Beständeübersicht
Bestand
50058 Amtsgericht Neusalza-Spremberg
Datierung | 1847 - 1953 |
---|---|
Benutzung im | Staatsfilialarchiv Bautzen |
Umfang (nur lfm) | 5,21 |
Der Ort Spremberg wurde erstmals 1242 in einer Besitzurkunde des Königs Wenzel von Böhmen erwähnt. Im Jahre 1668 wurde das Dorf vom Landesältesten des "Görlitzischen Creyses" Christoph Friedrich von Salza, ein Nachkomme des Hochmeisters des Deutschen Ritterordens Hermann von Salza, gekauft.
Die Stadtgründungsurkunde für "Neu-Salza" unterschrieb am 12.01.1670 der Kurfürst Johann Georg II.
Das Amtsgericht Neusalza wurde 1879 aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877, das in Sachsen zum 1. Oktober 1879 in Kraft trat, als unterste Instanz gebildet.
Es löste das bisherige Gerichtsamt Neusalza ab, unterstand dem Landgericht Bautzen und war zuständig für die Stadt Neusalza und 20 Gemeinden. Dazu zählten Beiersdorf, Cunewalde, Dürrhennersdorf, Halbau, Köblitz, Lindenberg, Neudorf-Schönbach, Neuschönberg, Neuspremberg, Niederfriedersdorf mit Neufriedersdorf; Obercunewalde mit Neudorf bei Cunewalde, Oberfriedersdorf, Oppach (Neu-, Nieder- und Ober-), Picka, Schönbach, Schönberg, Sonnenberg, Spremberg, Taubenheim (Nieder- und Ober-) mit Neutaubenheim und Wassergrund, Weigsdorf mit Neuköblitz und Neuweigsdorf.
Die Zuständigkeit des Amtsgerichts umfasste allgemeine bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die einen Wert von 300 Reichsmark nicht überstiegen, Strafsachen, die mit bis zu drei Monaten Gefängnis bestraft wurden, und die freiwillige Gerichtsbarkeit (Nachlass- und Vormundschaftssachen, Grund- und Hypothekensachen und Registersachen).
Ab dem 29. Oktober 1933 trat das Reichserbhofgesetz in Kraft. Es verpflichtete die Amtsgerichte zur Führung von Erbhöferollen.
Die Änderung des Stadtnamens nach der Vereinigung der Orte Neusalza und Spremberg zur Stadt Neusalza-Spremberg im Jahr 1920 wurde auch für das Amtsgericht übernommen, das fortan Amtsgericht Neusalza-Spremberg hieß.
Anhand der Sächsischen Staatshandbücher wurde versucht, die Abfolge der Amtsrichter zu rekonstruieren.
1880 - 1881 Franz Wilhelm Karl Alexander Flohr
1882 - 1893 Hans Gerhard Richter
1894 - 1903 Gustav Hermann Rößler
1905 - 1912 Dr. Schultze
1913 - 1927 Max Guido Ranst
ab 1934 Paul Hermann Bellmann
Nachdem es ab 1943 Zweiggericht des Amtsgerichtes Ebersbach geworden war, wurde es später in eine Geschäftsstelle dieses Amtsgerichtes umgewandelt und existierte als eigenständiges Amtsgericht nicht mehr.
Die Stadtgründungsurkunde für "Neu-Salza" unterschrieb am 12.01.1670 der Kurfürst Johann Georg II.
Das Amtsgericht Neusalza wurde 1879 aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877, das in Sachsen zum 1. Oktober 1879 in Kraft trat, als unterste Instanz gebildet.
Es löste das bisherige Gerichtsamt Neusalza ab, unterstand dem Landgericht Bautzen und war zuständig für die Stadt Neusalza und 20 Gemeinden. Dazu zählten Beiersdorf, Cunewalde, Dürrhennersdorf, Halbau, Köblitz, Lindenberg, Neudorf-Schönbach, Neuschönberg, Neuspremberg, Niederfriedersdorf mit Neufriedersdorf; Obercunewalde mit Neudorf bei Cunewalde, Oberfriedersdorf, Oppach (Neu-, Nieder- und Ober-), Picka, Schönbach, Schönberg, Sonnenberg, Spremberg, Taubenheim (Nieder- und Ober-) mit Neutaubenheim und Wassergrund, Weigsdorf mit Neuköblitz und Neuweigsdorf.
Die Zuständigkeit des Amtsgerichts umfasste allgemeine bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die einen Wert von 300 Reichsmark nicht überstiegen, Strafsachen, die mit bis zu drei Monaten Gefängnis bestraft wurden, und die freiwillige Gerichtsbarkeit (Nachlass- und Vormundschaftssachen, Grund- und Hypothekensachen und Registersachen).
Ab dem 29. Oktober 1933 trat das Reichserbhofgesetz in Kraft. Es verpflichtete die Amtsgerichte zur Führung von Erbhöferollen.
Die Änderung des Stadtnamens nach der Vereinigung der Orte Neusalza und Spremberg zur Stadt Neusalza-Spremberg im Jahr 1920 wurde auch für das Amtsgericht übernommen, das fortan Amtsgericht Neusalza-Spremberg hieß.
Anhand der Sächsischen Staatshandbücher wurde versucht, die Abfolge der Amtsrichter zu rekonstruieren.
1880 - 1881 Franz Wilhelm Karl Alexander Flohr
1882 - 1893 Hans Gerhard Richter
1894 - 1903 Gustav Hermann Rößler
1905 - 1912 Dr. Schultze
1913 - 1927 Max Guido Ranst
ab 1934 Paul Hermann Bellmann
Nachdem es ab 1943 Zweiggericht des Amtsgerichtes Ebersbach geworden war, wurde es später in eine Geschäftsstelle dieses Amtsgerichtes umgewandelt und existierte als eigenständiges Amtsgericht nicht mehr.
Personal.- Dienstgebäude und Dienstgrundstücke.- Friedensrichter. - Bibliotheksangelegenheiten und Archivangelegenheiten.- Allgemeine Angelegenheiten der Strafgerichtsbarkeit.-. Strafprozesse.- Strafvollzug einschließlich Gefängnisse und Zuchthäuser.- Zivilprozesse.- Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung, Konkurse.- Wechsel, Wechselproteste.- Todeserklärungen.- Vormundschaften und Adoptionen.- Grundbuchangelegenheiten.- Handelsregister.- Vereinsregister.- Genossenschaftsregister.- Markenregister, Musterregister und Zeichenregister.- Güterrechtsregister.- Erbhöferollen.
- 2008 | Findbuch/Datenbank
- 2024-10-29 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5