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Beständeübersicht

Bestand

50042 Gesundheitsamt Rothenburg

Datierung1933 - 1945
Benutzung im Staatsfilialarchiv Bautzen
Umfang (nur lfm)
Die staatlichen Gesundheitsämter wurden durch das Reichsgesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 an Stelle der bisherigen preußischen Kreisärzte eingerichtet. In den preußischen Landkreisen der Oberlausitz nahmen die Gesundheitsämter Görlitz, Hoyerswerda, Rothenburg und Lauban ihreTätigkeit auf. Ihre Aufgabe bestand u. a. in der Ausstellung von ärztlichen Gutachten und Feststellungen, die der Durchsetzung des Gesetzes zur "Verhütung erbkranken Nachwuchses" von 1933 und der sogenannten Euthanasie-Ermächtigung Hitlers zur "Vernichtung lebensunwerten Lebens" dienten. Nach der Auflösung des Landes Preußen wurden die Kreise Hoyerswerda, Rothenburg und der diesseits der Neiße gelegene Teil des Kreises Görlitz dem Land Sachsen zugeordnet. Mit Verordnung vom 16. Juli 1945 wurden in Sachsen wieder Kreisgesundheitsämter und Stadtgesundheitsämter eingerichtet.
Patientenakten von zu Sterilisierenden gemäß Gesetz über die Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.07.1933.
  • 2021 | Elektronisches Findmittel
  • 2025-03-12 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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