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Beständeübersicht

Bestand

50039 Gesundheitsamt Löbau

Datierung1933 - 1947
Benutzung im Staatsfilialarchiv Bautzen
Umfang (nur lfm)
Die staatlichen Gesundheitsämter wurden durch das Reichsgesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 an Stelle der bisherigen sächsischen Bezirksärzte eingerichtet. Im Geschäftsbereich der ehemaligen Kreishauptmannschaft Bautzen nahmen die Gesundheitsämter Bautzen, Kamenz, Löbau und Zittau ihre Tätigkeit auf. Ihre Aufgabe bestand u. a. in der Ausstellung von ärztlichen Gutachten und Feststellungen, die der Durchsetzung des Gesetzes zur "Verhütung erbkranken Nachwuchses" von 1933 und der sogenannten Euthanasie-Ermächtigung Hitlers zur "Vernichtung lebensunwerten Lebens" dienten. Mit Verordnung vom 16. Juli 1945 wurden in Sachsen wieder Kreisgesundheitsämter und Stadtgesundheitsämter eingerichtet.
Patientenakten von zu Sterilisierenden gemäß Gesetz über die Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.07.1933.
  • 1960 - 1965 | Findkartei
  • 2024-03-07 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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