Beständeübersicht
Bestand
50044 Appellationsgericht Bautzen
Datierung | 1649 - 1879 |
---|---|
Benutzung im | Staatsfilialarchiv Bautzen |
Umfang (nur lfm) |
BEHÖRDENGESCHICHTE
Das Appellationsgericht Bautzen wurde im Zusammenhang der sächsischen Verwaltungsreformen des Jahres 1835 durch das Gesetz, die höheren Justizbehörden und den Instanzenzug in Justizsachen betreffend, vom 28. Januar 1835 mit Wirkung vom 1. Mai 1835 als Gericht zweiter Instanz ins Leben gerufen (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 62 ff. Und S, 212 ff.). Es übernahm für seinen territorialen Zuständigkeitsbereich die Gerichtsfunktionen, die bis dahin von der Oberamtsregierung zu Bautzen ausgeübt worden waren, und wirkte als Lehnhof für die oberlausitzer Lehngüter. Sein territorialer Zuständigkeitsbereich umfaßte die Oberlausitz und das Amt Stolpen.
Als Gericht zweiter Instanz nahm es Appellationen gegen Urteile der Untergerichte (Justizämter, Patrimonialgerichte, Stadtgerichte) entgegen. In erster Instanz entschied es in Zivilprozessen gegen die Kassen höherer Staatsbehörden seines Zuständigkeitsbereiches, in Ehesachen und in Strafprozessen, bei denen eine höhere Strafe als acht Wochen Gefängnis verwirkt war. Über die Einrichtung des Appellationsgerichtes im Jahre 1835, das Personal und die Organisation des Geschäftsbetriebes unterrichten die Akten unter Nr. 19.
Eine neue Abgrenzung erhielt der Appellationsgerichtsbezirk im Jahre 1856, als auf Grund des Gesetzes vom 11. August 1855, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend, die neuen Gerichtsämter und Bezirksgerichte gebildet wurden. Seitdem gehörten folgende Bezirksgerichte und Gerichtsämter zum Bereich des Appellationsgerichts Bautzen (Gesetz- und Verordnungsblatt 1856, S. 243 ff.).
Bezirksgericht Zittau: Bezirksgericht Löbau:
Gerichsamt Zittau Gerichtsamt Löbau
Ostritz Weißenberg
Reichenau Bernstadt
Großschönau Herrnhut
Ebersbach
Neusalza
Bezirksgericht Bautzen: Bezirksgericht Kamenz:
Gerichtsamt Bautzen Gerichtsamt Kamenz
Schirgiswalde Königsbrück
Königswartha Pulsnitz
Bischofswerda
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des sächsischen Gerichtswesens auf Grund des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 wurde das Appellationsgericht Bautzen mit Wirkung vom 30. September 1879 aufgehoben. Seine Funktion wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1879 von dem neuen Landgericht Bautzen übernommen.
BESTANDSGESCHICHTE
Die Registratur des Amtsgerichts Bautzen umfaßte folgende Repertorien:
Rep. A Verfassungssachen
Sect.I Hoheitssachen
II Gesetzgebung
III Appellationsgericht Bautzen und nachgeordnete Gerichte
IV Patrimonialgerichte
V Justizrevision und Aufsicht über die Gerichtspflege
VI Kommunikation mit der Kreisdirektion
VII Advokaten
VIII Sporteln
IX Verschiedenes
Rep. B Lehn- und Hypothekensachen
Rep. C Depositensachen
Rep. D Justizsachen
Sect.I Kurrente Justizsachen
IIa Extrajudizialsachen
IIb Beschwerdesachen (alphabetisch nach Orten, Personen und Sachen)
IIIa Verspruch-Zivilsachen
IIIb Verspruch-Kriminalsachen
IV Kommissionssachen
Rep. E Schwurgerichtssachen
Rep. IX Der vormaligen Oberamtsregierung vom Appellationsgericht übernommen:
Justizsachen erster Instanz
Ehesachen, Appellationssachen der Oberamtsregierung ohne besondere
Unterscheidung nach Gegenständen oder Prozeßarten
Der Bestand scheint nach der Auflösung des Appellationsgerichts Bautzen 1879 mit Ausnahme von Rep.B an das Oberlandesgericht Dresden überführt worden zu sein, wo er 1905 durch Kassationen verkleinert wurde. In den Jahren 1924, 1925 und 1929 wurde er an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Die Akten des Rep.B gelangten 1879 an das Amtsgericht Bautzen, das nunmehr die Funktion eines Lehnhofes für die Oberlausitz wahrzunehmen hatte, und sind im Verbande des "Lehnhofes Bautzen" an das Hauptstaatsarchiv abgegen und hier aufgestellt worden.
ORDNUNGSARBEIT
Die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes ist im April 1963 im Rahmen eines Praktikums von der Betriebsarchivarin des VEB Turbine Dresden, Helaß, durchgeführt worden. Der Bestand umfaßte nunmehr noch die Rep.A, D Iia, D III, D IV, E und IX, die bereits durchkassiert waren. Die noch im Bestand vorhanden gewesenen, bei der Oberamtsregierung ergangenen Akten wurden ausgesondert. Die Ordnung hat die ehemalige Registraturordnung wiederhergestellt, die in den unter Nr. 1028-1032 vorhandenen alten Repertorien noch ersichtlich ist. Kassationen wurden nicht mehr vorgenommen.
