungsort für alle Akten der Grube und sekundär dann einzelne Signaturen innerhalb der nicht nummerischen Ablage von mitunter über 50 Akten aufzusuchen waren. Hinzu kam noch, dass sich wegen dieser Lagerung auch Revisionen des Bestandes schwierig gestalteten.

Da die Grubenakten der anderen drei Bergreviere Altenberg, Marienberg und Schwarzenberg bereits seit der Auflösung der Bergamtsarchive und der Übernahme ins Archiv des (Landes)Bergamtes im 19. Jahrhundert von den jeweiligen Bergamtsakten abgetrennte Lagerungsgemeinschaften bildeten und diese Pertinenzbestände auch im Bergarchiv weiterhin beibehalten wurden, erfolgte im Zuge der Umsignierung und Bereinigung des Bestandes 40010-1 Bergamt Freiberg von einer Vielzahl durch die Registraturbildner eingemengter Fremdprovenienzen auch die Bildung eines separaten Bestandes 40174 – Grubenakten des Bergreviers Freiberg. Einzelne Akten aus den Sektionen B 8-28c, die in der Systematik falsch zugeordnet waren und Angelegenheiten kurfürstlicher Stölln betrafen oder sich als keine Grubenakten herausstellten, wurden im Bestand 40010-1 belassen.

Teilweise parallel zur Umsignierung des Bestandes 40010-1 erfolgte ab 2006 durch den Unterzeichner die erweiterte Verzeichnung der Grubenakten. Die Akten erhielten neue Signaturen in fortlaufender Nummerierung, die im Repertorium des Bergamtes Freiberg - zur deutlichen Unterscheidung von den als Bleistifteintrag erfolgten Neusignaturen für den Bestand 40010-1 - mittels Braunstiftes vorgenommen wurden. Die Grubennamen wurden für eine PC-gestützte Recherche an die Normierungsgrundsätze des Bergarchivs und heutigen Rechtschreibregeln angepasst, wobei z.B. die veraltete Schreibung "Churprinz" durch "Kurprinz" ersetzt wurde. Während der Laufzeit der Archivalien eingetretene Veränderungen der Grubennamen und der zugehörigen Beilehen wurden in die Aktentitel aufgenommen. Erfasst wurden auch in den Akten eingebundene Risse und Zeichnungen. Zur Gliederung des Bestandes wurde eine Systematik erstellt, deren Grundlage die weiterhin die Anfangsbuchstaben des Grubennamens bilden. Dabei erhielten Berggebäude, zu denen zehn oder mehr Akten vorlagen, einen separaten Gliederungspunkt. Die Ordnung der Akten innerhalb der Systematik erfolgte in primär alphabetischer Reihenfolge der Grubennamen und sekundär nach deren Laufzeit. Für die Erstellung des Findbuches machte sich eine manuelle Nachsortierung erforderlich, um auch bei Wandlungen des Grubennamens eine chronologische Reihung aller Akten eines Berggebäudes zu erreichen. Am Ende des Findbuches befindet sich eine Konkordanz, die die alten nach Repertorium, Sektion, Aktennummer, Band und ggf. Faszikel geordneten Archivsignaturen den heutige gültigen gegenüberstellt. Auf eine rein nummerische Gegenüberstellung der alten und neuen Aktennummern wurde verzichtet, da diese durch unterschiedliche Provenienzen, Mehrfachvergabe und das etwa 1904 vom (Landes)Bergamt eingeführte neue Signaturschema nicht immer eindeutig sind und die Angabe von Repertorium und Sektion zuvor als Lagerungssignatur auch für das Auffinden der Akten unerlässlich war.

Der Bestand 40174 umfasst 1445 Akten und hat einen Umfang von 48,6 lfm. Einige Akten weisen so starke Schäden auf, daß sie aus Bestandserhaltungsgründen nicht mehr zur Benutzung vorgelegt werden können. Diese sind mit dem Vermerk "Gesperrt, Schadensliste ...." gekennzeichnet.

Freiberg, im Juni 2008

A. Henry Zimmermann

Korrespondierende Bestände

40001 Oberbergamt Freiberg
40018 Oberzehntenamt Freiberg
40024-10 (Landes)Bergamt Freiberg – Erzangelegenheiten (enthält die über die Erzgruben geführten Berechtigungsakten und die Akten der Bergamtsmarkscheiderei)
40027-02 Oberbergamt Freiberg (neu) – Abteilung II: Bergwerksbetrieb
40028-1 Oberbergamt Freiberg (neu) – Staatliche Bergwirtschaftsstelle
40030-1 Oberbergamt Freiberg (neu) – Staatliche Lagerstättenforschungsstelle
40036 Deponierte Erzrisse
40040 Fiskalische Erzrisse
40047 Erz-Winkelbücher
40050 Bergamt Dresden (enthält die von den Berginspektoren geführten Akten über die Erzgruben)
40082 Vasallenbergamt Seiffen (enthält Grubenakten des niederen Bergregals)
40102-3 Oberdirektion der königlichen Erzbergwerke – Werksakten
40105-1 Sachsenerz Bergwerks AG
40168 Grubenakten des Bergreviers Marienberg
40169 Grubenakten des Bergreviers Schwarzenberg
40170 Grubenakten des Bergreviers Altenberg
40171 Grubenvorstände und Mannschaftsbücher
40186 Zechenregister

Grubenakten aus dem Bergamtsrevier Freiberg.
Die Grubenakten des Bergamtsbezirkes Freiberg, stellen eine Zusammenführung von Archivalien verschiedener Provenienzen dar, die Betriebsangelegenheiten von Berggebäuden des Erzbergbaus im Bergrevier Freiberg beinhalten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Akten des Bergamtes Freiberg; Akten, die bei den Gruben entstanden sind (Zechenprotokolle); sowie um solche, die nach der Auflösung des Bergamtes Freiberg ab 1869 beim (Landes-)Bergamt oder bis zur staatlichen Wiederaufnahme des sächsischen Erzbergbaus im Jahre 1938 beim Oberbergamt (neu) angelegt wurden. Nach der Zuordnung des Schwerspates zu den metallischen Mineralien erfolgte ab 1924 auch für solche Gruben die Anlegung von Grubenakten, zuvor galten diese als Steine- und Erdengewinnungsbetriebe zu den gewerblichen Gruben.
Territorial erfasst der Bestand die Gruben, die sich in dem Gebiet befinden, das nach der letzten Reviergrenzänderung vom 1. Januar 1849 im Osten gegen das Bergrevier Altenberg durch den Lauf der Wilden Weißeritz, der Vereinigten Weißeritz und der Elbe; im Westen gegen das Bergrevier Marienberg ab der böhmischen Grenze bei Grünthal durch den Lauf der Flöha bis zur Mündung in die Zschopau, dann durch die Chaussee Flöha-Chemnitz, die Chemnitz, Zwickauer Mulde und Vereinigte Mulde sowie im Norden und Süden von den Landesgrenzen zu Preußen und Böhmen begrenzt wird.
  • 2008 | Findbuch/Datenbank
  • 2024-02-20 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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