Beständeübersicht
Bestand
50054 Amtsgericht Hoyerswerda
Datierung | 1876 - 1957 |
---|---|
Benutzung im | Staatsfilialarchiv Bautzen |
Umfang (nur lfm) | 4,71 |
"Erstmals urkundlich erwähnt wurde die Kreisstadt Hoyerswerda 1268 in einer Teilungsurkunde des Markgrafen von Brandenburg. Am 19. Dezember 1423 wurde Hoyerswerda das Stadtrecht zugesprochen. Erste größere Auseinandersetzungen entstanden 1467/68, als die Hoyerswerdaer Burg - Zufluchtsort der Hussitenanhänger in der Lausitz - von den Truppen des Sechsstädtebundes belagert und schließlich vollständig zerstört wurde […]."
"Das politisch wichtigste Ergebnis für Hoyerswerda war der Prager Friedensschluss von 1635, durch den sowohl beide Lausitzen als auch Hoyerswerda zum Kurfürstentum Sachsen kamen." Mit Beginn der 32-jährigen Herrschaftszeit der Herzogin Ursula Katharina von Teschen 1705, erlebte das vorher durch Kriege und Stadtbrände in seiner Entwicklung immer wieder zurückgeworfene Hoyerswerda jetzt einen großen Aufschwung. "Durch die kluge Verwaltungspolitik der Teschen hatte sich Hoyerswerda zu einem blühenden Handwerkerstädtchen entwickelt […]. "
Durch den industriellen Aufschwung, Ende des 19. Jahrhunderts, stiegen die Einwohnerzahlen ab 1850 enorm an. Seit 1996 hatte die Stadt Hoyerswerda den Status einer kreisfreien Stadt, den sie im Jahr 2008 wieder verlor. Seitdem ist Hoyerswerda die zweitgrößte Stadt im Landkreis Bautzen.
Am 27. Januar 1877 wurde das Gerichtsverfassungsgesetz für das deutsche Reich verabschiedet und trat am 1. Oktober 1879 in Kraft. Mit Umsetzung des Gesetzes wurde die 1849 gebildete Kreisgerichtsdeputation Hoyerswerda, später Kreisgericht Hoyerswerda, in ein königlich preußisches Amtsgericht umgewandelt. Seine Aufgaben erstreckten sich von der Untersuchung und Aburteilung von Verbrechen bis hin zur zivilen und freiwilligen Gerichtsbarkeit. Neben juristischen Aufgaben wurden dem Amtsgericht aber auch Aufgaben der Gerichtsverwaltung, sowie Grundbuch- und Hypothekenangelegenheiten zugeteilt. Aufgrund der Pachtschutzordnung des Reiches vom 9. Juni 1920 wurden in Preußen wie in anderen deutschen Ländern Pachteinigungsämter zur Schlichtung von Pachtstreitigkeiten eingerichtet. Sie wurden bei den Amtsgerichten gebildet. Vorsitzender war der Amtsrichter, ihm standen je zwei Verpächter und Pächter als Beisitzer zur Seite.
Ab dem 29. Oktober 1933 trat das Reichserbhofgesetz in Kraft. Es verpflichtete die Amtsgerichte zur Führung von Erbhöferollen. Durch das Gesetz Nr. 45 des Alliierten Kontrollrats vom 20. Februar 1947 und dessen in Kraft treten am 24. April 1947 wurde diese Funktion hinfällig.
Am 2.Oktober 1952 wurde in der DDR das Gerichtsverfassungsgesetz verabschiedet, welches zur Auflösung der Amtsgerichte führte. Die Aufgaben des Amtsgerichts Hoyerswerda übernahm nach der Auflösung das für den Kreis Hoyerswerda zuständige Kreisgericht Hoyerswerda.
Das Amtsgericht Hoyerswerda war bis zu seiner Auflösung 1952 dem Landgericht Görlitz unterstellt.
Zum Amtsgericht Hoyerswerda gehörten 1946 ca. 60.000 Einwohner in der Stadt Hoyerswerda, sowie den Gemeinden Bernsdorf, Elsterheide (Nardt), Lauta, Lohsa, Spreetal, Wiednitz und Wittichenau.
"Das politisch wichtigste Ergebnis für Hoyerswerda war der Prager Friedensschluss von 1635, durch den sowohl beide Lausitzen als auch Hoyerswerda zum Kurfürstentum Sachsen kamen." Mit Beginn der 32-jährigen Herrschaftszeit der Herzogin Ursula Katharina von Teschen 1705, erlebte das vorher durch Kriege und Stadtbrände in seiner Entwicklung immer wieder zurückgeworfene Hoyerswerda jetzt einen großen Aufschwung. "Durch die kluge Verwaltungspolitik der Teschen hatte sich Hoyerswerda zu einem blühenden Handwerkerstädtchen entwickelt […]. "
Durch den industriellen Aufschwung, Ende des 19. Jahrhunderts, stiegen die Einwohnerzahlen ab 1850 enorm an. Seit 1996 hatte die Stadt Hoyerswerda den Status einer kreisfreien Stadt, den sie im Jahr 2008 wieder verlor. Seitdem ist Hoyerswerda die zweitgrößte Stadt im Landkreis Bautzen.
Am 27. Januar 1877 wurde das Gerichtsverfassungsgesetz für das deutsche Reich verabschiedet und trat am 1. Oktober 1879 in Kraft. Mit Umsetzung des Gesetzes wurde die 1849 gebildete Kreisgerichtsdeputation Hoyerswerda, später Kreisgericht Hoyerswerda, in ein königlich preußisches Amtsgericht umgewandelt. Seine Aufgaben erstreckten sich von der Untersuchung und Aburteilung von Verbrechen bis hin zur zivilen und freiwilligen Gerichtsbarkeit. Neben juristischen Aufgaben wurden dem Amtsgericht aber auch Aufgaben der Gerichtsverwaltung, sowie Grundbuch- und Hypothekenangelegenheiten zugeteilt. Aufgrund der Pachtschutzordnung des Reiches vom 9. Juni 1920 wurden in Preußen wie in anderen deutschen Ländern Pachteinigungsämter zur Schlichtung von Pachtstreitigkeiten eingerichtet. Sie wurden bei den Amtsgerichten gebildet. Vorsitzender war der Amtsrichter, ihm standen je zwei Verpächter und Pächter als Beisitzer zur Seite.
Ab dem 29. Oktober 1933 trat das Reichserbhofgesetz in Kraft. Es verpflichtete die Amtsgerichte zur Führung von Erbhöferollen. Durch das Gesetz Nr. 45 des Alliierten Kontrollrats vom 20. Februar 1947 und dessen in Kraft treten am 24. April 1947 wurde diese Funktion hinfällig.
Am 2.Oktober 1952 wurde in der DDR das Gerichtsverfassungsgesetz verabschiedet, welches zur Auflösung der Amtsgerichte führte. Die Aufgaben des Amtsgerichts Hoyerswerda übernahm nach der Auflösung das für den Kreis Hoyerswerda zuständige Kreisgericht Hoyerswerda.
Das Amtsgericht Hoyerswerda war bis zu seiner Auflösung 1952 dem Landgericht Görlitz unterstellt.
Zum Amtsgericht Hoyerswerda gehörten 1946 ca. 60.000 Einwohner in der Stadt Hoyerswerda, sowie den Gemeinden Bernsdorf, Elsterheide (Nardt), Lauta, Lohsa, Spreetal, Wiednitz und Wittichenau.
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