01.04.1965 gezeichnet: Blaschke
Das Appellationsgericht Bautzen wurde im Zusammenhang der sächsischen Verwaltungsreformen des Jahres 1835 durch das Gesetz, die höheren Justizbehörden und den Instanzenzug in Justizsachen betreffend, vom 28. Januar 1835 mit Wirkung vom 1. Mai 1835 als Gericht zweiter Instanz ins Leben gerufen (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 62 ff. Und S, 212 ff.). Es übernahm für seinen territorialen Zuständigkeitsbereich die Gerichtsfunktionen, die bis dahin von der Oberamtsregierung zu Bautzen ausgeübt worden waren, und wirkte als Lehnhof für die oberlausitzer Lehngüter. Sein territorialer Zuständigkeitsbereich umfaßte die Oberlausitz und das Amt Stolpen.
Als Gericht zweiter Instanz nahm es Appellationen gegen Urteile der Untergerichte (Justizämter, Patrimonialgerichte, Stadtgerichte) entgegen. In erster Instanz entschied es in Zivilprozessen gegen die Kassen höherer Staatsbehörden seines Zuständigkeitsbereiches, in Ehesachen und in Strafprozessen, bei denen eine höhere Strafe als acht Wochen Gefängnis verwirkt war. Über die Einrichtung des Appellationsgerichtes im Jahre 1835, das Personal und die Organisation des Geschäftsbetriebes unterrichten die Akten unter Nr. 19.
Eine neue Abgrenzung erhielt der Appellationsgerichtsbezirk im Jahre 1856, als auf Grund des Gesetzes vom 11. August 1855, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend, die neuen Gerichtsämter und Bezirksgerichte gebildet wurden. Seitdem gehörten folgende Bezirksgerichte und Gerichtsämter zum Bereich des Appellationsgerichts Bautzen (Gesetz- und Verordnungsblatt 1856, S. 243 ff.).
Bezirksgericht Zittau: Bezirksgericht Löbau:
Gerichsamt Zittau Gerichtsamt Löbau
Ostritz Weißenberg
Reichenau Bernstadt
Großschönau Herrnhut
Ebersbach
Neusalza
Bezirksgericht Bautzen: Bezirksgericht Kamenz:
Gerichtsamt Bautzen Gerichtsamt Kamenz
Schirgiswalde Königsbrück
Königswartha Pulsnitz
Bischofswerda
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des sächsischen Gerichtswesens auf Grund des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 wurde das Appellationsgericht Bautzen mit Wirkung vom 30. September 1879 aufgehoben. Seine Funktion wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1879 von dem neuen Landgericht Bautzen übernommen.
BESTANDSGESCHICHTE
Die Registratur des Amtsgerichts Bautzen umfaßte folgende Repertorien:
Rep. A Verfassungssachen
Sect.I Hoheitssachen
II Gesetzgebung
III Appellationsgericht Bautzen und nachgeordnete Gerichte
IV Patrimonialgerichte
V Justizrevision und Aufsicht über die Gerichtspflege
VI Kommunikation mit der Kreisdirektion
VII Advokaten
VIII Sporteln
IX Verschiedenes
Rep. B Lehn- und Hypothekensachen
Rep. C Depositensachen
Rep. D Justizsachen
Sect.I Kurrente Justizsachen
IIa Extrajudizialsachen
IIb Beschwerdesachen (alphabetisch nach Orten, Personen und Sachen)
IIIa Verspruch-Zivilsachen
IIIb Verspruch-Kriminalsachen
IV Kommissionssachen
Rep. E Schwurgerichtssachen
Rep. IX Der vormaligen Oberamtsregierung vom Appellationsgericht übernommen:
Justizsachen erster Instanz
Ehesachen, Appellationssachen der Oberamtsregierung ohne besondere
Unterscheidung nach Gegenständen oder Prozeßarten
Der Bestand scheint nach der Auflösung des Appellationsgerichts Bautzen 1879 mit Ausnahme von Rep.B an das Oberlandesgericht Dresden überführt worden zu sein, wo er 1905 durch Kassationen verkleinert wurde. In den Jahren 1924, 1925 und 1929 wurde er an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Die Akten des Rep.B gelangten 1879 an das Amtsgericht Bautzen, das nunmehr die Funktion eines Lehnhofes für die Oberlausitz wahrzunehmen hatte, und sind im Verbande des "Lehnhofes Bautzen" an das Hauptstaatsarchiv abgegen und hier aufgestellt worden.
ORDNUNGSARBEIT
Die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes ist im April 1963 im Rahmen eines Praktikums von der Betriebsarchivarin des VEB Turbine Dresden, Helaß, durchgeführt worden. Der Bestand umfaßte nunmehr noch die Rep.A, D Iia, D III, D IV, E und IX, die bereits durchkassiert waren. Die noch im Bestand vorhanden gewesenen, bei der Oberamtsregierung ergangenen Akten wurden ausgesondert. Die Ordnung hat die ehemalige Registraturordnung wiederhergestellt, die in den unter Nr. 1028-1032 vorhandenen alten Repertorien noch ersichtlich ist. Kassationen wurden nicht mehr vorgenommen.
01.04.1965 gezeichnet: Blaschke
Verfassungssachen.- Lehnsachen und Hypothekensachen.- Depositensachen.- Justizsachen.
- | Findkartei
- 2024-10-29 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
- ca. 2006 | Elektronisches Findmittel