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Bestand

50112 Finanzamt Bautzen

Datierung1910 - 1967
Benutzung im Staatsfilialarchiv Bautzen
Umfang (nur lfm)1,87
Mit dem Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 wurde eine reichseinheitliche Finanzverwaltung geschaffen. In dessen Folge ab April 1920 in den Ländern des Deutschen Reichs Landesfinanzämter eingerichtet wurden und denen als untere Reichsbehörden Finanzämter unterstellt waren.
In Sachsen wurden die Kreissteuerräte als Landesfinanzämter und die bis dahin als untere Finanzbehörden fungierenden Bezirkssteuereinnahmen als Finanzämter weitergeführt. Die Befugnisse der Bezirkssteuerinspektoren gingen auf die Vorsteher der Finanzämter über. Aufgabe der unteren Finanzbehörden war die Veranlagung und Erhebung sämtlicher direkten und indirekten Reichssteuern einschließlich der Erbschaftssteuer, der Umsatzsteuer und sonstiger Verkehrsabgaben, soweit nicht Gemeinden mit deren Verwaltung beauftragt wurden. Zusätzlich erhoben sie die Kirchensteuern.
Die Verordnung über die Errichtung einer Landesfinanzdirektion Sachsen vom 21.07.1945 regelte die Zuordnung der früheren Reichsbehörden neu. Die Finanzämter behielten ihre Bezeichnung bei und unterstanden der neu geschaffenen Sächsischen Landesfinanzdirektion. Mit der Bekanntmachung über die Neuorganisation der sächsischen Finanzverwaltung vom 26.04.1946 wurde die Landesfinanzdirektion Sachsen als eigenständige Behörde aufgelöst und der Landesverwaltung Sachsen, Abteilung Finanzen und Steuern eingegliedert.
In jedem Stadtkreis und bei den Landkreisen wurden Finanzämter gebildet, die sich in die Abteilungen Steueramt, Haushalt, Kommunale Wirtschaft, Preisamt und Kasse gliederten. Die bisherigen Finanzämter gingen in den neuen Steuerämtern auf und erhielten die Bezeichnung "Steueramt des Finanzamtes". Ihr wurde die Verwaltung und Erhebung einschließlich der Beitreibung der Besitz- und Verkehrssteuern und aller Steuern der Stadt- und Landkreise übertragen. Die Aufgaben der bisherigen Finanzkassen gingen auf die bei jedem Steueramt neu errichteten Steueramtskassen über.
Mit der Verwaltungsreform und der Bildung der Bezirke und Kreise 1952 wurden die Aufgaben der Steuerämter/Finanzämter in die Räte der Kreise, Abteilung Finanzen überführt.
Das Finanzamt Bautzen wurde im April 1920 aus der bis dahin als untere Finanzbehörde existierenden Bezirkssteuereinnahme Bautzen gebildet. Es war zuständig für den Sprengel des Amtsgerichtsbezirks Bautzen und unterstand dem Landesfinanzamt Dresden, Abteilung I Besitz- und Verkehrssteuern. Seinen Sitz hatte es wie die Vorgängerbehörde auf der Ortenburg, Seitengebäude. Der bisherige Bezirksinspektor Steuerrat Max Gersdorf übernahm auch den Vorstand des Finanzamtes. Weiteres Personal wurde von der Bezirkssteuereinnahme und aus der früheren Post- und Zollverwaltung sowie aus nach dem Ersten Weltkrieg aufgelösten Militärbehörden übernommen.
Vier Jahre später, 1925 hatte die Behörde ihren Sitz in der ehemaligen Husarenkaserne in der Sedanstraße 17 (heute: Schlachthofstraße). Behördenleiter war um diese Zeit Oberregierungsrat Dr. Wilhelm Fiedler. Ihm folgte spätestens 1928 Oberregierungsrat Dr. Eberhard von Gentil de Lavallade im Amt. Zwischen 1932 und 1935 schied er aus diesem Amt aus. Im Zuge der Wiedereinführung der Wehrpflicht und der allgemeinen Aufrüstung wurde der Sitz des Finanzamtes um 1933/34 aus der nun wieder für militärische Zwecke genutzten Husarenkaserne in die ehemalige Kronprinzenkaserne, Wendischer Graben 3, verlegt. Als Behördenleiter wird in dieser Zeit Oberregierungsrat Johannes Nobis genannt. Spätestens 1938 folgte ihm Oberregierungsrat Georg Schubert. Aufgrund fehlender Quellen kann derzeit über die Dauer seiner Tätigkeit in diesem Amt keine Aussage gemacht werden. Nach 1945 wurde das Finanzamt Bautzen der neu errichteten sächsischen Landesfinanzdirektion unterstellt. Ab 1. Mai 1946 erhielt es die Bezeichnung Steueramt des Finanzamtes Bautzen. Zeitgleich wurde das ehemalige Finanzamt Bischofswerda, dessen Sprengel sich auf die Amtsgerichtsbezirke Bischofswerda und Schirgiswalde erstreckte, aufgelöst und als Steueramtsnebenstelle dem Steueramt des Finanzamtes Bautzen unterstellt. Als Behördenleiter ist aus den vorliegenden Akten um 1951 Herr Mättig zu erkennen.
Im Zuge der Verwaltungsreform in der DDR im Jahr 1952 wurde das Steueramt Bautzen aufgelöst und als Abteilung Finanzen den neu gebildeten Räten der Kreise Bautzen und Bischofswerda unterstellt.
Reichsschatzverwaltung.- Personalakten.
  • 2010 | Findbuch/Datenbank
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